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3D-Druck: Rechte und Pflichten beim Drucken und Vermarkten frei erhältlicher Konstruktionen

Das Vor-Bild des Machwerks findet man auf Wikipedia, wenn auch nur ähnlich (andere Stellung der Stangen, andere Pantos, Gleis usw.). Hier wurde also nicht nur mit Farbe und Schattierung gespielt.
In welchem Dateiformat wurde das ausgegeben?
Auch würde mich die genaue Fragestellung interessieren...
 
Ja es wird nicht mehr lange dauern, auch wenn es schon gut aussieht, ist es noch ein Stück hin. Die Zeit steck dann vorallem wieder im Zusammenspiel mit den Anbauteilen und Fahrwerk, sowie läßt sich das Gedruckte auch verarbeiten.

mfg Bahn120
 
Mein erster Wurf, 3min Arbeit...ohne da eine perfekte Umsetzung zu verlangen, im Gegenteil.
Spannend! Bleibt naturülich die Frage wie stark man am Ende (nachdem Schritt) zum nutzbaren 3D Modell (3d Rendering im Bild und ein Nutzbares, zerlegbares 3D-Modell bleiben 2 paar Schuhe) noch hand anlegen muss und ob das auch bei nieschigeren Fahrzeugen (ohne wikipedia Artikel oder mehr als 50 Verfügbaren Bildern) funktioniert. Gerade in den Randbereichen steigt "KI" ja gerne mal aus.

Trotzdem sehe ich hier ein großes Potenzial (sozusagen prototyping), denn die Lernkurve beim 3D Modellieren ist nicht die flacheste (wie viele unförmige 3D Modelle und drucke Zeigen. EDV (und KI) im speziellen senken die Hürden, Eleminieren sie aber nicht). Mal gucken was uns diese Kombination so beschert, neben vermutlich unendlich vielen Klumpen wie uns madas gezeigt hat.

Vielen dank an H-Transport für "die Mühe" ;)

/edit: Maßzeichnung und 5 Bilder rein und 3D Modell raus, wär schon geil und würd' ich mir was kosten lassen (billiger als der im letzten Beitrag erwähnte... "Mediengestalter für 3D Kram" ist es allemal). Rechtetechnisch wird das aber dann wirklich spannend...
 
So einfach wird das aber nicht machbar sein. Mehrteilige Baugruppen müssen aufeinander abgestimmt werden und nicht jedes Detail ist vorteilhaft, wenn es am Objekt mit dran ist. Da sind Einzelteile deutlich im Vorteil bzw. gibt es Komponenten, welche beleuchtet sind und oder funktionsfähig anstelle von starren Panthographen. Die Konstruktion ist halt immer individuell und nicht pauschal einheitlich machbar. Als Grundlage in einem gewissen Umfang bzw. die Nutzung einzelner KI Funktionen bei der Konstruktion ist sinnvoller. Z.B. wenn man die Wandstärken der Modelle festlegen will.
 
Das ist nur ein Rendering, basierend auf der höchsten Wahrscheinlichkeit, wie ein Bild einer solchen 3D-Datei in gängigen Programmen aussehen könnte. Mit Modell hat das nullkommanichts zu tun.
Ca. 2003 Foto für Schulbuch zur Verfügung gestellt: 100 €, bei neuer Auflage 60 €, Abrechnung und Belegexemplar liegen vor. Und ehrlich, das Bild war nicht der Brüller, war aber exakt das, was sich die Autoren wünschten.
...
Was bitte hat das mit der Datei tun, die entgegen der Bedingungen genutzt wurde?
...kann damit nicht jeder machen, was er möchte.
Hier liegt ein klarer Verstoß gegen Lizenzbedingungen vor. Eine gewerbliche Nutzung ist durch den Urheber untersagt...
Woraufhin ein Schaden/Streitwert zu belegen wäre. Alles Andere ist sinnlose Aufplusterei.
 
@ Svies, kann man vollumfänglich zustimmen.
@ Ralf_2 hast du schon einmal etwas in einem Konstruktionsbüro zeichnen / entwickeln lassen?
Wenn ja, weist du was du da für einen Stundenverrechnungssatz zu berappen hast.
Und die Kosten kann man sehr wohl vor Gericht
Klar legen. Auch wenn es „Hobby“ ist.

Ich konstruiere Stahlbau - nicht 3D Druck. Der Aufwand ist auch nicht ganz ohne …

Der Kollege schreibt doch, dass man normalerweise kaum den Aufwand raus kriegt. Und genau das hatte ich erwartet.
Kann ja jeder Aufwand treiben wie er will - muss aber nicht erwarten, dass sich das bezahlt macht.
Grüße Ralf
 
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