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Regeln zu Bildern (Copyright) - Diskussion

Tja, anonym im Internet unterwegs = Bewußtsein abgeschalten.

Mal ein kleiner Tipp: Darf bei Dir der örtliche Motorradclub im Garten Donuts in den Beeten drehen, nur weil vorne das Bikerchic guckt, ob blau-weiß nicht kommt?


Daniel
 
Na und was folgt daraus? Richtig - die Bilder dürfen NICHT veröffentlicht werden.
Wie kommst du da drauf? Möglicherweise hatte er eine Erlaubnis? Möglicherweise war das eine geführte Runde mit persönlichem Wachmann? Vielleicht gehört er zu den Befugten? Woher willst du das wissen? Er kann die Bilder veröffentlichen. Sollte er wieder Erwarten Gesetze gebrochen haben, dann ist es ganz sicher nicht dein Problem, außer, du schwingst dich zum Anzeiger der von dir vermuteten Straftat auf.

Du glaubst gar nicht, wo ich schon Bilder gemacht habe. Ich hatte halt Glück, dass so mancher Wachmann/Soldat/Polizist einfach nur nett war. Es ist mir auch schon passiert, dass zwei Polizisten den Verkehr auf einer mehrspurigen Straße anhielten, damit ich in Ruhe ein Denkmal fotografieren konnte (vor dem deshalb keine Autos zu sehen sind, was nicht mal der Reiseführer von Baedeker geschafft hat). Also, immer schön ruhig bleiben und nicht gar zu vorschnell urteilen.
 
232er

Hallo! @ Harka Erstmal Danke das Du hier Partei für mich ergreifst. Eigentlich wollte ich gar nichts mehr hier loslassen. Hier gibt es eben wie überall im Leben solche und solche. Die einen sind dankbar drüber wenn sie über Vorbilder Ihrer Modelle informiert werden, sei es durch Wort oder Bild, die anderen wenigen versuchen alles kaputt zumachen, weil sie selbst nicht in der Lage sind was auf die Beine zu Stellen. Da wird gleich gedroht und um sich gebissen. Der eine von beiden ist sogar Moderator hier im Board und denkt immer besonders klug daherzukommen. Es wird ja auch mit anderen hier so umgegangen. Ich hab eben meine Urlaubsgeschichte hier ein bischen aufgeschrieben. Gut, meine Frau brauchte nicht aufpassen das einer kommt, da Rangierer hier unterwegs waren und mich gewähren liessen. Und im Moment ist dort eh Hochbetrieb auf dem Gelände. Nichts für ungut, die Bilder kommen. Sollten die gelöscht werden, frage ich mich wie die anderen vom Gelände hier ins Board gekommen sind. Vieleicht waschen andere sich mit Kerosin. Ich nehm Wasser. Gute Nacht dampffan
 
@03
Wir sind mündige Bürger in diesem Land. Jeder ist für seine Taten selber verantwortlich. Es steht somit jedem frei zu tun und zu lassen, was er mag und das ist gut so. Nur weil die Möglichkeit einer Ordnungswidrigkeit besteht, gehört der mögliche Schuldige nicht unter Generalverdacht. Es ist seine Sache mit seinen gewonnen Informationen oder Bildern zu machen, was er will. Auch wenn die Postings es erscheinen zu lassen, dass er möglicherweise keine Genehmigung hatte, kannst du das nicht wissen und er darf die Bilder zeigen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Und ehrlich, solltest du mich mal an meinem Arbeitsplatz besuchen, dürftest du kein Bild machen, weder von meinem Arbeitsplatz noch von irgendeinem anderen Raum im Gebäude oder in jedem anderen über ganz Thüringen verstreuten zugehörigen Imobilien. Ich hingegen darf völlig frei Bilder machen und diese auch veröffentlichen. Im Gegenteil, man wäre verwundert, wenn ich es nicht täte.

@dampffan
Es ist kein Parteiergreifen, sondern nur der gesunde Menschenverstand, der mich Oberlehrern gegenüber milde lächeln lässt. Natürlich gilt das Gesetz, aber bitte mit Augenmerk auf dessen Sinn. Ein paar Bilder ergeben keinen wirtschaftlichen Verlust und ihr Zweck ist eindeutig nicht Spionage sondern Dokumentation. Da wird es schwer einen Richter zu finden, der das Verfahren auch nur eröffnet.
 
Obwohl hier vorallem persönliche Abneigungen den Inhalt der Posts bestimmen, möchte ich trotzdem an unseren Thread zum Thema Copyright erinnern.
Daraus folgendes Zitat:
Hallo TT-Gemeinde,
da die Frage nun schon durch viele Foren und Beiträge geistert, will ich nun man ein paar einfache Regeln formulieren:
1. Eigene (= selbst geknipste) Bilder sind uneingeschränkt einstellbar (mit oder ohne Copyright-Signatur).
Folgende Einschränkung ist dabei zu beachten:
Die Regel gilt nur für Fotos, die von einem öffentlich zugänglichen oder einem eigenen Gelände aus geschossen werden.
Befindet sich der Standort des Fotografen auf einem Privatgelände, ist wiederum die Zustimmung des Grundstückeigners einzuholen. Insofern dürfen Fotos, die z. B. innerhalb eines Bw angefertigt werden, nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, im Gegensatz zu Bildern, die z. B. von einer öffentlichen Brücke aus in das Bw hinein getätigt werden. (Panoramarecht)
Das hat nichts mit dem "Einschalten des Gehirns" o.ä. zu tun. Wir erwarten, dass sich daran gehalten wird.
Zumal der streitauslösende Boarder bereits geschrieben hat, dass er illegal auf dem Gelände war.
Übrigens immer wieder interessant, das dieses o.ä. Themen diskutiert werden müssen. Hier nachzulesen.
. Meine Frau schiebt in der Zeit am Auto Wachdienst
Nö das nicht. Aber ist ja immerhin Betriebsgelände und der Bundespolizei muss man dort auch nicht begegnen.
Nichts für ungut, die Bilder kommen. Sollten die gelöscht werden, frage ich mich wie die anderen vom Gelände hier ins Board gekommen sind.
Was der Knipser mit den Fotos privat anstellt ist uns wiederum absolut Wurst.
Er kann sein Haus mit Plakaten dieser Fotos zukleben, hier, wo er nicht haftbar gemacht wird da anonym, sollte er es unbedingt lassen.
Über andere Bilder zu diskutieren ist hier und jetzt nicht das Thema.

Langjährige Mitglieder unseres Forums werden wissen, dass wir bereits viel Ärger mit Foto-Rechtsstreitigkeiten hatten. Dazu haben wir keine Lust mehr, da dabei zu allererst unsere Freizeit drauf geht.
 
Moin!

@Dikusch

Danke für deine Ausführungen Carsten.

Da es immer wieder Irritationen zum Thema Fotogenehmigung bei der DBAG gibt, empfehle ich mal diesen Link:

http://railpix.bueker.net/Fotogenehmigung.pdf

dampffan schrieb:
... Hier gibt es eben wie überall im Leben solche und solche. Die einen sind dankbar drüber wenn sie über Vorbilder Ihrer Modelle informiert werden, sei es durch Wort oder Bild, die anderen wenigen versuchen alles kaputt zumachen, weil sie selbst nicht in der Lage sind was auf die Beine zu Stellen. ...

Danke für die Blumen ...

Vor nicht mal all zu langer Zeit konnte man in einem x-beliebigen DB-Werk einfach mal zur Lokleitung gehen und freundlich bzgl. seiner Fotoabsicht nachfragen. Und wenn die betriebliche Situation es zuließ, hat man fast immer ein Ja auf dem "kurzen Dienstweg" erhalten, machmal sogar unter sachkundiger Begleitung.

Leider sind Fotos von solchen Aktionen dann durch einige Unbelehrbare vermehrt im Internet veröffentlich worden, was auch der Konzernzentrale nicht verborgen blieb. Die Folge war ein generelles Fotografierverbot in DB-Werken. Ausnahmen gibt es hier nur noch über speziell ausgestellte Genehmigungen bzw. öffentliche Veranstaltungen, wie TdoT.

@Harka
Deine Verallgemeinerungen sind hier wenig zielführend, da wir ja über ein konkretes Beispiel diskutieren. Das der Bildautor natürlich erst einmal versuchen kann, seine Fotos hier zu präsentieren, steht außer Frage. Ob das nun klug und der Allgemeinheit dienlich ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Meinung des Boardbetreibers zu diesem Thema, und nur die zählt im Endeffekt an dieser Stelle, hat Dikusch ja noch einmal klar dargelegt.

Grüße
Jens
 
Ich habe das Gefühl, dass hier ein paar Sachen durcheinandergebracht werden. Den Mods geht es um folgende Regel des Boards:

Befindet sich der Standort des Fotografen auf einem Privatgelände, ist wiederum die Zustimmung des Grundstückeigners einzuholen.


(NB Das hat nichts mit Copyright zu tun, das bleibt von so etwas unberührt).

Wenn ich die Bilder hier im Board anschaue, müssen danach die meisten Nicht-Bahnsteigbilder entnommen werden. Wie soll man das sich vorstellen: Muss ich jetzt einen Bauer fragen, bevor ich sein Feld betrete? Oder im Katasteramt nachschauen, wem die Einöde am Wegesrand denn gehört? Wem gehört die ehemalige Laderampe jetzt?

Das ist alles nicht praktikabel und düfte im zweifelsfall auch rechtlich nicht durchsetzbar sein. Daher ist die klarere Regel erst einmal: ich darf uberall hin, was öffentlich zugänglich ist. So formuliert es auch dei DB AG in ihrer Photogenehmigung.

Um beim u.a. Beispiel zu bleiben: wenn mein Garten keine Einzäunung oder Hecke hat ist dieser öffentlich zugänglich und ich darf mich nicht beschweren, wenn dort Leute reingehen. Habe ich Zaun und Hecke drum -> privat.
Grundsatz: wir leben immer noch in einem Land in der alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist (mit der Ausnahme Verstoss gegen die guten Sitten). Darin unterscheiden wir uns von so manchem anderen Land.


Was auch klar ist: diese Grenze zu ziehen, ist schwer. Und hier muss der gesunde Menschenverstand einsetzen.

Daher muss ich Harka recht geben: der gesunde Menschenverstand ist gefragt.

Die Situation in Sassnitz kenne ich nicht und will ich nicht beurteilen. Es sollte aber klar sein, dass Betriebsanalagen grundsätzlich erst einmal tabu sind.

Luchs.
 
Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, wobei das mit dem gesunden Menschenverstand seitens der DB nicht mehr ganz so ausgeprägt ist - Volkseigentum - sorry Bundeseigentum bzw. der Umgang damit muß dem Volk natürlich vorenthalten werden. Damit meine ich nicht Gefährdungen des Eisenbahnbetriebs.
Ansonsten entweder ist das Foto "illegal", dann darüber freuen und für sich behalten oder einigermaßer legal, dann kann man es auch veröffentlichen.
Jeder wird schon mal an Stellen fotografiert haben, an denen er nicht hätte sein dürfen bzw. zu diesem Zwecke hätte sein dürfen, aber das muß man dann nicht an die große Glocke hängen.
Leider ist es bei der DBAG inzwischen so, daß man mehr Angst vor der Verbreitung meist ohnehin bekannter Informationen als vor tatsächlicher Gefährdung durch den Bahnbetrieb bzw. dessen Gefährdung hat.

MfG
 
Es gibt Regeln hier im Board. Wenn also jemand hier Bilder veröffentlicht, gehe ich davon aus, dass er sich an die Regeln hält. Wenn da Bilder dabei sind, welche nicht jeder machen kann, dann ist das kein Ausschlusskriterium. Hier wurden schon massenhaft Bilder der DR in Epoche III und IV gezeigt und das Anfertigen dieser Bilder war in der Zeit strafbar. Wenn jemand jetzt Bilder aus für die Allgemenheit gesperrten Bereichen zeigt, heißt das nicht zwangsläufig, dass diese Bilder gegen das Gesetz verstoßen. Wie schon gesagt, manch einer genießt Sonderstatus oder hat Sonderrechte oder einfach nur Glück und findet verständnisvolle Bewacher. Aus den Bildern gleich Straftaten abzuleiten ist albern und sollte den Ermittlungsbehörden überlassen werden. Da kehren hier einige gewaltig den Oberlehrer oder Dauercamper heraus, deren Rechtsauffassung bekanntlich nicht unbedingt auch Rechtens ist.
 
@ Harka,
Bilder aus gesperrten Bereichen verstoßen gegen die Regelungen, die die DBAG als Grundstückseigentümer für ihre Liegenschaften erlassen hat. Das ist zu akzeptieren.
Stellt ein Fotograf Fotos aus einem gesperrten Bereich in ein privates Forum ein, geht die Verantwortung des Fotografen an den Betreiber der Internetzplattform - eben u.a. das Board über. Und genau deshalb haben Lokwolf und JPP wegen ihrer persönlichen Haftung gegenüber Dritten natürlich ein unabänderliches Interesse dran, dass hier im Board keine zivilrechtlich angreifbaren Bilder gezeigt werden.

(Bei DSO ist das aus meiner Sicht ein klein wenig anders, da Fotos dort nicht direkt hochgeladen, sondern nur verlinkt werden.)

FD851
 
Wer leitet hier gleich eine Straftat ab?

§ 64b EBO (unbefugtes Betreten von Bahnanlagen bzw. Gleisanlagen) an sich ist nur eine Owi., soweit nicht qualifizierende Merkmale hinzutreten. Und eine Pflicht zu deren Verfolgung besteht nicht.

M.E. steht aber (auch) ein anderes Problem dahinter: Heute darf der Lokleiter i.d.R. das Fotografieren gar nicht genehmigen, weil er dazu im Innenverhältnis zu seinem Arbeitgeber gar nicht mehr befugt ist.
Tut er es trotzdem, mag das den Fotografen zwar von der Owi befreien, aber es schwärzt den Lokleiter mittelbar an. Man muß also dem, der einem einen Gefallen getan, nicht noch (unbewußt) ins Kreuz treten.
Weiterhin wird die Mißachtung des Fotografierverbots seitens der "Obrigkeit" wahrgenommen, was ggf. zu mehr Aufmerksamkeit führt.
Man sollte also keine schlafenden Hunde wecken.
Hier geht es vor allem um die zeitliche Nähe von Aufnahme und Veröffentlichung.

MfG
 
232er Mukran

Hallo! Ich hab hier wohl was losgetreten was ich eigentlich nicht beabsichtigt habe. Ich habs eigentlich schon geschrieben. War als Urlaubsbericht meinerseits so aufgeschrieben wurden. Ich brauchte mich nicht vor Vopos verstecken, meine Frau hat auch keine Wache geschoben, es wurden keine Zäune runtergerissen, Puffer und grössere Teile wurden auch von mir nicht entwendet. Es ist DB-Gelände aber nicht eingezäunt und auch nicht mit Toren und Wachtürmen gesichert. Ich bin mit den Auto direkt draufgefahren neben die Loks und habe fotografiert. Am 26.11 2011 war noch ein Bahnfan da, müsst Ihr mal goggeln nach Mukran 232er und da öffnet sich ne ganze Liste von dem Lokfriedhof. Werde meine Bilder dort einstellen. Gibts hier keinen Ärger. Der Boarder 031010 der übrigens in Stralsund wohnt sollte sich davon erstmal vor Ort informieren, bevor er hier durchstartet. Rangierpersonal war auch vor Ort und keiner hat Fragen gestellt. Das nächste mal werd ich wieder dort sein, wenn es sich ergibt. Mal sehen ob dann noch welche da sind, ansonsten wars das letzte mal. Was anderes interresiert mich dort nicht. Schönen Abend allen. dampffan
 
Leute man kann es auch übertreiben.

Aber mal wieder ein schönes Thema in dem sich unsere selbsternannten Moralapostel anständig in Szene setzen können.


Ich erinnere nur daran, wie oft geklagt wird, warum "damals" kein Mensch Bilder davon gemacht hat. Seit doch einfach froh das man in 20 Jahren vielleicht sagen kann "Gott sei Dank, es gibt Bilder davon!".
 
... Der Boarder 031010 der übrigens in Stralsund wohnt sollte sich davon erstmal vor Ort informieren, bevor er hier durchstartet. ...

Na da bin ich aber froh, dass wenigstens du Bescheid weißt. Ich hab bestimmt keine Ahnung und würde Mukran ohne Navi gar nicht finden ... :wiejetzt:

dampffan schrieb:
... Es ist DB-Gelände aber nicht eingezäunt und auch nicht mit Toren und Wachtürmen gesichert. ...

Danke noch mal für die Bestätigung.

Es scheint so, als wolltest du gar nicht verstehen, worum es eigentlich geht. Mir ist es völlig egal, dass du dort fotografiert hast. Aber diese Fotos dann veröffentlichen zu wollen, ist einfach nur unklug. Es spielt dabei auch gar keine Rolle, ob das nun hier im Board oder auf irgend einer anderen Seite erfolgt. Du hast zwar ganz sicher das Copyright, aber aufgrund der Entstehung kein Verwertungsrecht - das sollte dir bewußt sein. Aber mach mal ...

152 032-9 schrieb:
... Weiterhin wird die Mißachtung des Fotografierverbots seitens der "Obrigkeit" wahrgenommen, was ggf. zu mehr Aufmerksamkeit führt.
Man sollte also keine schlafenden Hunde wecken.
Hier geht es vor allem um die zeitliche Nähe von Aufnahme und Veröffentlichung. ...

Genau so ist es. Wie sagt man immer so schön, wenn man mal ein paar "heiße" Aufnahmen hat? Ab in den "Giftschrank" damit und nach 10 oder 20 Jahren wieder rausholen - nach der Entstehung kräht dann kein Hahn mehr. :biggrin:

Frontera schrieb:
... Ich erinnere nur daran, wie oft geklagt wird, warum "damals" kein Mensch Bilder davon gemacht hat. Seit doch einfach froh das man in 20 Jahren vielleicht sagen kann "Gott sei Dank, es gibt Bilder davon!".

Das ist etwas zu kurz gedacht Henry. Denn wenn Sicherheitsmaßnahmen verschärft werden, weil solche Aufnahmen zeitnah im Umlauf sind, erschweren sich automatisch die Bedingungen dafür, solche Aufnahmen zu machen, was in der Konsequenz dazu führt, dass man in 20 Jahren dann weniger Aufnahmen hat. :allesgut:

Von mir aus war's das zu diesem Thema. Es ist alles durchgekaut und wird durch Wiederholungen nicht informativer.

Grüße
Jens
 
@ Harka,
Bilder aus gesperrten Bereichen verstoßen gegen die Regelungen, die die DBAG als Grundstückseigentümer für ihre Liegenschaften erlassen hat. Das ist zu akzeptieren.
Nein, ist es nicht. Die DB kann Regeln erlassen so viele sie will, die gelten jedoch nicht, wenn sie den Gesetzen nicht entsprechen. Das Betreten von Gleisen oder Bahnanlagen ist nicht per Gesetz verboten, außer das Gelände ist eingezäunt und es stehen ausdrücklich Schilder da, welche es verbieten. Das Fotografierverbot bei der DR und die Phobie der DDR-Grenzschützer ist auch in Mukran nur noch Geschichte.

Der gesunde Menschenverstand wird mich am Betreten von Bahnkörpern hindern, nicht das Gesetz, denn nach dem ist das nur ein Fahrweg.

Wenn nun jemand ein nicht abgezäuntes Gelände betritt und unter den Augen der Bahnmitarbeiter unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsabstände zum rollenden Verkehr Bilder macht, dann bin ich echt mal gespannt, welcher Staatsanwalt da allen ernstes eine Anzeige annimt und bis zum Prozess weiter führt und auf welche Gesetze er sich da stützen will.
 
Es wird mal wieder viel verwechselt. Es sind 3 verschiedene Aspekte, um die es geht:

- Betreten von Privatgrundstücken
- Fotografieren darauf
- Veröffentlichen von Bildern, die unter das Panoramarecht fallen.

Punkt 1+2 sind uns als Boardbetreibern streng genommen wurscht. Es sei denn, es wird einer überrollt, dann gibts wahrscheinlich einen Kondolenzfred.

Der das Board betreffende Punkt ist Nr. 3, dafür kann das Board u.U. mitbelangt werden.

Alles andere wurde schon gesagt, Jens (03 1010) hat es schön auf den Punkt gebracht.

Leute, macht doch Fotos, wo ihr wollt, wenn ihr das privat auf eigene Verantwortung macht, geht es das Board nix an. Ein wenig dümmlich ist es nur, noch damit zu prahlen, wo und unter welchen Umständen ihr sie geschossen habt...
 
Was soll diese ganze Diskussion es gibt eine ganz klare Regelung im EBO
Sechster Abschnitt Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen §§ 55 bis 64b
--> http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/BJNR215630967.html#BJNR215630967BJNG000600328

Bei Eisenbahnbetrieben und deren Einrichtungen gilt keine StVO sondern die EBO, und das Strafgesetzbuch!

Anstatt zu diskutieren sollten manche die Gesetzestexte und Verordnungen lesen und verstehen lernen.
 
...Es ist DB-Gelände aber nicht eingezäunt und auch nicht mit Toren und Wachtürmen gesichert. Ich bin mit den Auto direkt draufgefahren neben die Loks und habe fotografiert...
An der Ladestraße zwischen Rehbrücke und Medienstadt-Babelsberg stehen in Potsdam Schilder dass das Gelände der Bahn gehört und Unbefugten der Zutritt untersagt wird. In Mukran wird es nicht viel anders sein weil der Eigentümer damit aus der Verantwortung ist wenn einem Unbefugten auf dem Gelände etwas passiert.
In Haldensleben oder Wiesenburg(Mark) findet man gleichlautende Schilder wie ebenso an der bereits stillgelegten Kanonenbahn von Wiesenburg aus Richtung Sachsen-Anhalt.


Nein, ist es nicht. Die DB kann Regeln erlassen so viele sie will, die gelten jedoch nicht, wenn sie den Gesetzen nicht entsprechen. Das Betreten von Gleisen oder Bahnanlagen ist nicht per Gesetz verboten, außer das Gelände ist eingezäunt und es stehen ausdrücklich Schilder da, welche es verbieten...
Und warum bekommt man bisweilen recht schnell Besuch von der Bundespolizei wenn man sich zwischen den Gleisen rumtreibt?
Außerdem:
Hast Du schonmal was vom Hausrecht oder Haftung des (Grundstücks)Eigentümers gehört?
Es dürfte in Deutschland so gut wie keinen Meter Gleis geben der im Besitz der öffentlichen Hand ist.
 
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