Finkenheerd
Hallo Ralf_2!
In, den von Dir verlinken Plan, der 1964 gezeihnet wurde, gibt es noch das Stellwerk B2 (Befehlsstellwerk) in der Nähe vom Empfangsgebäude, dadurch wär die Bezeihnung W1 für das Stellwerk nahe dem Signal D richtig.
In diesen Falle würde W1 nur auf "Befehl" von B2 die Aus- bzw. die Einfahrt von /nach Frankfurt(Oder) stellen und das Rangierbeschäft, solange wie nicht Fahrstraßen des Bahnhofes betroffen sind, eignenständig durchführen.
Die, von Dir, beschrieben Verfahrensweise des Rangierns, war bis kurz nach der Wende, die Regel. Heutzutag gilt es selten den damaligen Rangierleiter (Heute heissen die Kollegen eher Rangierbegleiter), da die meisten Rangierloks funkfern gesteuert sind.
Es sei denn es wird abgestoßen, man mag es kaum glauben, wird aber heutzutage vereinzelt angewendet. Live zu erleben in der Ein- und Ausgangsgruppe Mannheim Industriehafen.
Nun weis ich nicht, ob und wie lange du den Bahnhof (betriebstechnisch gesehen) kennst?
Vielleicht waren die Vorschriften demals doch sehr anderes, wie zu meine Triebfahrzeugührerausbildung (2000 bei der S-Bahn), die doch sehr S-Bahn spezifisch war, da es für den reinen S-Bahnbetrieb keine Anwendung fand.
Die Rangierfahren, in meinen Zs 103 Anwendungsbeispiel, fanden zwar unteranderem im S-Bahnnetz statt, wurde aber mit S-Bahnen gefahren.