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Regeln zu Bildern (Copyright) - Diskussion

Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden - Sie können schließlich nie wissen, ob nicht im Einzelfall der Fahrer ein anerkennenswertes Interesse an seiner Anonymität hat -, empfehlen wir dringend, vor einer Veröffentlichung Ihrer Bilder [...], die Fotos, auf denen Fahrer zu erkennen sind, mindestens so zu verfremden, das keine konkrete Person zu identifizieren ist.
Dies ist nach der aktuellen Rechtslage nicht nötig. Wer sich als Schausteller bzw. dessen Personal an einer öffentlichen Veranstaltung beteiligt hat kein Recht am eigenen Bild. Wer sich auf Veranstaltungen und Demos präsentiert, hat dieses Recht verwirkt. Da ist die Rechtslage zur Abwechslung mal völlig eindeutig. Es ist für einen Fotografen nicht zumutbar z.B. jeden Trekkerfahrer vorab zu suchen, um sein Einverständnis für ein Bild einzuholen. Das ist praktisch unmöglich, da bei den meisten Paraden etc. man gar nicht an diese Leute heran kommt.

Was glaubt ihr, warum die Datenschützer so öffentlich Sturm gegen Googles Streetview laufen? Wenn es Gesetze gäbe, die so was verhindern, könnte man es Google einfach verbieten. Es gibt sie aber nicht bzw. Google handelt im Rahmen des Gesetzes und es ist eine reine Höflichkeitsgeste, wenn man den Datenschützern ein wenig entgegen kommt. Zwingen kann Google niemand dazu.

Da es unmöglich ist z.B. die Fahrer von vorbei fahrenden Fahrzeugen zu befragen, man aber schwerlich ein Stadtbild ohne Fahrzeuge machen kann, ist es unnötig die Gesichter zu verfremden. Das wäre ja noch schöner ...

Ausnahmen gibt es aber mitunter (keineswegs immer) dann, wenn die zufällig abgebildete Person z.B sich bei einer religiösen Handlung befindet oder durch eine von ihr ungewollte Sache sie zum Motiv wird (typischer Fall: wenn der Wind das Röckchen hoch bläst oder die Person ein anderes Missgeschick erleidet oder in einer ungewollten Situation abgelichtet wird, welche ihrem Ansehen schaden könnte). Auch wichtig: Wird die Person bei einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit abgelichtet, hat die Person kein Recht am eigenem Bild. Wer also beim Pinkeln im Park fotografiert wird kann vom Fotografen nicht verlangen, dass er das Bild löscht oder nur für private Zwecke gebraucht.
 
@Harka
Ich weiß, wie du lesen kannst soll ich auf den Bildern meiner Seite ja so ziemlich alle Gesichter verfremden, aber ich machs nicht. Mir wurde es nur empfohlen. ;)
 
...
Ehrlich gesagt hab ich es eben nicht mal geschafft mir ne Tüte Popcorn zum Lesen zu holen weil ich so derb Lachen musste.
Entspann Dich einfach - ...

Ich bin völlig entspannt - mir ging es damals (die Bilder sind inzwischen 3 Jahre alt) darum, alle Eventualitäten auszuschließen und Lokwolf keine übereifrigen Anwälte auf den Hals zu hetzen. Ich verfolge nebenbei so die Rechtsprechung zum Thema Internet mit, da liest man Sachen ...

Und mir waren die Traktoren wichtig - nicht Ihr Umfeld. Aber diese Diskussion gehört in einen anderen Thread.

Ich hab hier auch nur noch mal reagiert, weil hm-tt etwas drastisch in seiner Wortwahl wurde.
 
Wiederum tauchen aktuell bei Ebay Fotos aus unserer Datenbank auf.
Wir vermuten, daß sich Mitglieder unserer Plattform großzügig daran bedienen. Erspart ja jede Menge Arbeit...
Wir fordern alle unsere Mitglieder (und den betroffenen Boarder) nochmals auf, sich an die gültigen Regeln des Copyright zu halten und diese Fotos zu entfernen.
Wir müssen immer wieder staunen, wie leichtfertig manch einer mit der Frage des "Bilderklaus" umgeht.
Eine vorherige Frage ist zwingend erforderlich.
So eben nicht.

Edith: Es ist Nichtmitgliedern nicht möglich, die Bilder (ohne weiteres) zu benutzen.
 
Es wurde doch eigentlich schon oft genug öffentlich auf die Beachtung des Copyrights hingewiesen . Von daher sollte es eigentlich jedem klar sein .

Am einfachsten wäre es den Boarder der die Bilder gemacht hat darauf hinzuweisen . Falls der Boarder sein ok gegeben hat oder es selber ist dann ist alles im Lot . Aber wenn es keine Erlaubnis der Nutzung des oder der Bilder gibt , gibts ja dann die möglichkeit einen Anwalt damit zu beauftragen und die Gebühren für die unautorisierte Nutzung der Bilder in Rechnung zu stellen . - das ist im Netz schon eine weile gang und gebe .
 
Und dann hat man den Ärger am Hals. Sicher, man würde gewinnen, aber für welchen Preis? Ich weiß nicht, wer dieses mal betroffen ist und wessen Bilder missbraucht werden. Ich hoste meine eBay-Bilder bei mir und da habe ich jede Möglichkeit es dem Bilderdieb heimzuzahlen (ich ändere einfach das Ursprungsbild). Beim TT-Board kann ich das nicht und das ist auch gut so. Den Missbrauch einschränken kann ich so jedoch nicht.
 
... Ich hoste meine eBay-Bilder bei mir und da habe ich jede Möglichkeit es dem Bilderdieb heimzuzahlen (ich ändere einfach das Ursprungsbild). ...

Und was bringt das?
Wenn die Bilder erst einmal bei ebay hochgeladen sind, dann kannst Du ändern, was Du willst ...
Nur wenn sie im html direkt auf Deine Seiten verlinkt sind bringt eine Änderung was.
 
Und was bringt das?
Wenn die Bilder erst einmal bei ebay hochgeladen sind, dann kannst Du ändern, was Du willst ...
Nur wenn sie im html direkt auf Deine Seiten verlinkt sind bringt eine Änderung was.

Wenn derjenige die Bilder direkt bei ebay hochlädt dann hat das natürlich keine Auswirkungen .

Da aber ab dem 2ten Bild Gebühren zu entrichten sind passiert es auch öfters das das Bild dann einfach in der Auktion verlinkt wird . Und dann hat man die chance da was zu "drehen" .
 
Die wenigsten benutzten aber, wenn Du die Auktionen mal durchsiehst, die html-Möglichkeit.

Ich mache immer ein halbwegs vernünftiges Bild(natürlich nur nach meinen bescheidenen Ansprüchen, die würden natürlich unserem Boardbildergrossmeister H. nicht im geringsten genügen), und wenn es ein etwas höherwertiges Verkaufsgut ist, dann dürfen es auch mal ein oder zwei ebay-Zusatzbildchen für 15 extraCent sein.
 
Die wenigsten benutzten aber, wenn Du die Auktionen mal durchsiehst, die html-Möglichkeit.
Mag sein, dass das inzwischen so ist. Ich bin schon lange nicht mehr bei eBay aktiv. Mir wurden bisher aber fast immer die kompletten Beschreibungen mit den verlinkten und somit auch größeren Bildern geklaut. Da ich das mit html mache, kann ich auch mehrere Bilder für mich kostenlos einbauen. Ich habe auch die freie Wahl bei der Größe der Bilder. Da nach meiner Erfahrung der Verkaufspreis direkt proportional mit der Qualität der Bilder und dem Umfang der Beschreibung steigt, habe ich bisher von dieser Möglichkeit fast immer Gebrauch gemacht und sehr detailreiche und aussagekräftige Bilder benutzt und so auch immer überdurchschnittliche hohe Preise erzielt. Meine Käufer wussten immer genau, was sie bekommen und das Bewertungsprofil mit 100% zufriedenen Kunden zeigt das auch sehr gut.
Nur einmal hat jemand ein Bild des DB7 aus der Datenbank hier geklaut und als seines angeboten. Dies war zusätzlich noch dadurch kriminell, weil er nicht darauf hin wies, dass ich Detailverbesserungen durchgeführt hatte (bemalte Türgriffe, weiße Toilettenfenster u.a.) sondern weil er auch übersehen hatte, dass mein Modell die erste Ausführung mit einen schwarzen Rahmen ist, sein Modell aber nicht. Nun, es gelang mir zusammen mit dem Gewinner der Auktion dem Verkäufer mal so richtig Feuer unter den Hintern zu machen ... Seine zuerst sehr arroganten Mails wandelnden sich ganz fix zu Bittgesuchen ... Das geht auch ohne Anwalt und der Typ hat keine Bilder mehr geklaut (ich habe ihn noch eine Weile beobachtet).
 
http://cgi.ebay.de/Personen-Wagenset-DRG-Ep...

Um diese Aktionen gehts möglichweise-Achtung läuft noch.:allesgut: nu nicht mehr, ein Mörderätör...
Der klaut überall, auch bei Händlern mit Logo. Gestern hat er versucht die Sache entschärfen und eigene Bilder dazu getan.
 
Tja Harka, so ist das wenn man gute Bilder macht. Nichts als Ärger.
Kann mir nicht passieren. :klugsch:
Aber komisch ist es schon, dass wohl nur bestimmt Leute "bestohlen" werden.
 
Ein Wasserzeichen außerhalb des Hauptmotivs mit Erklärung warum man sein Bild mit Wasserzeichen schützt dürfte doch außreichend Schutz sein, oder liege ich hier falsch ?
Gruß Uwe
 
Nein. Ich bin mal gespannt, was eBay unternimmt, nach all den Meldungen über Copyright-Verstöße.

Witzigerweise ist der Verkäufer durchaus selber in der Lage halbwegs aussagekräftige Bilder zu machen ...
 
Das sollte für pleitegegangene ex-DDR Unternehmen kein Problem sein. Weder Auhagen noch Tillig werden aus der Konkursmasse Geld für Rechte an Grafiken ausgegeben haben.

Luchs.
 
Das sollte für pleitegegangene ex-DDR Unternehmen kein Problem sein.
Falsch.
Pleite oder nicht, die Rechte an den Bildern sind bei irgendeinem Eigentümer.
Für Verletzungen dieser Rechte steht übrigens der Einsteller gerade, nicht das Board! Dafür ist gesorgt.
 
Jein. sowohl Vero als auch Berliner-TT-Bahnen sind pleite gegangen. Es wurden von Auhagen und Tillig nur Teile der Konkursmasse übernommen.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Grafik/Zeichung für ein Unternehmen erstellt - als Angestellter, was zu DDR Zeiten wohl seltenst anders gewesen sein sollte - dann liegen die Rechte beim Unternehmen, nicht beim Arbeitnehmer. DDR Recht war hier bestimmt nicht Arbeitnehmerfreundlicher.

Wobei ich Dir insofern Recht gebe, dass ich mich in den konkreten Fällen nicht wirklich auskenne und daher meine Aussage wohl doch etwas gewagt ist - verlassen sollte man sich nicht drauf ...

Luchs.
 
Nachdenkliches

Zu dem hier angesprochenen Thema ein paar Gedanken:

Zum einen ist Forum ein geschlossener Bereich. Bilder sind hier nur durch Personen ansehbar, die sich im Forum angemeldet haben. Eine unkontrollierte Nutzung ist nicht möglich.

Zu den Regeln gehört, nichts aus dem Forum für eigene kommerzielle Zwecke zu verwenden.
Das bedeutet, das zum Beispiel das Bilder nicht zur Bewerbung eigener Produkte verwendet werden dürfen, wenn nicht die Genehmigung des Urhebers bzw Rechteinhabers vorliegt.

Wir haben da aber einen anderen Ansatz. Es geht im Forum AUCH darum, Vergangenes vor dem Vergessen zu bewahren, zu bestimmten Fachgebieten zu recherchieren und so den Urhebern bestimmter Abbildungen eine Achtung und Anerkennung entgegen zu bringen.

So folgen also Veröffentlichungen journalistischem Interessen und keinen kommerziellen Interessen.
 
Wenn ein Arbeitnehmer eine Grafik/Zeichung für ein Unternehmen erstellt - als Angestellter, was zu DDR Zeiten wohl seltenst anders gewesen sein sollte
Vorsicht, in der DDR gab es eine ganze Menge freischaffender "Designer". Ob Auhagen oder Zeuke sich damals einen eigenen Werbezeichner geleistet haben oder nicht, weiss ich allerdings nicht. Und wenn ein eine Zuarbeit war, wurden die Rechte verkauft oder lizensiert :gruebel:?
 
Urheberrecht

Das Thema ist noch viel komplizierter, als das abschließend geklärt werden kann. Es beginnt mit Urheberrechten und Nutzungsrechten, stillschweigendem Dulden von Veröffentlichungen und mit unter kleinkariertem Pochen auf Urheberrecht, mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg,
aber
es gibt das Recht für jeden zu zitieren und zur Erklärung seiner Arbeiten und Anfragen Abbildungen zu verwenden. Dabei sind natürlich die Regeln zu befolgen, die für Zitate gelten.
Es besteht aus meiner Sicht aber keine Veranlassung sich mit Beschreibungen von Abbildungen zu mühen aus Angst, das alles erklärende Bild zu zeigen.

Zudem taugen Bilder in der hier verwendeten Auflösung doch nur zur Erklärung von Sachthemen.
 
Bei meinem heutigen Besuch im Board fand ich doch bei einem Foriker eines meiner Fotos als Benutzerbild...
Hätte man mich vorher gefragt, ob das in Ordnung gehen würde, hätte ich ganz klar "ja" gesagt... Man hat mich aber nicht gefragt...
Deshalb - lieber betroffener Foriker - mach das Bild bitte weg!

FD851
 
Hallo Daniel,
Bevor ich weggeschickt wurde, haben die Bundespolizisten mir noch erlaubt einige Bilder zu machen. 'Machen Sie ihre Bilder und verschwinden Sie ....' Also sind die Bilder legal...!

Habe heute morgen eine offizielle genehmigung bei der DB in Berlin angefragt. Leider wurde diese aus sicherheitgrunden abgelehnt! 'Ich konnte gerne die Lokomotiven der BR 232/234 auf den der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen für die private Nutzung fotografieren'!

VG, Apro
 
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