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Rangierbeleuchtung V60

PK

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Ort
Erfurt
Bin grad dabei eine V60 umzubauen.
Lakierung ala Magdeburger Hafenbahn, Kupplungsschächte von PEHO,
Digitalleiterplatte und Spitzenlicht selbst
gefriemelt.
Hab mal was von einem Spitzenlicht speziell für
Rangierbetrieb gehört. Kann mir einer sagen, welche Lampen da an sind?

PK
 
Danke für die Antworten.
Wenn das Teil fertsch is, stell ich
mal ein paar Fotos ein.
Bis denne

PK
 
Immer In Fahrtrichtung der rechte Scheinwerfer , vorn und hinten !
 
Licht digital ...

1) tagsüber wie von R.S. geschrieben.

2) im Dunkeln unten beide in jeder Richtung

3) Beim Befahren von Bahnübergängen Dreispitzenlicht auf der Seite in Fahrtrichtung vorne Pflicht (auch wenn's nicht immer durchgeführt wurde).

wir haben 1) vor geraumer Zeit schon mal umgesetzt. 2) und 3) sind in Arbeit (mehr Zeit bräuchte der Mensch, und davon weniger auf Arbeit, aber ohne die geht's nicht und erst recht kein Hobby). Dazu kommt noch schaltbarer Zugschluss für Lz-Fahrten (ohne Rangierlicht geht das schon. Bei 4 Ausgängen wird eben noch etwas Zusatzelektronik gebraucht ... und es gibt ja inzwischen auch Decoder mit mehr als 4 Funktionen).
 
Verwirrung

Auch wenn mich die Experten jetzt :steinigun

Meine Literatur zu dem Thema (transpress Taschenlexikon Eisenbahnsignale - DR, Signalbuch gemäß DV 301) schreibt:

Fz1 - Rangierlokomotivsignal
Lokomotive im Ragierdienst

Tageszeichen: Kein (!?!) Signal

Nachtzeichen: Vorn und hinten ein weißes Licht. Statt des vorderen Lichtes darf auch das Regelspitzensignal geführt werden. Das Nachtzeichen wird bei unsichtigem Wetter auch am Tage angewendet. Befährt die Lokomotive ungesicherte (!!) Bahnübergänge, führt sie das Regelspitzensignal (Zg1)


Die Abbildung dazu zeigt eine V60 (106 551-5) mit eingeschaltetem linken Scheinwerfer.
 
bei dem Stand war ich auch schon, und dann habe ich mich mit ein paar Lokführern unterhalten ...

Von der Technik her hat die V60 je unterer Lampe einen Schalter: rot - aus - weiss (also davon vier), und einen weiteren für die oberen Lampen: vorne - aus - hinten.

Damit geht beidseitig Regelspitzensignal gleichzeitig auch nicht, und die Kollegen haben auch selten oben umgeschaltet. Und so wurde nachts eben in der Praxis mehr als 1 Licht angemacht - oft vorne und hinten die beiden unteren. War ja sowieso mehr Positionslicht als Fahrwegausleuchtung.
Laut Signalbuch der DR war das Regelspitzensignal aber Pflicht, wenn's über öffentliche unbeschrankte Bahnübergänge ging.
 
Also die 294er in Hagen-Vorhalle haben, wenn sie nicht das Dreilicht-Spitzensignal tragen, die unteren Leuchten auf einer Längsseite der Lok an, also einmal in Fahrtrichtung links und an der anderen Front in Fahrtrichtung rechts.
Bei den 105/106 war das nach meiner Erinnerung genauso. Habe auch schon entsprechende Fotos gesehen.
 
Ich habe noch mal die einschlägigen Vorschriften der DR befragt:
Signalbuch Ausgabe 1958:
§ 46 Signal Fz 1 -Rangierlokomotivsignal - Lokomotive im Rangierdienst

(1)Tagzeichen: Kein besonderes Signal
Nachtzeichen: Vorn und hinten ein weißes Licht. Statt des vorderen Lichtes kann auch das Regelichtspitzensignal geführt werden

(2) Das Nachtzeichen ist bei unsichtigem Wetter auch bei Tage anzuwenden, wenn die Sicht weniger als 100 m beträgt.

(3) Die zur Kennzeichnung der Rangierlokomotiven verwendeten Zeichen (Zahlen oder Buchstaben) können auch vor der Laterne des Signals Fz 1 angebracht sein.

Signalbuch Ausgabe 1971:
§ 47 Signal Fz 1 -Rangierlokomotivsignal - Lokomotive im Rangierdienst

(1)Tagzeichen: Kein besonderes Signal
Nachtzeichen: Vorn und hinten ein weißes Licht. Statt des vorderen Lichtes kann auch das Regelichtspitzensignal geführt werden

(2) Das Nachtzeichen ist bei unsichtigem Wetter auch bei Tage anzuwenden.

(3) Müssen ungesicherte Wegübergänge befahren werden, so ist das Regelspitzensignal zu führen.

Also eine Ausage, welche Lampe Links/Rechts zu brennen hat geben dise Vorschriften erst mal nicht her.
 
Naja , nun ist genug Verwirrung vorhanden . Bei uns hier auf dem GBF ist prinzipell das jeweils recht Licht in Betrieb .
 
also, bei meinen letzten Ausflug nach Saalfeld (arbeitstechnisch)
stand `ne ex 110 mit Ra-licht unten links.
mun ist die Frage, ob sie die angehängten Wagen von oder nach Unterwellenborn geholt oder gebracht hat ?!?
Aber das licht brannte unten links....

Heiko G.
 
Stefan Bork schrieb:
Es leuchtet der in Fahrtrichtung gesehene linke Scheinwerfer,vorn und hinten,also leuchtet hinten der rechte,denn der ist ja in Fahrtrichtung gesehen links.

Genau das meinte ich ja nicht. Es leuchten immer (also in HA-Vorhalle) die direkt gegenüber liegenden Leuchten, also nicht über Kreuz sozusagen.
 
nochmal: es gab & gibt da alles:

über kreuz links, über kreuz rechts (laut mehrerer Lokführeraussagen aus meinem Freundeskreis wohl die meist vorherrschende Variante, einseitig links, einseitig rechts.
Die Abb. in der DV301 ist nur ein Beispiel ! Der DV-Text selbst schreibt zwar je Stirnfront eine Lampe vor, aber nicht welche.

Und auch die Zwei-Lampen-Pro-Seite-Variante war und ist durchaus üblich - auch bei Tage ... v.a. in der Zeit der Herrschaft von Mehdorn und Co.

Ich suche mal 'n paar Bildbeispiele raus - mal sehen, was ich auf die Schnelle finde.
 
Auf die Schnelle habe ich diese beiden Bilder gefunden:

proxy.php

proxy.php
 
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