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suche Fotos aus TT-Kurier Heft 5/2004

ghost-mike

Foriker
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jh
Hallo Foriker


suche aus dem TT-Kurier Heft 5/2004 Fotos der Neuheiten von Herr Klunkers MAN bzw. LKW Anhängern. Wäre jemand so nett sie mal für mich zu scannen und zu veröffentlichen bzw zu mailen? Stehe nämlich kurz vor einer Kaufentscheidung, welche mit Vorbildfotos leichter fallen würde.

Danke im Voraus

MaTTze
 
Hallo Ghost Mike
Nun, eine Antwort mit Bildern wird wohl etwas auf sich warten lassen müssen, da ohne Erlaubnis von Thomas hier nicht so einfach Bilder aus senem Magazin veröffentlicht werden dürfen. (Stichwort Copyright) Der TT-Kurier ist da ein wenig eine andere Geschichte, als beispielsweise ein Neuheitenblatt oder ein Katalogbild von Tillig.
Thomas Bradler lebt davon, das sein TT-Kurier wegen des Inhalts gekauft wird, während ein Katalog eine verkaufsfördernde Maßnahme ist, deren Verbreitung ja der Werbung dient.
Möglicherweise findest Du auch Bilder auf der Homepage von TB, hast Du dort schon mal nachgesehen?
Und, falls jemand Bilder aus dem Kurier einstellen will, bitte holt euch vorher die Erlaubnis und schreibt auch dazu, das Ihr die Genehmigung habt. Auch wenn Thomas Bradler offensichtlich ein umgänglicher und netter Mensch ist, sollte der korrekte Weg eingehalten werden.
Bis denne
Stephan
 
ghost-mike schrieb:
Oh Sorry,

also bitte keine Bilder einstellen.

Danke MaTTze

Mußt Dich nciht entschuldigen, kannst ja nicht alles wissen.
War auch mehr nur als Hinweis gedacht, nciht das Du denkst, Dir will niemand mit Bildern aushelfen.. ist halt einfach eine rechtliche Sache, und hier sind wir nunmal ÖFFENTLICH....
bis denne
Stephan
 
Hi, @all,

was R.S. gesagt hat, stimmt so nicht, Der TT-Kurier ist bei Modellfotos in den meisten Fällen nicht der Urheber der Fotos, darf also zwar mit Einverständnis des Urhebers das Foto veröffentlichen, aber dadurch entstehen keine Rechte Dritter. Es gilt stets das "Recht am eigenen Foto", das immer beim Urheber liegt und 25 Jahre für "Lichtbilder" (lt. Urheberrechtsgesetz) beständig ist. Für wissenschaftliche Arbeiten, bei denen die Quellenangabe genügt, gelten andere Regelungen.
Also, immer der Urheber der Fotos bestimmt, was erlaubt ist.

Mit neTTen Grüßen
Claudius
 
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