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Regeln zu Bildern (Copyright) - Diskussion

Lokwolf schrieb:
Achso, obwohl nicht zur Datenbank gehörend:
Bilder mit Personen zu veröffentlichen, die das nicht möchten, geht ebenso wenig.


Sorry, aber das stellt die Rechtslage auf den Kopf:
Wer Bilder von/mit Personen, die auf den Bildern identifizierbar sind, veröffentlichen will, benötigt deren Einverständnis, es sei denn es handelt sich um Personen des allgemeinen öffentlichen Interesses.
Also nicht "die das nicht möchten" sondern "nur wenn alle ja gesagt haben"!
 
Hallo
Nochwas zu den Bildern, die im Ebay Verwendung finden. Da bei einigen der Urheber sich mit dem Copyrightzeichen darauf "verewigt" hat, kann man das als Vortäuschung falscher Tatsachen auslegen.
Wenn nämlich ein Ebayer das Bild eines sehr bekannten und geschätzten Forikers nutzt, und so vortäuscht, er wäre dieser jenige, denn mit dem Ebaynamen können viele ja nix anfangen, oder weiß hier jeder von jedem Foriker Vornamen, Nachnamen und Ebaynamen?
Meist holen sich die Bilderklauer ja keine Erlaubnis und es gibt keinen Hinweis auf das "geborgte" Bild. Das ist etwas, was nicht sein darf.
bis denne
Stephan
 
@1435er-fan: oder du machst einfach einen schwarzen balken vors gesicht/augen. wie man das immer so schön aus zeitungen und fernsehen kennt.

mfg robert
 
Danke Robert,

weiß ich und schrob ich deshalb:

"die auf den Bildern identifizierbar sind"

Ich habe bei meinen Bildern z.B. von Veranstaltungen bisher immer dafür gesorgt, das man die Gesichter nicht mehr erkennen kann.
 
Hallo ,

mal was Aktuelles zum Thema :

Es ist kaum zwei wochen her, da fand ich in einer eBay-Auktion ein Foto was von mir stammt , und auch in der Datenbank (www.tt-pic.s.de) wieder zu finden ist, dazu stand noch in der Artikelbeschreibung: "siehe Bild/Abbildung" o.ä..
Schön & gut , dachte ich -> erst mal ne mail geschrieben mit der Frage ob das Foto in besagter Auktion auch tatsächlich den zu verkaufenden Artikel zeigt, was ja eigentlich nicht sein konnte, da es mein Bild ist - von wegen "siehe Bild/Abbildung" usw. & usf.
Als Antwort bekam ich - nein es ist nicht das Orginalbild, nur ein Beispielfoto !
Nun gut dachte ich, wenn der Verkäufer mir jetzt schreibt daß das Bild nicht das Orginalbild des Waggons darstellt, aber in der Artikelbeschreibung schreiben tut "siehe Bild/Abbildung", warum schreibt er dann dies obwohl es nicht der Tatsache entspricht, da es ja mein Bild ist!
Also, flux ne zweite mail Geschrieben, mit der Frage an den Verkäufer, warum dieser in der Artikelbeschreibung angibt "siehe Bild/Abbildung" obwohl auf dem Bild nicht der Wagen zu sehen ist der tatsächlich zu verkaufen ist?
Nach kurzer Zeit bekam ich eine Antwortmail des Verkäufers, mit der Gegenfrage wo denn nun (bei mir ?) das Problem sei und er nicht nachvollziehen kann was mich das Angehen tut o.ä..
Dazu muß ich sagen, das ich mich bis zu diesem Zeitpunkt ganz Bewußt noch nicht als Urheber des Fotos geoutet habe bzw. mein eBay-Nick ein völlig anderer ist als der tt-board-Nick!
Kurz um schrieb ich dem Verkäufer eine mail, mit dem Hinweis daß das Bild meines ist, welches er aus der Datenbank Kopiert hätte, und ich sadowa aus dem tt-board bin.
Ferner habe ich dem Verkäufer auch darauf hingewiesen, daß es nicht von ungefähr kommt, warum man(n) in der Datenbank nur als angemeldeter tt-boarder Zugriff auf Daten/Bilder hat (ergo: Er ist auch tt-boarder und liest hier u.U. auch meinen Text!), um z.B. den Mißbrauchs von Uhrheberechten zu minimieren.
Desweiteren schrieb ich das ich nicht generell was dagegen habe das Bilder von mir durch dritte genutzt werden können, nur fragen sollte man(n) anstandshalber!
Leider hab ich auf die letzte Mail keine Antwort mehr bekommen, was ich aber hätte erwarten können, als Zeichen der Einsichtigkeit. Ich hätte den Verkäufer auch nicht den Kopf abgerissen, nur fragen sollte man(n) vorher, dann habe ich auch nichts dagegen meine Bilder aus der Datenbank zu nutzen!
 
Noch mal:
Veröffentlichen darf ich nur, wenn ich das explizite und ausdrückliche Einverständnis aller Abgebildeten besitze, und nicht nur nicht, wenn die Personen das nicht möchten.

Das ist ein völlig anderer Rechtsansatz!

Das mit den Stammtischen war ja nur ein Beispiel.
Wenn ich von den abgebildeten Personen das Einverständnis nicht einholen kann (auf Grossveranstaltungen z.B.), bin ich nicht berechtigt dieses Einverständnis irgendwie vorauszusetzen oder anzunehmen, weil Sie mir keine Absage erteilt haben.

Nachtrag: Das hat übrigens nicht mit dem Urheberrecht zu tun, sondern fusst auf dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf dem Recht am eigenen Bild.
 
Ich werde es nie verstehen, wo die Leute ihr Problem haben.
Als ich mal nen Jatt-Wasserwaagen verkaufen wollte, suchte ich mir ne laufende Auktion, zog mir das Bild. Gleichzeitig schrieb ich den Verkäufer an mit der Frage, ob ich sein bild für meine Auktion verwenden dürfte, da meine Diggicam kaputt ist, und dies selbstverständlich auch erst nach Ablauf seiner Auktion nutzen würde.
Ich bekam 1 Tag später eine wohlwollende Antwort, das dies kein problem wäre. Selbstverständlich wies ich in meiner Auktion auf diesen Umstand hin mit dem Hinweis, das mein Artikel exakt das gleiche Modell wäre, ich mir das Foto aber (natürlich mit Erlaubnis des Urhebers) aus einer abgelaufenen Auktion geborgt hätte.
Verkauft wurde der Wagon dann auch, war alles keine Aktion.
Nur, es gab keinen Ärger, kein böses Blut und keinerlei Rechte wurden verletzt, kostete nur etwas Tipparbeit am Rechner.
bis denne
Stephan
Nachtrag:
Veröffentlichen darf ich nur, wenn ich das explizite und ausdrückliche Einverständnis aller Abgebildeten besitze, und nicht nur nicht, wenn die Personen das nicht möchten.
Und wie ist das dann mit Fotos von Clubtreffen in den Clubmagazinen etc.? Da wrude ich noch nie gefragt, ebenso bei Veranstaltungen wie Volksfest oder Messen. Da wird genknipst (oft merkt man das gar nicht) und dann irgendwo veröffentlicht. Streng genommen wäre dies dann ja wohl auch nicht statthaft, oder? (Wobei ich der Ansicht bin, ist mir scheißegal, da ich nix zu verbergen habe.....)
 
@1435er-fan

Ich denke, wir reden aneinander vorbei. Mit Passanten gilt noch einmal etwas ganz anderes.

Auch egal. Das Bildrecht in Deutschland ist ohnehin so außerordentlich kompliziert und umfangreich, wir hatten ja in den Hinweisbeiträgen weiter vorne nur die wichtigsten Gesichtspunkte zusammengefaßt.

Ganz außer acht gelassen ist hier u.a. noch das Panoramarecht, z.B. darf das Bild einer Lokomotive, die von einem öffentlich zugänlichen Ort (Straße etc.) fotografiert wurde, auch veröffentlicht werden. Anders sieht es aus, wenn sie von einem nicht öffentlichen Ort aus abgelichtet wird, z.B. in einem BW oder auf einem Bahnhofsgelände. Da braucht es normalerweise die Zustimmung des Grundstücksbesitzers. Dabei muß diesem die Lok noch nicht einmal gehören.
 
Leichtmetall schrieb:
Und wie ist das dann mit Fotos von Clubtreffen in den Clubmagazinen etc.? Da wrude ich noch nie gefragt, ebenso bei Veranstaltungen wie Volksfest oder Messen. Da wird genknipst (oft merkt man das gar nicht) und dann irgendwo veröffentlicht. Streng genommen wäre dies dann ja wohl auch nicht statthaft, oder?

Nach den Buchstaben des Gesetzes: Ja! Der "Kasus kacktus" ist und bleibt dabei die Identifizierbarkeit der Einzelperson.

Nachtrag:
@R.P. Wohl eher nebeneinander in der selben Richtung.
Ich wollt ja auch nur darauf aufmerksam machen, dass die Richtung die Lokwolf vorgibt, nicht ganz stimmt.

Bei Deinem Einwurf mit dem Panoramarecht fallen mir übrigens sofort wieder die "Denkmallokstürmer" ein.
 
Das mit den Personen auf Bildern ist ja nun schön und gut und sicher auch interessant nur leider mal wieder weit am Thema vorbei.
Es geht ja eigentlich darum ob wir es erlauben oder gestatten das Bilder aus der DB für z.B. ebay von Boardmitgliedern genutzt werden dürfen.
Der einfachste und wohl auch beste Weg ist natürlich den Einsteller zu fragen. Aber jeder der schon mal intensiv mit der DB zu tun hatte, wird wissen das sowas manchmal gar nicht so leicht ist. Man bekommt keine Antwort, der Einsteller existiert nicht mehr, die Mailadresse stimmt nicht oder oder oder.... .
Und was macht man wenn derjenige grade nicht erreichbar ist weil er z.B. urlaub macht, krank ist, einen kaputten Rechner hat oder was weiss ich, die Auktion aber, aus welchen Gründen auch immer, jetzt über die Bühne gehen muss?
In den Fällen steht man dann natürlich dumm da.

Also was machen wir nun?
1.) In die Nutzungsbedingungen schreiben das wir es untersagen die Bilder für "Handelszwecke" zu nutzen wenn keine Zustimmung des Einstellers vorliegt? (Wie gesagt das kann schwierig werden und wer will oder soll das überprüfen?)
2.) Die Uploadfunktion so modifizieren, wenn das überhaupt möglich ist, das z.B. Wasserzeichen mit "TT-Board Datenbank" Logo im Bild erzeugt werden?
3.) Vor dem bestätigen des Bilduploads noch mal ein Kästchen einzublenden in dem darauf hingewiesen wird das wenn man einer Nutzung durch dritte nicht zustimmt es besser wäre ein Urheber- bzw. Copyrightzeichen sichtbar ins Bild zu setzen. Ist mir die Nutzung egal, Häkchen setzen und ab damit zum Upload. Ohne Häkchen bzw. Bestätigung kein Hochladen möglich. Bleibt natürlich die Frage ist das für uns technisch ohne weiteres machbar?
4.) Oder nochmal ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen darauf hinweisen das jeder der dort Bilder einstellt auch damit einverstanden ist das diese von dritten (Boardmitgliedern) uneingeschrenkt genutzt werden dürfen, wir aber doch darum bitten, der Höflichkeit halber, den Einsteller wenn möglich zu kontaktieren, das aber kein Muss ist?

Also ich persönlich würde Möglichkeit 3 oder 4 bevorzugen. :ja:
 
Hi!

Wir sind noch bei interner Abstimmung. Nr. 4 wird es sicher nicht werden, da sich hier ja schon etliche Boardler dagegen ausgesprochen haben. Wenn Bilder von Personen eingestellt sind, die nicht mehr erreichbar sind, kann man diese eben nicht verwenden. Schließlich wollen wir ja, dass die Boardler hier Bilder einstellen, also müssen wir auch gewisse Rechte an den Bildern beim Einsteller lassen. Mir wäre es auch lieber, wenn die Einsteller auf ihre Rechte verzichten würden. Allerdings kann man das auch mit einer kurzen Anfrage klären. Ich jedenfalls habe damit kein Problem.

MfG JPP
 
Klärt mich bitte auf, wenn ich in den letzten Jahren was verpaßt habe.

Bislang war ich immer der Ansicht gewesen, daß wir neutral und uneigennützig eine möglichst umfassende Datenbank schaffen wollen, an der sich möglichst viele beteiligen sollen. Das ganze sollte der Information dienen und für jedermann mit Interesse zugänglich sein.

Davon, daß wir einen kommunistischen Selbstbedienungsladen aufmachen, wo jeder nach Lust und Laune u. a. seine privaten oder gewerblichen Kommerzbestrebungen befriedigen kann, davon war bisher eigentlich nie die Rede.

Wenn wir diese "Öffnungsklausel" in die Regeln der Datenbank aufnehmen, befürchte ich, daß uns Bildereinsteller verloren gehen, die ihre in Deutschland gesetzlich festgelegten Rechte gerne wahrnehmen möchten.

Ganz davon abgesehen müßten wir Einsteller von mehreren Tausend derzeit vorhandenen Bildern fragen, ob sie mit einer unbeschränkten Verbreitung ihrer Bilder einverstanden sind. Diejenigen, die auf ihrem Urheberrecht in der gesetzlich verankerten Form bestünden, hätten verbrieften Anspruch darauf, daß ihre Bilder aus der Datenbank entfernt würden (Dazu würde übrigens auch ich gehören). Damit ginge der mir bekannte und eingangs beschriebene Sinn der Datenbank meines Erachtens den Bach runter.

Ihr seht also, so einfach ist die Sache eben doch nicht. Insofern sollten wir alles so lassen, wie es ist und wie es von Lokwolf weiter vorne beschrieben wurde.

p.s. Folgender Vorschlag:

Wenn jemand von den "Datenbankfütterern" a priori nichts gegen die Verbreitung und ungehinderte Verwendung seiner Fotos hat, kann er ja eine diesbezügliche Bemerkung in die Modellbeschreibung aufnehmen. Das wäre dann gleichzusetzen mit einem offiziellen Verzicht auf das Urheberrecht. Für alle anderen, die das nicht tun, gilt weiterhin die deutsche Rechtsprechung.
 
1435er-fan schrieb:
Ich wollt ja auch nur darauf aufmerksam machen, dass die Richtung die Lokwolf vorgibt, nicht ganz stimmt.

...Also nicht "die das nicht möchten" sondern "nur wenn alle ja gesagt haben"!...
Hallo 1435,

hätte ich in einem Juraforum geantwortet, hätte der Hinweis mit dem Personenrecht länger und umfangreicher ausfallen müssen.

Was ich mit dem Hinweis meinte, steht in keinerlei Widerspruch zu Deiner Aussage, denn er erkennt zweifelfrei die informelle Selbstbestimmung und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte an. Es ist nur in der Praxis sehr viel wahrscheinlicher (weil auch schon konkret erlebt), dass Einzelne der Veröffentlichung ihres Bildes widersprechen, als das alle Anderen darauf Wert legen, vorher gefragt zu werden.

Zur Bilderdatenbank:

Ich bin der festen Überzeugung, dass es in diesem Land und der übergehobenen EU genug Gesetze und Vorschrften zum Thema Urheberrecht gibt, die wir nicht noch zusätzlich präzisieren müssen.

Ich hätte den Wunsch, dass wir einfach die Grundregeln dabei beachten und die sind weiter oben formuliert:
  • Nutzung für private Zwecke erlaubt (runterladen, eigene Datenbanken etc)
  • Privat schließt die ungefragte Veröffentlichung (eigene Homepage, andere Foren, auch bei ebay, etc pp.) nicht mit ein, es sei denn, der Urheber stimmt der Veröffentlichung explizit zu. Diese Zustimmung muss zu belegen sein!

Kann man damit nicht leben?
Es schützt die Rechte der Urheber und erlaubt die Nutzung, wenn die Urheber nichts dagegen haben. Für mich ist das damit umfassend gelöst und würde auch nicht der Idee der Bilderdatenbank als privates Austauschmedium und Informationsquelle der Foriker zuwider laufen.

Die Vorschläge 3 und 4 von Frontera sind m.E. schon aus gesetzlichen Gründen nicht machbar, denn im Zweifel sind sie unwirksam, wenn sie offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen. Die Folgen, wie von R.P. beschrieben, befürchte ich auch.

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
Für mich ist Fakt: wenn die Nutzung von Bildern aus TT-Board, Datenbank und Galerie über die wirklich rein private nichtkommerzielle welche hinausgehend zugelassen oder auch nur gebilligt wird, dann war's das von mir mit irgendwelchen Bildern !

Ich bin gerne bereit, Bilder zwecks Unterstützung von Diskussionen oder anderen Zwecken einzustellen, wenn ich sicher bin, dass die dann nicht irgendwo bei ebay oder auf fremden Webseiten auftauchen. Klar ist da nicht jedes Bild dazu geeignet, aber manche schon. Wer viel fotografiert - auch beim Vorbild - wird's verstehen.

Wenn jemand meine Bilder nicht nur auf seinen PC herunterladen und mal offline angucken will, sondern die weiterverwenden will (für was auch immer), dann möchte ich gefragt werden ! Und wenn ich 'n halbes Jahr vom Erdboden verschwunden bin und nicht antworten kann, dann ist dieses halbe Jahr eben nix !! Pech gehabt !!
Wenn ich dann "nein" sage, dann erwarte ich, dass das auch zählt.

@Frontera: Du magst das piselig finden, aber ich sehe das nun mal so und möchte das für meine Bilder respektiert haben. Und ebenso: das (womöglich noch "ungefragte") "Ausleihen" von Bildern für ebay-Verkäufe finde ich total daneben und eigentlich schon "arglistige Täuschung", denn ich will das sehen, was ich kaufe, und nicht, wie der Artikel aussehen könnte (das weiss ich schon).
 
Hallo Steffen,

keine Sorge Hier in diesem Post sind die heute gängigen Regeln der Bildernutzung beschrieben.
Das ist kein Wunsch, sondern so gelebt und ich wüßte nicht, warum wir das ändern sollten.

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
also, noch mal zum mitmeiseln: Wer als aktiver Teilnehmer von Paraden und Shows irgendetwas, und sei es auch nur sich selber, präsentiert, hat KEIN Recht auf das Bild, auf dem er drauf ist, wenn es während der Veranstaltung geschossen wurde. Da ist die Rechtsprechung in D absolut eindeutig und ich such euch gerne die Grundsatzurteile dazu raus (nach meinem Urlaub).
Wer als Zuschauer zu öffentlichen Shows geht hat ebenfalls kein Recht am eigenen Bild, wenn er nicht das Hauptmotiv des Bildes ist.
Wer zufällig auf einem Bild ist, das egal von wem auch immer, zu dokumentarischen, aber auch künstlerischen Zwecken, gemacht und veröffentlicht wurde, hat ebenfalls kein Recht auf die Entfernung der eigenen Visage ... sorry, der Unkenntlichmachung des eigenen Gesichts. Auch da ist die Rechtsprechung in D absolut zweifelsfrei, denn es ist einfach nicht zumutbar für den Ersteller eines Bildes jede zufällig mit abgelichtete Person vorab rechtlich zweifelsfrei zu befragen, ob sie mit jeder denkbaren Art der Veröffentlichung des Bildes ein verstanden ist. Wer hat schon die entsprechenden Formulare immer griffbereit?
Wenn ich in D irgendetwas fotografiere, was von frei zugänglichen Stellen aus sichtbar ist, dann darf ich das auch, unabhängig davon ob da ein Prügelprinz oder sonstwer zufällig mit abgelichtet wird.
Die Sache ist nicht mehr so eindeutig bzw. klar rechtswidrig, wenn die abgebildete Person nicht Beiwerk sondern Hauptmotiv ist und wenn das Bild von Veranstaltungen ist, bei denen der Hausherr das fotografieren verboten hat.
 
@Harka,
ich habe Deinen Post hier her verschoben. Hier wurden diese Probleme bereits beschrieben. Ich wollte nicht wieder eine Diskussion beginnen und den 1. Post gleich sichtbar haben/halten.
Also nicht wundern.
GrüDiCa
 
Es ist strittig, ob fremde Bilder, welche man bearbeitet, noch ein copyright haben. Es hängt vom Grad der Bearbeitung und der Laune des Richters ab, ob ein einkopierter Text schon genug ist um das copyright erlöschen zu lassen.

.

Was ist daran Strittig? Du brauchst das Einverständnis des Eigentümer des Bildes! Frag mich oder am besten Herrn Waak, der demonstriert dir das gern mal! www.Weltreisender.com
 
Hallo zusammen,

nur eine Anmerkung: Texte dürfen - egal ob mit anführungszeichen oder ohne nicht (!) gepostet werden. Ich selbst schreibe von berufs wegen - und habe schon mehrfach für 'geklaute' Texte im Inernet ordentliche nachträgliche Rechnungen geschrieben. Ehrlich, glaubt es mir: Texte sind genau so geschützt wie Bilder !!!

mfg
Michael
 
Was ist daran Strittig? Du brauchst das Einverständnis des Eigentümer des Bildes!
Nur wenn du es unverändert veröffentlichst ist die Sachlage klar und du der Angeschissene. Wenn das Bild verändert wird ist die Sachlage nicht mehr so eindeutig. Da laufen zur Zeit ein paar große Prozesse u.a. in den USA. Dort hat es einer zum Millionär gebracht der in Paparazzi-Fotos Sprüche einkopiert und die veröffentlicht. Bis jetzt kommen sie ihm nicht wirklich bei. Auch in D ist die Sachlage schwierig und die Richter suchen nach klaren Regeln, ab wann ein bearbeitetes Bild ein eigenes schützenswertes Kunstwerk ist und ab wann eben nicht. Bei der Unkenntnis vieler Richter würde ich jedoch eher die Finger davon lassen.
 
Nur wenn du es unverändert veröffentlichst ist die Sachlage klar und du der Angeschissene. Wenn das Bild verändert wird ist die Sachlage nicht mehr so eindeutig.

Mach mal, du wirst dich wundern! So ähnlich wars doch bei mir! verwenden, ändern und dann veröffentlichen darfst du es nur, wenn du die Erlaubnis vom Eigentümer des Fotos hast.
Du kannst es ja gern mal Probieren, scheinbar weisst du etwas was den meisten hier entgangen ist.

Nimm am besten ein Foto von der von mir genannten Homepage!
 
Bucheinbände un cover etc.

Hallo zusammen ...

Auch wenn das hier schon gegenteilig geschrieben wurde,
so halte ich es für durchaus bedenklich selbst ein fotografiertes Buch Cover als Foto in eine Online-Plattform zu stellen.
Selbst dabei kann man(n) ganz schnell die Urheberrechte und das Copyright Dritter verletzen.

Die Verlage und Rechteinhaber sowie etwaige Rechtsnachfolger
dulden dies,
da es durchaus im Sinne der Werbung für ihr eigenes Produkt ist, kann aber dem einzelnen trotz alledem
negativ(Abmahnungswürdig) ausgelegt werden.

Ich habe mir mittlerweile angewöhnt bei fremden Bildern/Zeichnungen
usw. eine schriftliche Genehmigung einzuholen.

Meine eigenen Bilder/Zeichnungen veröffentliche ich unter (cc) das erspart mir und den
anderen privat Nutzern diesen Aufwand und gibt eine gewisse Rechtssicherheit.

Was die Bilderdatenbank angeht, so würde ich als Verantwortlicher
dort nur das einstellen lassen
was unter (cc) steht und somit auch für dritte (Verantwortliche Forenbetreiber) unproblematisch ist.
(Wer will schon am LG Hamburg verklagt werden) :argh:
 
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