• Hallo TT-Modellbahner, schön, dass du zu uns gefunden hast.
    Um alle Funktionen nutzen zu können, empfehlen wir dir, dich anzumelden. Denn vieles, was das Board zu bieten hat, ist ausschließlich angemeldeten Nutzern vorbehalten. Du benötigst nur eine gültige E-Mail-Adresse und schon kannst du dich registrieren.
    Deine Mailadresse wird für nichts Anderes verwendet als zur Kommunikation zwischen uns.
    Die Crew des TT-Boardes

Gefahren aus Modellgleisspannung - aus: Modellbauversuche rund um Finkenheerd

das Fazit dieser ganzen Laberei ist doch, dass Modularrangements zwar allen elektrischen Anforderungen in Sachen Sicherheit genügen, aber wegen ihres temporären und fliegenden Aufbaus hauptsächlich wegen der Verletzungs/Sturzgefahr durch auf dem Boden verlaufende Kabel, Kisten, offenen Werkzeugkästen u. ä. nicht 'sicher' für unbeaufsichtigt herumlaufende Kinder sind. Deshalb - Zutritt nur nach Absprache, Aufsicht durch Eltern und generell keine Haftung wie für eine öffentliche Ausstellung.
 
@jasch “Dabei erkläre ich ihr gleich mal, dass sie nicht an den Gleisen lecken darf.“

Bei Frost bitte auch nicht an der Laterne machen!

@Ralf_2 zu Hasenfelde hab ich dir gerade ein Video geschickt!
 
Nur mal so als Randbemerkung - die Vorschaltglühbirnen seligen Angedenkens der Starkstrombahnen hatten 25W - das heißt, so blöd waren die Altvorderen ja auch nicht - beim Drangreifen ohne Lok auf dem Gleis bekam der Nachwuchs kräftig eine 'gezisselt' aber tot umgefallen ist er nicht.
 
Und während in den Kinderzimmern Grafikboliden mit Netzteilen von 1.400 W stehen, bricht hier der Meinungskrieg aus, wegen erwachsenen Menschen, die mit 25 bis 100 W im Booster-Abschnitt hantieren. Popcorn!
 
zurück zu den Wurzeln --die richtige Gleisspannung ist 220V- alles andere ist Spielzeug…

Dass die ersten (Modell-) Spielzeugeisenbahnen mit Netzspannung betrieben wurden, das habe ich gelesen. Aber war das tatsächlich Gleichstrom? Das erste Elektrizitätswerk in unserem Ort lieferte jedenfalls 110V Wechselspannung.
 
Du hast eine tolle Quelle, die man manchmal auch verwenden kann.
Dabei erkläre ich ihr gleich mal, dass sie nicht an den Gleisen lecken darf.
Da sind wir ja schon bei deinem Niveau und das noch nachdem Du die Quelle studiert hast.
Alles Gute für Deine Tochter.
Und Wikipedia spiegelt nicht die aktuelle Gesetzeslage wieder, ist wie oft nur
ein Zusammengeschreibsel.
Und Deine Beispiele sagen garnichts zur elektrischen Sicherheit, und das ist das Wichtigste
und nicht wie man Modelleisenbahn und Spielzeugeisenbahn definiert.
Ich schrieb davon, das die Modelleisenbahn per Definition ein elektrisches Kinderspielzeug ist
und nichts von einer Spielzeugeisenbahn wie Du.
Und während in den Kinderzimmern Grafikboliden mit Netzteilen von 1.400 W stehen, bricht hier der Meinungskrieg aus, wegen erwachsenen Menschen, die mit 25 bis 100 W im Booster-Abschnitt hantieren
Du hast leider garnichts begriffen.

Oh Mensch, ich möchte den "es nervt Button" wieder haben.
Bitte sofort.

heute wird halt über was anderes geschwurbelt.
Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Verständnis. Manche lernen es nie.
 
Nicht zum aushalten, diese ganze "Paragraphenreiterei".
Wenn hier mal Paragraphen geritten würden. Anhand konkreter Paragraphen könnte man recht schnell heraus finden, wer denn nun Recht hat. Aber genau das fehlt in diesem Thread: Paragraphen und Fakten. Statt dessen nur starke Meinungen. Ja aber okay... Starke Meinung scheint heutzutage alles zu sein, was man braucht. Wer braucht schon Fakten? Viel zu woke diese Fakten.
 
Ich habe nicht nach Meinungen, sondern nach den aktuellen Regelungen gefragt. :gruebel:
Was ich voll und ganz unterstütze: Konkreter Vorwurf, dazu eine verständliche Begründung (gerne unterstützt durch konkretes Gesetz oder Verordnung) und man kann diskutieren. Ohne diese Grundstruktur ist und bleibt es Entertainment.
 
Allgemein Kinderspielzeug: DIN EN 62115 "Elektrische Spielzeuge – Sicherheit"!
Speziell Transformatoren: DIN EN 61558 "Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen"
 
Bei meinen Ausfürungen geht es
um das Leben und die Gesundheit von Kindern, die man sichert durch das Einhalten der entsprehenden Gesetze

Da sind wir ja schon bei deinem Niveau und das noch nachdem Du die Quelle studiert hast.
Alles Gute für Deine Tochter.
Und Wikipedia spiegelt nicht die aktuelle Gesetzeslage wieder, ist wie oft nur
ein Zusammengeschreibsel.
Soweit ich weiß bist Du jetzt nicht mehr Jüngste.
Wie bist Du eigentlich groß geworden bzw. hast Du deine erste Modelleisenbahn erst als Erwachsener und nach der Wende (1990) gehabt?
Vorher gab es diese Kennzeichnung auch nicht, auf der Du hier rumreitest und mir ist in meinen 61 Jahren kein Fall bekannt geworden wo ein Kind beim Spielen mit der Modelleisenbahn erkrankt bzw. sogar gestorben wäre.

Definition Spielzeug und Modelleisenbahn ist in zig-Beiträgen erklärt worden. So wie Du diese Beiträge ignorierst, ignorieren deine Sätze die anderen.
Ach und Ja, meine Kinder haben auch überlebt, sind jetzt 40 und 33, bevor Du meinen Kindern etwas wünscht.
 
Allgemein Kinderspielzeug: DIN EN 62115 "Elektrische Spielzeuge – Sicherheit"!
Speziell Transformatoren: DIN EN 61558 "Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen"
Gut, das sind die relevanten Normen. Jetzt fehlen noch der konkrete Vorwurf und die Begründung, warum dieser Vorwurf relevant und gerechtfertigt ist. Was ist falsch und warum ist das falsch?
 
@Fancy TAMS und Schönwitz sind tatsächlich Wiederverkäufer. Der Originalhersteller ist Weiss Elektrotechnik: Sicherheitstransformatoren

Leider alles nur AC Trafos. Aber es sind Trafos mit "Sicherer elektrische Trennung". Nicht ganz Spielzeug, aber das muss keine elektrischen Gründe haben.

Der Uhlenbrock ist so ein Beispiel, welches ich in #72 angesprochen habe. Der hat meines Wissens nach "nur" Schutzklasse II. Sollten also manche für äußerst verwerflich ansehen.

Daher mein viel zu konstruktiver und utopischer Wunsch nach konkreten und hilfreichen Geräten.
 
Ich werde mal diese Anhäufung von Argumenten (bestimmter Personen) bei meiner nächsten EFK-Schulung zum besten geben. Da wird die Pause bestimmt lustig werden. :gruebel: :narrpop::bia::happy:
 
Moin - nochmal erwähnt: Die "Diskussion" startete um eine Modellbau-Anlage.
Es geht hier nicht um das InVerkehrbringen. Die Anlage wird ja nicht verkauft. Insofern gelten all die Bestimmungen nicht so direkt wie hier angegeben.
Wenn man diese dann auf Privatversanstaltungen präsentiert haben die Normen nichts damit zu tun. Dann geht es nur am allgemeine Sicherheit und die Verhinderung einer Gefährdung. Die ist normalerweise "durch geeignete Mittel" sicherzustellen. Das kann z.B. eine einfache Absperrung sein. Im Kleinspannungsfall sicher ausreichend. Dazu kann man dann noch Bestimmungen und "AGB" artige Bedingungen mit dem Betreteten der Ausstellung verbinden und bestimmte Haftungen z.B. ausschliessen. Dies ist dann ein direkter Vertrag....
Grüße

(Und z.B. der Tams Trafo hat eindeutig die durchgestrichene Eisenbahn - und bei allen Sets die ich kenne steht dabei - kein Kinderspielzeug - nicht unter 14 oder ähnlich... Wo dann der Kunde seinen Trafo anschliesst ist sein Bier - und nicht in der Haftung des Herstellers, wenn der seine Schuldigkeit in der Auszeichnung getan hat.)
 
Vorher gab es diese Kennzeichnung auch nicht, auf der Du hier rumreitest
Doch, das E-Loksymbol ist schon auf dem Z1, FZ1, F2.. noch nie hingekuckt?
in meinen 61 Jahren kein Fall bekannt geworden wo ein Kind beim Spielen mit der Modelleisenbahn erkrankt bzw. sogar gestorben wäre.
Das ist doch eine gutes Zeichen für die Wirksamkeit dieser Vorschriften und Gesetze, oder willst Du erst warten bis
etwas passiert?
Daher mein viel zu konstruktiver und utopischer Wunsch nach konkreten und hilfreichen Geräten.
Da ich noch nicht ewig Modellbahner bin : Ich habe fürs Zubehör gebraucht gekaufte Trafos fon Titan.
z.B. 16V/1A, 4V... 24V in Stufen, 4A, 16V/24V 4A. Gab davon Nachbauten bei Conrad.
 
Naja . vor allem erkennbar an den Symbolen:
Hier auch schonmal im Forum gepostet....
1771005062506.png
Andere Schutzklassen: hier z.B.
(FYI: ich arbeite (und repariere) an Geräten die mit Kleinspannung im 5V Bereich über Netzspannung (120/240V Wechsel) bis Gleichspannung im Hochspannungsbereich (+/- 12000v) betrieben werden - und damit auch eine elektro-technische Zusatzausbildung die auch gerade die Kennzeichnung und Anforderungen umfasste - Diese gilt, wie geschrieben, für das "Inverkehrbringen" (hier gibt es auch dann Regelungen was wie gesichert sein muss) - aber das gilt sicher nicht für privaten Modellbau)
 
Zuletzt bearbeitet:
zurück zu den Wurzeln --die richtige Gleisspannung ist 220V- alles andere ist Spielzeug

fb.
Das habe ich als zehnjähriger zu Hause, mangels Modellbahntrafo, ausprobiert. Kupplung von Verlängerungskabel abgebaut und Kabel ans Gleis.:D Gab einen kurzen Lichtbogen und die E 94 war kaputt.
Mir ging es danach gut. hab ja nix angefasst. Ist nicht zu empfehlen, weil Lok kaputt u8nd neue anschaffen.
Kostet viel Taschengeld.:grinwech::totlach:
 
Zurück
Oben