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Was soll das Signalbild sagen?

Bitte konkrete Vorschläge!

Klares trennen von Signalen für Zug- und Rangierfahrten und dann zur leichteren Handhabung noch die Überlagerung aus beiden Signalfunktionen.

Wie willst du Rangierfahrstrassen begrenzen? In Dresden Hbf jeweils bis aufs Ausfahrgleis vorziehen dürfte denn Betriebsablauf nicht dienlich sein. Aus dem Fenster sehen und Handzeichen geben ist schlecht möglich da der Fdl Dresden Hbf beim Blick aus dem Fenster die Leipziger Skyline sieht.

Im konkreten Fall sieht er nichtmal die. Mit Signalen die nur für Rangierfahrten gelten?! Sowas hat man mal mit Ra11a und Ra12 gemacht.
Deutung für Zugfahrten: Dieses Signal ist nicht relevant.
Deutung für Rangierfahrten: Dieses Signal ist zu beachten.

2 weiße Lichter nach rechts aufsteigen galt im Osten wie im Westen als Zustimmung des Weichenwärters für die Rangierbewegung. Wo ist jetzt der unterschied? Nur weil im Osten mit Wartezeichen gearbeitet wurde und im Westen mit Lichtsperrsignalen.
Der Unterschied liegt nicht in den zwei weißen Lichtern sondern in der Deutung das zugehörigen Haltbegriffes. Der gilt nämlich bei den Sperrsignalen sowohl für Zug- als auch für Rangierfahrten.
Siehe Bildchen.

Sh0 gibt es nur noch als Formsignal und an denn westdeutschen Gleissperren müssen die Signale auf das ostdeutsche Variante umgebaut werden.
So jetzt kannst du selbst entscheiden ob es im Westen noch Lichtsperrsignale gibt. An denn mir Bekannten ist überall ein weiß-rot-weißes Mastschild dran.

Das Mastschild macht das Lichtsperrsignal aber nicht zum Hauptsignal. Und die Sperrsignale sind nun mal Sperrsignale.

Gut, ich hätte vielleicht "großes Signal" dazuschreiben sollen, denn den Zwerg oder das "halbhohe" Sperrsignal wird wohl schon der Form wegen keiner für mit etwas anderem verwechseln.

Die bauliche Ausprägung des Signals hat aber doch nichts mit dessen Deutung zu tun! Es steht in der Eisenbahnsignalordnung auch nichts von großen und kleinen Optiken oder ähnliches drin. Es zählen einzig und allein die Farben und bei Bedarf deren Anordnung zueinander. Weder Lichtpunkthöhe noch Optikdurchmesser haben da irgendwas zu bedeuten, denn nachts sind alle Katzen grau.

Aus dem Zusammenhang der DS/DV 301 ergibt sich, daß Mastschilder sich nur an (Licht-)Haupt- und Sperrsignalen befinden können.

Dort müssen welche dran sein. Es wäre dann mal spitzfindig zu hinterfragen, ob man nicht auch Mastschilder allein aufstellen könnte. So als Ersatz für Trapeztafeln oder so. :argh:

Das weiße mit zwei schwarzen gibt es m.E. nur an Sperrsignalen.

Richtig.

Andersherum hat nicht jedes Lichtsignal ein Mastschild (Vorsignal).

Das trägt dafür die Vorsignaltafel bzw. hatte man im DR-Gebiet auch Tafeln an die Vorsignalwiederholer geschraubt (WIMRE).

Gruß ebahner
 

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@ 132 217:

Freilich wird das Sperrsignal nicht zum Hauptsignal durch das w-r-w Mastschild, das habe ich aber auch nicht behauptet.
.... (Licht-)Haupt- und Sperrsignalen ...

Doch oder siehst Du es nicht? Nimm das "Licht" aus den Klammern und setz das "Haupt" da rein, denn ein Formhauptsignal hat kein Mastschild. Zur weiteren Bildung empfehle ich die Richtlinie 301, denn eine DV/DS 301 gibt es nicht mehr und in dieser Ril steht auch nicht,d daß jedes Lichtsignal ein Mastschild besitzt, was ich auch nie behauptet habe.
 
Lustigerweiser sah die Anpassung von Hp0 zu Hp00 im Osten bei Sperrsignalen so aus, daß die zweite rote Lampe einfach mit einem Gummiteil verdeckt wird. Trotzdem leuchten 2 rote Lampen!


Zu den Masthöhen: In der DS 408 werden schon hohe und niedrige Sperrsignale beim Thema Gruppenausfahrsignal unterschieden...
 
Hallo alle mit einander,
es ist schon erstaunlich was hier so alles geschrieben wird!
Signalbild Sh 1 bei der DB (alt) wird grundsätzlich mit nur einem Rot gezeigt, außer beim Sperrsignal, da erlöschen beide Rot, wenn das Signalbild Sh 1 Leuchtet (das angezogene Überwachungsrelais der Weißlampen schaltet das Rot ab).
Zum anderen sind bei der DB (alt) die Optiken mit Lampen der Bauart 12 V 20W/20W (bei Sp Dr S 60) ausgerüstet. Da wird der zweite Glühfaden als Ersatzrot genutzt. Bei der DR (alt) ist es ein wenig anders (in der Schaltung). Es sind bei der DB (Die Bahn, also neu) noch alle Signalsysteme, die bis 1989 bestanden, in betrieb, ja es werden zum Beispiel als Neubauten Stellwerke mit Hl Signalen ausgerüstet! Wie es in den alten Bundesländern ist, kann ich nicht genau sagen.
Weiterhin ist zu bemerken, das jedes Hauptsignal ein Mastblech besitzt! Wenn das nicht so währe, sind das nur Lichter ohne Aussage! Ein Signal wird erst durch das Mastblech oder Mastschild zum Signal, dazu gehören auch die Sperrsignale. Um der Frage nach dem Ra 11 a/b zuvor zu kommen: es wird durch das weiße oder gelbe W zum Signal.
So, jetzt seid Ihr wieder dran!:brrrrr::ballwerf:
Schönen Abend noch
Norbert
 
@Norbert

Das Mastschild macht da kein Signal daraus, sondern die besondere Anordnung und Farbe der Lichter.
Beispiel, wenn ich am Bahnhof stehe mit einer Taschenlampe in der Hand ist das noch lange kein Signal, wenn ich dazu eine bestimmte Handbewegung mache (nicht das was manche jetzt denken) kann ich Zp6 -Zp9 (DB AG, DB) bzw. Zp9 -Zp14 signalisieren (Bremse anlegen und lösen usw.).
Also bin ich das Signal, auch ohne Schild an meinem Mast.:brrrrr:
Das Mastschild regelt lediglich das Verhalten der Tfz bei Totalausfall.

Gruss René
 
@Norbert

Das Mastschild macht da kein Signal daraus, sondern die besondere Anordnung und Farbe der Lichter.
Beispiel, wenn ich am Bahnhof stehe mit einer Taschenlampe in der Hand ist das noch lange kein Signal, wenn ich dazu eine bestimmte Handbewegung mache (nicht das was manche jetzt denken) kann ich Zp6 -Zp9 (DB AG, DB) bzw. Zp9 -Zp14 signalisieren (Bremse anlegen und lösen usw.).
Also bin ich das Signal, auch ohne Schild an meinem Mast.:brrrrr:
Das Mastschild regelt lediglich das Verhalten der Tfz bei Totalausfall.

Gruss René
:auslach:Is ja gut. Wenn das so gesehen wird, gilt ein rotes Licht immer als halt. Jedes andere Licht als was anderes. Nur dachte ich, es geht hier im speziellen um Lichtsignale. Da allerdings bestehe ich auf meiner Meinung. Ein Signal ohne Mastblech, Vorsignaltafel, Kennlicht als Vorsignalwiederhohler oder durch eine "rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzem Ring" gekennzeichnet ist, sind für mich keine Signale. Wenn es so etwas gibt, lasse ich mich gerne belehren, aber nur mit Fotobeweis.:brrrrr:
Norbert
 
Umstellung auf Ks

Auf dem Gebiet der ehemaligen DB werden bestehende Signale, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben, gegen Neubauten ausgetauscht. Beispielsweise in einem Bahnhof.

Dagegen wird bei größeren Baumaßnahmen das komplette Signalsystem ausgetauscht und es kommt das Ks-System zum Einsatz. Es werden dann ganze Strecken umgestellt, wie nun das Alzeyer Y. Dies geschieht meist bei der Umstellung auf Fernsteuerung, das Alzeyer Y wird nun aus Neustadt/Wstr. fernbedient.
 
Muß ein Zug dann an Bahnübergängen nach "Westnorm" (rotes Stand- statt Blinklicht) halten, wenn das eigentlich für den Straßenverkehr geltende "Haltesignal" ungünstig gedreht, d.h. (auch) von der Schiene her rechts daneben gut sichtbar ist?
Wenn es nur auf das rote Licht ankäme und die Form keine Rolle spielt wohl ja.:braue:

MfG
 
Jetzt kommen gleich die Ausreden mit der Streckenkenntnis.
:duck:

Deshalb sollte man aber auch bei der BÜ-Planung auf die Ausrichtung der Straßenverkehrsoptiken achten.

Gruß ebahner
 
An den Hauptstrecken standen früher immer große Tafeln, auf der die Bü angekündigt worden sind. Daran kann man erkennen, was da so rot leuchtet.
 
Auf dem Gebiet der ehemaligen DB werden bestehende Signale, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben, gegen Neubauten ausgetauscht. Beispielsweise in einem Bahnhof.

Dagegen wird bei größeren Baumaßnahmen das komplette Signalsystem ausgetauscht und es kommt das Ks-System zum Einsatz. Es werden dann ganze Strecken umgestellt, wie nun das Alzeyer Y. Dies geschieht meist bei der Umstellung auf Fernsteuerung, das Alzeyer Y wird nun aus Neustadt/Wstr. fernbedient.

Wird Neustadt noch immer vor Ort und nicht von Karsruhe aus gesteuert ?
 
Beispiel, wenn ich am Bahnhof stehe mit einer Taschenlampe in der Hand ist das noch lange kein Signal, wenn ich dazu eine bestimmte Handbewegung mache ... kann ich Zp6 -Zp9 (DB AG, DB)... .
...
Das Mastschild regelt lediglich das Verhalten der Tfz bei Totalausfall.

Gruss René


Welche Handbewegung willst Du denn bei Zp9 machen? Wie verhält sich denn ein Tfz bei Totalausfall eines Signals? :brrrrr:


... Da allerdings bestehe ich auf meiner Meinung. Ein Signal ohne Mastblech, Vorsignaltafel, Kennlicht als Vorsignalwiederhohler oder durch eine "rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzem Ring" gekennzeichnet ist, sind für mich keine Signale. Wenn es so etwas gibt, lasse ich mich gerne belehren, aber nur mit Fotobeweis.:brrrrr:
Norbert

Erst mal, es heißt Mastschild und nicht Mastblech. 2. noch nie ein allein stehendes Zs2/Zs2v oder Zs3/Zs3v oder Zs6 gesehen?

Edit: ich kann ja mal versuchen von einem alleinstehenden Zs2, Zs3 oder Zs6 Morgen bei der Vorbeifahrt ein Foto zu schießen
 
Zuletzt bearbeitet:
@all

Also erstmal für die, die es nicht wissen, Zp bedeutet Signale fürs Zugpersonal.

@132217

Zu erstens, Zp9 das Abfahrtsignal wird bei DB, DB AG mit einem grün leuchtenden Ring signalisiert (mit der Hand, Taschenlampe mit grüner Scheibe vor und dann im Kreis), bei DR senkrechter grüner Lichtstreifen(also Lampe hoch und runter).

Zu zweitens, der Bedarf und das Verhalten, da möchte ich mal aus meinem schlauen Buch zitieren. (Alba Modellbahnpraxis Band 8)

Zitat: Die Masten der Licht-Signale, an denen bei Halt-zeigenden, erloschenem oder gestörten Signalbild zu halten ist bzw. besondere Vorschriften zu beachten sind, werden durch besondere Mastschilder gekennzeichnet. Zitat Ende

Es gibt laut diesem Buch 8 verschiedene(alle Bahnen und alle Signaltypen), von einfach weiter fahren bis nur mit schriftlichen Befehl ist alles drin.

Die "Mast"schilder können sich aber auch neben dem Signalschirm oder neben dem Signalkasten befinden.

Für das Moba-Signal heißt das, es ist gestört und mit Mastschild weiß der Bediener was er jetzt so alles machen darf oder muss.
Z.Bsp.: Erst Müll raus und dann weiter fahren sonst gibts mit dem Fdl zu Hause Ärger.:ballwerf:

Euer René

P.S.: Für Norbert siehe Bild, und wenn Strom weg dann auch kein Vorsignalwiederholer und kein Mastblech.
 

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@ QuesTT
Das kennlicht sagt aus, daß es sich um ein Vorsignalwiederhohler im verkürtztem Bremsweg handelt. Diese Variante hatte ich angesprochen, also gilt das nicht!:ballwerf:
 
Zitat: Erst mal, es heißt Mastschild und nicht Mastblech. 2. noch nie ein allein stehendes Zs2/Zs2v oder Zs3/Zs3v oder Zs6 gesehen?

Wenn mann das so interpretiert, dann hast Du natürlich Recht, aber es ging nicht um Zusatzsignale, sonstige Signale und so weiter. Wenn es so gewesen währe, zählen auch alle Sachen die im Signalbuch enthalten sind dazu. Das macht aber die Diskusion unsinnig!
Es ging im Ursprung (siehe erster Beitrag) um ein Licht-Hauptsignal im Sinne von Licht-Hauptsignal. Da das durch ein Mastblech gekennzeichnet und deffiniert wird, gebe ich mir recht. (Ich habe nähmlich immer rwecht!):wiejetzt:
Nix für ungut, oder wie der Loddar Mathäus sagt: Nothin for ungut.

Norbert

Ach so, mit dem Mastschild: hast'e Recht. Wenn ich aber beim Materialmensch ein Mastschild bestelle, fragt der mich was das ist, also bestelle ich ein Mastblech, da s hat der auf dem Lager.
Na ja, da hab ich scheinbar nicht immer Recht, schade.:allesgut:
 
Das weiße Zusatzlicht (Kennlicht ist bei Signalen was anderes, wenn es auch ein weißes Licht ist, aber ganz allein) kennzeichnet bei diesen Signalen entweder den Wiederholer (dann keine Vorsignaltafel dran) oder den verkürzten Bremsweg am Vorsignal (mit Vorsignaltafel).
Wiederholer sind so gesehen immer im verkürzten Bremsweg, weil sie zwischen Vor- und Hauptsignal stehen. Aber gebremst wird ja im Zweifel nicht erst am Wiederholer..., weil es auch keine Hauptsignalwiederholer gibt ;-).
Das weiße Zusatzlicht ist also an der selben Stelle, die Bedeutung aber eine andere.

MfG
 
..., bei DR senkrechter grüner Lichtstreifen(also Lampe hoch und runter).
...

Hättest Du in die Klammern ein Fragezeichen gesetzt, hätte ich jetzt Nein geantwortet, aber so muß ich wieder mal Falsch schreiben. Der grüne Lichtstreifen ist ein ortsfestes Lichtsignal und tatsächlich ein Lichtstreifen. Die Lampe vom Zugführer dagegen muß nicht bewegt werden, genausowenig wie das karierte Fähnchen, was es damals gab.

...
Ach so, mit dem Mastschild: hast'e Recht. Wenn ich aber beim Materialmensch ein Mastschild bestelle, fragt der mich was das ist, also bestelle ich ein Mastblech, da s hat der auf dem Lager.
...

Dum nur, wenn das Mastschild kein Blech ist und aus Kunststoff besteht, wie sie bei uns an etlichen Sperrsignalen dran sind.


Im Anhang mal ein Bild von einem etwas anderem Vorsignalwiederholer, einem Zs3 und Zs2 (leicht kaputt).
 

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@132217

Ja da haste recht, aber als nicht Bahnangestellter habe ich auch keine Kelle oder andere geeignete Mittel um das zu signalisieren.
In FFM gibt es auch ortsfeste Zp9 Signale unterm Bahnsteigdach, die werden vom Zugführer über einen Schlüsselschalter aktiviert in der Mitte vom Bahnsteig.

Gruss René
 
Danke @132217, insbesondere für das 2. Bild.
Dort sieht man ja sehr schön, dass das Sperrsignal hier auch Sh1 zeigt und dementsprechend für die Zugfahrt zu beachten ist. Hätte man hier das Ra11a stehen, dann wäre das für eine Zugfahrt irrelevant und damit übersichtlicher. (Wer hat sich eigentlich Gedanken um die Sicht auf dieses Sperrsignal hinter den Absperrungen gemacht???)

Gruß ebahner
 
... (Wer hat sich eigentlich Gedanken um die Sicht auf dieses Sperrsignal hinter den Absperrungen gemacht???)
...

Keiner, aber warum auch, ich kanns doch einwandfrei erkennen. Übrigens ist das nur eine Baustellenabsperrung und bleibt nicht ewig.

@Norbert S.
Hier mal unsere Mastbleche, ähhh -schilder mit Kunststoffreflektoren.

Interessant ist das hohe Sperrsignal mit 2 Mastschildern.
 

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Hallo,
ich will ja hier niemanden zu nahe treten, nur wenn Ihr von der Gerade-Jetzt-Epoche sprecht, dann genügt doch wirklich ein einfacher Blick in die Ril 301 - Signalbuch.

@ QuesTT
Das kennlicht sagt aus, daß es sich um ein Vorsignalwiederhohler im verkürtztem Bremsweg handelt. Diese Variante hatte ich angesprochen, also gilt das nicht!:ballwerf:

Ril 301.0002, Abs. 2, (2)
Signale, die zeitweilig betrieblich abgeschaltet sind, zeigen an Stelle der sonst vorgesehenen Signalbilder ein weißes Licht (Kennlicht).

Ril 301.0102, Abs. 1, (3)
Kombinationssignale mit Vorsignalfunktion, die in einem um mehr als 5% verkürzten Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, zeigen bei Signal Ks 1 mit Zs 3v und bei Signal Ks 2 ein weißes Zusatzlicht über dem Signallicht.

Ril 301.0102, Abs. 1, (4)
Vorsignalwiederholer zeigen bei Ks 1 mit Zs 3v und bei Ks 2 ein weißes Zusatzlicht unter dem Signallicht.

Und zum Thema Mastschilder (für Signalwerker Sinalbleche ;-)) steht geschrieben:
Ril 301.0002, Abs. 8, (1)
Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich.
Die Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten Lichtsignalen vor. ...

Was will der Künstler damit sagen?
Zunächst einmal, das Kennlicht signalisiert dem Lokführer, dass das Lichtsignal eben nicht erloschen ist (alle Lampen kaputt) und somit das Mastschild zu beachten ist, sondern das es im betrieblichen Sinne wie nicht vorhanden zu betrachten ist. Das Zusatzlicht hingegen kann zwei verschiedene Dinge anzeigen, eben einmal die Verkürzung des Bremswegabstandes und zum anderen die Kennzeichnung eines Lichtsignals als Vorsignalwiederholer.

Gruß
Joschi
 
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