Ich gehe einmal davon aus, daß es sich bei der Bahnverwaltung um die Deutsche Reichsban handeln wird.
Demnach ist die DV 820 maßgeblich. Zur Schwellenverwendung ist der Abschnitt 3.7 heranzuziehen.
"3.7.1. Betonschwellen
In den Gleisen sind grundsätzlich Betonschwellen zu verwenden. Ausnahmen sind im Abschn. 3.7.2. aufgeführt
3.7.2. Holzschwellen
Holzschwellen dürfen nur in folgenden Fällen verwendet werden:
.......
- in Wegübergängen, bei denen keine Stahlbeton-Großflächenplatten anwendbar sind, und
- in Gleisen, bei denen die nach Abschn. 3.9 angegebenen Mindestmaße für die Bettungsdicke nicht eingehalten werden können.
........
Ist die Verwendung von Holzschwellen begründet, sind Hartholzschwellen in der Regel in folgenden Fällen zu verwenden:
...
- im Bogen mit einem Halbmesser unter 500 m bei Hauptbahnen
- im Bogen mit einem Halbmesser unter 300 m bei Nebenbahnen
- im Bogen mit einem Halbmesser unter 200 m bei Schmalspubahnen
- in Neigungen, die steiler als 8%o bei Normalspurbahnen und steiler als 15%o bei Schmalspurbahnen sind
- in isolierten Gleisabschnitten
- in Tunneln und Wegübergängen....
- als Brückenbalken
3.7.3. Stahlschwellen
.......
Stahlschwellen sind nicht in Tunnel, Wegübergänge und isolierte Gleisabschnitte einzubauen."
Angegeben ist die Mindestbettungsdicke "c" in der DV mit 500mm (Schwellenoberkante bis Schotterbettunterkante), gemessen unter der Schiene, welche den geringsten Abstand zum Planum (Schotterbettunterkante) hat.
Wir diese Bettungsdicke nicht erreicht, wird die geringere Höhe der Holzschwelle, 160mm, gegenüber ca. 200mm bei einer Betonschwelle (BS66 216mm) ausgenutzt um die Mindestdicke "i" der Bettung zwischen Schwellenunterkante und Schotterbettunterkante (Planumsoberkante) an der geringsten Stelle (s.o.) mit 250mm zu realisieren.
Auf Bauwerken gelten besonder Maße für "i":
- Betonschwelle "i" mindestens 280mm
- Holz- und Stahlschwelle "i" mindestens 150mm
Bei manchen Tunneln kann die Sohle als ein überfahrenes Bauwerk gelten, wenn diese bei nicht genügend tragfähigem Gebirge, das kann durchaus auch Fels, stark zerklüftet/verwittert, sein, Wannenförmig als Kunstbauwerk ausgebildet ist. Dann gelten also die Angaben für Bauwerke.
Ist die Tunnelsohle natürlich anstehendes Gebirge wird die größere Höhe der Betonschwelle einem Einsatz im Wege stehen, da die meisten Tunnel gerade so der Lichtraumumgrenzung entsprechen, der Lichtraum war ja mal kleiner in den Anfangsjahren der Eisenbahn, also dem Erstehungsdatum der Tunnel.
Soweit ich weiß, wurde nur ein Tunnel erweitert, Edle Krone; dort lag Holz (25%o Neigung, sehr brüchiges Gebirge, aus dem Berg stieg Rauch wenn ein Zug vor der Erweiterung und Elektrifizierung durchfuhr)
Man sollte also Holzschwellen nehmen. Ich kenne keinen Tunnel auf DR-Gebiet mit Betonschwellen.
Die der Holzschwelle eigene besondere Federwirkung schont eben den Untergrund besser als jegliches anderes Material, auch wenn sämtliche Mindestmaße, begründet aus der Historie der Bauwerke, unterschritten werden müssen; diese Schwellenform ist eben nur unsagbar teuer, deshalb der rigorose Ersatz durch Beton als Schwelle; und als Tragwerke, wo sie bestimmt nicht hingehören, interessenbedingt und nicht technisch begründet.
Also in den Tunnel gehört Holz in der Epoche IV der DR.
(Kürzel entsprechen DV 820 DR, Oberbauvorschriften (Obv), gültig ab 01.09.1977, können also von heute gängigen Bezeichnungen abweichen)