Hi allemann,
damit nach der Fertigstellung meines Tachowagens dieser nicht sinnlos im Schrank herumsteht, bin ich nun beim Einmessen der Höchstgeschwindigkeit meiner bereits digitalisierten Triebfahrzeuge.
Speziell bei den Schlepptenderdampfloks gilt es hier die verminderte Vmax bei geschobenem Tender (50km/h) zu beachten.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es Ausnahmen (außer DB 78.10) von dieser Regelung, wenn ja welche?
damit nach der Fertigstellung meines Tachowagens dieser nicht sinnlos im Schrank herumsteht, bin ich nun beim Einmessen der Höchstgeschwindigkeit meiner bereits digitalisierten Triebfahrzeuge.
Speziell bei den Schlepptenderdampfloks gilt es hier die verminderte Vmax bei geschobenem Tender (50km/h) zu beachten.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es Ausnahmen (außer DB 78.10) von dieser Regelung, wenn ja welche?