Hallo und schönen guten Morgen.
An sich hatten
Güterwagen nie intregrierte Schlusslaternen, mindestens nicht nach meinem Wissen. Ausser in der Neuzeit bei den Autotransportwagen der DBAG welche an die Autoreisezüge beigesetzt wurden.
Vor vielen Jahrzehten wurden noch nachts Petroleumleuchten an das Zugende befestigt oder aufgehängt, tags eine "Schlussscheibe". Entschudligt mich jetzt das falsche übersetzte Wort.
Man muss aber auch noch einmal in Betracht ziehen dass diese "Zugschlusskennzeinung" in jedem Land etwas anders aussah, ebenso wie sie sich im Laufe der letzten Jahrzehnten verändert hat.
Im grenzüberschreitendem Verkehr sind noch immer Sonderregelungen in Kraft, d.h. die Züge verkehren nach den Vorschriften der einen oder anderen Verwaltung und hat einen juristischen Ursprung.
So nur mal am Rande erwähnt, für die SNCF sind heute zwei rote Laternen als Kennzeichnung des Zugendes vorgeschrieben.
Zwei rote Lampen bedeuten als Signal das sogenannte "Carré rouge" und darf auf keinen Fall durchfahren werden.
Eine rote Lampe ist als Signal das sogenannte "sémaphore" und darf unter bestimmten Bedingungen durchfahren werden, dann gibt es noch als Signal das sogenante "sémaphore clignotant" = eine blinkende rote Laterne, die darf mit Schrittgeschwindigkeit bis zum nächsten Signal ("Carré rouge" oder "sémaphore") durchfahren werden.
MfG
Modellfan