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Digital Traincontroller update von 9 Gold auf 10 Gold

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Hier liegt vielleicht ein kleines Missverständnis vor. Es geht nicht darum, dass Herr Freiwald für ein Update Geld verlangt, sondern das er sich weigert, bereits bezahlte Versionen freizuschalten. Das für den Kopierschutz eine Technik verwendet wurde, die nicht dauerhaft zuverlässig funktioniert, dafür kann der Kunde nichts und ist ein Mangel des Produkts. Ich denke, die meisten Betroffenen würden sogar den Aufwand für die Erstellung eines neuen Sticks bezahlen. Die dauerhafte Internetverbindung zur Freischaltung ist ein ähnlicher Konstruktionsfehler. Andere Hersteller schaffen das auch über eine einmalige Aktivierung.

Gruss, iwii
 
Hey Iwii,

genau so sehe ich das auch und so habe ich es ihm auch vorgetragen, jedoch ohne Erfolg... Ich habe auch einen Anwalt in meinem Bekanntenkreis gefragt und der meinte nur, dass die Gewährleistung für den USB schon lange abgelaufen sei und ich da rein rechtlich nichts machen kann. Er hat es mit einem Türschloss von einem Haus verglichen... Wenn nach 5 Jahren der Schlüssel abbricht, dann gibt es auch kein Anspruch auf den Austausch das Schlosses... Hat mir aber auch irgendwie nicht weitergeholfen... :(
 
Vielleicht sollte man das damit vergleichen, wie lange es noch Ersatzteile für alte Dinge gibt. Im Grunde brauchst du ja ein Ersatzteil, um dein altes Programm weiter zu betreiben. Wenn es keine Ersatzteile mehr gibt, wird es schwierig. Da hoffe ich mal, daß mein Dongle noch lange hält.
 
Und da sieht man wieder, dass Anwälte ein schwieriges Verständnis der Welt haben und der IT- und Softwarewelt wahnsinnig fern sind und gleichzeitig Unternehmen versuchen ein völlig neues Verständnis für Besitzrechte an Produkten zu etablieren.

Der TC ist als Produkt nicht mit einem Schloss vergleichbar (mit seiner Funktion etwas verschließbar zu machen), sondern z.B. mit einem Auto (Funktion und Zweck sollte bekannt sein) und da kann der Schlüssel auch abbrechen, das Schloss Schaden nehmen etc. und es ist völlig selbstverständlich, dass es möglich sein muss, gegen einen adäquaten Geldbetrag das Schloss zu tauschen, damit das Auto für seinen eigentlichen Zweck wieder nutzbar ist.
Jeder, auch Anwälte, würden vermutlich zustimmen, dass es absolut lächerlich wäre, dass das Auto bei kaputtem Schloss verschrottet werden muss (auch wenn sich da auch zunehmend Unsitten einschleichen).

Vielleicht sollte man das damit vergleichen, wie lange es noch Ersatzteile für alte Dinge gib
Was bei einem USB Stick zum Glück kein Argument ist, da USB Sticks immer noch existieren und einfach entsprechend erstellt werden können.
 
Was bei einem USB Stick zum Glück kein Argument ist, da USB Sticks immer noch existieren und einfach entsprechend erstellt werden können.
ja können. Wenn das aber niemand mehr macht? Man kann ja niemanden dazu zwingen. Bei deinem Auto kann man sich vielleicht auch noch anderweitig behelfen. Ansonsten bleibt die Tür auf, wenn der Hersteller kein neues Schloß mehr hat.
 
Ich habe auch einen Anwalt in meinem Bekanntenkreis gefragt und der meinte nur, dass die Gewährleistung für den USB schon lange abgelaufen sei und ich da rein rechtlich nichts machen kann.
Na, ob der soviel Ahnung von der Materie hat?

Es geht ja hier nicht um den USB-Stick an sich, sondern um die Dongle-Funtion. Die gehört zum Produkt und kann - rein technisch gesehen - mit wenig Aufwand ersetzt werden. Der Kunde wird sicherlich den USB-Stick (paar Ocken) und die Zuschickung des Dongles (auch paar Ocken) bezahlen, aber 500 EU für ein neues Produkt? Das "alte" ist ja bezahlt. Was steht denn beim TC 9 dazu in den Vereinbarungen zum Kauf?
Wenn nach 5 Jahren der Schlüssel abbricht, dann gibt es auch kein Anspruch auf den Austausch das Schlosses
Der Vergleich hinkt.
 
Der Vergleich hinkt.
Ja und nein. Wenn ich mich recht erinnere, war es seinerzeit bei AutoCAD so, dass ein Richter entschieden hatte: wenn das Schloss nicht ausgetauscht wird, darf der Kunde die Tür aufbrechen (die Software entgegen der Nutzungsbedingungen verändern, damit sie funktioniert), da es seine Wohnung ist.

Gruss, iwii
 
Wenn das aber niemand mehr macht?
Kann man sich 2 Fragen stellen:
- sollte man sein Geld zu einem solchen Anbieter tragen
- kann man rechtlich Druck ausüben (wenn der Anwalt den Fall versteht), vor allem wenn der Aufwand wirtschaftlich vertretbar ist (in diesem Falle höchstwahrscheinlich ja)


Ansonsten bleibt die Tür auf, wenn der Hersteller kein neues Schloß mehr hat.
Sehr schöner Vergleich, nur dass der TC leider genau umgekehrt, nicht ohne Schloss funktioniert (Autos mit defekter Wegfahrsperre ja manchmal auch nicht).
Unschön ist in der IT-Welt eigentlich immer, dass die Lösung oft einfach und wenig aufwändig ist (inkompatible OS, nicht mehr existente Hardware etc. mal außen vor), sondern an Unwillen und Verweigerung scheitert. Es müssen nun mal keine Produktionsstraßen gerüstet und angeworfen werden, Formen vorhanden sein etc., so wie das mit physischen Produkten ist.
 
Ich habe mich bewusst gegen den TC entschieden, denn es gibt genug Alternativen, die mit etwas Einarbeitung das gleich erreichen können, auch wenn der weg etwas umständlicher ist, jedoch aber auch deutlich günstiger.
 
ich habe das Problem nicht und werde es auch nie haben, schon allein weil mir Windows nie wieder in die Bude kommt (außer ich werde vom Dienstherren dazu gezwungen).

Aber die Frage die sich mir stellt: Was ist dieser "USB-Stick" genau? Ist das ein Hardware-Dongle mit EPROM mit irgendwelchen Spezialzeug beschrieben das die Software auswertet, oder ist das ein richtiger USB-Speicherstick auf dem in einem Filesystem irgendwelcher Quark liegt?

Im zweiten Fall müsste sich das Ding ja theoretisch beliebig clonen, wenn nicht sogar als eine Art virtuelles Device direkt am Rechner einbinden lassen.
 
Aber selbst Vendor-IDs, irgendwer schreibt die immer ein erstes mal auf Controller/Speicher/etc., das schließt nicht aus das auch ein zweites mal zu tun.
Wahrscheinlich ist das System nur noch nicht an die falsche bzw. richtige Person geraten 🧐
 
... davon kann man sehr wahrscheinlich ausgehen. Ich hatte Kontakt zu einem TC-Freak aus dem Raum Oranienburg, der auch Tester war. Den hatte ich, wie die Umstellung anstand, mal dazu genauer befragt. Er sagte, es sei ein Hardwareschutz vorhanden, deshalb sie ja zerstört werden sollten.
 
@knuddelfisch

Ich befürchte einfach mal, dass der Streitwert viel zu niedrig ist, als dass sich irgendein Anwalt dafür interessiert. Für Dich ist der Wert hoch, aber für Anwalt usw. nicht der Rede Wert, zumal es sich um Hobbygedöns handelt. Der Anwalt wird schon Recht haben mit seinem Rat, zumal tatsächlich die Garantie schon lange abgelaufen ist.
 
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