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Regeln zu Bildern (Copyright) - Diskussion

Urheberrecht

Ich hol das Thema nocheinmal hoch und wie immer aus gegebenem Anlass.

Wir haben wieder zweimal den Fall gehabt, dass Bilder mit ungeklärtem Urheberrechtsstatus im Board aufgetaucht sind.

Die Regeln sind klar formuliert und nachzulesen!
Wir werden hier nicht dulden, dass solches Bildmaterial in unserem Forum auftaucht. Neben der Löschung dieser Bilder, werde ich auch die Foriker einzeln verwarnen, denn der Schaden, der dem Board und damit allen enstehen kann, ist größer als der Nutzen des Bildes je sein kann.

Ich denke, die Ansage ist klar und eindeutig und sollte für alle verständlich sein. Ansonsten lege ich jedem Bildveröffentlicher den [post=60504] Post #1[/post] ans Herz.

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
Hi alle zusammen,

für alle die mal nachlesen wollen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhwahrng/index.html

Gestattet mir noch ein paar Bemerkungen zu den hier teilweise verwendeten Logo's.

1.) Auf einem Logo liegt zunächst Urheberrecht, da es sich dabei um eine entsprechende Schöpfung handelt
2.) Da die meisten Logo's Firmen oder Produkte repräsentieren greift daneben auch das Markenrecht - auch hieraus können sich Unterlassungansprüche ergeben! UNd da hab ich bei einigen schon so meine Bedenken - zum Beispiel die vielen B's mit rotem Rand - so was kann ins Auge gehen - siehe Thema Metro, hier gings nämlich nicht um Urheber- sondern um Markenrechte! Ich kann mir vorstellen, dass das oben genannte dem einen oder anderen ein ...dorn im Auge sein könnte.
3.) Das Teledienstgesetz (ich weiß jetzt nicht ganz genau, wie es heißt) verlangt von unseren Boardbetreibern, dass sie Inhalte, die erkennbar gegen Recht und Gesetz verstoßen, sperren und gegen eventuelle Wiederholungen geeignete Maßnahmen ergreifen. Also bleibt Ihnen im Interesse des Boards mitunter nur, den User sofort zu sperren. Verteufelt dieses Vorgehen daher bitte nicht als überzogen, es dient dem Schutz des Boards.

Es bleibt dabei, jeder sollte nur das einstellen, von dem er sich sicher(!) ist, das es keine Rechte anderer verletzt.

Übrigens - es hat schon Markenrechtsprozesse wegen magenta-farbener Homepages gegeben.
Also immer noch: "Spaß mit der ..."
 
Lokwolf schrieb:
Ich hol das Thema nocheinmal hoch und wie immer aus gegebenem Anlass.

Wir haben wieder zweimal den Fall gehabt, dass Bilder mit ungeklärtem Urheberrechtsstatus im Board aufgetaucht sind.

Die Regeln sind klar formuliert und nachzulesen!
Wir werden hier nicht dulden, dass solches Bildmaterial in unserem Forum auftaucht. Neben der Löschung dieser Bilder, werde ich auch die Foriker einzeln verwarnen, denn der Schaden, der dem Board und damit allen enstehen kann, ist größer als der Nutzen des Bildes je sein kann.

Ich denke, die Ansage ist klar und eindeutig und sollte für alle verständlich sein. Ansonsten lege ich jedem Bildveröffentlicher den [post=60504] Post #1[/post] ans Herz.

Gruß vom Rhein
Lokwolf


Schönen guten Morgen Lokwolf.

Und wie steht es mit dem Urheberrecht wenn man bei der Vorstellung von einem Buch hier im Board die Titelseite des Buches fotografiert?

Ist das erlaubt?


MfG

Modellfan :vielposte
 
Grischan hat einen wichtigen Punkt gleich geklärt. Wenn das zu knipsende Objekt durch einen selber abgelichtet wird , ist es egal ob es eine Buch, eine TT-Modell oder ähnliches ist.
Das Urheberrecht stellt auf den Lichtbild"macher" ab.

PS:
Die Frage zu dem Buchtitel hatte mich auch schon beschäftigt.

gruß johannes
 
Eben, wer die "Ur" hebt ist der Urheber des Werks. Und das Urheberrecht ist nicht so einfach übertragbar. Das heißt, wenn du jemenden ein Foto schenkst, hast du noch lange nicht dein Urheberrecht mitverschenkt, deshalb darf derjenige es auch nicht veröffentlichen. Die Veränderung des Urheberrechts bedarf immer einer besonderen Form. Deshalb werden zB in Firmen, die irgendwelche Sachen neu entwickeln, die Urheberrechte darauf gleich im Arbeitsvertrag abgetreten. Is zB sehr wichtig in Werbefirmen etc.
 
Urheberrecht und Gleispläne

Moin moin,

in der Forensuche habe ich nichts passendes zu diesem Thema gefunden. Konkret geht es darum:

Ich habe einen Gleisplan aus einem Buch oder auch Geleisplanheft (nicht die Originalpläne der Bahn, sondern schon vorhandene Modellbahnpläne). Da finde ich einen doch ganz sympatisch, ändere aber einige Sachen nach meinen Vorstellungen.
Soweit-sogut-sokeinproblem.
Wenn ich diesen Plan zur Diskussion stelle,das Original ist halt immer noch zu erkennenn, inwieweit greift da das Urheberrecht noch?

Einen Plan zu verändern und in meinem Kämmerlein aufzubauen ist kein Problem, aber wie ist es mit der Veröffentlichung des veränderten Gleisplanes?


ziemlich verwirrend dreinschauend

Holzfisch
 
sicherlich ist sowas immer grenzwertig, allerdings sollte man auch auf dem Teppich bleiben, wenn Du den Plan hier zur Diskussion stellst sollte sich auch der ursprüngliche "Entwerfer" daran nicht stören...

Es geht hier ums Plan verwirklichen, nicht um das Umgehen von Verwertungsrechten.
 
Urheberrechte

Hallo zusammen,

empfehlenswert ist es, eine solche abgeänderte Grafik entsprechend zu beschriften: "Modifiziert nach [Autorenname + Veröffentlichungsjahr der betreffenden Publikation]". Ergänzend dazu kommt dann noch am Ende des Beitrages das komplette Literaturzitat. Zum Beispiel:

Grafik modifiziert nach Fromm (1992).

Referenz:
Fromm, G. (1992): Modellbahnanlagen. Bahnhöfe und Gleispläne. - Berlin (transpress Verlag), 260 S.


Viele Grüße
Andreas
 
Wenn es sich beim hier Veröffentlichen um einen (u.U. mit einem Planungsprogramm) abgewandelten und auf die eigenen Bedürfnisse und Möglichkeiten selbst angepassten Plan handelt, ist das wiederum ein "schöpfender Akt" bei dem der Planersteller der Urheber ist, somit die Rechte an der bildlichen Plandarstellung hat. Da es sich dabei (im wahrsten Sinne des Wortes) streckenweise um ein Zitat handelt, sollte man es, wie von ASH vorgeschlagen, auch als solches kennzeichnen.

Ansonsten kann ich vor Einschätzungen wie "nicht auf die Goldwaage legen" oder "Quellenangabe reicht" nur warnen. Gerade das Recht auf Veröffentlichung ist ein Recht, das viele "im Internet nicht so eng sehen" und sich damit immer wieder (zivilrechtlichen) Ärger einhandeln. Als direkte Zitate sind im Sinne des UrhG nur Textzitate (!) zulässig.
 
Hallo zusammen,

dazu noch einige Anmerkungen von mir:

"4. Bilder aus Bildbänden/Literatur/Zeitschriften einscannen ist ohne Genehmigung des Verlages etc. nicht zulässig."

Nicht nur die Freigabe des Verlages ist dazu notwendig, sondern insbesondere die des Bildautoren, also von dem, der das Foto gemacht hat. Denn: Auch wenn ein Foto in einer Zeitschrift oder in einem Buch veröffentlicht wird, liegt das Bildrecht noch immer beim Bildautoren. Zur Veröffentlichung in einer Publikation gibt es vertragliche Regelungen zwischen Autor und Verlag, die die Nutzungsrechte der jeweiligen Bilder regeln (Honorare, einmalige oder mehrfache Nutzung usw.). Ein Autor kann seine Aufnahmen auch mehreren Verlagen zur Veröffentlichung anbieten - es sei denn, ein Verlag regelt vertraglich das alleinige Nutzungsrecht (wobei ich zu Letzterem keinen einzigen Fall kenne).

"Sollte es aufgrund eines Mißverständnisses/Unwissens doch zu einer Bilder-Urheberrechtsverletzung kommen, so passiert erst einmal gar nichts. Passieren tut erst etwas, wenn sich ein (vermeintlicher) Urheber zu Wort meldet. Dann ist es angezeigt, das Bild zu entfernen und dies dem Urheber mitzuteilen."

Diese Textpassage würde ich ändern. Denn sie schließt ein, dass ein Fremdbild ohne Freigabe des betreffenden Bildautoren veröffentlicht werden kann (auch bei Unwissenheit des Kopierenden) und erst bei Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung entfernt werden muss. Dann ist die Rechtsverletzung aber bereits in den Brunnen gefallen...

"Welche rechtlichen Schritte der Urheber weiter verfolgt, liegt seinem Ermessen, kann aber eigentlich keinen besonderen (finanziellen) Vorteil für ihn erbringen. Diesen "Vorteil" hat wohl nur der Anwalt, sofern hinzugezogen."

Auch diesen Part würde ich ändern. Denn der "verletzte" Bildautor kann einen finanziellen Schaden anzeigen, insbesondere, wenn es ich um eine seltene/einmalige Aufnahme handelt, die bei einer Veröffentlichung in einem Buch/einer Zeitschrift mit Honorar vergütet wird/wurde.

Viele Grüße
Andreas
 
@Andreas

Danke für die Hinweise.

Zu Punkt 4 (Bilder aus Druckmedien):

In erster Linie wird hier der Verlag der Ansprechpartner sein, vor allem, um die Rechtsverhältnisse primär zu klären. Natürlich auch, um ggf. zum Bildautor zu vermitteln (Adresse etc.), sofern nicht bekannt, wobei das eher selten der Fall sein dürfte.

Wenn ich schreibe

"Sollte es aufgrund eines Mißverständnisses/Unwissens doch zu einer Bilder-Urheberrechtsverletzung kommen,

dann ist das natürlich kein Freibrief für das Einstellen von Bildern ohne Zustimmung des Urhebers. Im Zweifelsfalle ist von der Veröffentlichung natürlich abzusehen, bis die Lage eindeutig geklärt ist. D... ähm Unwissenheit schützt zweifellos vor Strafe nicht.

Die restlichen angesprochenen Aspekte sind einer eher praxisnahen und nicht zu weitschweifigen Beschreibung der jeweils möglichen Konsequenzen geschuldet, für den Fall, daß beide Parteien gutwillig sind. Ich bin ja kein Paragraphenreiter. Daß man jeden Streit unsäglich ausdehnen kann, gerade hinsichtlich der Erwartung eines fianziellen Vorteils, dürfte heutztage als hinreichend bekannt vorausgesetzt werden.

Bislang bzw. seit Veröffentlichung dieses Artikels hier im Board hat es ja eigentlich sehr gut geklappt bzw. keine groben Verstöße oder Anzeigen gegeben, zumal wir Admins/Mods auch eine umfassende Kontrolle ausüben. Bei ausreichendem Verdacht wird in der Regel innerhalb von höchstes 24 Stunden editiert.
 
Hallo R.P.,

gewiss kann der Verlag als Ansprechpartner für den Kontakt zum Bildautoren dienen, aber letzten Endes kommt das Okay von Letzterem. Meine Meinung dazu ist schlicht aus der eigenen Praxis bezogen, zum Bleistift: Von mir angefertigte Fotos findet man in mehreren Büchern und Fachzeitschriften. Möchte jemand ein bereits auf diese Weise veröffentlichtes Foto in einer anderen Publikation verwenden, kann er eine/n der betreffenden Verlage/Redaktionen kontaktieren, doch erhält er dort in der Regel keine Auskunft zu den vorliegenden Verträgen. Maximal bekommt er eine Kontaktmöglichkeit zur mir, und ich als Bildautor entscheide, ob ich ihm das Recht zur Bildnutzung einräume.

Das Recht am Bild ist manchmal recht kompliziert, daher sind genaue Definitionen wichtig:allesgut:

Viele Grüße
Andreas
 
noch mal als unterstützung und an alle die was mit bildern am hut haben
in der datenbank sind immer noch von bahnfan tt bilder eingestellt die nicht von ihm sind, nach mehrmaliger aufforderung sind sie nicht durch eigene ersetzt worden!!!!!!!!!!!!!!
ich bitte dies zubeachten und nur eigene oder durch freigabe vom verursacher, bilder einzustellen
 
@RalfN

Deine Aussage ist zu allgemein. Ich kann doch jetzt nicht alle Bilder von Bahnfan TT löschen.

Vorschlag: PN oder Email an einen Datenbankadmin. Inhalt:

- welche Bilder stammen nicht von Bahnfan TT
- von wem stammen die Bilder?
- stammen sie von einem Boardler, der auch in der Datenbank gemeldet ist?

In letzterem Falle kann man auch einfach den Namen des Einstellers ändern, sofern der 'echte' Urheber nichts dagegen hat.

Schon wäre wieder alles im Lot.
 
R.S. schrieb:
Tja , vieleicht sind hier einige Verantwortliche zu human!
Wir können ja mal inhuman werden und anfangen, vor Freischaltung der Bilder eine Erklärung (schriftlich natürlich mit eigenhändiger Unterschrift) zu verlangen, in der die Urheberschaft bestätigt wird.

Also bitte mal ganz vorsichtig mit Äußerungen wie der obigen!

Wie R.P. schreibt: Ross und Reiter nennen, dann ändern wir das und genau dazu sind wir auch verpflichtet.

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
RalfN schrieb:
beide bilder sind von mir, ich hatte sie seinerzeit in sondermodelle, fehldrucke und exoten eingestellt, für den privatgebrauch können die bilder ja genommen werden, aber mit fremden federn schmücken, igit

Hallo RalfN,

ich bin zwar nicht R.P. - aber auch Mod.
Habe den Einstellenden entsprechend geändert und noch einen Vermerk hinzugesetzt.
Dauerte keine 5 Minuten - ohne Aufregung und Streß !
Alles gut, oder ??
 
Wiederholtes Erinnern!

Hallo Zusammen,

aus wieder einmal gegebenem Anlass:

Bilder aus der Datenbank tt-pics.de unterliegen genau denselben Urheberregeln wie andere Bilder auch!

Das heißt: Jeder, der daraus Bilder für ebay oder andere kommerzielle Zwecke nutzen möchte, muss sich die Genehmigung des Urhebers besorgen.
Tut er das nicht, kann das im Zweifelsfalle Abmahnungen zur Folge haben.

Als Konsequenz werden wir alle aus der Datenbank entfernen, die sich an diese Regel nicht halten.
Ich empfehle dringendst diesen Thread von Beginn an zu lesen und den Empfehlungen zu folgen.

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
Doch das könntest Du tun, wäre nur allzuwitzig.

Ich persönlich habe nichts wenn die Bilder runterzogen werden-machen wir doch alle-bloß eine Verwendung zu Verkaufszwecken siehe ebay u.ä. sollte untersagt bleiben.

Ich hab da auch schon einiges "wiederentdeckt", auch Foriker klauen unberechtigt diese Bilder , weil die tw. auch brauchbar sind, zu eigenen Auktionen und haben nicht den Anstand vorher zu fragen ! Für mich sind private Verkäufe auch kommerziell denn damit wird Geld "verdient".
 
Hallo und schönen guten Morgen.

Recht hast du stolli, auf jeden Fall ist der Verkauf und Ankauf von Waren unter "privaten Menschen" ein Geschäftsvertrag und unterliegt zumTeil der Handelsgesetzgebung, welche in jedem Land der EU etwas anders aussieht.

MfG
Modellfan :vielposte
 
Hallo Leute,

kann doch ganz einfach sein:
  • Datenbank ist für die private Nutzung durch die Foriker gedacht.
  • Die Veröffentlichung der Bilder an anderer Stelle (im Netz oder gedruckt), bedarf der Zustimmung des Bilderstellers
Dazu gehört eben auch ebay.
Nebenbei ist es bei ebay fairer, wenn man ein Bild von dem Gegenstand einstellt, den man auch verkauft...

Jetzt kann man natürlich eine Diskussion anfangen, wo die private Nutzung aufhört.
Für mich ist aber die ungefragte öffentliche Nutzung das Problem.

Und, klar soll hier jedem geholfen werden, aber ist das denn so schwer eine PN oder Mail an den Fotografen zu schicken und zu fragen?

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
Kann man denn da keinen Kopierschutz einbauen ?
 
Kopierschutz bedeutet aber auch, dass man die Bilder gar nicht mehr nutzen könnte und das will ja auch keiner.

Achso, obwohl nicht zur Datenbank gehörend:
Bilder mit Personen zu veröffentlichen, die das nicht möchten, geht ebenso wenig. Eventuell bei Stammtischen dran denken, wenn man in die Runde knipst.

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
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