Spinnen - nein in keinster Art und Weise.
Es ist nur konsequent für sein Produkt eine Lizenzgebühr zu fordern und das nicht jeder dies in irgendeiner Form nachbilden kann.
Also von meiner Seite aus ist das Vorgehen der ÖBB durchaus gerechtfertigt. Auch bin ich dafür das man als Hersteller einen gewissen Betrag aufwendet und diesen dann auf die Modelle umlegt.
Das sich die ÖBB nun für ein Siegel entschieden, liegt sicher auch mit an der starken nicht richtigen Darstellung einiger Produkte des Unternehmens und ihren Partnern die schon dort über Jahre zusammen arbeiten- und gewisse Regeln akzeptieren.
Natürlich darf man gerne Beträge für Lizenzgebühren die jenseits von Gut und Böse liegen generell ablehnen.
So würde ich als Unternehmen auch eine Lizenzgebühr von mehreren 1000€ für eine typisch bekannte deutsche Filmfigur aus dem Kinderprogramm sofort ablehnen.
Halbwegs vertretbare Beträge die jedoch die einmalige Aufwandsgebühr für ein exclusives lizenztechnisches Produkt und somit pro Modell rechtfertigen sind durchaus vertretbar!
Der TT Bahner / Modellbbahnfreund kann und sollte wenn er solch ein Modell nun haben mag, bereit sein dies zu akzeptieren!
Ich bin gern bereit solche Beträge von 1-10€ zusätzlich zu zahlen.
Können gerne als Einmalserie erscheinen- wenn man sich nicht sicher ist so eine Serie mit den Zusatzkosten abzusetzen.
Beispiel: für ein Modell (nehmen wir mal an es handelt sich dabei um einen
Güterwagen ) würde ein Betrag zur Genehmigung/ Lizenz einmalig von 350€ entstehen. Wird dieser nun auf das jeweilige Modell umgelegt, so würden dann wenn ich dann als Beispiel 300 Modelle anfertige 1,17 € anfallen.
Ich sehe dort überhaupt kein Problem denn einige Motive / Claims haben eine gewisse Zeit in der Entwicklung gehabt und das Unternehmen hat dies auch nicht gratis gehabt.
Auch kann ich als Betreiber des Vorbildes sagen Modell X darf oder darf nicht mit gewissen Kompromiss gefertigt werden. Schließlich spiegelt das zu verkaufende Modell meine Unternehmen wider.
Auch wen alles am Ende nur Spielzeug oder ein Modell verkörpert darf es regelkonform umgesetzt sein.