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Erfahrungen mit BiDiB

Immer mal erinnern...

Hallo Arcon,

vielleicht können wir die Umsetzung beschleunigen, wenn wir uns im dortigen Forum nach dem aktuellen Stand von Zeit zu Zeit erkundigen und darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine zeitweilige Modeerscheinung handelt?

Im Handbuch von TC Gold wird übrigens die Lokerkennung mit Müt Digirail beschrieben. Insofern habe ich durchaus Hoffnung!

Viele Grüße,

Thomas
 
BIDIB mit Traincontroller - TC -

Naja, BidiB und TC wird wohl nichts. Nachdem ich fast 3 Jahre gewartet habe, werde ich mir jetzt nach der Teststellung von iTrain die Vollversion holen.
Meine TC Gold, mal sehen, was daraus wird.
Die Freundlichkeit des iTrain-Entwicklers und der Umgangston im dortigen Forum gegenüber TC trennen jedenfalls Welten.

Ich habe auch vor, auf meiner neuen Anlage mit TC und BIDIB zu fahren. "BIDIB" ist bei mir auch momentan im "Informationsstadium". :fasziniert:
 
Wir werden immer mehr ...

Hallo zusammen,

es gibt von Tag zu Tag immer mehr BiDiB-Begeisterte. Wir sollten dieses Interesse und unsere Erfahrungen nicht nur, hier sondern auch in den entsprechenden Software-Foren darlegen, die ggf. BiDiB noch nicht unterstützen. Vielleicht wird so die Umsetzung und Unterstützung von BiDiB beschleunigt.

M.E. kann sich perspektivisch kein Software-Hersteller einer Technologie verschließen, welche nicht auch die Potenziale der Lokdecoder ausnutzt.

Viele Grüße,

Thomas
 
Da kennst Du aber Herr Freiwald nicht, da fliegt man sogar aus dem Forum wenn nur der Wunsch geäußert wird.
Ich bin sicher kein Heißsporn und halte mich eher zurück.
Muss jeder Entwickler selber wissen was wirtschaftlich ist für ihn. Es scheint aber genügend Neukunden zu geben.
 
Da kann ich siekra nur unterstützen.
Freiwald hat sogar einen entsprechenden Thread, in dem sich immer mehr User BiDiB-Unterstützung wünschten und der Entwickler von BidiB selbst auch Stellung bezogen hat, kurzerhand entfernt.

Ich habe nun in der Konsequenz nach 3-jährigem Warten auf Unterstützung von BidiB in TC jetzt das Programm gewechselt und nutze iTrain.
Da bekommt man nicht nur den aktuellen Stromverbrauch der Booster, sondern sogar die Boostertemperaturen u.v.m. angezeigt.

Im iTrain-Forum finden sich übrigens inzwischen sehr viele ehemalige TC-Nutzer, die gewechselt haben und die ch aus dem TC-Forum kenne.

@Calbacher, melde Dich ruhig mal im itrain-Forum an und hole Dir die Testlizenz. Das Programm hat zwar längst nicht den Funktionsumfang von TC, ist aber nach kurzer Eingewöhnung und kleinen Einschränkungen gut zu gebrauchen.
 
Hallo zusammen,

hier muss wohl jeder selbst entscheiden, welche die geeignete Software ist. Ich jedenfalls habe mich schon vor mehreren Jahren für WinDigipet entschieden. Auch hier wird BiDiB unterstützt. Anzeige von Fahrtrichtung, aktueller Stromverbrauch und Temperatur der Booster, sowie automatische Belegung des Zugnummernfeldes beim aufgleisen der Lok sind hier im Moment die wichtigsten Funktionen.
Außerdem steht eine zeitlich unbegrenzte Testversion und ein Forum für Fragen zur Verfügung, in dem auch zum x ten mal die gleiche Frage mit Geduld und Sachverstand beantwortet wird.

Mir persönlich war Rocrail an manchen Stellen zu komplex.

Gruß Robert
 
ROCKRAIL (...) Es ist meiner Ansicht nach das beste Programm, was BIDIP unterstützt.
Woran machst Du das fest? Hast Du die verschiedenen Progamme ausprobiert? Nur weil TC BiDiB derzeit und vermutlich auf absehbare Zeit nicht unterstützt, gibt es ja durchaus mehrere Programme (außer RocRail), die BiDiB unterstützen.

Wenn Du bereit bist, viel Zeit und Hirnschmalz in die Software RocRail zu investieren, kann die das richtige Programm sein. Bei anderen Programmen wirst Du vermutlich schneller und mit weniger ausgerauften Haaren zur ersten automatischen Fahrt kommen. Dafür muss für diese Programme Geld investiert werden - mal mehr, mal weniger.

Probier Dich ruhig erstmal an RocRail, kostet ja nichts. Umsteigen kannst Du da immer noch. Ansonsten gibt es genug Threads zum Thema Steuerungssoftware hier im Board.
 
Eventuell war die Kritik nicht nur konstruktiv und sachlich, oder es gab andere Gründe, passiert in anderen Foren auch... :wiejetzt:

Die Begeisterung für's Löschen besagter threads:

... bekommt seine Schelte andernorts...

s. o. (siehe oben)...


Foreninhaber können auch Teile von Beiträgen oder einzelne Beiträge löschen, speziell mit Verweis auf Forenregeln...

Können aber auch ganze threads löschen, einzelne Teilnehmer oder alle rausschmeißen, das gesamte Forum schließen und trotzdem nicht als die tollsten Typen aller Zeiten da stehen...

s. o. (siehe oben)...
 
Eventuell war die Kritik nicht nur konstruktiv und sachlich, oder es gab andere Gründe, ...

Hallo zusammen,

es geht den Beträgen und Foren schon manchmal recht ruppig zu, wo ich auch als Administrator eingreifen würde. Mir ist nicht bekannt, dass gut gemeinte Anregungen einfach so gelöscht wurden.

Wenn sich herausstellt, dass die Softwareanbieter um BiDiB nicht mehr herumkommen, werden immer mehr auf diesen "Zug aufspringen". Vielleicht ist es ratsam, die Themen geschickter und so zu platzieren, dass die Lösung des Problems nur durch BiDiB erreicht werden kann.

Viele Grüße,

Thomas
 
BiDiB-Lizenzchaos

Technisch ist BiDiB eine absolut sinnvolle Entwicklung, technisch geboten und überfällig. Mir juckt es ernsthaft in den Fingern, mit dem Protokoll zu arbeiten, es für meinen DIY-Kram zu nutzen.:fasziniert:

Ein wesentliches Hindernis zur Adaption dürfte aber die äußert restriktive Lizenz sein:

Überspitzt(!!!) zusammengefasst besagt die Lizenz, dass die Herren Tams, Herzog und Kufer den Ton angeben. Wenn Ihnen Deine Nase nicht passt, entziehen sie Dir die Lizenz für sämtliche von dir entwickelten BiDiB-Produkte (nicht nur dem umstrittenen). Verwirrend sind auch Formulierungen wie "Geräte, die BiDiB verwenden, sind mit dem Logo zu kennzeichnen. [...] Das Logo und der Begriff BiDiB darf nur nach vorheriger expliziter Zustimmung des Arbeitskreises BiDiB verwendet werden" - ja was denn nun Freunde? Solch weltfremde Lizenzbedingungen sind ein untragbares unternehmerisches Risiko. Ich kann es vollkommen nachvollziehen, wenn Unternehmen das Thema BiDiB momentan nicht mit der Kneifzange anfassen. :sad:

Für OpenSource-Implementierungen sieht es nicht besser aus: GPL, MIT, usw. sind offenkundig inkompatibel mit der Lizenz. Projekte wie Java BiDIB und Model Railroad Controller befinden sich in einer extremen rechtlichen Grauzone: Beide laufen unter GPL und diese Lizenz ermuntern explizit zum Modifizieren und Experimentieren, Dinge welche die BiDiB-Lizenz explizit verbietet. Umgekehrt verbietet die GPL jede Art von Einschränkung der Rechte zum Modifizieren und Experimentieren. Euch dreht sich der Kopf? Ja, es ist ein schlimmes Chaos. :sad:

Auch als Ingenieur sollte man es mit den Schustern halten, bei seinen Leisten bleiben und das Schreiben von Lizenzen den Fachleuten überlassen. :sad:

Es ist vielleicht sinnvoll, den Arbeitskreis BiDiB mit der FSFE zusammenzubringen um BiDiB zum durchschlagenden Erfolg zu verhelfen, den es verdient. Werde mal ein paar Mails schreiben...
 
................. Ich kann es vollkommen nachvollziehen, wenn Unternehmen das Thema BiDiB momentan nicht mit der Kneifzange anfassen. :sad:.....

Vom Kern her gut Erkannt....:allesgut:

Das sehen möglicherweise einige (wichtige) Leute wohl ebenso. Was ein Grund für nicht erfolgte Implementierungen in bestehende Projekte sein könnte. Wer weiss......:fasziniert:
 
@Taschentroll:
BiDiB ist ja ein Kommunikationsprotokoll und die Lizenz soll die Kompatibilität der Implementierung dieses Protokolls sicherstellen.
Meines Wissens -das an dieser Stelle möglicherweise lückenhaft ist - sind die GPL in all ihren Ausprägungen und andere einschlägige Lizenzen ausschließlich Softwarelizenzen.
Vielleicht kannst du für eine sachliche Diskussion deine Bedenken nochmal ohne Zuspitzung formulieren.

Thorsten
 
Leider scheint hier "BIDIB" kein Schwerpunkt zu sein.
Warum auch, die Software trackt doch eh die Bewegung mit, wäre also Hosenträger zum Gürtel. Außer ich setzte oft den Fünf-Finger-Kran ein...

Nach langem Suchen nach dem entsprechendem Programm habe ich mich jetzt für "ROCKRAIL" entschieden.
Zumindest kann ich diese Entscheidung nachvollziehen. Bisher konnte ich mir sämtliche Wünsche (naja, bis auf die vollständige String-Manipulation) im Forum erfüllen lassen. Und das wirklich zeitnah!
 
Vorweg: Ich bin Software-Entwickler, kein Anwalt. Ich trage aber seit 20 Jahren zu freien Software-Projekten bei und verdiene seit nunmehr zehn Jahren mein Geld durch Software-Entwicklung auf Basis von Open-Source-Komponenten. Thematisch zumeist im Bereich Frontends für Embedded-Hardware. Kunden vom typischen KMU bis zum Weltkonzern. Regelmäßiger Bestandteil dieser Arbeit ist die Auswahl von Software-Komponenten aufgrund von technischen, aber auch aufgrund rechtlicher Kriterien. Nun, bin ich wie gesagt kein Anwalt und überlasse die Grauzonen daher gerne unserem Firmenanwalt, oder noch lieber den Anwälten der Kunden. Letztendlich sollte ich mittlerweile jedoch in der Lage sein, wesentliche Fallstricke, No-Go-Areas und Grauzonen zu erkennen.

Nun also zur GPL und BiDiB. Warum ist die GPL für BiDiB relevant? Die Umsetzung von BiDiB erfordert immer ein Stück Software. Das ist so gewollt und ist auch gut so, bedeutet aber, dass man sich Gedanken über die Lizensierung der eigenen BiDiB-bezogenen Software Gedanken machen muss. Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, diese Software-Komponenten unter GPL zu veröffentlichen. Zum Beispiel liefert die GPL ein erfolgreich in der Praxis erprobtes Kooperationsmodell für ansonsten konkurrierende Unternehmen. Es gibt genauso viele gute andere Gründe, es nicht zu tun.

Soviel zur Vorrede und da man in diesem Forum gerne vorschnell unlautere Unterstellungen äussert, möchte ich nochmals explizit darauf hinweisen, dass ich keine moralische Wertung der BiDiB-Lizenz vornehme oder vornehmen werde: Jeder ist frei die Bedingungen zu bestimmen unter denen die eigene geistige Arbeit genutzt werden darf und das ist auch gut so. Das einzige worauf ich am Beispiel der GPL hinweisen möchte, ist der Umstand, dass die BiDiB-Lizenz mit Sicherheit gut gemeint ist, aber meiner Erfahrung nach schlecht geeignet ist, die Verbreitung des Protokolls zu fördern.

Hat man sich also entschlossen, Software zu veröffentlichen - als reine Software-Komponente, oder als Teil einer Hardware - muss man zwangsläufig prüfen, ob die gewählt Lizenz zu sämtlichen verwendenten Drittanbieter-Komponenten passt. Ob es dabei um PC-Software, Mobile-Apps oder Firmware geht, spielt keine Rolle: Man verbreitet Software und muss das rechtlich sauber abwickeln. Firmware hat einzig den Vorteil, dass Rechtsverstöße wesentlich schwerer nachzuweisen sind. Im Fall der GPL muss man also prüfen, ob die GPL zu BiDiB passt. Möchte man BiDiB implementieren, kommt man nicht umhin, die standardisierten BiDiB-Nachrichten exakt standardkonform zu implementieren. Die verbale Protokoll-Beschreibung auf bidib.org ist für dieses Vorhaben nicht ausreichend: Der Text ist für eine (wie durch BiDiB) gefordert!) zu 100%-interoperable Implementierung zu unpräzise und offenbart bereits beim ersten Überfliegen offenkundige Flüchtigkeitsfehler. Um einen Überblick über das Protokoll zu erlangen, Ideen, Konzepte, Motivationen zu verstehen sind die Dokumente Gold wert - vielen Dank für die Bereitstellung! - um BiDiB zu implementieren, kommt man aber nicht umhin, die von der BiDiB-Arbeitsgruppe gepflegte Datei bidib_messages.h zu verwenden.

Mit der Datei bidib_messages.h sind wir nun aber ganz klar im Bereich der Software-Lizenzen und müssen daher abklären, ob diese Datei in GPL-basierter Software verwendet werden darf. Der vollständige Text der GPL beschreibt umfassend und exakt die Distributionsbedingungen für GPL-basierte Software. Für einen ersten Überblick genügt die Kurzanleitung zur GPL. Die Lizensierungsbedingungen von BiDiB leiten sich aus dem Absatz 1.3 Rechtliches, Lizenz der BiDiB-Protokoll-Beschreibung (ein dauerhafter Link wäre hilfreich!) und den Zugangsbedingungen zur BiBiB-Implement-Gruppe ab.

GPL-Software wird mitsamt Quellcode verteilt, die als erstes zu klärende Frage ist somit, ob bidib_messages.h als Teil eines GPL-Quellcodes verteilt werden darf. Der Header von bidib_messages.h besagt:
// Common Header for BiDiB Implementations / Reference
// (c) http://www.bidib.org
// (see www.bidib.org for licence terms)
Ich soll also auf bidib.org nach den Lizenzbedingungen suchen. Das ist so schon mal nicht zulässig: Webseiten können sich ändern, können offline gehen. Es ist also überhaupt nicht möglich, rechtssicher nachzuweisen, welche Lizenzbedingungen zum Zeitpunkt der Kopieerstellung galten. Des weitern sind auf bidib.org weder Software-Lizenzbedingungen noch eine Kopie der Datei bidib_messages.h zu finden. Einziger Zugang zu der Datei ist offenbar die BiBiB-Implement-Gruppe und deren zugangsgeschütztes Git-Repository. Die veröffentlichten Zugangsbestimmungen zur Mailing-Liste und zum Git-Repository schreiben vor, dass man ein berechtigtes Interesse nachweisen, eigentlich sogar einer Firma angehören muss, um Zugang zu erhalten. Ist "ich will da mal kurz rumbasteln und ausprobieren" bereits ein berechtigtes Interesse im Sinne des Arbeitskreises? Ob der Zugang diskriminierungsfrei ist, sollen Anwälte ausdiskutieren. Offenkundig aber ist der Zugang zu dieser Datei explizit beschränkt. Auch das Urheberrecht schreibt vor, dass das Kopieren von Dateien ohne explizite Erlaubnis des Rechteinhabers definitiv verboten ist. Eine explizite Erlaubnis zum Kopieren der Datei ist für den Außenstehenden nicht nachweisbar. Somit ist leider davon auszugehen, dass diese Datei zu Unrecht verteilt wird, platt gesprochen eine Raubkopie vorliegt.

Ein weiteres wichtiges durch die GPL gewährtes Recht, ist das Recht auf Veränderung der unter GPL verbreiteten Dateien und sämtlicher beiliegenden fremdlizenzierten Dateien nach freiem Gutdünken, nach Lust und Laune. Das Urheberrecht verbietet dies ausdrücklich, so denn keine expliziete Erlaubnis vorliegt. Die Protokoll-Lizenz zu BiDiB verbietet explizit Abwandlungen des Protokolls. Mangels eigener Software-Lizenz ist davon auszugehen, dass das Verbot sich auch auf bidib_messages.h erstreckt. Somit ist das Verteilen von bidib_messages.h mitsamt GPL-lizensierter Software auch aus diesem Grund definitiv verboten.

Das Recht zur uneingeschränkte, beliebigen Modifikation der Software einzuräumen ist das zentrale Anliegen der GPL, der Grund weshalb sie geschrieben wurde. Die GPL verbietet deutlich und explizit jede Einschränkung dieses als Grundrecht begriffenen Anliegens für GPL-lizenzierte Software und ihre Fremdbestandteile. Die BiDiB-Lizenz hingegen verbietet explizit die freihändige unkoordinierte Implementierung von zusätzlichen BiDiB-basierten Funktionen. Dies ist ein fundamental Grundsatzkonflikt, der im Streitfall sogar zum globalen Verlust der BiDiB-Lizenz führen kann. Hier prallen schlichtweg Welten aufeinander.

Die GPL verbietet explizit sogenannte "Advertisement clauses". GPL-lizensierte Software darf also nicht mit der Verpflichtung versehen werden, dass man Verwendung einer bestimmten Technologie explizit bewerben muss. Die BiDiB-Lizenz hingegen verlangt explizit, dass ich die Verwendung in Dokumentation und auf der Hardware deutlich kennzeichne, bewerbe. Die Regeln zur Verwendung der Bezeichnung/Marke BiDiB widersprechen auch in einem weiteren Punkt der GPL: Die GPL schreibt explizit vor, dass abweichende Implementierungen unter separatem Namen vertrieben werden. BiDiB schreibt vor, dass ich den Namen beibehalten muss. Was ist aber, wenn BiDiB nur eine Teilfunktionalität ist, meine EIA-485-Buchse aber auch als DMX-Ausgang genutzt werden kann (vollkommen willkürliches Beispiel!). Hier bin ich ganz klar an einem Punkt angekommen, wo ich nur noch raten kann, einen Anwalt zu konsultieren. Mir ist das alles zu unscharf, zu wiedersprüchlich, zu unsicher. Meine Rechtskenntnis verlässt mich an diesem Punkt.

Zusammenfassend lässt sich nur sagen: GPL und BiDiB gehen momentan nicht zusammen. Das ist ein Problem, wenn man BiDiB etablieren möchte, denn in der Vergangenheit haben freie Software-Lizenzen wie GPL und BSD/MIT sich als hervorragendes Vehikel zur Etablierung von Standards erwiesen. Protokolle, die nicht via GPL-Software implementierbar waren, fällt es seit Dekaden schwer sich zusetzen. Vor diesem Hintergrund sollte man Kompatibilität zur GPL auch nicht als moralisches Gedankenspiel sehen - das ist schlicht Unfug. Vielmehr ist GPL-Kompatibilität ein hervorragender Lackmustest zur Überprüfung, ob ein offener Standard vorliegt.

Einige Probleme ließen sich problemlos abstellen, z.B. indem man bidib_messages.h direkt auf bidib.org veröffentlicht und sicherstellt, dass der Datei im Header oder im Dateiarchiv die aktuell gültigen Lizenzbedingungen beiliegen. Andere Probleme, z.B. die Logo-Verwendung lassen sich lösen, indem man wie allgemein üblich Urheberrecht (greift für technische Implementierung) und Markenrecht sauber trennt: Wer kein ordentliches BiDiB implementiert, darf es schlichtweg nicht so nennen. Fertig. Falsch. Denn gerade das Unterbinden von Variationen ist ja zentrales Anliegen der BiDiB-Lizenz und an dieser Stelle kollidieren GPL und BiDiB fundamental. Dieses fundamentale Problem lässt sich auch nur durch Anpassung der BiDiB-Lizenz beheben. Wie man das konkret machen kann, ohne das zentrale und wichtige Ziel der Kompatibilität aus dem Auge zu verlieren, kann ich nicht beantworten: Ich bin Softwareentwickler, kein Anwalt. Die preiswerteste Lösung wäre, sich Rat bei der FSFE zu holen, denn die Verbreitung offener Standards ist eines Ihrer Anliegen.

So, genug geschrieben. Liest sich eh keiner durch.
 
So, genug geschrieben. Liest sich eh keiner durch.

Ich habe es gelesen. :schleimer:

Als ich deinen Text durchgearbeitet habe, habe ich mich gefragt, was das ganze Theater soll?

Wenn dieser Hickhack mit der Lizensierung nicht wäre, würde sich das System viel schneller etablieren. Da die Lizenz aber so engstirnig gestrickt ist, wie ein Einbahnstraße, werden kaum andere Hersteller sich diesem System annehmen. Das sieht man allerdings auch schon in den verfügbaren Signal verarbeitenden Modulen.

Die Idee der BiDiB ist einfach super, aber unter den Bedingungen eine ungelegtes Ei, was irgendwann nur noch in den Geschichtsbüchern steht.
 
Auch wenn der Taschentroll weit ausgeholt hat, im großen und ganzen passt seine Darstellung schon.

Im waren Leben schlag ich mich mit solch Lizenzgedöns im IT Nebel täglich rum... dann brauch ich es beim Hobby nicht.
Daher hielt ich mich da raus, wollte auch nicht einmal drüber nachdenken, als ich die terms las.

Allerdings, im Gespräch mit einem bekannten Hersteller von PC-Moba-Steuersoftware, hatte ich im letzten Jahre auch den Eindruck gewonnen, dass das oben aufgeführte ein K.O. Kriterium darstellte.
 
@Taschentroll:
Nun, das ist doch mal ein Beitrag, über den es sich diskutieren lässt.

Du hast sicher Recht, dass die Lizenz weniger aus SW- denn aus HW-Sicht geschrieben wurde. Vor allem unter dem Eindruck diverser grauenhafter Protokoll-Implementierungen, wo Spezifikationen mitunter nur als Empfehlungen verstanden wurden, wurde Wert auf eine saubere und diskriminierungsfreie Protokoll-Implementierung gelegt. Der letzte Punkt war wohl ein wesentlicher Dissenspunkt mit Herrn Freiwald, der sich die Entscheidung offenhalten wollte, welche BiDiB-Systeme er unterstützt. Leider hat er ja den Diskussionsfaden damals rückstandsfrei(?) entsorgt.
Immerhin wurde eine von ihm kritisierte unklare Definition der Fahrstufenimplementierung verbessert. So hat auch Herr Freiwald etwas zur BiDiB-Spezifikation beigetragen.
Nun also zur GPL und BiDiB. Warum ist die GPL für BiDiB relevant? Die Umsetzung von BiDiB erfordert immer ein Stück Software. Das ist so gewollt und ist auch gut so, bedeutet aber, dass man sich Gedanken über die Lizensierung der eigenen BiDiB-bezogenen Software Gedanken machen muss. Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, diese Software-Komponenten unter GPL zu veröffentlichen. Zum Beispiel liefert die GPL ein erfolgreich in der Praxis erprobtes Kooperationsmodell für ansonsten konkurrierende Unternehmen. Es gibt genauso viele gute andere Gründe, es nicht zu tun.
Allgemein klingt das zunächst erstmal gut, wenn ich mich allerdings bei der gegenwärtig existierenden 'etablierten' Modellbahnsoftware (Traincontroller, Railware, WinDigipet, iTrain, Rocrail) umschaue, dann gibt es nach dem letzten Lizenz-Schwenk von Rocrail keine SW unter irgendeiner GPL-Lizenz. Von daher sehe ich für existierende SW zunächst kein wirkliches (Lizenz-)Problem (eine Ausnahme könnte der BiDib-Wizard sein).
Bei neuer SW, die unter GPLv2, GPLv3, LGPLv2.1, LGPLv3, MIT, BSD2, BSD3, BSD4 oder welcher Lizenz auch immer veröffentlicht werden soll, mag das anders sein.
... Das einzige worauf ich am Beispiel der GPL hinweisen möchte, ist der Umstand, dass die BiDiB-Lizenz mit Sicherheit gut gemeint ist, aber meiner Erfahrung nach schlecht geeignet ist, die Verbreitung des Protokolls zu fördern.

Hat man sich also entschlossen, Software zu veröffentlichen - als reine Software-Komponente, oder als Teil einer Hardware - muss man zwangsläufig prüfen, ob die gewählt Lizenz zu sämtlichen verwendeten Drittanbieter-Komponenten passt. Ob es dabei um PC-Software, Mobile-Apps oder Firmware geht, spielt keine Rolle: Man verbreitet Software und muss das rechtlich sauber abwickeln. Firmware hat einzig den Vorteil, dass Rechtsverstöße wesentlich schwerer nachzuweisen sind. Im Fall der GPL muss man also prüfen, ob die GPL zu BiDiB passt.
Und hier kommt schon die Frage, welche GPL gemeint ist (siehe oben), da es ja schon innerhalb der GPL-Gemeinde Inkompatibilitäten gibt.
Möchte man BiDiB implementieren, kommt man nicht umhin, die standardisierten BiDiB-Nachrichten exakt standardkonform zu implementieren. Die verbale Protokoll-Beschreibung auf bidib.org ist für dieses Vorhaben nicht ausreichend: Der Text ist für eine (wie durch BiDiB) gefordert!) zu 100%-interoperable Implementierung zu unpräzise und offenbart bereits beim ersten Überfliegen offenkundige Flüchtigkeitsfehler.
Das ist das Schicksal jeder Spezifikation. Wenn du Fehler gefunden hast, kannst du ja entsprechendes Feedback geben. Über sachliche Rückmeldungen ist man bestimmt dankbar.
Um einen Überblick über das Protokoll zu erlangen, Ideen, Konzepte, Motivationen zu verstehen sind die Dokumente Gold wert - vielen Dank für die Bereitstellung! - um BiDiB zu implementieren, kommt man aber nicht umhin, die von der BiDiB-Arbeitsgruppe gepflegte Datei bidib_messages.h zu verwenden.
Mit der Datei bidib_messages.h sind wir nun aber ganz klar im Bereich der Software-Lizenzen und müssen daher abklären, ob diese Datei in GPL-basierter Software verwendet werden darf...
GPL-Software wird mitsamt Quellcode verteilt, die als erstes zu klärende Frage ist somit, ob bidib_messages.h als Teil eines GPL-Quellcodes verteilt werden darf...
Offenkundig aber ist der Zugang zu dieser Datei explizit beschränkt.
An diesem Punkt besteht sicher Diskussionsbedarf.
Auch das Urheberrecht schreibt vor, dass das Kopieren von Dateien ohne explizite Erlaubnis des Rechteinhabers definitiv verboten ist. Eine explizite Erlaubnis zum Kopieren der Datei ist für den Außenstehenden nicht nachweisbar. Somit ist leider davon auszugehen, dass diese Datei zu Unrecht verteilt wird, platt gesprochen eine Raubkopie vorliegt.
Mit meiner nichtjuristischen Logik kann ich eine solche Schlussfolgerung nicht ziehen.
Ein weiteres wichtiges durch die GPL gewährtes Recht, ist das Recht auf Veränderung der unter GPL verbreiteten Dateien und sämtlicher beiliegenden fremdlizenzierten Dateien nach freiem Gutdünken, nach Lust und Laune. Das Urheberrecht verbietet dies ausdrücklich, so denn keine expliziete Erlaubnis vorliegt. Die Protokoll-Lizenz zu BiDiB verbietet explizit Abwandlungen des Protokolls. Mangels eigener Software-Lizenz ist davon auszugehen, dass das Verbot sich auch auf bidib_messages.h erstreckt. Somit ist das Verteilen von bidib_messages.h mitsamt GPL-lizensierter Software auch aus diesem Grund definitiv verboten.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Woraus schließt du, dass du die Datei bidib_messages.h nicht ändern darfst?
Das Recht zur uneingeschränkten, beliebigen Modifikation der Software einzuräumen ist das zentrale Anliegen der GPL, der Grund weshalb sie geschrieben wurde. Die GPL verbietet deutlich und explizit jede Einschränkung dieses als Grundrecht begriffenen Anliegens für GPL-lizenzierte Software und ihre Fremdbestandteile. Die BiDiB-Lizenz hingegen verbietet explizit die freihändige unkoordinierte Implementierung von zusätzlichen BiDiB-basierten Funktionen. Dies ist ein fundamentaler Grundsatzkonflikt, der im Streitfall sogar zum globalen Verlust der BiDiB-Lizenz führen kann. Hier prallen schlichtweg Welten aufeinander.
Wie sieht denn die Praxis bei anderen Protokollen aus? Darfst du z.B. http oder ftp freihändig ändern/ergänzen?
Die GPL verbietet explizit sogenannte "Advertisement clauses". GPL-lizensierte Software darf also nicht mit der Verpflichtung versehen werden, dass man Verwendung einer bestimmten Technologie explizit bewerben muss. Die BiDiB-Lizenz hingegen verlangt explizit, dass ich die Verwendung in Dokumentation und auf der Hardware deutlich kennzeichne, bewerbe.
Hmm, eine eindeutige Schnittstellen-Kennzeichnung, und das wird explizit verlangt, würde ich nicht als Werbung bezeichnen. An welcher Stelle der Lizenz wird die Verwendung des Logos in der Dokumentation verlangt?
Die Regeln zur Verwendung der Bezeichnung/Marke BiDiB widersprechen auch in einem weiteren Punkt der GPL: Die GPL schreibt explizit vor, dass abweichende Implementierungen unter separatem Namen vertrieben werden. BiDiB schreibt vor, dass ich den Namen beibehalten muss.
Das kann ich nicht nachvollziehen. An welcher Stelle in der Lizenz wird das verlangt?
Zusammenfassend lässt sich nur sagen: GPL und BiDiB gehen momentan nicht zusammen. Das ist ein Problem, wenn man BiDiB etablieren möchte, denn in der Vergangenheit haben freie Software-Lizenzen wie GPL und BSD/MIT sich als hervorragendes Vehikel zur Etablierung von Standards erwiesen.
Ich glaube nicht, dass man BiDiB über völlig neue SW im Modellbahn-Markt etablieren kann und bei der existierenden SW spielt OSS wie weiter oben schon gesagt kaum eine Rolle.
Protokolle, die nicht via GPL-Software implementierbar waren, fällt es seit Dekaden schwer sich zusetzen. Vor diesem Hintergrund sollte man Kompatibilität zur GPL auch nicht als moralisches Gedankenspiel sehen - das ist schlicht Unfug. Vielmehr ist GPL-Kompatibilität ein hervorragender Lackmustest zur Überprüfung, ob ein offener Standard vorliegt.
Ich glaube, Loconet und Xpressnet haben sich auch ohne GPL durchgesetzt. Und Loconet würde ich jetzt - von der limitierten Personal Edition abgesehen - nicht als offenen Standard ansehen.
Ich sehe das Problem der Marktdurchdringung eher auf der HW-Seite. Solange nur 1,5 Marktteilnehmer sich neben dem Hobbyanbieter Fichtelbahn zu BiDiB bekennen, ist die GPL-Kompatibilität das kleinere Problem.
Einige Probleme ließen sich problemlos abstellen... Wie man das konkret machen kann, ohne das zentrale und wichtige Ziel der Kompatibilität aus dem Auge zu verlieren, kann ich nicht beantworten: Ich bin Softwareentwickler, kein Anwalt. Die preiswerteste Lösung wäre, sich Rat bei der FSFE zu holen, denn die Verbreitung offener Standards ist eines Ihrer Anliegen.
Da hier meines Wissens niemand aus dem BiDiB-Arbeitskreis mitliest, wäre es nicht verkehrt, wenn du deine Gedanken direkt an info@bidib.org sendest oder im OpenDCC-Forum (Forum-Account notwendig) zur Diskussion stellst. Meiner Erfahrung nach ist man dort offen für sachliche, von gegenseitigem Respekt getragene Diskussionen.
So, genug geschrieben. Liest sich eh keiner durch.
Doch, ich schon. Es ist durchaus erfrischend, etwas sachliches von dir zu lesen. Das könntest du öfters mal versuchen. Es muss ja nicht immer so lang sein.

Thorsten
 
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