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Regeln zu Bildern (Copyright) - Diskussion

Ich habs hier leider nicht gelesen oder habs wahrscheinlich überlesen:
In wie weit gelten Bahnanlagen als öffentlich, bzw. wo fängt genau der private Geltungbereich der DBag an ???
 
Darum gehts hier nicht sondern vielmehr um die Vorgehensweise mit Bildmaterial das von anderen angefertigt wurde.
Fotos kannste bei der bunten Bahn bis zur Vergasung machen wenn Du nicht grad im Gleisfeld rumspringst ohne vorher beim zuständigen Fahrdienstleiter oder Werksleiter nachgefragt zu haben. Ansonsten haste ganz schnell die Bundespolizei am Hals.
 
"öffentlich"

Öffentlich sind alle die Orte, die öffentlich zugänglich sind und über öffentliche Zugänge erreicht werden können. Als Fotostandorte sind das also im Wesentlichen Bahnsteige, BÜ’s, öffentliche Wege neben Gleisanlagen, Brücken über Bahnanlagen, na ja – vielleicht noch nicht ausdrücklich gesperrte Ladestraßen. Irgendwelche Veranstaltungen lassen wir mal außen vor. Verbotsschilder (vor allem auf den „Bahnsteigenden“ fast jeden Bahnhofs zu finden), sind natürlich auch zu beachten.
Das war’s dann aber eigentlich schon. Zumindest für solche Fotos die man, z.B. über’s INet, der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Und noch was: Schreibt auf keinen Fall, dass Ihr Euch die mündliche Genehmigung z.B. vom Lokleiter, Stellwerker oder wen auch immer eingeholt habt – denn genau das könnte für den arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Also vor, während und nach der Kamerabenutzung ständig kontrollieren, dass sich das Gehirn in kontinuierlich eingeschaltetem Zustand befindet…

FD851
 
"Ergänzung zu den Bildern:
Hier müßte die Weitergabe von Bildern aus Printmedien an Private ohne Öffentlichkeit möglich sein? (ohne Zustimmung des Rechteinhabers)"


Hallo Johannes,
ich mag zwar zustimmen bezüglich der Weitergabe, aber rein rechtlich gesehen liegt das Cpyright immer beim Fotograf, und da ich selber auch ein Hobbyfotograf bin, bin ich froh dass meine Bilder so geschützt sind. Und nicht irgendjemand damit hausieren kann.

Bin übrigens mit oder ohne Bilder in Leipzig on Board.
BR Uwe
 
Da hab ich eine etwas andere Rechtsauffassung, da die Personen auf den Bildern klar zu identifizieren sind.
Der eine oder andere z.B auch mit'm Bierbecher in der Hand. Und es sind i.d.R. alles keine Personen der Zeitgeschichte.

Also auch im Sinne des Boards: "safety first".

Wer unbedingt möchte, kann gern das vollständige Original haben - aber eben nicht öffentlich.

Das ist ein Schwachsinn, den ich nicht begreife! Warum macht man Gesichter unkenntlich? Sagt mir einen vernünftigen Grund! Wenn ich auf einem Bild drauf bin, na und? Ich bin schon so oft mit auf anderer Leute Fotos gekommen. Bei Rockfestivals zum Beispiel. Wenn ich da jede Rübe unkenntlich machen müßte, kann ich es auch zukünftig lassen, überhaupt zu fotografieren.
Gibts eine Vorschrift, die verlangt, fremde Leute unkenntlich zu machen?
Stellt Euch einen Bildband vor, mit Stadtbildern, eine belebte Straße und dann statt Gesichtern nur Brei. Lachhaft!

hm-tt:aerger:
 
Hallo Hm,

wenn Du damit kein Problem hast, ist das ja in Ordnung, aber nicht jeder mag abgebildet werden und muß sich das auch nicht in jedem Falle gefallen lassen.
Neben der "Person der Zeitgeschichte" gibt es auch noch die "Randerscheinung" auf dem Bild.
Ob ein einzelner Fahrer auf einem Bild mit nur einem Fahrzeug das ist, möchte ich bezweifeln.

@stolli: Ja, er war auf dem Weg dorthin.

MfG
 
Hallo Hm,

wenn Du damit kein Problem hast, ist das ja in Ordnung, aber nicht jeder mag abgebildet werden und muß sich das auch nicht in jedem Falle gefallen lassen.
Neben der "Person der Zeitgeschichte" gibt es auch noch die "Randerscheinung" auf dem Bild.
Ob ein einzelner Fahrer auf einem Bild mit nur einem Fahrzeug das ist, möchte ich bezweifeln.

@stolli: Ja, er war auf dem Weg dorthin.

MfG

Ich will nicht rumstänkern, aber, wer nicht abgebildet werden möchte, muß aus dem Bild gehen. Ganz einfach! Beim Fotografieren spielen bei mir Personen auch eine wichtige Rolle. Bilder müssen leben!

hm-tt
 
Hallo,

fällt mir noch zum Thema ein:

Das Gesicht unkenntlich machen dürfte nicht reichen (wer sagt eigentlich das das genügt?). Personen können nämlich auch an anderen Merkmalen erkannt werden. Als da wären: Statur, Kleidung, Behinderungen, typische Haltung, ihrem unverwechselbaren Traktor usw., usw., usf. Die Ansicht von der Backseite gehört auch dazu und mit dem Verwischen vom Gesicht dürfte mach einer, der so noch erkennbar ist sicher seinen Spaß haben.

Gruß und fröhliches Verwischen, Siggi
 
... wer nicht abgebildet werden möchte, muß aus dem Bild gehen. Ganz einfach!
hm-tt
Rischtisch, aber meistens rennen genau diese Personen, nach der freundlichen Aufforderung,
bitte mal kurz den "Schussbereich" zu verlassen
und ihrer meist dämlichen Frage - bin ich jetzt etwa im Bild/Weg ? - genau wieder dahin.
Magische Anziehungskraft, Geltungsbedürfnis, Mediengeilheit... man weiß es nicht.
Es ist jedenfalls immer etwas nervig, wenn einige "Bildermacher" aufgereiht mit ihren Kameras stehen und eigentlich auch (fast) alle Umherstehende ihr Ansinnen mitbekommen, aber trotzdem immer wieder irgend so ein Trottel genau vor den Linsen herumtanzt.
Eine Schar von Besuchern solcher Veranstaltungen, die (offensichtlicher den je, in quasi einer Trichterform!!!) den Bildbereich für den/die betreffenden Fotografen kurzzeitig freihält, die kann man eigentlich nicht übersehen bzw. den Grund für das Innehalten nicht kapieren.
Manche Zeitgenossen werden es aber wohl nie begreifen.
 
wer macht denn bei der nächsten Fußball-EM alle Zuschauer unkenntlich, die auf den Rängen zufällig ins Bild geraten?
Also für mich ist es klar, wenn ich auf eine Veranstalltung gehe, wo etwas gezeigt wird, das ich dann auch mit auf Fotos erscheinen kann, die dort gemacht werden! Wenn ich das nicht will, dann darf ich nur auf veranstalltungen gehen wo ein Fotografierverbot herscht!
Anderst mag es sein, wenn im Alltag Oldtiner geknipst werden, oder erst recht wenn man Menschen in Alltagssituationen Porträtieren will. Hier muß man den Geknipsten um erlaubniss fragen, denn hier sind sie das Motiv und da greift wirklich das recht auf das eigene Bild. Aber sich ins bild stellt, wenn man etwas anders Knipsen will, der hat selber schuld!
 
Ich bin kein Anwalt und auch kein Medienexperte, soll heißen kann mich auch irren!
Aber ich habe gehört, wer sich dorthin begibt, wo offensichtlich fotografiert/gefilmt wird, kann sich hinterher nicht beschweren, wenn er irgendwie abgebildet ist. Anders ist es, wenn man, für den Betreffenden nicht ersichtlich, Aufnahmen macht, dann ist eine Einwilligung notwenidig.
Mal laienhaft formuliert.
 
Das mit dem "aus dem Bild gehen" ist ja insoweit richtig, wenn der Abgebildete die Möglichkeit dazu hat.
Mir persönlich gehen bei Ausstellungen auch diejenigen auf den Geist, die, wenn möglich an der Lok o.ä. überhaupt nicht interessiert, demonstrativ oder blind im Bild (herum)stehen.
Man könnte auf den Gedanken kommen, hierin eine konkludente Einwilligung zur Abbildung zu erblicken. Ich meine aber nicht die, die unbewußt ins Bild laufen, weil sie nicht den Sichtkreis eines Uhus haben.
Dennoch verzichte ich i.d.R. auf solche Bilder, weil o.g. Personenkreis meist "grelle" Kleidung trägt, die besonders ins Auge fällt.

Mir geht es aber ebenso auf den Geist, wenn einige Lokfotografen, die eigentlich die Lok/ den Zug fotografieren wollen, bei stehender Lok trotz eingeräumter Möglichkeit, diese ohne Lokführer abzulichten, nicht wieder fertig werden und dich ewig belagern.
Da ist es mit dem "aus dem Bild gehen" nur bedingt möglich.

Ich persönlich sehe kein Problem darin, bei veröffentlichten Bildern die Gesichter dezent unkenntlich zu machen.
Das Gesicht z.B. durch das Bart Simpsons zu ersetzen, könnte neue Probleme geben...

MfG
 
@ MisTTerX
Ja, wer keine Sorgen hat, der sucht/macht sich selber welche... ;)
Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
 
Da es auch diese Diskussion schon mal gab,
empfehle ich allen, hier ab dem Post 5 zu lesen.
 
@hm
Bei Bildern bis drei Personen mußt Du diese um Erlaubnis fragen ob Du das Bild veröffentlichen darfst. Wenn Du keine Erlaubnis hast verletzt Du deren Persönlichkeitsrechte.
Beispiel: Du machst ein Bild auf einem Konzert, die neben Dir stehende Person kommt mit auf das Bild, will aber nicht gesehen werden weil diese einen Krankenschein hat. Du veröffentlichst das Bild die Person wird erkannt bekommt Ärger vom Chef und Du bekommst Ärger wegen Verletzung des Perönlichkeitsrechtes. Nun meint der eine oder andere das Beispiel ist weit hergeholt, isses nicht, man kann garnicht so dumm denken wie das Leben spielt.
Gruß Uwe
 
Ich glaube fur "unsere" Bilder treffen die folgenden Gesetzesabschnitte zu:

§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
 
"[...]
Wir freuen uns zunächst einmal über Ihr Interesse an unseren Fahrzeugen. Den für das Fotografieren unserer Verkehrsmittel im öffentlichen Verkehrsraum geltenden rechtlichen Rahmen möchten wir kurz darstellen. Im Grundsatz ist nach §22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich. Dieser Einwilligung bedarf es gemäß §23 Abs. 1 Nr. 2 KUG dann nicht, wenn die Person als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Öffentlichkeit erscheint. Ansonsten könnte die Welt nicht mehr abgebildet werden, wenn ein Mensch dabei sichtbar wird. Für den Betrachter muss jedoch nach dem objektiven Gesamteindruck nicht die abgebildete Person, sondern die übrige Bildaussage - hier also Bus oder Bahn - Hauptgegenstand des Bildes sein. Die Einordnung der Betroffenen in die Bildaussage darf nicht als gewollt, sondern nur als Zufällig wirken; die Personendarstellung muss entfallen können, ohne das sich Charakter und Gegenstand des Bildes ändern würden, dies ist nicht gegeben, wenn der Betroffene im Vordergrund oder in der Bildmitte zentral als Blickfang fungiert und damit so wirkt, als ob der Fotograf ihn gezielt ins Bild genommen hat. Solche Aufnahmen wären also unzulässig.
Ebenfalls ist die Zurschaustellung und Verbreitung dann unzulässig, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird (§23 Abs. 2 KUG).

Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden - Sie können schließlich nie wissen, ob nicht im Einzelfall der Fahrer ein anerkennenswertes Interesse an seiner Anonymität hat -, empfehlen wir dringend, vor einer Veröffentlichung Ihrer Bilder [...], die Fotos, auf denen Fahrer zu erkennen sind, mindestens so zu verfremden, das keine konkrete Person zu identifizieren ist.

Abschließend möchten wir betonen, dass wir keinerlei Interesse daran haben, "Bahnfans" juristisch zu belangen bzw. unsere Fahrer dabei zu begleiten. [...]"


In dem Brief steht sinngemäß:
Solange Personen (der Fahrer) nicht im Bildmittelpunkt stehen, sind diese Beiwerk und müssen nicht gefragt werden ob sie fotografiert werden wollen. Auch muss der Fotograf bei einer Veröffentlichung die Personen (den Fahrer) nicht unkenntlich machen.
Die DVB empfielt aber, um alle eventualitäten auszuschließen, die Fahrer trotzdem unkenntlich zumachen.

Quelle: DVB Rechtabteilung - mit freundlicher Genehmigung selbiger veröffentlicht.
 
Meine Fresse habt ihr Sorgen... ^^

@1435
Meinst Du nicht das Du gewaltig über's Ziel hinausgeschossen bist?
Ehrlich gesagt hab ich es eben nicht mal geschafft mir ne Tüte Popcorn zum Lesen zu holen weil ich so derb Lachen musste.
Entspann Dich einfach - das Du die Personen auf Deinen Fotos unkenntlich gemacht hast ist zum einen total übertrieben und versaut zum anderen die Bilder. Hast Du heute schon den Fernseher in Betrieb gehabt? Wurden da auch alle Personen unkenntlich gemacht die zufällig im Bild rumsprangen?
 
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