Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
"Nicht nur dir"Ralf Mildner [...] hat mir folgende "Einladung" für Dampffotozüge im Erzgebirge zugesandt...
Hm, eigentlich beantwortest du deine Frage selbst! Es ist ein Fotopersonenzug, der ausschließlich für Fotografen fährt. Mitfahrende Personen im Zug könnten sich während der Fahrt aus dem Fenster lehnen und eher epochenuntypische Foto- und Videokameras aus dem Fenster halten. Um dies zu umgehen ist keine Mitfahrt möglich. Zudem ist der Fahrplan eines Fotopersonenzuges nicht auf die Bedürfnisse der Mitfahrer sondern ausschließlich auf die Bedürfnisse der Fotografen zugeschnitten - also lange Halte (u. U. auf der Strecke), damit Fotografen den Standpunkt wechseln können, Pendelfahrten, Scheineinfahrten etc., Dinge also, die einem Mitfahrer eh nicht viel Benefit bringen.Es gibt zwar den Fotopersonenzug aber dann heist es ja in den Zügen ist keine Mitfahrt möglich?
ja klar - davon ist auszugehen...
Kann ja mal passieren! Auch wenn ich mich wiederhole:Ich hatte in das Wort Fotopersonenzug eben Fotografenpersonenzug hineininterpretiert.
...Ansonsten fällt es doch schwer zu sagen, wer Teilnehmer ist und fotografieren "darf" und wer nicht...
...Schließlich sind wir ein freies Land und da kann jeder fotografieren was er will...
...aber es ist eben an der Strecke viel schwerer Nichtzahler zu "erwischen" als bei einem BW-Fest.
Wer hingegen nicht einzahlt und diese Plakette nicht trägt, wird spätestens am ersten Fotopunkt von der Menge der Einzahler sanft (oft auch nicht sanft) daran gehindert, Fotos zu machen. Sowas spricht sich dann inkl. des benutzten Kfz-Kennzeichens sehr schnell entlang der Strecke herum und man kann sicher sein, keine vernünftige Fotostelle mehr ohne Ärger aufsuchen zu können.
Falsch. Als Nichteinzahler bist du kein Vertragspartner, kannst also auch gegen keine "AGB" verstoßen. Und der Veranstalter hat lediglich ein Copyright auf den Fahrplan (Einzigartigkeit u. a. muss dabei gewährleistet werden) und nicht auf die Fahrt - also ist "nur" die unentgeltiche Weitergabe des Fahrplanes regelwidrig, nicht aber das Fotografieren an der Strecke, das kann einem niemand verbieten. Man kann aber auch nicht verbieten, sich genau vor die Objektive derer zu stellen, die nicht gezahlt haben.Als Nichtzahler verstößt Du gegen die Bedingungen des Veranstalters,
Das ist doch kein Argument. Die wenigsten Fotografen fahren allein im Auto dem Zug hinterher, Fahrgemeinschaften sind an der Tagesordnung. Hier im Board fahren schon einige zu der Veranstaltung, frage doch mal in die Runde, ob dich jemand (gegen eine kleine Spritpauschale) mitnehmen würde!Ich habe kein Auto und bleibe deshab zu Hause.
Bitte das nicht zur Diskussion stellen, bevor du die zig Beiträge zu dem Thema bei DSO gelesen hast. Weil da wurde genau DAS thematisiert.sehe draußen eine Schar von Fotografen ob da jeder seinen Teil dazu beigetragen hat, und wenn nicht wurden diese Fotgrafen dann abgedrängt oder kontrolliert?
Gruß Uwe
...MEINE PERSÖNLICHE Erfahrung ist es jedenfalls, dass Einige sich nicht diszipliniert verhalten können.
....
Wenn Du persönliche Erfahrungen hast, wieso stellst Du dann aber Fragen zur Kontrolltätigkeit an der Strecke? Das erschliest sich mir jetzt nicht.