mswbahner
Foriker
Tom, danke für den Link!
Nachdem ich mir das Dokument zu Gemüte geführt habe, frage ich mich: Heißt das, daß seit 2008 alle Gleisabschlüsse mit Sh2 versehen sein müssen? Auch der Stumpf eines Schutzgleises? Das Ende eines Gleises an der Kopframpe? Jedes *pardon* poplige Abstellgleis?
Von Carstens' "Miba Report 18. Signale Teil 2", 2. Aufl. 1992, auf den Seiten 53f. und 76 kenne ich: Bei der DB mußten auch schon vor 2008 alle Gleisabschlüsse kenntlich gemacht werden, und zwar
- mit Sh 0 im allgemeinen und
- stattdessen mit Sh 2 immer, wenn die Gleisabschlüsse am Ende von Zugfahrstraßen liegen (Einfahrstumpfgleis) und wenn hinter dem regelmäßigen Halteplatz kein ausreichender Durchrutschweg vorhanden ist und/oder wenn am Einfahrsignal mit Geschwindigkeitsanzeiger "Kennziffer 3" die Einfahrt in ein Stumpfgleis quasi angekündigt wird.
Nachdem ich mir das Dokument zu Gemüte geführt habe, frage ich mich: Heißt das, daß seit 2008 alle Gleisabschlüsse mit Sh2 versehen sein müssen? Auch der Stumpf eines Schutzgleises? Das Ende eines Gleises an der Kopframpe? Jedes *pardon* poplige Abstellgleis?
Von Carstens' "Miba Report 18. Signale Teil 2", 2. Aufl. 1992, auf den Seiten 53f. und 76 kenne ich: Bei der DB mußten auch schon vor 2008 alle Gleisabschlüsse kenntlich gemacht werden, und zwar
- mit Sh 0 im allgemeinen und
- stattdessen mit Sh 2 immer, wenn die Gleisabschlüsse am Ende von Zugfahrstraßen liegen (Einfahrstumpfgleis) und wenn hinter dem regelmäßigen Halteplatz kein ausreichender Durchrutschweg vorhanden ist und/oder wenn am Einfahrsignal mit Geschwindigkeitsanzeiger "Kennziffer 3" die Einfahrt in ein Stumpfgleis quasi angekündigt wird.