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Spielemax-Sondermodelle 2008

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Der Gbs kommt neu, nicht nur der im Standardhilfzug. Aussage zum "Museumsnachttreffen" in Sebnitz von offizieller Seite. Aber ohne Datum (definitv mehr als 14 Tage ;)).
Nur mal so aus Neugierde: was genau ist am alten Gbs so schlecht, dass alle nach dem neuen lechzen? Maßstäblichkeit? Form verschlissen?

Andi
 
Außerdem ist die Form auch etwas ausgelutscht.
Dachkanten, Stirnwände und Pufferbohlen sehen nicht mehr gut aus.
 
Habe eben gemerkt, dass ich noch meinen Spiele-Max-20%-Gutschein habe. Bezog sich der Rabatt eigentlich generell auf Artikel der genannten Hersteller oder gilt er nur für einen einzigen Artikel?

Andi
 
Hallo,
wie es auf dem Schein steht!
Den kannst du für alle Artikel eines Einkaufs verwenden.
Ich habe es gemacht und die Frau an der Kasse mußte etwas schlucken als sie den Rabatt eingab!


Gruß Christian
 
Außerdem ist die Form auch etwas ausgelutscht.
Dachkanten, Stirnwände und Pufferbohlen sehen nicht mehr gut aus.
Wie man's nimmt. Ich habe einige Umbausets verschiedener Hersteller und so anders sehen die geätzten neuen Seitewände nun auch nicht aus. Klar, da sind neue Öffnungen, Lüftergitter etc. drin, aber Sicken und Türen wirken in ihrer Struktur nach der Lackierung auch nicht anders als die wohl doch gar nicht so schlechte alte Form.
 
In der Spielemax-Filiale meines Vertrauens waren bei drei der vier noch vorrätigen TEB- bzw. laut Bedruckung eventuell auch TÄB-Transportwagen die Geländer der Bremserbühne verbogen, weil die Waggons falsch herum in der Packung waren. Die Auflage hat sich dadurch vermutlich auf 297 verringert. Es dürfte also Zeit sein, das Rohölfässchen im Keller gegen den 500777er zu tauschen.
 
...SM-Online ohne Eisenbahn...

...bei SM-Online immer noch keine Eisenbahn zu finden!? :schluchz:

Alles schon geschrieben, jedoch noch immer nicht gelöst.:biene:

Gibt es eine Erklärung dafür?:nixweiss:

mfg,

tt-zug
 
Nun macht euch doch mal nicht ins Hemd. Ich meine, das bei 300 Wagen jeder einen bekommt, der einen will. So riesig ist der TT-Markt nun auch wieder nicht.

Um das Thema nocheinmal aufzugreifen.
Die Info-Post von SM war am 27.12.08 bei mir im Briefkasten. Nachfrage am gleichen Tag im SM Köpenick "Alle 7 Stück Gefahrgutwagen ausverkauft". Ich mach mir deshalb nicht ins Hemd und die Moba-Welt geht weiter obwohl ich den Wagen gerne gehabt hätte. Schade nur das offensichtlich die SM-Läden so unterschiedliche Verkaufspraktiken haben. Die Aufregung im Board wäre geringer wenn nicht immer die Leute mit dem gefährlichen Halbwissen hier ihre vermeintlichen Infos zum Besten geben würden.

Grüsse aus dem Boulettenland
 
Dat stimmt,ist sehr schade,das bei SM jede Filiale macht,was sie will.Wenn es noch irgendwo einen dieser Wagen geben sollte,dann lasst es mich wissen :D
 
Ich wollte auch einen dieser Wagen haben und habe, zumindest in Dresden, keinen mehr abbekommen. Aber laut Birger sind wir ja selbst dran Schuld. Wie komisch doch diese Welt manchmal ist ;o)

Infopost vom SM (wohl die sog. Mailingaktion) hatte ich bisher noch keine. Aber eigentlich ja auch egal, da es von den 3 in DD verfügbaren Wagen ja eh keinen mehr gibt. Trotzdem, nun weiss man nicht, ob einfach die Post noch nicht schnell genug war, oder ob man des Wagens nicht würdig ist. Ich frag mich nur, wie SM ganz normale Kunden, die zwar viel MoBa kaufen, aber keine SM-Card haben, registriert hat. Naja, die haben dann wohl Pech gehabt, bzw. sind auch selbst schuld.

Aber vielleicht wird ja 2009 alles besser!?
 
Nun, ich hatte bewußte Info-Post auch gestern im Briefkasten. Aber ich (als Online-Besteller) war ja durch das Board "vorgewarnt". Und man muß ja auch nicht alles haben.
 
Auf Grund der offensichtlich großen Nachfrage zum Gefahrgutwagen sollte SM vielleicht bei solchen exclusiven und limitierten(?) Modellen mal über die in Auftrag gegebenen Stückzahlen nachdenken (es sollen 300 Stück gewesen sein = 6,8 Stck. pro Filiale!). Zumindestens bei den SM-Wagen scheinen ja 300 Stück-Auflagen sehr schnell über die Theke zu gehen.

Gruß Jörg
 
wenn SM den Wagen ab 30.12. exklusiv verkaufen tut und um 9uhr bei Geschäftseröffnung keiner mehr verkaufbar ist, so ist das eine klare Rechtsverletzung. Dann kann ich darauf bestehen, das mir einer besorgt wird (egal wohlher) oder mir etwas vergleichbares zum selben Preis angeboten wird. Wenn das andere halt teurer ist, hat halt SM Pech gehabt.

Ansonsten kann man der Filiale ganz klar mit dem Rechtsanwalt drohen. Die deutsche Rechtssprechung ist die Fällen von Werbeaktionen (wie auch die Prospekte von Aldi oder Lidl usw. darstellen) ganz klar geregelt. Meist zum Vorteil des Kunden. Man muss nur von seinem Recht gebrauch machen.
 
Nee isses nicht wert.
 
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht aber keine Individualansprüche für Verbraucher vor. Daher wäre das Drohen mit dem Anwalt wenig zielführend.
 
das soll ja auch nicht der Regelfall sein.
Nur die SM-Zentrale wird sich schon was gedacht haben, warum der Wagen auch nur erst ab dem 30.12. verkauft werden soll.
Wenn ich dann dort bin und erfahre, es sind schon alle verkauft, obwohl es gerade mal 1min nach Ladenöffnung ist, so ist das nicht Gesetzeskonform.
Auch halte ich die Vorbestellpraktiken bei solch limitierten Modellen auf Grund der Auflagenhöhe für rechtlich bedenklich.
Dafür sollte er aber für jeden und auch über die Bestellzentrale, zu erwerben sein.
Viele haben keine SM-Filiale vor Ort. Soll man diese jetzt benachteiligen ?
Wenn das Modell im Auftrag einer speziellen Fililale in Auftrag gegeben wurden wäre und es das Modell auch nur dort zu kaufen gibt, ist es was anderes.

Wie Birger oder Groeschi schon schrieb: "das gibt Ärger".

Wohl auch nicht ganz unbegründet, wenn meine Mutter sich manche Kunden im Baumarkt anhören muss. Da fordern manche knallhart ihr Recht ein (Produkte aus der Werbung).

Nachtrag:
Manche Firmen liefern ansatt 200 Stück nur 10 Stück, die dann teils rasantschnell weg sind.
Kann man jetzt den Verkaufsmarkt daran die Schuld geben ? Der Kunde will seine Werbeware haben, egal wie und woher.
Meist wird dann um Ihn zufrieden zustellen, das nächsthöherwertige Produkt zum Werbepreis verkauft.
Nur ist wohl der TEP-Wagen kein Werbeangebot, oder doch ????
 
Auf Grund der offensichtlich großen Nachfrage zum Gefahrgutwagen sollte SM vielleicht bei solchen exclusiven und limitierten(?) Modellen mal über die in Auftrag gegebenen Stückzahlen nachdenken

Und welche Glaskugel sagt SM, dass der Wagen dermaßen abgeht ? In der jüngsten Vergangenheit lagen meinem Erinnerungsvermögen nach eine Reihe von Sonder- und Exklusivmodellen bei SM wie Blei in den Regalen und wurden letztendlich vom Shop in Sebnitz abverkauft ( wie sagten da einige, Sonderfiliale von SM, Veräppelung der Exklusivkäufer und vor allem der Onlne-Besteller, ....)

Und was hätten die meisten hier gesagt, wenn der Wagen nicht zum Sonderpreis sondern zu einem normalen VK von vielleicht 30,00 EUR angeboten würde (Geldschneiderei, nur Bedruckungsvariante, alte ausgelutschte Form nochmals vergewaltigt, ....)

Man kann es natürlich niemals jemanden recht machen. Den Statemants von birger und Gröschi bezüglich Verschwiegenheit der einzelnen "Wissenden" ist nix hinzuzufügen.

Übrigens: Wenn das mit dem Verklagen so fix gehen würde, wären die Discounterder größte Arbeitgeber von Rechtsverdrehern - oder schaut euch mal die wöchentlichen Angebote an und geht mal am Verkauftag 2 Stunden nach Ladenöffnung und vergleicht ....
 
[...]

Wohl auch nicht ganz unbegründet, wenn meine Mutter sich manche Kunden im Baumarkt anhören muss. Da fordern manche knallhart ihr Recht ein (Produkte aus der Werbung).

Bei sogenannten Lockvogelangeboten hat der Kunde aber keine Rechte. Allein Mitbewerber und Wettbewerbszentralen können in diesem Fall Unterlassungsansprüche geltend machen. Daher treffen sich in Berlin die ortsansässigen Elektrofachmärkte auch regelmäßig vor dem Landgericht, weil Testkäufer die großen schönen Werbeflyer durchtesten. Es gibt aber kein individuelles Recht, dass man als Kunde Produkt X zum Preis Y am Tag Z kaufen kann.

Wenn der Werbende im Einzelfall eine Regelung mit dem Kunden trifft, dann ist das freiwillig und dient allein der Beruhigung des Gemütes. Der Kunde könnte ja erbost zur Wettbewerbszentrale und theoretisch auch zu einem Mitbewerber rennen.
 
Vielleicht sollte man mal sagen, daß der (eine) Kunde grundsätzlich keinen Anspruch auf den Erwerb einer bestimmten Ware hat.
Rein rechtlich betrachtet macht der Kunde dem Verkäufer das Angebot zum Erwerb, nicht umgekehrt.
Zwar wird der Verkäufer das Angebot in der Regel annehmen, er muß es aber nicht. Wenn die vom Kunden gewünschte Ware nicht vorhanden/beschaffbar ist, kann der Verkäufer das Angebot nicht annehmen und ein Kaufvertrag kommt nicht zustande, weshalb dann auch kein Anspruch auf Übereignung der (nicht vorhandenen) Ware besteht.

MfG
 
Vielleicht sollte man mal sagen, [...]

MfG

So kann man es auch sagen.

Allerdings kann man auch einen Kaufvertrag schließen, wenn die Sache nicht vorhanden ist, da der schuldrechtliche Kaufvertrag von der sachenrechtlichen Eigentumsübertragung zu unterscheiden ist. Der Verkäufer hat dann nur ein Problem mit der Erfüllung des Kaufvertrages.
 
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