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Hilfe bei Schaltung von Vorsignalen

Laut Unfallbericht des EBA ist dort laut Bfpl. eine Vmax. von 160km/h zulässig.

Die hätte es aber nicht fahren dürfen! Die Buchfahrplangeschwindigkeit ist im anschließenden Weichenberich auch völlig uninteressant! Es sei denn sie ist niedriger als die Signalisierte Geschwindigkeit vor Ort.
 
Laut Unfallbericht des EBA ist dort laut Bfpl. eine Vmax. von 160km/h zulässig.

Die hätte es aber nicht fahren dürfen! Die Buchfahrplangeschwindigkeit ist im anschließenden Weichenberich auch völlig uninteressant! Es sei denn sie ist niedriger als die Signalisierte Geschwindigkeit vor Ort.

Dann bitte auch die gültige La berücksichtigen und die für den Bereich geltenden BETRen! Diese Dinge sind in dem von Dir angesprochenen Fall von Dir nicht dargelegt. Bitte die fehlenden Informationen nachreichen.
Norbert
 
Ich sehe hier immer noch keinen Widerspruch. Die zulässige Maximalgeschwindigkeit steht doch im Buchfahrplan. Da ist es doch völlig Banane, ob es 2 Kilometer geradeaus geht.

Aber Vorsicht! Wenn durch Zs3 o.ä. eine niedrigere Geschwindigkeit signalisiert wird, dann gilt die mit ihren entsprechenden Auflöseregeln und nicht das, was im Buchfahrplan steht.

Gruß ebahner
 
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