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Rangiersignal Hl

Hammy

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Oberbayern
Nach meinem laienhaften Wissen zu Folge, kann bei einem rot zeigenden Hl-Signal durch zusätzlich weiße Lampen angezeigt werden, dass es zu Rangierzwecken überfahren werden darf.

Wenn man z.B. 3 Gleise, eine Weiche,, ein Eingangs- und 2 Ausgangssignale hat, zwischen denen rangiert werden soll, muss dann das Rangiersignal an dem jeweils rot überfahrenden Ausgangs- und Eingangssignal aufleuchten?
 
Um an einem Halt zeigenden Signal (z.B. ein oder zwei Rote Lichter) als Rangierfahrt vorbeifahren zu dürfen brauchst du die Zustimmung des Weichenwärters. Diese Zustimmung kann er mündlich, fernmündlich, mit dem aufleuchten zwei weißer Lampen die nach rechts aufsteigen (am Signal), usw. geben.

Das gilt für alle Deutschen Signalsysteme also auch Hl.
 
Als Ergänzung: bei der DB ist bei Ausfahr-, Gleissper- oder Zwischensignalen mit HP 00 die Schaltung so aufgebaut, daß bei eingeschaltetem Rangiersignal HP 0 mit Rangiersignal gezeigt wird.
Norbert
 
Einfahrsignale können die beiden weißen Lampen nicht zeigen. Die Rangierfahrt hat vor dem Einfahrsignal zu enden. Damit diese wieder in den Bahnhof zurückkehren kann, steht üblicherweise an der Spitze der Einfahrweiche ein eigenes Rangiersignal.

Gruß ebahner
 
Hp 0 und Hp 00

Bei Hl- Signalen, also im Bereich der ehemaligen DR, gab es kein Hp 0, sondern nur Hl 13 (ein rotes Licht). Zur Zustimmung für Rangierfahrten zur Vorbeifahrt am haltzeigenden Hauptsignal wurde das Signal Ra12 (zwei weisse Lichter von links nach rechts steigend) gezeigt.
Im Bereich der ehemaligen DB gab es bis zum 08.11.1995 den Signalbegriff Hp00, welcher aus zwei nebeneinander leuchtenden roten Lichtern bestand. Bedeutung: Zughalt mit Rangierverbot.
Das Hauptsignal "Hp00" gilt für Zug- und Rangierfahrten. Es ist ein Lichtsignal und vereinigt in einem Signalschirm das Hauptsignal "Hp0" und das Schutzsignal "Sh0".
Gleichzeitig gab es aber auch das Signal Hp0, welches nur ein rotes Licht zeigte. Bedeutung : Zughalt
Beim Signal Hp00 in Verbindung mit dem Signal Sh1 erlosch ein rotes Licht des Signals Hp00 bei Aufleuchten des Sh1 (zwei weisse Lichter von links nach rechts steigend) und gestattete die Vorbeifahrt einer Rangierabteilung am Haltzeigenden Hauptsignal.
Zum 09.11.1995 erfolgte mit einer Verfügung des damaligen Bundesministeriums für Verkehr eine Abschaffung des Signals Hp00. Fortan erhielt das ehemalige Hp00 den Signalbegriff Hp0.
Ein "Überfahren" der Signale war aber zu jeder Zeit weder für Zug- noch für Rangierfahrten bei der DR und der DB erlaubt und galt als "unzulässige Vorbeifahrt an Signalen" und war bei beiden Bahnverwaltungen entsprechend zu ahnden.
 
Einfahrsignale können die beiden weißen Lampen nicht zeigen. Die Rangierfahrt hat vor dem Einfahrsignal zu enden. Damit diese wieder in den Bahnhof zurückkehren kann, steht üblicherweise an der Spitze der Einfahrweiche ein eigenes Rangiersignal.

Die Rangierfahrt hat nicht vor dem Einfahrsignal zu enden, sondern wesentlich früher! Die Gründe dafür verwirrren hier eher.

Wichtig ist, daß eine Rangierabteilung über die Einfahrweiche (das ist die erste Weiche hinter dem Einfahrsignal) nur soweit fahren darf, daß diese frei ist und aumgestellt werden kann. damit sieht der Rangierer auf der Spitze der Rangierabteilung sowieso nicht, was das Einfahrsignal nun zeigt, daher sind Rangiersignale an Einfahrsignal extrem selten.

Das eigene Rangiersignal an der Spitze der Einfahrweiche findet man nur bei modernen Stellwerken und bei nachgerüsteten Altstsellwerken. Aber es gibt noch heute viele Bahnhöfe, wo es dort kein geeignetes Rangiersignal steht.

Hauptlok
 
Bei Hl- Signalen, also im Bereich der ehemaligen DR, gab es kein Hp 0, sondern nur Hl 13 (ein rotes Licht). Zur Zustimmung für Rangierfahrten zur Vorbeifahrt am haltzeigenden Hauptsignal wurde das Signal Ra12 (zwei weisse Lichter von links nach rechts steigend) gezeigt.

Das Signalbuch (DV 301, gültig ab 14.12.2008) sagt dazu in der Übersicht zu den Hl Signalen: Hl 1 bis Hl 12 und Hp 0.
Hl 13 entfiel mit der Angleichung der Vorschriften DR-DB.
Norbert
 
Die Rangierfahrt hat nicht vor dem Einfahrsignal zu enden, sondern wesentlich früher! Die Gründe dafür verwirrren hier eher.
Hauptlok

Genau - und diese Stelle wird mit der Tafel "Halt für Rangierfahrten" gekennzeichnet. Würde die Rangierabteilung über das Einfahrsignal hinausfahren, wäre das wohl eine Sperrfahrt.
 
Moin,
er meinte bestimmt, daß am Einfahrsignal selbst kein Ra12 erscheinen wird, weil von dort nur Zugfahrten zu erwarten sind. Für diese könnte ein Ersatzsignal vorhanden sein, welches als ein weißes Blinklicht oder in älterer Bauform als 3 weiße Standlichter in Form eines A erscheint.

Aber das war alles gar nicht gefragt. Das Rangierfahrtsignal muss an jedem einzelnen Hauptsignal erscheinen, das für das betreffende Gleis gilt.
Wenn das alles zu aufwendig ist: Möglich wäre auch noch eine M- oder Rautentafel (bis ins untere Drittel scrollen!), die es auch an Lichtsignalen geben soll.

Zu beachten ist immer die Epoche, welche dargestellt werden soll, wobei sich meistens nur die Signalbezeichnungen änderten, nicht aber die Bedeutung.
Grüße ralf
 
Die bis hierher aufgeführten Antworten sind teilweise richtig.
Fasse mal zusammen, wie ich es aus der Praxis kenne:
*ehemaliger Bereich der DR: Halt: Hl13
*ehemaliger Bereich der DB: Zug- und Rangierhalt: Hp00
*ab dem 08.11.1995 wurde alles, was im gesamten Bundesgebiet,
1 oder 2 rote Lichter aufwies zu Hp0 zusammengefasst

Allgemein:
Zustimmung zur Rangierfahrt erfolgt bis heute mündlich, fernmndlich
oder durch das Rangierfahrtsignal
"Ra12 Rangierfahrt erlaubt" im Bereich der ehemaligen DR, bzw.
"Sh1 Fahrverbot aufgehoben" im Bereich der ehemaligen DB,
nur an Ausfahr- bwz. Zwischensignale (unterteilen einen Bahnhof in 2
oder mehreren Bahnhofsteile, wie z.Bsp. Personen- und Güterbahnhof).
An Hauptsignalen mit 2 roten Lichter muß ein rotes Licht, beim Aufleuchte
des Sh1 erlöschen (trifft hauptsächlich für den Bereich der ehemaligen DB zu,
Ausnahmen bestättigen die Regel).

Die Rangierweggrenze bildet auf 1-gleisigen und bei 2-gleisigen Strecken auf
dem Einfahrgleis(Regelgleis) das Signal "Ra10 Rangierhalt", bzw.
die Einfahrweiche, wenn kein Ra10 aufgestellt ist.
Muß ausnahmsweise doch mal über diese Grenze hinweg rangiert werden,
dann nur mit schriftlichen Auftrag und nur soweit, wie es für die
Rangierfahrt notwendigt, aber nicht über das Einfahrsignal hinaus.
Auf dem Ausfahrgleis(Gegengleis) einer 2-gleisigen Strecke darf soweit
heraus rangiert werden, wie es für die Rangierfahrterforderlich ist, aber max.
bis zum Einfahrsignal des linken Gleises (Gegengleis), ist dieses nicht vorhanden,
gilt die Höhen des Einfahrsignal des rechten Gleises (Regelgleis).
 
Danke für die vielen Antworten. Hätte nicht gedacht, dass ich so eine Resonanz mit dieser Frage auslöse. Ich glaube, die Frage ist beantwortet: das Eingangssignal braucht keine weißen Lampen zu erhalten, weil von dort keine Rangierfahrten beginnen können.
 
Hallo!
Beim Rangieren über Ra 10 kann auch über das Einfahrsignal hinaus rangiert werden. Voraussetzung hierfür ist das sich in dem Streckenabschnitt in Richtung dieses Einfahrsignal kein Zug befindet,deshalb muß der Nachbarfahrdienstleiter dem Rangieren über Ra 10 auch zustimmen. Das Signal Ra 10 begrenzt den sogenannten Durchrutschweg welcher vom Einfahrsignal bis zum Ra 10 geht und als Sicherheitsreserve dient. Fahrten über Ra10 werden mit Befehl erteilt, auch beim Ausziehen über das Einfahrsignal hinaus werde diese keine Sperrfahrten. Sollte kein Ra 10 vorhanden sein, so wird im Befehl das Rangieren über die Einfahrweiche erlaubt. Vorgehensweise ansonsten wie oben bei Ra 10.
Gruß Ralph
 
Die Frage mit dem Rangiersignal trieb mich auf meiner Anlage auch schon um. Also verstehe ich das richtig das zu DR Zeiten etwa 80 er Jahre am rot zeigenden Hauptsignal Ra12 erscheinen müsste. Dies kann auch statt zwei weißer Lampen(was im Modell schon etwas aufwändig ist nachzubilden)auch eine einfache Rautentafel sein?
Diese Variante würde ich natürlich bevorzugen. Mussten die Rangierabteilungen dann aber am rot zeigenden Signal erst anhalten und frisch anfahren oder wie wurde das ganze dann weiterhin betrieblich gehandhabt? Wie wurde der Befehl gegeben? Optisch vom Stellwerk aus oder per Funkgerät? Müsste dann, wenn per Funk, eine Antenne auf der Lok sein?

purzelpurzel
 
Hallo,
in Finkenheerd gab es nur Formsignale. Aber auch dort können "zwei Weiße" erscheinen. Das geht sogar im Modell. Modulisten kennen das.

Übrigens ist bei den Viessmann Lichtsignalen (Ausfahrsignal - Experten wissen die Bestellnummer) ein funktionsfähiges Ra 12 vorbereitet. Ansonsten sind das DB Signale.
Schöne Hl Signale in spezifizierter Form liefert beispielsweise Modellbau Reinhardt aus Berlin zuverlässig und zeitnah.

Es gab am Stellwerk Fnt am Gleis 3 ein Formhauptsignal mit Rautentafel. Dort ist zur Vorbeifahrt einer Rangierabteilung am Halt zeigenden Hauptsignal die Zustimmung des Wärters an den Rangierleiter nötig. Der RL gibt dann den Fahrauftrag an den Triebfahrzeugführer.

Alle Bezeichnungen entsprechen der spähten Epoche 4.

Grüße ralf_2
 
Zu Ralf2:
M- und Rauten-tafel sind keine Ersatz für ein fehlendes Ra 12.
Die Rautentafel hat einen ganz anderen Hindergrund, siehe Anhang.

Zs 3 - M-Tafel: gilt nur für Züge, nicht für Rangierfahrten, um bei mündlichen,
fernmündlichen Auftrag am Halt zeigenden Hauptsiganl vorbei vorbeifahren
zu dürfen.
Auf eingleisigen Strecken ist die M-Tafen nicht zulässig.

Zs 103 - Rautentafen: Halt zeigendes Hauptsignal gilt nicht für Rangierfahrten.
Aus dem Berliner S-Bahnnetz ist, bzw. war bis zum Umbau der Strecke Grünau -
Königs Wusterhausen auf eStw-Technik.
 

Anhänge

  • Zs 103.pdf
    31,6 KB · Aufrufe: 65
Zu Ralf2:
M- und Rauten-tafel sind keine Ersatz für ein fehlendes Ra 12.
Die Rautentafel hat einen ganz anderen Hindergrund, siehe Anhang.

....

Das stimmt.
Als Modellbahner, der ja oft Wärter, Rangierleiter und Lokführer in einer Person ist, was früher eher selten war, kann man sich aber schon damit behelfen, wenn man am Halt zeigenden Hauptsignal vorbei will.
Wobei die M-Tafel nur für Züge (nicht für Rangierfahrten) gilt, was ich nicht exakt ausgeführt hatte.

Die oben gezeigte Einsatzart der Rautentafel gab es übrigens in Fih nicht, da war das Zs 3 am Ausfahrsignal und der Betriebsablauf wurde wie von mir beschrieben gehandhabt.

Übrigens sollte es an Modellbahngleisen, die zur Reichsbahn der Epochen 3 und 4 gehören ruhig öfter mal ein weißes W (Ra11a)geben - man spart die Verkabelung und das Stellwerk, denn auch dort kommt einer Rangierabteilung nur nach Zustimmung des Wärters vorbei, die aber immer mündlich/fernmündlich, also auf der Heimanlage per Selbstgespräch und ohne Schaltungsaufwand erteilt wird....

Grüße ralf_2
 
Leider war ich mit dem Ändern meiner vorherigen Antwort zulangsam,
daher diese Doppelantwort.

zu Ralf2 Post15.

Kann du zu den Formsignal mit der Rautentafel Gleis3 des Stw Fnt näher
Angaben machen, wie:
- Welchen Verwendungszweck hat des Formhauptsignal ( Asig,
Bksig, o.ä.)?
- Wo befindet sich das Stw Fnt?
- Um was für ein Gleis handlet es sich bei Gleis 3 ( Bahnhfs-, Ein- oder
Ausfahrgleis, oder so)?

Denn innerhalb des Bahnhfes, an Zwischen- und Ausfahrsignalen macht es,
aus meiner Sicht, keinen Sinn.
Weil im Bahnhof, an Halt zeigenden Zwischen- und Hauptsignal, bei fehlenden
Ra12/ Sh1, eh auf mündlichen/fernmündlichen Auftrag vorbei gezogen darf.


zu purzelpurzel Post14:

Zur Beauftragung zum Vorbeizuiehen darf vom Weichenwärter, auf kleine
Bahnhöfen auch gleichzeitig Fahrdienstleiter, auch die Rangiersignale Ra1 - Wegfahren
und Ra2- Herkommen, gesehen vom Auft6raggeber, gegeben werden.
Ab wann bei DR bzw. DB der Zugfunk eingeführt wurde, kann ich nicht sagen.
Eben so wie und wo die Lokatennen zu dieser Zeit aussahen bzw verbaut wurden.
 
Finkenheerd

Hallo Ralf_2!

In, den von Dir verlinken Plan, der 1964 gezeihnet wurde, gibt es noch das Stellwerk B2 (Befehlsstellwerk) in der Nähe vom Empfangsgebäude, dadurch wär die Bezeihnung W1 für das Stellwerk nahe dem Signal D richtig.
In diesen Falle würde W1 nur auf "Befehl" von B2 die Aus- bzw. die Einfahrt von /nach Frankfurt(Oder) stellen und das Rangierbeschäft, solange wie nicht Fahrstraßen des Bahnhofes betroffen sind, eignenständig durchführen.
Die, von Dir, beschrieben Verfahrensweise des Rangierns, war bis kurz nach der Wende, die Regel. Heutzutag gilt es selten den damaligen Rangierleiter (Heute heissen die Kollegen eher Rangierbegleiter), da die meisten Rangierloks funkfern gesteuert sind.
Es sei denn es wird abgestoßen, man mag es kaum glauben, wird aber heutzutage vereinzelt angewendet. Live zu erleben in der Ein- und Ausgangsgruppe Mannheim Industriehafen.
Nun weis ich nicht, ob und wie lange du den Bahnhof (betriebstechnisch gesehen) kennst?
Vielleicht waren die Vorschriften demals doch sehr anderes, wie zu meine Triebfahrzeugührerausbildung (2000 bei der S-Bahn), die doch sehr S-Bahn spezifisch war, da es für den reinen S-Bahnbetrieb keine Anwendung fand.
Die Rangierfahren, in meinen Zs 103 Anwendungsbeispiel, fanden zwar unteranderem im S-Bahnnetz statt, wurde aber mit S-Bahnen gefahren.
 
Hallo,
Auch 1964 konnte ich schon lesen. Schon damals hießen die Stellwerke Fih (Befehlsstellwerk) und Fnt (Wärterstellwerk). Heute steht nur noch das Befehlsstellwerk und das wahrscheinlich nur noch wenige Tage. Der Bahnhof ist zum Haltepunkt geschrumpft.
Immerhin bin ich in Finkenheed wohnhaft und könnte Beweisbilder liefern, aber viele der hier versammelten Leute kennen das alles schon, zumal es Finkenheerd auch als Modulbahnhof gibt.

Warum die Stellwerke (übrigens auch in Frankfurt[O]) abweichend von den üblichen Regeln bezeichnet wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich hab übrigens noch mehrere Pläne mit anderen Fehlern :)

Dass sich meine Ausführungen zur Rautentafel auf die Reichsbahnzeit beziehen, hatte ich erwähnt.
Aber vielen Dank zu der Darstellung, wie es heute gehändelt wird.

Grüße ralf_2
 
Hallo Ralf_2

Bitte nicht böse nehmen, daß du doch schon so alt bist, dasß habe ich nicht gewußt, denn ich bin Jahrgang 1974 und daraus erst ab 1981 lesen gelernt, mit der "Modellbahn" habe in Weihnachten 1983 mit einem spielzeughaften Startset begonnen.
Mit den Eisenbahnbetrieb bin ich 1985 bei der damaligen Pioniereisenbahn in der Wuhlheide (heute Parkeisenbahn Wuhlheide) in Berührung gekommen, Ausbildung war kind- bzw. jugendgerecht auf die betriebsbelange der kleinen Bahn zugeschnitten, aber schon sehr Vorschriften nahe:
1.Jahr: Streckenläufer, Schrankenwärter, Zugschaffner
2.Jahr: Zugführer, Souvenirverkäufer
3.Jahr: Fahrkartenverkäufer, Aufsicht, Zugmelder
4.Jahr: Fahrdienstleiter
Aber wie es bei der grossen Bahn genau funktionerte, kamm erst mit der Triebfahrzeugführerausbildung.

Grüsse TT-Freund Berlin
 
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