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Seilführung bei mech. Stellwerken

Grischan

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Vor einer Weile haben wir ein ähnliches Thema schon bei Hammy in seinem Bahnhofsfred. Da es offenbar doch von allgemeinem Interesse ist, will ich meinen Seilführungsplan hier zur Diskussion stellen.

Es handelt sich dabei um das Modul Trebbichau, eine Auftrennung der 2gl Hauptstrecke in zwei eingl. Strecken (In DR-Deutsch wäre es wohl eine Abzweigstelle).

Die Vmax über die abzweigenden Stränge soll 60km/h betragen. Deshalb steht rechts ein dreibegriffiges Signal. Die beiden rechten Weichen sind mit Riegeln gesichert, da sie mit mehr als 60km/h über die Spitze befahren werden. Die beiden linken Weichen werden spitz mit maximal 60km/h befahren, also sind keine Riegel nötig. Die Riegel sind Endriegel da keine Abhängigkeiten bestehen.

Ich finde es schon ganz spannend, das für einen kleinen Abzweig mit 4 Weichen schon solch ein Aufwand nötig ist!
 

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Es handelt sich dabei um das Modul Trebbichau, eine Auftrennung der 2gl Hauptstrecke in zwei eingl. Strecken (In DR-Deutsch wäre es wohl eine Abzweigstelle).

Nicht wäre, sondern es ist eine Abzweigstelle.

Die Vmax über die abzweigenden Stränge soll 60km/h betragen. Deshalb steht rechts ein dreibegriffiges Signal. Die beiden rechten Weichen sind mit Riegeln gesichert, da sie mit mehr als 60km/h über die Spitze befahren werden. Die beiden linken Weichen werden spitz mit maximal 60km/h befahren, also sind keine Riegel nötig. Die Riegel sind Endriegel da keine Abhängigkeiten bestehen.

Doch, die linke spitz befahrene Weiche muß einen Riegel erhalten. Es sei denn, dort fahren nur Güterzüge lang.

Das dreibegriffige Signal sollte links stehen (ist auch so im Plan eingezeichnet).

Ich finde es schon ganz spannend, das für einen kleinen Abzweig mit 4 Weichen schon solch ein Aufwand nötig ist!

Tja, Sicherheit wurde damals groß geschrieben.

Hauptlok
 
Die Riegel sind Endriegel da keine Abhängigkeiten bestehen.

Die Riegel liegen aber in den Fahrstraßen und somit gehören sie zur Abhängigkeit( die anderen Weichen auch ), nur Durchgangsriegel zählen nicht zur abhängigkeit.

MfG Dirk
 
Doch, die linke spitz befahrene Weiche muß einen Riegel erhalten. Es sei denn, dort fahren nur Güterzüge lang.

Das verstehe ich jetzt nicht. Wir haben doch Rechtsverkehr. Also wird die Weiche links unten stumpf mit Vmax befahren. Spitz nur auf Abzweig und da ist eh 60km/h angesagt (kein Riegel). Die Weiche links oben wird nie spitz befahren, wegen 2gl. Strecke

Die Riegel liegen aber in den Fahrstraßen und somit gehören sie zur Abhängigkeit( die anderen Weichen auch ), nur Durchgangsriegel zählen nicht zur abhängigkeit.
Hm, da hab ich wohl den falschen Begriff gewählt. Ich meinte das der Draht nicht durch den Riegel durch geht und eine andere Weiche zB mit stellt (gibt es ja machnchmal bei abzweigen im Bf). Die Fahrstraßenabhängigkeit wird doch an der Hebelbank hergestellt (Fahrstraßenhebel)?
Ob Durchgangs oder Endriegel ist ja nicht ganz unwichtig. Wenn der Riegel zB mit dem Signal gekoppelt wäre, müsste er auf die andere Gleisseite, damit der Draht nicht x mal umgelenkt wird.

Vielleicht kann das jemand aufklären. Hab mein Halbwissen ja auch nur aus Büchern angelesen.
 
Die Riegel liegen aber in den Fahrstraßen und somit gehören sie zur Abhängigkeit( die anderen Weichen auch ), nur Durchgangsriegel zählen nicht zur abhängigkeit.

MfG Dirk
Hallo,
Mit einem Riegel realisiere ich immer eine Abhängigkeit zum Stellwerk! Da ist es egal ob Endriegel oder Zwischenriegel! Wenn keine Abhängigkeiten gefordert sind, wie bei Rangierweichen, wozu benötige ich dann einen Riegel?:ballwerf:
Wenn Weichen von Reisezügen spitz befahren werden, so ist nach meinem Kenntnisstand, je nach gefahrener Geschwindigkeit ein Riegel oder ein Zungenprüfer erforderlich. Bei Dir, Grischan, müßten alle Weichen, über die Personenzüge Spitz fahren geriegelt werden, da mit 40 km/h oder mehr gefahren wird. Die eine Weiche, für die das gesagte nicht zutrifft, ist kein Riegel erforderlich. Die Riegel einer Weichenverbindung können so aufgebaut werden, das ein Riegel als Zwischenriegel und der zweite Riegel als Endriegel angebunden wird. Wenn bei der Stellung einer Weiche diese nicht verriegelt werden muß, so wird die Riegelstange entsprechend ausgefräst.
Ich hoffe, ich habe ein wenig Verwirrung gestiftet!:brrrrr:
Notbert
 
Zuletzt bearbeitet:
Das verstehe ich jetzt nicht. Wir haben doch Rechtsverkehr. Also wird die Weiche links unten stumpf mit Vmax befahren. Spitz nur auf Abzweig und da ist eh 60km/h angesagt (kein Riegel). Die Weiche links oben wird nie spitz befahren, wegen 2gl. Strecke

Die Regel mit 40 km/h trifft nur für ein- oder ausfahrende Reisezüge, ansonsten sind alle von Reisezügen spitz befahrenen Weichen zu riegeln.

Hm, da hab ich wohl den falschen Begriff gewählt. Ich meinte das der Draht nicht durch den Riegel durch geht und eine andere Weiche zB mit stellt (gibt es ja machnchmal bei abzweigen im Bf).

Nein, ein Draht für einen Riegel stellt nur Riegel. Um eine andere Weiche zu stellen braucht man ein anderes Drahtpaar.

Die Fahrstraßenabhängigkeit wird doch an der Hebelbank hergestellt (Fahrstraßenhebel)?

Fast richtig. Die Signalabhängigkeit prüft mechanisch die Fahrstraßenschubstange, diese wird von dem Fahrstraßenhebel bewegt.

Ob Durchgangs oder Endriegel ist ja nicht ganz unwichtig. Wenn der Riegel zB mit dem Signal gekoppelt wäre, müsste er auf die andere Gleisseite, damit der Draht nicht x mal umgelenkt wird.

Der Riegel ist nie mit einem Signal gekoppelt.

Vielleicht kann das jemand aufklären. Hab mein Halbwissen ja auch nur aus Büchern angelesen.

Kein Problem, dafür sind wir hier ja da.

Hauptlok
 
Hallo,
Mit einem Riegel realisiere ich immer eine Abhängigkeit zum Stellwerk! Da ist es egal ob Endriegel oder Zwischenriegel! Wenn keine Abhängigkeiten gefordert sind, wie bei Rangierweichen, wozu benötige ich dann einen Riegel?:ballwerf:

Falsch. Mit einem Riegel realisiere ich keine Abhängigkeiten (Ausnahme ortsgestellte Weichen). Ich sicher nur, daß die Weichen auch bei Drahtbruch sicher in ihrer Endlage bleiben. Nur bei ortsgestellten Weichen, die als Flankenschutz gebraucht werden, sichert ein Riegel, daß die Weiche richtig steht.

Wenn Weichen von Reisezügen spitz befahren werden, so ist nach meinem Kenntnisstand, je nach gefahrener Geschwindigkeit ein Riegel oder ein Zungenprüfer erforderlich. Bei Dir, Grischan, müßten alle Weichen, über die Personenzüge Spitz fahren geriegelt werden, da mit 40 km/h oder mehr gefahren wird. Die eine Weiche, für die das gesagte nicht zutrifft, ist kein Riegel erforderlich.

Soweit richtig.

Die Riegel einer Weichenverbindung können so aufgebaut werden, das ein Riegel als Zwischenriegel und der zweite Riegel als Endriegel angebunden wird. Wenn bei der Stellung einer Weiche diese nicht verriegelt werden muß, so wird die Riegelstange entsprechend ausgefräst.

Wozu den Aufwand? Da je nach Fahrstraße nur eine Weiche spitz befahren wird braucht man keine Zwischenriegel.

Ich hoffe, ich habe ein wenig Verwirrung gestiftet!:brrrrr:
Notbert

Ja, hast Du. :)

Hauptlok
 
Die Regel mit 40 km/h trifft nur für ein- oder ausfahrende Reisezüge, ansonsten sind alle von Reisezügen spitz befahrenen Weichen zu riegeln.
Gut, dann muß da einer hin. Kann es sein das die DB andere Regeln hat? Denn die Steffen Carstens-Literatur ist immer sehr DB-bezogen.
Nein, ein Draht für einen Riegel stellt nur Riegel. Um eine andere Weiche zu stellen braucht man ein anderes Drahtpaar.
Hm, aber bei einem Zwischenriegel geht der Draht doch 1x um die Seilscheibe und hinten wieder raus. Da muß doch irgend was damit gestellt werden? Im Carstens-Buch ist ein Beispiel, da sieht es so aus als ob eine Weiche gestellt wird und mit dem selben Draht ein Zwischenriegel eine Handweiche verriegelt?
Fast richtig. Die Signalabhängigkeit prüft mechanisch die Fahrstraßenschubstange, diese wird von dem Fahrstraßenhebel bewegt.
Ja so meinte ich das auch ;D
 
Die Regel mit 40 km/h trifft nur für ein- oder ausfahrende Reisezüge, ansonsten sind alle von Reisezügen spitz befahrenen Weichen zu riegeln.



Nein, ein Draht für einen Riegel stellt nur Riegel. Um eine andere Weiche zu stellen braucht man ein anderes Drahtpaar.



Fast richtig. Die Signalabhängigkeit prüft mechanisch die Fahrstraßenschubstange, diese wird von dem Fahrstraßenhebel bewegt.



Der Riegel ist nie mit einem Signal gekoppelt.



Kein Problem, dafür sind wir hier ja da.

Hauptlok
Als erstes: es war die Regel, das bei mechanischen Stellwerken in den Drahtzugleitungen von Signalen auch Riegel (Zwischenriegel) eingebunden waren. So zum Beispiel in Wassertahleben, wo ich ihn eigenhändig ausgebaut habe.

Als zweites: Signalabhängigkeiten werden nicht ausschließlich über die Hebelbank hergestellt. Zu diesem Zweck hat ein schlauer Mensch die Folgeabhängigkeit erfunden. Weiterhin können und werden im Mechanischem Stellwerk Abhängigkeiten elektrisch realisiert!

Als Drittes: Richtig ist, das Weichen und Riegel nie! in einem Leitungspaar eingebunden sind.

Und als Viertes: Riegelgrundsätze: bei 40 km/h oder mehr werden bei Reisezügen alle spitz befahrenen Weichen verriegelt, also richtig.

Schönen Tag noch, Norbert.
 
Zum Thema Riegel sagt die EBO §14:
Signalabhängige, ferngestellte Weichen, die von Reisezügen gegen die Spitze befahren werden (auf Hauptbahnen unabhängig von der Geschwindigkeit, auf Nebenbahnen ab 50 km/h) sind gegen Umstellen unter dem Zug festzulegen (zu riegeln).

Die 40 km/h Regelung für Reisezüge gilt nur bei aufgehobener Signalabhängigkeit und dann auch nur auf Nebenbahnen und bezieht sich auf das dann durchzuführende Sichern mit Handverschluss bei Fahrten gegen die Spitze.
 
Das ist ja alles ganz hübsch. Aber was bedeutet es nun für meinen konkreten Fall? Riegel doch in die Signalleitung eingebunden? Also die Riegel auf die andere Seite?

Das die Weiche links unten nun einen Riegel bekommt ist klar :ja:
 
Das ist ja alles ganz hübsch. Aber was bedeutet es nun für meinen konkreten Fall? Riegel doch in die Signalleitung eingebunden? Also die Riegel auf die andere Seite?

Bei der Bauform Einheit gibt es keine Riegel in der Signalleitung. Norbert S. hat in Wassertahleben einen aus einem Stellwerk der Bauform Jüdel ausgebaut.

Du siehst, es gibt nichts bei der Bahn, was es nicht gibt.

Hauptlok
 
Ich merk schon, das ist ein schweres Thema ;D Nagut, dann lasse ich es so wie in der Zeichnung (plus den Riegel links unten) und wenn mich jemand fragt, sag ich: "Einheitsbauform" :brrrrr: Wird aber warscheinlich eh keiner machen...

Dann kann ich mich nun aber hinsetzen und die Ätzzeichnungen für die Riegel machen. Wobei ich die Bauform der DR mit dem leicht schrägen Dach bevorzuge.
 
Falsch. Mit einem Riegel realisiere ich keine Abhängigkeiten (Ausnahme ortsgestellte Weichen). Ich sicher nur, daß die Weichen auch bei Drahtbruch sicher in ihrer Endlage bleiben.


Einen guten Morgen erst mal!

Zum ersten Teil: Wenn mit Riegeln keine Abhängigkeiten realisiert werden, dann dürften im Verschlußkasten auch keine Verschlußstücke eingebaut werden, da damit die Abhängigkeiten realisiert werden. Zum glück gibt es Leute, nicht nur beim EBA, die da berechtigter weise anderer Meinung sind.

Zum zweiten Teil: Warum ist dann in jedem mechanischen Weichenantrieb eine Drahtbruchsperre? Und weiter: Wenn das so währe, müsste jede Weiche in jeder Lage verriegelt werden!

Norbert
 
Die Seilführung ist manchmal schon recht kompliziert.
Hier ein Beispiel für ein Einfahrsignal. Da der Endsignalantrieb hier von "vorn" angetrieben wird ist eine solche Konstruktion erforderlich.

Mathias
 

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