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Fotografieren am Bahndamm - Rechtslage?

Leuchtturm

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Kreis Miltenberg
Hallo Boardler,

Ich bin seit kurzer Zeit vom fotografieren/filmen von zügen (reale net modell ;D ) sehr begeistert und wollte mal fragen ob es Richtlinien oder gesetze etc. für Fotografen die am Bahndamm stehen gibt. Ich weiss nur, dass man sich aus Sicherheitsgründen eine Warnweste umziehen soll.
 
Mein Guter, da gibts eine Menge zu Beachten. Halte einen Sicherheitsabstand von mindestens 10m zum Gleis. Benutze nicht den Blitz, solltest du mal später Knipsen wollen. Und in BWs gilt, melde dich beim Lokleiter an. Die Schuppen sind tabu, schauen und knipsen ja, aber nicht ins Net stellen, nur für Private Zwecke. Auch in Bws nicht im Gleis stehen bleiben.

Im übrigen steht dazu etwas im www.Lokreport.de. Dazu wurde vor kurzem etwas gesagt.

Achja und immer sehen, das man die Sonne im Rücken hat, dann haste gute Bilders.
 
Bei 10m Abstand zum Gleis brauchst Du keine Warnweste. Die brauchst Du, wenn Du wesentlich näher ran kommst, damit Dich keiner für einen Suizidgefährdeten haltet.

Faustregel: überalll da, wo Du auf öffentlichen Wegen hinkommst ist auch das Knipsen kein Problem.

Desweiteren solltes Du Deinen Verstand einschalten. Herumklettern auf stehenden Fahrzeugen oder gar Oberleitungsmasten ist wohl das offensichtliche, was sich verbietet (aber - man glaubt es wirklich nicht - immer wieder von "Fans" gemacht wird).

Luchs
 
Die allgemeine Regel sagt, ab 10m Warnweste an.
Signalmasten eignen sich hervorragent zum Knipsen, man kann auch die nehmen. Und wer ein Andenken an das Fahrzeug welches er knipst haben möchte darf sich gern etwas abbauen. Das Besichtigen von Führerständen ist immer gestattet, auch wenn kein Lokführer dabei ist.:wiejetzt::fasziniert::argh:
 
@ 243DRler

Einen Auszug aus den geschäftlichen Mitteilungen der DBAG zum Thema gibt es im Anhang.

Im Monat März diesen Jahres wurde er nach meinen Informationen durch folgenden Passus ergänzt:

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Fotografierverbot in konzerninternen Unternehmen[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Zum Schutz vor grundsätzlichen Gefährdungslagen wie Industrie- und Wirtschaftsspionage, Diebstahl, Sabotage, usw. ist in neuralgischen Bereichen der Deutschen Bahn die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen untersagt.
Die Festlegung der Verbotsbereiche ist in einer Konzernrichtlinie getroffen, hierzu gehören Netz- und Betriebszentralen, Rechenzentren, Anlagen des Bahnstromnetzes, Forschungszentren und die Werke.
[/FONT]


[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Da Du dich außerhalb des Gleisbereiches aufhalten sollst rate ich vom Tragen einer Warnweste ab.
[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Die Lokführer könnten Dich für einen Mitarbeiter der Bahn (Instandhaltungspersonal trägt Orange, Sicherungsposten/Aufsichtsführende Gelbgrün) halten, von dem man entsprechendes Verhalten im Gleisbereich erwartet.

Tabu als Fotostandpunkte sind Oberleitungsmasten, Signale, Blitzableiter an Stellwerken(da habe ich nicht schlecht gestaunt), Schutzgitter, Eisenbahnfahrzeuge, Fernsprechbuden und ähnliches.

Ansonsten gilt: einfach vor dem Fotografieren auf dem Bahnsteig höflich die Aufsicht (so vorhanden) fragen ob es ein Problem gibt wenn man ein paar Aufnahmen machen möchte.

@ R.S. Woher stammt die "10m-Regel"?

Mathias
[/FONT]
 

Anhänge

  • Fotogenehmigung.pdf
    8,4 KB · Aufrufe: 134
Von einem Beamten der Budespolizei, welcher mich in Leipzig-Schönefeld darauf hinwiess. Ich weiss, das genau das sehr Umstritten ist. In Cottbus kann es sogar passieren, das dir laut Bundespolizei eine Straftat unterstellt wird.
 
Waaas 10m abstand? Dann sind ja meinen ganzen Fottostellen im Arsch... Aber warum gibts dann genügend freie Feldwege die neben der Bahn verlaufen und keine 10 m abstand zu den Gleisen haben? Dann dürfte diese Wege jar keiner mehr benutzen?!?! :wiejetzt:

Bei mir gilt die Regel, überall wo ich legal über Wege, Straßen, Felder ect. hinkomme kann ich legal fuzzen... Mit Lokführern hatte ich noch keine Probleme, eher mit Autofahrern die die Bupo anrufen das man angeblich im Gleis spielt obwohl man weitgenug weg steht...
 
Also in meinen vorliegenden Fall beträgt der Abstand des Feldweges zur Gleistrasse gerade mal 4 m :fasziniert:

@ R.S. Warum soll man das Blitzlicht ausschalten ?

@ Luchs Ja davon hab ich auch schon gelesen das Fans z.B dem Oberleitungsdraht zu nahe kamen
 
Quatsch. Der Blitz reicht bei den meisten Kameras gerade mal bis zur Zehenspitze. Damit blendet man keinen Menschen aus einer Entfernung, welche nun mal nötig ist um das Fahrzeug drauf zu bekommen. Ein Blitz ist aus ganz anderen Gründen sinnlos: Der Blitz ist viel zu schwach um das Motiv eines fahrenden Zuges auf die übliche Entfernung auch nur halbwegs aufhellen zu können. Das ist genauso Blödsinn wie die Blitze in Stadien.
 
Der Hauptgrund ist, das Lf den Blitz nicht von einem starken Blitz unterscheiden können welcher manchmal (technisch bedingt) von der Oberleitung kommen kann, wenn eventuell der Stromabnehmer der Lok Schadhaft ist. Blitzlicht ist auch bei der Straba verboten. So stehts auch geschrieben.

Öffentliche Wege, da ist die Entfernung zum Gleis egal.
 
Stromabnehmer kaputt? Als ich im Februar mit der Bahn durch Österreich gefahren bin, gab es den reinsten Funkenzauber. In der Nacht ein schönes Schauspiel. Stammte von der angeeisten Fahrleitung...
 
Deshalb sollte der Draht immer gut geheizt sein, damit sich kein Eis oder Reif bildet. ... Dagege hilft nur: fahren, fahren, fahren.

Gruß ebahner
 
Ich fasse nochmal zusammen: Entweder ist der Blitz viel zu schwach, um das Objekt irgendwie, geschweige denn gleichmässig auszuleuchten, oder aber man braucht ein Profiausrüstung für Filmaufnahmen - die sich wohl von alleine verbietet. Den Lokführer mit einem normalen Blitz zu blenden ist auch ziemlich schwer, wenn man nicht direkt vor ihm steht (was aber wohl ungesund sein dürfte :wiejetzt:).

Und nein, Bei Stromabnehmer können immer wieder zu jeder Jahreszeit Funken entstehen, die jeden Blitz, ganz, ganz dunkel aussehen lassen. Kaputt ist er nur, wenn das Feuerwerk nicht mehr aufhört.

Besonders nett, wenn früher hier die Tramfahrer bei Streckentrenner vergessen hatten, die Leistung abzuschalten (z.B. gerne in der Steigung hinterm Tiroler Platz ...). Bei den neuen R-Zügen habe ich es seltener beobachtet.

Luchs.
 
Der Blitz stört aber insbesondere des Nächtens mächtig gewaltig. Und wenn man tagsüber in einer blöden Situation in den Blitz sieht und dann in eine dunkle Ecke fährt und irgendwas nicht richtig mitbekommt, dann wirds blöd.

Also: Weglassen.

Gruß ebahner
 
In der Regel ist man mit Fragen auf der sicheren Seite. Bekommt man von einem Mitarbeiter das OK kann man loslegen. Jedoch gilt: DB Anlagen sind wie jedes andere Betriebsgelände zu behandeln. Aus diesem Grund ist grundsätzlich vom Betreten von Bahnanlagen abzuraten. Als der Bahnhof in Wittenberge umgebaut wurde, mussten wir um zum Werk zu gelangen immer ganz Außen herum gehen. Da hat sich ein Kollege überlegt über die stillgelegten Gleise zu wandern. Auch als Mitarbeiter der DB kann nicht jeder überall hin latschen. Der Kollege hat 30€ Strafe gezahlt. Für einen "normalen" Menschen hätte es 50€ gekostet.
 
naja das mit dem blitzlicht is mir auch klar das es nix hilft ich hatte mich nur gundert das es erwähnt wurde :braue:


oha man muss sogar bußgeld zahlen des wusste ich ja noch net mal ^^
 
... oder aber man braucht ein Profiausrüstung für Filmaufnahmen - die sich wohl von alleine verbietet...
Ähm ... du willst mich verbieten?

Ok, ich verstehe dich schon. Ich setze Technik ein, die auch noch in 40 m Entfernung tatsächlich das Motiv aufhellen könnte - aber das würden beschissene Bahnbilder geben. Nachtaufnahmen mache ich ohne Blitz. Ein normaler Blitz am Fahrbahnrand kann unter Umständen den Lokführer erschrecken, ist aber für das Motiv und seine Ausleuchtung absolut bedeutungslos. Er gehört somit abgeschaltet, weil er nichts nützt.
 
Da ich mich auch ein bischen für die Vorbildfotografie interessiere, find ich das gut, dass mal drüber diskutiert wird!

Das mit dem Blitz kann sicher auch am Tage störend sein, mir ist es mal versehentlich in LGC am Bahnsteig passiert, hab gleich eine entschuldigende Geste gemacht, aber es war peinlich.

Wenn man sich nicht sicher ist, ob das Fuzzen erlaubt/erwünscht ist, sollte man es sich genau überlegen.
 
Wenn man sich nicht sicher ist, ob das Fuzzen erlaubt/erwünscht ist, sollte man es sich genau überlegen.
Meine Erfahrung: Fragen! So habe ich schon öfters Bilder von Dingen gemacht, welche man ohne zu fragen gar nicht zu sehen bekommt. Ich habe so schon Türme bestiegen, welche man ohne zu Fragen gar nicht besteigen kann und den Arnstädter Staubkohlenbunker (genauer: seine Überreste) hätte ich mir ohne zu fragen nie gewagt zu besteigen. So habe ich auch schon viele Bilder aus Flugzeugcockpits erstellt, in die man ohne zu fragen gar nicht kommen würde.
 
oha man muss sogar bußgeld zahlen des wusste ich ja noch net mal ^^

Na ja, nun steht aber nicht ständig und überall die "TraPo". In Wittenberge war das aber eine lukrative Einnahmequelle. Kassieren darf meines Wissens auch nur die Bundespolizei. Der Bahnschutz glaube ich nicht.
Und wie schon oft bemerk: Fragen kost nix und bring dann aber Sicherheit.
 
Fotos

"...Wenn man sich nicht sicher ist, ob das Fuzzen erlaubt/erwünscht ist, sollte man es sich genau überlegen..." (Stoffhund)

Na ja - zumindest gehören solche "grenzwertigen" Fotos dann nicht ins Internet. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.
Fotografiert man in der Nähe einer Betriebsstelle (Bahnhof, besetztes Stellwerk u.a.) ist eine "Anmeldung" immer von Vorteil. Einige mir bekannte Fotostellen sind heute, nachdem die dortigen Stellwerke nicht mehr besetzt sind, einfach nicht mehr nutzbar. So ein Beispiel ist das Stellwerk an der Nordseite des Wahrener Viaduktes. Nie im Leben würde ich da heute hochkriechen... Damals konnte man sich beim Fdl anmelden, heute würde es wohl sofort "Person im Gleis" heißen...
So war das damals:
http://www.bahnbilder.burkhkoe.de/UM-LEIPZIG-HTM/LX-145-155_068_1.htm
http://www.bahnbilder.burkhkoe.de/UM-LEIPZIG-HTM/LX-154-411_xxx_26.htm

Manchmal ist weniger eben doch mehr....

FD851
 
... Halte einen Sicherheitsabstand von mindestens 10m zum Gleis. ...

Also davon hab ich auch noch nichts gehört. Da hat der Kollege von der BPOL wohl seine eigene Regel geschaffen. :allesgut:

Grundsätzlich gilt, dass man auf öffentlich zugänglichem Bahngelände für private Zwecke ohne Einschränkung fotografieren und filmen kann. Es gibt immer mal wieder übereifriges Sicherheitspersonal, das allerdings meint, eigene Regeln aufstellen zu müssen. Wichtig ist nur, dass man die Sicherheit anderer und die eigene Sicherheit nicht gefährdet, die Persönlichkeitsrechte anderer wahrt und kein Blitzlicht einsetzt.

Für nicht öffentlich zugängliches Bahngelände hingegen ist seit März fast überall der Ofen aus.

Auf offener Strecke beginnt das nicht öffentlich zugängliche Bahngelände an der Außenkante der Mastlinie, es sei denn, der Gleisbereich ist durch gesonderte Beschilderung weiträumiger gefaßt. Eine Warnweste kann nie schaden, sagt sie doch aus: Ich will gesehen werden! Sie verleiht dem Träger allerdings keinerlei Sonderrechte! Ansonsten sollte man seinen Fotostandpunkt frühzeitig eingenommen haben und hektische Bewegungen am Gleisbereich vermeiden. 5 Sekunden bevor der Zug die Fotostelle passiert aus dem Dickicht zu springen, ist mit so ziemlich das Blödeste, was man vor Ort anstellen kann ...
 
Dazu fällt mir die gestrige Begebenheit in Königsborn ein.
Der dortige Bahnübergan ist z.Z. für den KFZ-Verkehr komplett gesperrt, die Schranken sind demontiert, aber es ist ein "Behelfsübergang" für Fußgänger eingerichtet, wo 2 "menschliche Schranken" alles mit Flatterband zeitweise sichern. Am BÜ ist das Stellwerk und ca. 100m weiter ist der (in der zwischenzeit personalfreie) Bahnhof. Um auf den 2. Bahnsteig zu kommen müssen die Gleise im Bahnsteigbereich an Absenkungen überschritten werden.
Also, ich habe mir in der nähe eine Parkmöglichkeit gesucht, bin über den Bahnübergang, habe das Stellwerk von allen Seiten geknipst, die Formsignale (besonderst die Masten und Mechanik), Das EG und bin dann auf dann Hausbahnsteig.
Habe 3 mal geschaut, ob keine "Gleise Überschreiten verboten" - Schilder dastehen, ob alles frei ist und bin dann auf den 2. Bahnsteig.
Das Ausfahrtssignal am Bahnsteigende ging auf freie Fahrt, und ich bin auf die Seite des Bahnsteiges gegangen, wo ich vom Gleis, wo die Durchfahrt statt finden muste so weit wie möglich weg war. Habe dann noch das Signal fotografiert, und sah dann die "Menschlichen Schranken" ihre Arbeit verrichten. Plätzlich hörte ich einen von weitem schreien: "Aber runter von dem Bahnsteig!"
Naja, der Zug war schon in Bahnsteigmitte, so das ich es doch vorzog, ihn erst mal passieren zu lassen. Dann habe ich noch ein Paar Fotos gemacht, und bin langsam vom Bahnsteig runter gegangen, so wie ich es sowieso getan hätte. Dabei habe ich noch einmal besonders auf entsprechende Warn- oder Verbotsschilder geachtet, aber nix war zu sehen!
Ich gebe zu, der Inselbahnsteig ist so schmal, das ich dort nicht drauf stehen möchte, wenn auf beiden Seiten gleichzeitig eine Zugdurchfahrt stattfindet, denn es war schon so ein ganz schöner Luftzug zu spühren, als der Zug am Bahnsteig durchfuhr. ABER es waren keine Warnschilder oder Verbote zu finden, und es erfolgten auch keine Ansagen über die LAutsprecher, das es eine Zugdurchfahrt gibt, oder das man den Bahnsteig nicht betreten darf.
Naje, als ich dann wieder am Stellwerk vorbei bin, war nur noch einer der "Menschlichen Schranken" zu sehen, und er hat auch nix mehr gesagt.
 
Ganz ehrlich?

Ganz ehrlich!

Ich gebe zu, der Inselbahnsteig ist so schmal, das ich dort nicht drauf stehen möchte, wenn auf beiden Seiten gleichzeitig eine Zugdurchfahrt statt findet, denn es war schon so ein ganz schöner Luftzug zu spühren, als der Zug am Bahnsteig durchfuhr.

Stehen an Brücken Verbotsschilder gegen Runterspringen?

Ein wenig Menschenverstand walten lassen, bitte! Hast es ja selber erkannt, dass dies ne gefährliche Stelle ist. Nur wer gibt Dir die Sicherheit des nicht entgegenkommenden Zuges?

Daniel
 
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