Hallo,
... gehofft, hier Tipps zu bekommen ohne viele Bücher zu studieren. Einfach so als Hobby-Tipps.
Es war ja nur ein Tipp, aber ein bisschen Googlen zur Thematik wäre nicht - ist meines Erachtens - schlecht, oder erwartest Du, dass hier der komplette Signalplan erstellt wird!
Ralf hat schon den richtigen Tipp zur Verfahrensweise im Rangierbetrieb gegeben, dem ich nichts hinzufügen muss.
Ergänzend, bzw. unabhängig, ob eine oder mehrere Lok's im Rangierbetrieb sind, ist die "
Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen" zu beachten.
Dort heißt es u.a. im Absatz (4) des"
§ 30 Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen"
" … Wagenkippanlagen müssen mit Verriegelungsvorrichtungen versehen sein, die eine sichere Verbindung mit jedem anschließenden Gleis gewährleistet. Die
jeweilige Stellung ist durch Signal Gsp 0 bzw. Ra 11b gemäß Signalbuch zu kennzeichnen. Die Signale sind zwangsweise mit der Verriegelung zu kuppeln. Bei
einfachen Verhältnissen kann die Staatliche Bahnaufsicht den Wegfall der Signale zulassen..... "
Ich meine Du solltest im Gleis zur Kippanlage Gsp0 bzw. Ra11b einordnen.
In der Signalordnung heißt es u.a.:
Das Signal Ra 11b an Drehscheiben und Schiebebühnen … Kippanlagen ... zeigt an,
dass diese von Fahrzeugen erst befahren oder verlassen werden dürfen, wenn der Wärter die Zustimmung gibt, so auch die Bem. von Ralf.
Nur zur Verständigung dieser Thematik, es gibt noch mehr zu beachten, wenn ich alles berücksichtigen will. Eine Bemerkung noch hierzu, der jeweilige Betreiber regelt in einer BA den Rangierbetrieb und die dazugehörige Signalsicherung und bestimmt damit unter Beachtung der BOA in welchem Umfang Signaltechn. Anlagen errichtet werden müssen!
Kannst mir mal eine PN schicken und wir gehen gemeinsam in den Lutra - Hafen in Königs Wusterhausen, wo die Kohlenkippanlagen / Waggonkippen und zugehörigen Gleissicherungsmaßnahmen für einen Rangierbetrieb geregelt sind. Dann wären alle Deine Fragen gelöst.
Das war mein einfacher Hobby-Tipp.