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Wir basteln eine 52.9

TTino schrieb:
Eine BR 52 gibt es gebraucht ab ca. 130 Euro. Wenn der Tenderaufsatz ca. 50 Euro kosten würde, wären das zusammen 180 - 200 Euro.
Nur der Tenderaufsatz allein wird dir da noch nicht viel nutzen denn deine gebrauchte 130,- Euro BR 52 hat das falsche Führerhaus für eine Kst Lok. Das müsste dann beim Bausatz auch noch mit drin sein.
 
Hallo Frontera

Na gut, daß FH müßte dann mit dabei sein.
Ist doch aber das Gleiche wie zur anderen Kohlenstaublok ?
Also der Übergang zum Tender offen. Davon habe ich noch eins da.

Es wird einen Bausatz bestimmt nicht im offenen Verkauf geben, da nicht soviel Geld reinkommt. Höchstens wenn für den hohen Verkaufspreis nicht genügend Loks verkauft werden. Dann haben die Bastler eine Chance sich selbst zu verwirklichen.
Ich hoffe weiter. Denn Aufsatz der ersten Kohlenstaublok habe ich auch als Ersatzteil bekommen. Man muß nur warten können.
 
TTino schrieb:
Ist doch aber das Gleiche wie zur anderen Kohlenstaublok ?
Jo ich denke mal das es das selbe ist. Tillig müsste die Form ja noch von der ersten Kst Lok da haben also warum sollte man da was neu erfinden.

Die Lok reizt mich ja auch mächtig, nur der Preis schreckt mich noch ein wenig ab. Wenn ich mir überlege das man für das Geld zwei von den neuen 03ern bekommen kann. Hhhhhmmmmm :gruebel:
 
52 Kohlenstaub

Hallo zusammen

Was ist anders an der Crottendorf 52er?
Tender, Führerrhaus und Rauchkammerschürze sind ja offensichtlich.

Führerhaus Rauchkammerschürze sind kein Problem und den Tenderaufsatz habe ich mir selber geätzt. Da fehlen nur noch die Füllstützen.

Der Bastler
 
Hallo Bastler

Ich würde sagen, nicht viel mehr.
Wie willst Du die Rundungen hinbekommen, wenn Du den Tenderaufsatz geätzt hast. Muß ja auch symetrisch sein. Habe damals bei der BR 60 die dreidimensionalen Rundungen mit 2-Komponenten-Kitt hergestellt. Ging auch.
Ich bin gerade dabei, den anderen Kohlenstaubtenderaufsatz zu vervielfältigen. Wird aber mit Silikonform und Weißmetall werden.
 
Und was soll das ?

Ich kaufe doch auch Ersatzteile und baue andere Loks draus. Ist das seit neuesten verboten ? Was ich mit Material mache, die ich mit meinem Geld bezahlt habe, ist doch wohl mein Problem.
Ich verkaufe die Teile ja nicht.

Also für mich kein Problem.
 
Hall TTino

Ich habe mit den Rundungen kein Problem. Die werden über ein Rohr gezogen und fertig ist der "Lack". Bei Lokkesseln geht das auch.

Der Bastler
 
Hi TTino,
Was ich mit Material mache, die ich mit meinem Geld bezahlt habe, ist doch wohl mein Problem.
nicht wenn Du es vervielfältigst. Dazu solltest Du ein eigenes Urmodell (ohne zugekaufte Teile) vorzeigen können.
Ist nur ein guter Rat...
 
Für den Privatgebrauch ist dagegen nichts einzuwenden, finde ich. Erst wenn er solche Teile verkauft, wird haarig.
Ist natürlich klar, dass das die Hersteller i.d.R. nicht gerne hören, weil es ja dann nix zu verkaufen gibt.
Daniel
 
Stardampf schrieb:
Hi TTino, nicht wenn Du es vervielfältigst. Dazu solltest Du ein eigenes Urmodell (ohne zugekaufte Teile) vorzeigen können.
Ist nur ein guter Rat...


Wie wahr...da soll es andere Leut geben...und man trifft sich schwupps vor Justitia wieder:auslach:
 
Hallo Stardampf

Schau doch bitte in den letzten TT-Kurier. Auf der letzten Seiten wird der Umbau einer Ludmilla gezeigt. Der Erbauer nimmt doch auch von einem vorhandenem Modell einen Abguß ab und vervielfältigt diesen.
Genauso habe ich es auch mit den Dömen der BR 01 gemacht, weil ich für die BR 44 einen zweiten brauchte.
Wo ist da der Unterschied zu einem Abguß des Tenderaufsatzes ?
Wenn es die Teile im Handel geben würde, bräuchte man nicht solche Hürden überwinden. Aber die Aussage, daß es die Teile der Kohlenstaublok nicht als Bausatz geben wird, steht ja im Raum.

@ H-Transport

Genau meine Meinung. Man darf ja für den Privatbedarf auch Software oder CD´s kopieren. Erst wenn man die Sachen verkaufen will, wird es kompliziert.
 
TTino schrieb:
Ich bin gerade dabei, den anderen Kohlenstaubtenderaufsatz zu vervielfältigen. Wird aber mit Silikonform und Weißmetall werden.

Das wird kaum funktionieren: Weißmetall schwindet beim Erkalten um 3,5%. Auf beispielsweise 50mm Länge sind das 1,75mm. Nach dem Abguß dürfte das Teil nicht mehr auf den Tender passen. Im Übrigen werden Weißmetalle im Schleudergußverfahren hergestellt. Wie sonst willst Du es schaffen, dass das Material auch bis in die letzte kleine Vertiefung gelangt und der Guß frei von Lunkern ist? Flüssiges Weißmetall hat die Konsistenz wie etwa flüssiges Lötzinn, also eher zähflüssig. Wenn Du das eine Silikonform gießen willst, ist das Materail erkaltet bevor Du überhaupt die Forum vollständig ausgegossen hast. Ein Vernünftiger Guß ist nur zu erreichen, wenn das Material in die schnell rotierende Forum gegossen wird und durch die Rotation in die Konturen der Forum geschleudert wird.

Weinert baut seine Urmodelle um 3,5% größer als das entsprechende Teil werden soll. Der Tenderaufsatz dürfte also als Vorlage zum Abguß in Weißmetall nicht brauchbar sein.

Darüber hinaus wird Weißmetall in Hartgummiformen gegossen. Die vergleichsweise weichen Silikonformen würden beim Schleudervorgang verzogen werden.

Die meisten Modellbauer, die ich kenne und die Loks selbst bauen fertigen sich die meisten Teile aus Ätzteilen. Wenn der Weißmetallguß für den Modellbauer eine Alternative wäre, so würden sich mehr Leute damit beschäftigen. Außer den Profis wie Weinert und andere Hersteller habe ich das im privaten Bereich noch nicht gesehen und auch keine private Internetseite zum Thema gefunden. Beim Ätzverfahren sieht das ganz anders aus. Lediglich kleine Weißmetall- oder Bleiblöcke werden selbst gegossen und als Gewichte für die Loks verwendet. Für sichtbare Teile funktioniert das ohne Hartgummiform und Schleuderguß nicht.

Jens Braun (unter anderem abschlossene Berufsausbildung als Modellbauer und mehrjährige Berufserfahrung)
 
Hallo Jens

Na das ist doch mal eine Antwort. Das das so kompliziert ist, hätte ich gar nicht gedacht. Bis dato bin ich mit meiner Wachs - Resin - Methode ganz gut hingekommen. Da werde ich mir die Sache wohl nochmal überlegen. Da ist ätzen die vielleicht bessere Methode oder sie verkaufen die Teile ebend doch im einzelnen. Da erübrigt sich jede Eigeninitiative.
 
Mal ganz nebenbei, das URHEBERRECHT brtrifft nur die Literatur, Wissenschaft und Kunst.

Mit Kunst ist in diesem Fall nicht Herr Kehrer gemeint.


Auszug:

Zweiter Abschnitt
Das Werk


§ 2
Geschützte Werke


(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
 
nicht korrekt

Hallo Peter,

das Kopieren des Gesetzestextes hilft nicht weiter. Das Urmodell lässt sich hervorragend unter § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG subsumieren. Und das wird auch so gehandhabt. Das Gesetz ist immer abstrakt. Erst durch Auslegung kann man den konkreten Sachverhalt unter die entsprechende Norm subsumieren.

Weiterhin ist zum Wortlaut des Gesetzes folgendes zu sagen: In dem Text steht das Wort "insbesondere". Immer wenn der Gesetzgeber dieses Wort verwendet macht er deutlich, dass in der nachfolgenden Aufzählung nur Beispiele genannt sind. Ähnliche Sachverhalte können daher ebenfalls unter den Tatbestand der Norm subsumiert werden.

Im Übrigen gilt folgendes: Für Deinen privaten Gebrauch kannst Du soviele Abgüsse machen wie Du magst. Das folgt aus § 903 BGB. Problematisch wird es erst dann, wenn Du anfängst mit den abgegossenen Teilen zu handeln. Dennoch denke ich, dass wir die ganze Diskussion um das Urheberrecht zu den Akten legen sollten. Wir ich bereits ausgeführt habe, ist die technische Umsetzung eines Abgusses gar nicht so ohne weiteres zu bewerkstelligen. Wir sollten uns daher zunächst wieder unserem schönen Hobby widmen und Freude am Basteln und Gestalten haben. Mir wäre es lieb, hier in Zukunft einzelne Arbeiten zu sehen zu bekommen. Das ist viel interessanter als Jura. Und mal ehrlich, wenn Du einen schönen Abgus hinbekommen hast und diesen an einige Freunde weitergibst, wird Dir kein Hersteller daraus einen Strick drehen. Der Imageschaden den er damit anrichten würde wäre um ein Vielfaches größer als die paar Abgüsse.

Viele Grüße

Jens Braun (nicht nur gelernter Modellbauer...)
 
Hallo zusammen,

ich empfehle zum Thema mal hier reinzuschauen:

http://www.heise.de/ct/06/05/110/

Wen es etwas ausführlicher interessiert, der sollte die 3 € investieren und sich die gedruckte Variante der aktuellen c't zulegen. Es geht hier zwar um Audio- bzw. Video-Vervielfältigung, es sind aber auch grundsätzliche Ausführungen zum UrhG enthalten.

Und für unsere EBay-Verkäufer/-Käufer gibts noch einen weiteren, recht interessanten Artikel unter der Rubrik "Vorsicht Kunde:" mit dem Titel "Abmahnwelle bei Ebay"
 
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