Hallo!
Das ist für alle drei Partein eine spannende Frage. Der Händler muss nicht zum heute angezeigten Preis stehen. Ich als Kunde verpflichte mich, wenn es hart kommt, auch zu nichts (denn das Vorbildfoto sagt nix zur tatsächlichen Ware aus). Wann und wie der Hersteller liefert, ist auch offen. Letztlich, der Kunde ist der, der in das System einzahlt. Und dann zeigt sich eben, wie elastisch die ganze Ankündigung nebst unverbindlichen Absichtserklärungen ist, damit alle zufrieden sind am Ende. Wie und zu welchen Konditionen die Händler meine Bestellungen weiter reichen und wie dort die Verbindlichkeit ist, weiß ich nicht wirklich.
Ich hab kein Modell im Falle eines Falles - so what. Der Händler hat dann ggf. sein Lager bei Nichtabnahme voll oder setzt finanziell zu. Oder der "Hersteller" baut die Produkte entweder mit finanziellen Verlusten oder die Verkaufszahlen stimmen nicht. Händler und Hersteller müssen im ureigensten Interesse zusehen, dass ihre Aussagen Hand und Fuß haben. Klar kann man den Markt sondieren und quasi Bedarfsabfragen machen. Aber a) wollen die Kunden, die da mitmachen idR deutliche Preisnachlässe und b) sollte man nicht all zu oft nen Rückzieher machen, sonst wirds unglaubwürdig.
Bei mir wurde bis jetzt immer ohne Probleme aus unverbindlich ein verbindlicher Preis (sofern lieferbar). Qualitätsstreitigkeiten freilich außen vor. Aber ich glaube, dass das Thema demnächst akut wird. Vorzeichen sind für mich vor allem dieses Jahr die wirklich sprunghaft schlechteren "Vorbestellungskonditionen" als in den Vorjahren als zeichen, dass der Handel mehr Elastizität oder Marge als notwendig erachtet. Sowie auch Schreiben mehrerer Händler, Inhalt sgm, dass die Vorbestellpreise nur bis Jahresende tatsächlich verbindlich sind. Mit was man sich, bei Umsetzung, die Geschäftsgrundlage selber entzieht. Und es sind noch einige Dauerrückstände offen bei mir, wo nach Jahren wirklich "traumhafte" Preise dran stehen.
Daniel