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Waggon mit Revisionsdatum 7.6.94 ist Epoche III/IV ?

Und ich glaube auch nicht, das mit der Vereinigung der DB/DR sofort alle Wagen und noch dazu Privatwagen umgezeichnet wurden sind. Hier wäre auch wieder interessant, in welchen Zeitraum sich das abgespielt hat. Bestimmt über ein paar Jahre hinweg ?

Hallo,

die Privatwagen, die von der DR mit der Wende an Privateinsteller verkauft wurden, mußten bis zum jahr 2000 die DR Beschriftung verloren und die (damals) gültige Anschrift angeschrieben bekommen haben. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß es bis dahin einen DR beschrifteten Wagen gegeben haben könnte, obwohl es seit 1994 keine DR mehr gab.

Beste Grüße
Winfried
 
Dieses "DR Epoche III bis 1994" hatte ich eigentlich immer für den "Copy-&-Paste-Fehlerteufel" beim Erstellen der Webseiten gehalten.

Andi
 
@ Winfried

vielen Dank für die Auskünfte. Leider fehlt eine aufschlussreiche Antwort zum konkreten Problemfall. Du erklärst, dass beim Vorbild auch in Epoche 5 (b) durchaus eine DR-Beschriftung möglich war. Hier ist aber der umgekehrte Fall: Modell als Epoche 3/4 verkauft, Beschriftung jedoch Epoche 5(b). Gibt es dafür eine plausible Erklärung? Danke im voraus!
 
Hallo,

ich habe mir gestattet auf die Frage zu antworten, in wlchem Zeitraum die Umstellung der Beschriftung bei Privatwagen vorgenommen wurde. Mehr steckt nicht in meiner Anmerkung und mehr war auch nicht beabsichtigt.

Beste Grüße
Winfried
 
Hallo Ihr Lieben,

ich kann bei diesen Diskussionen immer nur schmunzeln.
Also es ist definitiv so, daß die letzten Wagen mit 50 DR bis 2000 so herum gefahren sind. Die mußten dann allesamt abgestellt werden, weil ab 2000 eine neue Bahnverwaltung die 50 bekommen hat und zwar die ZFBH. Das müßte eine Bahn sein, die aus der JZ hervor gegangen ist. Ich habe jedenfalls noch nach 1997 Kesselwagen mit 50 DR im aktiven Dienst fotografiert.

Aber hat sich denn schon mal jemand damit beschäftigt, zu welchen Bedingungen Caprolaktam transportiert werden muß? Viel Spaß beim Suchen der Antwort. Wie gesagt, ich kann in dem Zusammenhang über die Diskussion über irgend ein Datum nur schmunzeln. Freut Euch über den Kesselwagen, der ist einfach nur schön.

In Brandenburg steht übrigens eine ganze Reihe der Caprolaktam-Kesselwagen herum. In Altenburg standen sie auch längere Zeit. Einen habe ich mal in Westeregeln fotografiert. Im Buch von Claus Bossig ist der Verbleib der Wagen ja nicht geklärt.

Viele Grüße

Birger
 
Danke schon einmal für die Ausführungen.:fasziniert:

Aber noch einmal die Frage an die Wagenprofis. In welchen Abständen Zeit und / oder Km werden Güterwagen gefristet.
 
Das ist eine Frage, mit der ich mich nie beschäftigt habe. Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, alle sechs Jahre. Das muß aber nicht unbedingt richtig sein.

Viele Grüße

Birger

Hallo,

möchte ich auch so behaupten. Würde auch mit der Umzeichnungsfrist 1994 - 2000 in Übereinklang sein. Da bei einer REV auch eine Neubeschriftung durchgeführt werden kann.

Beste Grüße
Winfried
 
Aber noch einmal die Frage an die Wagenprofis. In welchen Abständen Zeit und / oder Km werden Güterwagen gefristet.

Für die Revision gilt EBO §32, also 6+1+1 wie für jeden anderen auch.
Weiterhin ist in Abhängigkeit der Art des Wagens weiteres Regelwerk gültig.
Z.B.
- nach DIN (???) müssen Hydraulikschläuche nach sech Jahren getauscht werden
- EBO § 33 Überwachungsbedürftige Anlagen
- Behälterverordnung
- Lageruntersuchungen
- Batteriefristen bei GPS-Ausrüstung
- ZfP-Fristen
- usw.

Bei Güterwagen erfolgt in regelmäßigen Abständen durch den wagentechnischen Untersuchungsdienst (Wagenmeister) eine wagentechnische Untersuchung. Dort wird entschieden ob das Fahrzeug sofort ausgesetzt wird oder wann die nächste Werkstatt angefahren werden soll. Die Wagenmeister tragen das Ergebnis der WUD in ein DV System. Mit diesen Informationen wird das Fz. disponiert und ggf. einem Werk zugestellt. Die Werkstatt kennt damit rechtzeitig das Schadbild am Fz. und kann so ebenfalls rechtzeitig disponieren.
Eine weitere Möglichkeit ist LaRsyG (Lastabhängiges Revisionssystem Güterwagen) was an der HfV/HTW maßgeblich von Prof. Wöhl entwickelt wurde. Dabei wurden aufwändige Verschleißmessungen angestellt und die zugehörigen Leistungsdaten (Zuladung, Geschwindigkeit) dokumentiert. Daraus wurde abgeleitet wie viele Tonnekilometer das Fz. fahren kann bis zur Revision. Die EBO §32 (6+1+1) bleibt aber weiterhin gültig. Dieses System ist aber nur für bestimmte Wagengattungen in Anwendung.
 
Schlussendlich ist es doch egal. Jeder weis, dass Epochen und Zeitalter in der Geschichte nicht von einer zur anderen Minute wechseln. Die Epochen stellen doch eine gewissen Empfehlung dar, denn nicht jedes Fahrzeug trägt am 1.1.2007 pünktlich eine neue Nummer. Jeder Modellbahner sollte mit sich selbst vereinbaren, ob er ein Modell in seinen Fuhrpark aufnimmt oder nicht. Oder sollen jetzt alle schnell ihre Güterzüge wegschmeißen, wo ganz klein DB steht, statt DR?
Und ob wir nun in Epoche VI leben oder nicht, das entscheiden andere in 5-10 Jahren, schätze ich mal.
 
Ich glaube Du verwechselst gerade Zugnummer und Fahrzeugnummer. Die Zugnummer ist die Bezeichnung einer Reihung von Fahrzeugen (die nicht immer gleich sein müssen). Die Zugnummern könne mit jeden Fahrplanwechsel auch wechseln. Auch gibt es Nummern für Sonderzüge die noch nicht bekannt sind und bei Bedarf vergeben werden. Die Zugnummern unterliegen auch einem gewissen System. Ich bin aber kein Betriebseisenbahner, so dass ich dazu nix sagen kann.
Die Fz.-Nr. ist vergleichbar mit Deinem Namen.
 
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