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Arnold Neuheiten 2021...

...Da kann aber die Berechnung nicht nach der NEM erfolgen. ...
...Dafür braucht man keine NEM, dafür reicht billige Geometrie. Die NEM sorgt nur dafür, dass sich die Fahrzeuge verschiedener Hersteller untereinander "verstehen". Bei Lok-Tender ist das eher selten notwendig....
@Per, hast Du Dir mal die NEM angesehen und die weiteren Beiträge durchgelesen? Die NEM 352 gibt sehr wohl Anleitung für die Konstruktion der Kurzkupplungskulisse an einem einzelnen Fahrzeug, und das ist auch für dieLok-Tender-Kupplung anwendbar. Würde mich freuen, hier von Dir etwas Konstruktives zur Gestaltung einer Lok-Tender-Kupplung zu lesen.

Letztlich war das bei der offiziellen Ankündigung der G12 Anfang Januar 21 alles bekannt und bereits wirksam. Für die naiven Annahmen und Zusagen einiger Händler und der folgende Umfang mit den (potentiellen) Kunden fehlt mir nach wie vor leicht das Verständnis.
...
@H-Transport, kennst Du die Unterlagen, mit denen den Händlern die Loks und deren Preise vom Hersteller angeboten wurden? Die Wortwahl bezüglich der Annahmen und Zusagen finde ich ziemlich daneben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob die NEM bei Dampfloks zwischen Lok und Tender 1:1 anzuwenden ist, habe ich Bedenken.
Insbesondere bei Loks mit hohen Tenderstirnseiten gibt es nämlich im Gegensatz zur Pufferhöhe zwei Ebenen, wo sich Teile nahe kommen:
1. Lokrahmen/Führerhausboden - Tenderrahmen und
2. Lokdach - Tenderstirnseite/-oberkante

Nur sind diese beiden Ebenen in Längsrichtung zueinander verschoben, so dass die Auslenkung der Fahrzeugteile nicht unbedingt gleich ist, wenn die Kulisse den Abstand im Bogen um den Betrag X vergrößert.
Insoweit halte ich für den Lok-Tender-Abstand die starre Anwendung der für den Pufferabstand gemachten Norm nicht für sinnvoll.

MfG
 
@H-Transport, kennst Du die Unterlagen, mit denen den Händlern die Loks und deren Preise vom Hersteller angeboten wurden? Die Wortwahl bezüglich der Annahmen und Zusagen finde ich ziemlich daneben.

Nein kenne ich nicht. Muss ich auch nicht. Warum soll ich mir darüber Gedanken machen und mit orakeln. Was am Ende auch nix ändern wird. Für mich ist üblicherweise der Händler/Handel der Partner beim Kauf. Und nicht der Hersteller. Wenn der Handel sich an seine eigenen Regeln und Zusagen ggü.den (potentiellen) Kunden nicht mehr hält, dann finde ich es nicht ziemlich daneben, meinen Unmut zu äußern.
 
Wenn der Handel sich an seine eigenen Regeln und Zusagen ggü.den (potentiellen) Kunden nicht mehr hält, dann finde ich es nicht ziemlich daneben, meinen Unmut zu äußern.
Warum sollte sich der Händler an sein unverbindliches Angebot dir gegenüber halten bei einer unerwarteten Preissteigerung durch den Hersteller ?
Lies dir einfach mal die entsprechenden AGB des Händlers durch, dann siehst du, das du als Kunde teilweise auf verlorenen Posten stehst. Wenn ein Händler dir gegenüber den Preis hält, ist das aus Kulanz dir gegenüber, müssen tut er sowas nach seinen AGB nicht.
 
In den AGB steht aber nicht, dass man bei einer Preissteigerung jauchtzen und jubilieren muss., oder? Daher dürfte (s)eine Unmutsäußerung durchaus AGB konform sein.
 
Warum sollte sich der Händler an sein unverbindliches Angebot dir gegenüber halten bei einer unerwarteten Preissteigerung durch den Hersteller ?
Lies dir einfach mal die entsprechenden AGB des Händlers durch, dann siehst du, das du als Kunde teilweise auf verlorenen Posten stehst. Wenn ein Händler dir gegenüber den Preis hält, ist das aus Kulanz dir gegenüber, müssen tut er sowas nach seinen AGB nicht.

Das von dir geschilderte Vorgehen gibt es auch, ja. Ich hab da mittlerweile erhebliche Zweifel, ob noch irgendetwas belastbar vereinbart wird bei "Vorbestellungen". Aber das kannst du @mcpilot sicherlich erklären.
Ich lese für mich im konkreten Fall:
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail [...].
Dokumente die übermittelt wurden, heißen z.B. "Auftragsbestätigung". @mcpilot: Das hat für mich nur wenig in Richtung unverbindlich und Kulanz zu tun und verpflichtet mich auch zur Abnahme. Ob das generell einer tieferem Überprüfung stand halten würde, weiß ich nicht. Etwas Brisanz ist aus der Sache jedoch raus, da ohne Lieferung meinerseits keine Zahlungen fließen und auch keine Folgebestellungen erfolgen

Daniel
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie hoch war eigentlich der Vorbestellpreis der Soundvariante?
Es gibt nicht "den" Vorbestellpreis. Jeder Händler entscheidet selbst ob überhaupt, wann und wieviel Rabatt er gibt. Die Vorbestellpreise haben sich bei einzelnen Händlern auch über die Zeit mehrmals geändert.
 
@H-Transport ich hatte mir letztens erst die Bedingungen bei elriwa durchgelesen und da war die Vorbestellung defintiv unverbindlich, erst mit der Zahlungsaufforderung wurde es verbindlich.
 
Bei wem könnte ich so eine verkürzte Deichsel bestellen oder würde mir bitte jmd die 3D Datei zur Verfügung stellen. Da drucke ich das Teil mal auf meinem Filament Drucker. Dankeschön
 
>> Hier << habe ich dir auch einen Hinweis gegeben. Doppelt hält besser.
Grüße Bernd
 
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