Hallo Vatolin, erst einmal etwas zur Definition, Eilzüge sind in Epoche II Schnellzüge (deswegen zuschlagpflichtig), welche nicht mit Durchgangswagen gefahren werden (sonst wären es ja D-Züge). Ein in den Zug eingestellter
Speisewagen der Mitropa hätte nun daß Problem, daß die Kundschaft immer nur beim Halt im
Bahnhof vom
Wagen zum Speisewagen und zurück kommt. Ich denke mal, die Mitropa hielt dies für ein schlechtes Geschäft, will jedoch nicht ausschließen, Speisewagen in mit Abteilwagen gebildeten Eilzügen eingestellt zu haben. Für die ab den 30rn hergestellten Eilzugwagen (das bekannte Modell von BTTB bis Tillig) halte ich es für unwahrscheinlich, die Wagen liefen zuerst auf den wichtigen Strecken, hier dürften die Halte zu selten gewesen sein, um einen Speisewagen zu rechtfertigen. Aber bestimmt ist es möglich, einen Speisewagen, der an einen anderen Bahnhof muß-und sei es für eine Fristuntersuchung-an einen Eilzug hinten anzuhängen, lediglich zu essen wird es nichts geben.
Erste Klasse als Stamm glaube ich im Eilzug nicht, allerdings wäre ein
Kurswagen als ABC durchaus denkbar, bei Kurswagen war es ja eher günstig, alle Klassen zu führen.
Denke bitte bei den Eilzugwagen daran, in Epoche II offene Übergäge-keine Faltenbälge! Benutzung der Übergänge auch nur durch das Zugpersonal.
gruss Andreas