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Das ist ja auch ein "normaler" Bg, in dem man eine Büffetecke eingerichtet hat.der bisherige übrigens nur 120 km/h.
Bei der DB musste der D1456 ? (K.-M.-St. - Düsseldorf) auch 140 km/h fahren (können). Bin selbst noch 1991 im April mitgefahren.Waren die Strecken nicht eh nur für 120 km/h zugelassen?
Bei der DR gab es keine Höchstgeschwindigkeit nur eine Streckengeschwindigkeit. Es gab sogar einen Streckenabschnitt mit Streckengeschwindigkeit von 160 km/h.Waren die Strecken nicht eh nur für 120 km/h zugelassen? Oder gab es Ausnahmen?
Ja, den brauchte man zum Testen, weil man ja gern Reisezugwagen (und auch Loks) verkaufen wollte.Es gab sogar einen Streckenabschnitt mit Streckengeschwindigkeit von 160 km/h.
Nein.Waren auf der Strecke (vermutlich um Bergwitz/Lu.-Wittenberg) wirklich 160km/h als Streckengeschwindigkeit, also oberbaumäßig und sicherungstechnisch, zugelassen
Nein.So weit wie mir bekannt ist war der Abschnitt mit 160 km/h auf der Strecke Falkenberg - Elsterwerda.
Ich würde es sogar früher verorten. Jetzt aus dem Stehgreif... mir bekannt bis 1976 Transitzüge Berlin(West)- Hamburg, artrein Mod.-Wagenzüge. Das heißt nicht, das die DR bei den Bgr(e) die RIC-140 km/h-Fähigkeit, insbesondere der Speisewagenknappheit Anfang bis Mitte der 1980er Jahre, länger beibehielt.Vmtl waren die Mod-Bgr schon Mitte der 80er aus dem "internationalen" Dienst, z.B. via Magistrale Richtung DB raus.
Da die Wagen nie allein im Zugverband liefen, war die bremstechnische Anrechnung im Zug von "relativ geringen Wert".UPDATE: DIE schreibt dazu:
Lauftechnisch 120 / 140
Bremstechnisch 120
Bestimmt nur bis Schwerin.Auch vom Einsatz im D436/437 Hamburg - Leipzig wird für Sommer 1983 berichtet.
Warum?Bestimmt nur bis Schwerin.