• Hallo TT-Modellbahner, schön, dass du zu uns gefunden hast.
    Um alle Funktionen nutzen zu können, empfehlen wir dir, dich anzumelden. Denn vieles, was das Board zu bieten hat, ist ausschließlich angemeldeten Nutzern vorbehalten. Du benötigst nur eine gültige E-Mail-Adresse und schon kannst du dich registrieren.
    Deine Mailadresse wird für nichts Anderes verwendet als zur Kommunikation zwischen uns.
    Die Crew des TT-Boardes

Gefahren aus Modellgleisspannung - aus: Modellbauversuche rund um Finkenheerd

Vielleicht mag eine sachkundige Person beurteilen, ob ich blutiger Laie mir das folgende korrekt zusammengereimt habe:

Gefährliches Halbwissen​

IEC 61140 / DIN EN 61140 (VDE 0140‑1)​

Der Titel lautet „Schutz gegen elektrischen Schlag — Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel“ und relevant sind:
  • Abschnitt 3.5.2 – Definition der „Kleinspannung“ / ELV
  • Abschnitt 4.2.1 – Grenzwerte für den Basisschutz
Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Spannungen ≤ 25 V AC und 60 V DC können unter normalen Bedingungen keine gefährliche Körperdurchströmung verursachen.
  • Diese Spannungen gelten deshalb als ungefährlich im Sinne des Basisschutzes.
  • Für solche Spannungen ist kein zusätzlicher Schutz gegen direktes Berühren erforderlich.

DIN VDE 0100‑410:2018‑10​

Der Titel der Norm lautet „Errichten von Niederspannungsanlagen” und relevant ist Teil 4‑41 „Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag“ mit folgenden Abschnitten:
  • Abschnitt 411.1 – Grundanforderungen an den Basisschutz
  • Abschnitt 414 – Schutz durch Kleinspannung (SELV, PELV, FELV)
  • Tabelle 41 – Grenzwerte für SELV/PELV
Aus diesen Abschnitten ergibt sich:
  • SELV/PELV‑Stromkreise dürfen berührbar sein, wenn ihre Spannung ≤ 25 V AC oder ≤ 60 V DC beträgt.
  • In diesem Spannungsbereich ist kein zusätzlicher Berührungsschutz erforderlich, weil die Spannung als ungefährlich eingestuft wird.
  • Wichtig: Die Norm formuliert das nicht als „Schutz erübrigt sich”, sondern als: SELV/PELV ist eine zulässige Schutzmaßnahme, und berührbare Teile sind erlaubt, wenn die Spannung unterhalb der Grenzwerte liegt.

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU​

Diese Richtlinie gilt laut Artikel 1, Absatz 2 ab > 50 V AC und > 75 V DC. Alles unterhalb dieser Spannungen fällt nicht unter die LVD. Damit wird indirekt bestätigt, dass Spannungen unterhalb dieser Schwelle als geringes Risiko gelten.

IEC 60364‑4‑41​

Dies ist die internationale Grundlage der VDE 0100‑410 und sie definiert in Abschnitt 414.3 (SELV/PELV) sowie Tabelle 41 die Grenzwerte 25 V AC sowie 60 V DC. Diese Definition wird 1:1 durch VDE 0100‑410 übernommen.

Schlußfolgerung​

Meine laienhafte Schlußfolgerung aus diesen Informationen: Diese blanken Metallstücke unter den Modulen mögen so mancher Intuition in Sachen Sicherheit widerstreben, sind aber normkonform.
 
@Taschentroll: würde ich so auch sehen. Kann mal unseren Fach-Elektriker fragen, der auch die Ausbildung macht...
Das gilt aber auch wieder für "Anlagen und Betriebsmittel" - als Schutz für "Angestellte und Kunden". Im privaten Umfeld wage ich zu bezweifeln, dass das so Anwendung finden muss. Aber selbst dann ist bei Kleinspannung kein Schutz nötig - ich persönlich würde es sichern und durch "AGBs" bei Betreten der Ausstellung ein "Anfassverbot" aussprechen und Haftungen ausschliessen. Laut dem obigen kann es ja auch nicht grob fahrlässig sein....
 
Der Hinweis "Modellbahn - kein Spielzeug"
kennzeichnet hochwertige Modellbauartikel, die aufgrund funktionsbedingter scharfer Kanten, Grate oder verschluckbarer Kleinteile nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet sind. Sie richten sich an Sammler und Modellbauer. Es handelt sich oft um maßstäbliche Nachbildungen, die nicht den Sicherheitsanforderungen von Spielzeug entsprechen.

Wichtige Aspekte des Hinweises:
  • Altersbeschränkung: Meist nur für Erwachsene bzw. Modellbauer ab 14 oder 15 Jahren geeignet.
  • Gefahren: Erstickungsgefahr durch Kleinteile, Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten.
  • Sicherheit: Elektrische Komponenten wie Transformatoren dürfen nicht in Kinderhände gelangen.
  • Rechtlicher Hintergrund: Laut EU-Spielzeugrichtlinie fallen Produkte, die nicht zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind, nicht unter die strengen Spielzeug-Richtlinien.
Punkt 3 macht stutzig!

Punkt 1 wenn es sich nicht um Spielzeug handelt, darf ich es dann, rechtlich gesehen, mit einem Spielzeugtrafo betreiben?

Hab ich schon erwähnt, dass ich Bilder mag, besonders von anderen Anlagen?
 
TAMS und Schönwitz sind tatsächlich Wiederverkäufer. Der Originalhersteller ist Weiss Elektrotechnik: Sicherheitstransformatoren
Das ist ja im anderen Thread - in dem @WolfgangTT sich auch schon gewunden hat - alles schon beredet worden ... :wiejetzt:
Haben alle das Symbol für Spielzeugtransformator.
Erstens haben das nicht alle ... siehe oben
Zweitens - was viel wichtiger ist - das brauchen die auch nicht, da Modelleisenbahn kein Kinderspielzeug ist.
Und Module sowie deren Stromversorgung schon gar nicht.
 
Ich seh‘s nur gerade nicht. Liegt bestimmt an meiner Brille
Kann und will ich nichts dazu sagen, ich habe nur Titan- Zubehörtrafos mit Symbol.
Darauf bezug ich mich. Aber auch der 806 vor mir hat das Symbol, auch 107 und 108.
Hier auch ein 816 mit Symbol. Gib es zu Du hast es bei Dir wegradiert. :)

Zweitens - was viel wichtiger ist - das brauchen die auch nicht, da Modelleisenbahn kein Kinderspielzeug ist.
Quelle?
 
Nim doch aber bitte mal Stellung zum Titanfoto oben. Ich sehe da kein Spielzeugsymbol. Trotzdem OK?
 
Ja wie denn nun
Wie ich schon schrieb, Hersteller Titan...
Haben alle das Symbol für Spielzeugtransformator...
oder war etwa das hier gemeint
Kann und will ich nichts dazu sagen, ich habe nur Titan- Zubehörtrafos mit Symbol.

@WolfgangTT - mach Feierabend, der Tag war bestimmt sehr anstrengend für dich.

p.s. Ich war zumindest bis Mittag auf Arbeit und bin dadurch wahrscheinlich etwas entspannter. Den ganzen Tag bei solchen substanziellen Themen hier im Board zu diskutieren, das hält doch keiner aus. Also zumindest nicht, ohne Schaden zu nehmen...
 
@WolfgangTT
Der Gesetzgeber ordnet Modellbahnen primär als
Spielzeug im Sinne der europäischen Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) ein, sofern sie für den Gebrauch durch Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind. Hochwertige Modellbahnen, die sich an Sammler und Erwachsene richten, grenzen sich hiervon jedoch ab und gelten eher als technisches Modellbauprodukt.

Nicht nur den ersten Satz lesen!
 
Jörg62, wie ich schon schrieb, meine in meinem persönlichen Besitz haben alle das Symbol, da kamst Du mit Deinem
Bild ohne, da habe ich nochmal bei ebay nachgesehen und siehe dort hatten alle, auch Dein Typ das Symbol.
Die Frage ist doch jetzt aber, auch bezüglich AG_2_67, wer oder welche Kriterien legen denn fest wann eine mit
Modelleisenbahnartikeln aufgebaute Anlage eine Modelleisenbahnanlage ist und wann ein elektrisches Kinderspielzeug.
Oh wärend meines schreibens schon eine Antwort von Long John.

Ein schönes Wochenende!

Danke Long John, dann dürfen aber Kinder nicht mit elektrischen technischen Modellbauprodukten spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jörg62, wie ich schon schrieb, meine in meinem persönlichen Besitz haben alle das Symbol, da kamst Du mit Deinem
Bild ohne, da habe ich nochmal bei ebay nachgesehen und siehe dort hatten alle, auch Dein Typ das Symbol.
Die Frage ist doch jetzt aber, auch bezüglich AG_2_67, wer oder welche Kriterien legen denn fest wann eine mit
Modelleisenbahnartikeln aufgebaute Anlage eine Modelleisenbahnanlage ist und wann ein elektrisches Kinderspielzeug.
Oh wärend meines schreibens schon eine Antwort von Long John.

Ein schönes Wochenende!

Danke Long John, dann dürfen aber Kinder nicht mit elektrischen technischen Modellbauprodukten spielen.
Sorry Wolfgang, aber im Privatbereich gibt es keine Kriterien! Du kannst zu Hause auch selber ein Netzteil bauen - ohne jede "Zulassung", Selbst-Zertifizierung und Symbolen. Dieses kannst Du benutzen und eine Anlage damit betreiben - und die kannst Du sogar ausstellen. Solange keiner (im Prinzip wie ein Kunde) Deine Anlage bedient - gibt es keine expliziten technischen Regelungen. Du musst nur Gefährdungen ausschliessen. Und wie hier mehrfach belegt wird Kleinspannung nicht als Gefährdung gesehen. Aber auch hier kann man sich mit Zugangsregelung, Abgrenzunen und "Zutritts-AGBs" problemos rechtlich absichern.
Auch in Deutschland wird nicht alles geregelt - und im Privat-Bereich gelten nicht die Normen - sondern wird bei einem "Unglück" der Einzelfall beleuchtet. Sonst gilt mehr oder weniger "wo kein Richter da kein Henker".
Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ja die KI jetzt häufiger befragt wird (und ja, ich nutze sowohl beruflich als auch privat diese nützlichen Helfer) , hier die Antwort auf meine Anfrage zum Symbol für elektrisches Spielzeug:

Das von Ihnen beschriebene Symbol einer
Elektrolok (oft ein quadratisches Zeichen mit einer stilisierten Lokomotive) ist heute nicht mehr gebräuchlich und kein offizielles Pflichtsymbol für Elektrogeräte.
Es handelte sich dabei früher oft um ein herstellerspezifisches oder veraltetes Branchen-Symbol, das primär bei Spielzeugeisenbahnen (wie Märklin oder Fleischmann) verwendet wurde, um auf den Betrieb mit elektrischem Strom bzw. einen Transformator hinzuweisen.
Heutzutage wird die Sicherheit und der Verwendungszweck ausschließlich durch moderne, standardisierte EU-Symbole abgedeckt:

  • CE-Kennzeichnung: Bestätigt, dass das (Spiel-)Gerät alle EU-Sicherheitsvorgaben erfüllt.
  • Durchgestrichene Mülltonne: Kennzeichnet das Gerät als Elektronikschrott, der nicht in den Hausmüll darf.
  • Schutzklasse III (Raute mit III): Ersetzt oft alte Hinweise bei Spielzeug; es zeigt an, dass das Gerät mit Schutzkleinspannung (max. 24V) betrieben wird, was für Spielzeug vorgeschrieben ist.
  • Transformator-Symbol: Ein Symbol mit zwei Kreisen (Spulen), das angibt, dass das Gerät nur mit einem Sicherheitstransformator betrieben werden darf.
 
GS deswegen, weil die Auswirkungen bei 100V= auf den Menschen etwas geringer als bei~ sind. An den Loks kamen ca. 40, teilweise bis zu 80V an.
 
Im privaten Umfeld wage ich zu bezweifeln
Ursprung waren ja Modultreffen. Die sind in meinen Augen nach wie vor nur bedingt privat. Spätestens wenn jeder einen Unkostenbeitrag leisten muss, verschwimmen sicher die Grenzen, worüber eine Versicherung im Schadensfall vermutlich debattieren wird. Grundsätzlich ist für mich die Argumentation von ghostdog aber nachvollziehbar und schlüssig.

Gruss, iwii
 
Und wenn man sich dann die Nem 609 selbst auferlegt (diese Norm hat ja keinen "bindenden" oder Gesetzes-Charakter - und Danke fürs posten!) - dann ist man "sicher auf der sicheren Seite".
Und bestimmt gäbe es von Versicherungsseite "Untersuchungen" - aber per se gibt es da keine bindenden Regeln - nach meinem Verständnis von was Modultreffen sind. Bei Modultreffen gibt es ja nicht "einen Anbieter" der etwas zum "Spielen" bereitstellt. Sondern man ist eine Betreibergemeinschaft. Hier kann man sich "wie im Vereinsrecht" selber regeln auferlegen. Aber ob es da per se bindende Vorschriften gibt, glaube ich nicht. Gefahrenabwehr ist nötig. Im Zweifelsfall klären das dann Richter und Versicherungen nachträglich.... (wahrscheinlich dann entlang der "VDE" Normen - aber wie hier dargestellt - der Ausgangspunkt des blanken Kabels/Drahtes - solange im Kleinspannungsbereich - wird ja nicht als Gefährdung gesehen. Und wie erwähnt hat das Eisenbahnsymbol keine Bedeutung mehr. Heute gibt es die Schutzklasse III)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das von Ihnen beschriebene Symbol einer
Elektrolok (oft ein quadratisches Zeichen mit einer stilisierten Lokomotive) ist heute nicht mehr gebräuchlich und kein offizielles Pflichtsymbol für Elektrogeräte.
Da hat die böse KI doch glatt mit einem einzigen Satz einen ganzen Thread der Lächerlichkeit preisgegeben ...

Andi
 
Zurück
Oben