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Standort Signal So 16

dema

Foriker
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6
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Leipzig
Zwei Fragen an die Signalexperten:
1. Das Signal So 16 steht auf Nebenbahnen mindestens 50 m vor dem Wegübergang.
In meinem Fall wird die Ausfahrt von einem Anschlussgleis auf die freie Strecke durch ein Wartesignal mit Ra 12 signalisiert. Vom W-Signal bis zum Wegübergang sind es dann umgerechnet noch ca. 36 m. Wo müsste das So 16 vorbildgerecht aufgestellt werden, vor dem W-Signal oder im verkürzten Abstand zum Wegübergang?
2. Wird So 16a gleichzeitig an allen Überwachungssignalen gezeigt, oder nur an dem Signal, aus dessen Richtung die Zugfahrt stattfindet?
 

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Rein vom Sinn her muß der Zug vor dem Bü noch anhalten können, wenn das Überwachungssignal nicht aufleuchtet.

Bei Deinem Anschlußgleis wäre m.E. die Frage, ob die hier aus diesem ausfahrende Rangierfahrt nicht eher den Bü mit einem Schlüssel bedienen sollte, weil sonst auch noch der Einschaltkontakt im Anschluß platziert werden müßte.
Steht die Rangierfahrt dann ohnehin vor Wartezeichen bzw. vor der Einschaltstelle, kommt es auf den Bremsweg nicht an, weil sie bei nicht gesichertem Bü gar nicht erst losfährt.

MfG
 
Hallo dema!

Zu Deiner 1. Frage: Um eine genaue Antwort geben zu können, sind aus meiner Sicht mehr Infos nötig und wenn Du hast, einen grösseren Ausschnitt.
Zu Deiner 2. Frage: Mir ist nur bekannt, daß das Signal So16a nur für die befahrende Richtung leichtet.

Mit neTTen Grüssen
TT-Freund Berlin
 
Hallo dema,
erstens ist eine Ausfahrt aus einem Neben- oder Anschlussgleis auf die freie Strecke ohne Signalisierung in der Regel verboten und zweitens stellt sich für mich die Frage, ob Du wirklich auf die freie Strecke fährst oder weiter auf einem Anschlussgleis. In letzterem Fall brauchst Du kein So 16. Da erfolgt z.B. eine Signalisierung mit Eckentafel auf Halt plus ggf. Pfeiftafel. Der BÜ ist dann straßenseitig allerdings auch nur durch ein einfaches Andreaskreuz gesichert
 
Hallo Leute,

habe da genau das selbe Problem auf einer Nebenbahn (freier Strecke), wie weit die 50m im TT Maßstab sind? (cm, mm)

MfG
Benosch
 
Hallo dema,
erstens ist eine Ausfahrt aus einem Neben- oder Anschlussgleis auf die freie Strecke ohne Signalisierung in der Regel verboten...

@Kroli

Den Satz verstehe ich jetzt nicht ganz. Die Ausfahrt wird doch durch das Wartesignal mit Ra 12 signalisiert. Ich glaube diese Art der Signalisierung gab es am Hp. Beucha-Ost, bevor ein Zug von Brandis kommend in den Bf. Beucha einfahren durfte. Aber vielleicht "hinkt der Vergleich" ...
Wie ich aber aus den Beiträgen entnehme, kann ich mir das So 16 am Anschlussgleis wohl schenken.

MfG
dema
 
Das Ra 12 gibt die Zustimmung zu einer Rangierfahrt, nicht zu einer Zugfahrt.
Insoweit dürften keine Zugfahrten aus Ri. Brandis nach Beucha-Ost auf Ra 12 eingelassen worden sein, denn dieses ist für Zugfahrten unbeachtlich.
Wenn vor der Einfahrweiche ein solches gestanden haben sollte, steht weiter draußen an der Strecke aber trotzdem ein Hauptsignal (oder eine Trapeztafel).
Selbst wenn weder Einfahrsignal noch Trapeztafel vorhanden sind, ersetzt das Ra 12 diese nicht, weil es eine andere Funktion hat.

Wo war denn das Ra 12 dran? Am orangen W (Ra 11a) oder an einem Hauptsignal?

MfG
 
@152 032-9
das Ra 12 war an einem orangen W. Auf dem Foto sieht man es leider nur von hinten. Ich glaube aber du hast Recht, weiter draußen auf der Strecke (von Brandis) stand noch ein Hauptsignal. Also hinkt mein Vergleich!
 

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Hallo,
nach meiner Erfahrung ist in solchen Fällen kein So 16 notwendig, da keine Zugfahrten statt finden.
Die ankommenden Fahrzeuge halten dann am Überweg, die Anlage wird von Hand eingeschaltet und die Bedienung des Anschlusses erfolgt dann nach dem die Schranke geschlossen ist.
An Rangiersignalen beginnen, wie der Name schon sagt, Rangierfahrten.
In der Praxis sind mir bei solche Situationen Einschalter direkt am Überweg mit einer entsprechenden Meldelampe bekannt. Der zuständige Mitarbeiter (z. B. Rangierer) schaltet dann die Anlage ein. Die Ausschaltung erfolgt durch die Eisenbahnfahrzeuge. Ich verzichte hier bewust auf die Formulierung ZUG, da hier im Beitrag 1 von einem Anschluss gesprochen wird.
Norbert
 
Ich kann Norbert hier nur zustimmen.
Und so sieht die Rangiertaste RT zur Bedienung der Wegübergangssicherungsanlage im Original aus.
Aus dem Begriff "Wegübergang" statt des heute üblichen "Bahnübergang" läßt sich bei genauer Betrachtung auch auf die Epoche des nachgebildeten Wegüberganges schließen.

Mathias
 

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"So16" wird nur auf der Seite des Bahnübergangs angesprochen, aus der der Zug kommt (Ein-/Auschaltkontakte bzw. Zeitschaltung).

Das Signal wird eigentlich im Regelbremswegabstand (z.B. 400/600/1000m) der jeweiligen Streckenhöchstgeschwindigkeit aufgestellt, damit ein Zug noch sicher vor dem "BÜ" zum halten kommen kann, wenn durch das Ausbleiben des weißen Lichtes eine Schranken-Einschaltstörung angezeigt wird.
Nur in Ausnahmefällen und nur auf Nebenstrecken kann davon abgewichen werden, wobei, wie schon oben erwähnt, 50m nicht unterschritten werden dürfen!!
Somit läge bei 50m Abstand aber die Streckengeschwindigkeit bestimmt nicht höher als 20km/h...eher weniger - willst Du überhaupt solch eine seltene Situation auf Deiner Anlage darstellen?

Aus Deinem Nebenanschluss (falls nicht innerhalb eines Bhf.!) würde dann eher als "Sperrfahrt" abgefahren werden in Rücksprache und mit Zustimmung ("Ra12") der zuständigen Fahrdienstleiters. Der Übergang würde in diesem Fall von Hand mit vorhergehendem Halt am/vor "BÜ" gesichert werden müssen - per Hilfseinschaltkontakt (z.B. Schlüssel) oder "menschliche Sicherung" durch Anhalten des Strassenverkehrs z.B. durch einen Rangierer/Zugbegleiter-ex.Schaffner bzw. mit Achtungspfiff durch Lokführer und wenn der Verkehr stillsteht mit Schrittgeschwindigkeit bis zur "BÜ"-Mitte und anschliessend schnellstmöglicher Räumung des selbigen...

Gruss OLAF
 
In meinem Fall wird die Ausfahrt von einem Anschlussgleis auf die freie Strecke durch ein Wartesignal mit Ra 12 signalisiert.

Moin,
es ist hier aber von einem Anschlussgleis die Rede!
In der Grundschaltung der HSA 64B Anlagen gibt es nur Verzögerungen, um die Zeit zwischen Rotlicht Einschaltung und Beginn des Schließvorganges (13 Sek.) und die Zeit vom befahren der Ausschalter bis zum Beginn des öffnens der Anlage (6 Sek.) festzulegen. Alles andere ist ohne Verzögerung! So ist jedenfalls die Grundschaltung.
Weiterhin ist der Abstand maximal 2,5 Mal die Streckengeschwindigkeit, wenn bei ungünstigen Sichtverhältnissen dieses notwendig ist. Somit können bei 120 km/h bis zu 3000 m erreicht werden.
Sollte die Möglichkeit bestehen, das ein Fahrzeug im Bereich der Ausschaltkontakte stehen bleiben kann, so wir dann dort als zweites Kriterium ein TF Gleisstromkreis mit einer einseitigen Isolierung und einer Wirklänge von mindestens 25 m eingebaut (begrenzt durch die Frequenz und Leistung der Eispeisung).
Norbert
 
Vielen Dank an alle "Schreiber" die mir bezüglich meiner Fragen auf die Sprünge geholfen haben.
@Bksig 516
Besonderen Dank für das Bild von der Rangiertaste. Vielleicht werde ich in einer stillen Stunde versuchen so etwas zu basteln.

MfG
dema
 
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