Ralf_2
Foriker
Ich hoffe, die ziehen das Ding auch so durch.
Grüße Ralf
Grüße Ralf
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Haben das nicht auch viele bei Hädl's 55er gemacht? Da wurde auch vorbestellt obwohl niemand wusste was am Ende heraus kommt.Na dann hoffe mal, dass sich genug Optimisten finden, die mit ihrer Vorbestellung dem Projekt ne Chance geben.
...ja - da hatte ich aber auch Vertrauen zum Hersteller. Hier (auch, wenn ich den Hocker nicht brauche), bin ich vom Ergebnis noch nicht überzeugt...Haben das nicht auch viele bei Hädl's 55er gemacht? Da wurde auch vorbestellt obwohl niemand wusste was am Ende heraus kommt.
Also ich habe mal gelernt, wenn man etwas bestellt und der gegenüber nimmt die Bestellung an, dann wird daraus ein Vertrag. Das ist eine gemeinsame Willenserklärung, die dann den einen zur Zahlung verpflichtet und den anderen zur Lieferung. Das mit dem "unverbindlich" hat da eigentlich nix zu suchen.Diese "unverbindliche Vorbestellung" verpflichtet auch Händler und Hersteller zu echt nix...falls auch das noch nicht allen klar ist.
Die meisten Händler werben damit, dass Vorbestellungen unverbindlich sind - schon im Eigeninteresse, da man selbst ja ebenfalls eine Verpflichtung zur Lieferung eingehen würde, die u.U. nicht haltbar ist. Unabhänig davon gibt es im Onlinehandel noch das Widerrufsrecht, wodurch sich der Kaufvertrag problemlos auflösen lässt.Das mit dem "unverbindlich" hat da eigentlich nix zu suchen.
Das ist soweit richtig. Das passiert aber überlicherweise erst, wenn die Ware denn auch da ist und das das je eintritt halte ich im konkreten Fall für äußerst unwahrscheinlich (und die Wahrscheinlichkeiten sind meiner Meinung nach nach den Ereignissen dieser Woche nochmals gesunken) . Schon da die Leistung momentan noch viel zu ungenau beschrieben ist, hätte eine echte Bestellung keine Substanz. Es wird sich auch ein Händler recht genau überlegen, ob er sowas offiziell annehmen wird. Man könnte die "unverbindliche Vorbestellung" ggf. eher mit Absichtserklärung oder Wunsch beschreiben. Wert ist sie in meinen Augen absolut gar nix, wenn eine Partei sich nicht mehr daran halten will.Also ich habe mal gelernt, wenn man etwas bestellt und der gegenüber nimmt die Bestellung an, dann wird daraus ein Vertrag. Das ist eine gemeinsame Willenserklärung, die dann den einen zur Zahlung verpflichtet und den anderen zur Lieferung. Das mit dem "unverbindlich" hat da eigentlich nix zu suchen.
In der SM-Akademie oder wo soll das gelehrt worden sein? Meine Bestellung der Stromlinien 03.10 war dem Anbieter ziemlich egal. Zur Lieferung sah der sich nicht verpflichtet.Also ich habe mal gelernt, wenn man etwas bestellt und der gegenüber nimmt die Bestellung an, dann wird daraus ein Vertrag. Das ist eine gemeinsame Willenserklärung, die dann den einen zur Zahlung verpflichtet und den anderen zur Lieferung.
Naja, ich war nicht immer bei der "Spiele Max-Akademie" und ich war auch nicht der Bestimmer. Mich interessiert es auch nicht mehr so sehr, was dort passiert.In der SM-Akademie oder wo...
Ging auch mehr um die Vergangenheit, als unter deiner Mithilfe Bestellungen inkl. Anzahlungen aufgenommen wurden und nix zur - nach deiner Ansicht - verpflichtenden Auslieferung kam. Anspruch an andere selbst nicht erfüllt!?Mich interessiert es auch nicht mehr so sehr, was dort passiert.
58.30 ist Epoche 3 oder 4, umgekehrt gilt das allerdings nicht: Epoche 3/4 ist deutlich mehr als 58.30. Ich wüsste nicht, wozu ich für meine Epoche 4-Anlage sowas brauche. Für vermeintlich fehlende Reise- und Güterzugwagen, Varianten von Diesel- oder Elektroloks, ... ist eine 58.30 nur bedingt Ersatz.Ihr seid doch sonst immer so dicke da, wenn von den Herstellern bei Neuvorstellungen angeblich zu wenige Modelle eurer Epochen angekündigt werden.
Naja, da sind auch einige Modelle dabei, die mit wengier Stimmen zwischenzeitlich auf den Markt gekommen sind und sich dem Anschein nach passabel verkaufen. Ich würde diesbezüglich dem Forum eher weniger Bedeutung beimessen.Schon Glasers Umfragen brachen absolut betrachtet bescheidene Ergebnisse
Ich war nur ein kleines Zahnrädchen, wie viele anderen Arbeitnehmer im System. Für die Regeln war ich nicht verantwortlich.Ging auch mehr um die Vergangenheit, als unter deiner Mithilfe Bestellungen inkl. Anzahlungen aufgenommen wurden und nix zur - nach deiner Ansicht - verpflichtenden Auslieferung kam. Anspruch an andere selbst nicht erfüllt!?
Das kann ja jede Firma für sich selbst so entscheiden. Über den Kulanzweg geht ja einiges und bindet Kunden.Dass Bestellungen automatisch in einen verpflichtenden Vertrag führen, sieht noch nicht mal der größte Anbieter in 1:120 so. Gut 1/5 seiner Neuheiten sind bestellpflichtig. Ob der Hersteller allerdings liefert, wissen zum Zeitpunkt der Bestellung weder Handel noch Kunde.