JA und Nein. Die Ausnahmegehmigung von der StVO wurde im Einigungsvertrag bis 1993 befristet. Diese Frist wurde zwei mal durch das Bundesverkehrsministerium für jeweils 10 Jahre verlängert. Diese generelle Ausnahme läuft nun 2013 aus.
Da aber immer noch eine erhebliche Anzahl von Anlagen umzurüsten sind, wurde nun durch das Bundesverkehrsministerium für jede Anlage eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erlassen. Damit und mit dem "Blinklichtprogramm" will man vor allen Druck auf die Straßenlastbauträger machen, endlich die erforderlichen Mittel für den Umbau derAnlage in den Haushalt einzustellen.
Nein, die Anlagen müssen nicht auf rot/gelb umgebaut werden. Es gibt auch eine zugelassenen Schaltung, wo das Blinklicht aus dem Andreaskreuz nach oben wandert.
Ich könnte mir in diesem Zusammenhang auch eine EU-Norm vorstellen die eine einheitliche Signalisierung an Bahnübergägnen vorsieht, bei der das Warnlicht (egal ob blinkend oder Dauerlicht) immer über dem Andreaskreuz installiert sein muss. Ich möchte sogar behaupten, dass diese "Sonderbauform" mit integriertem Blinklicht nur im Bereich der ehemaligen DDR verwendet worden ist. Andere ausländliche Bahnverwaltungen haben, meines Wissens, auch das Blinklicht über dem Warnkreuz.
Eine EU-Norm wird es dazu in absehbarer Zeit nicht geben. Dazu sind die nationalen Systeme zu verschieden.
Übrigens war das Blinklicht auch in der DDR nicht immer im Andreaskreuz. Altere werden sich noch daran erinnern
daß bei den ersten Anlagen in den 50er Jahren die Andreaskreuze unterhalb des Blinklichtes befanden. In den 60er Jahre wanderte dann das Andreaskreuz nach oben und umschloß das Haltlichtsignal.
Hauptlok