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Neue Formhauptsignale

KT4Dt

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In H0 haben Märklin und Viessmann neue Formsignale vorgestellt.
Da Viessmann in TT ja ebenfalls aktiv ist, kann mit dem Erscheinen solcher Signale sicher in geraumer Zeit (-2025) gerechnet werden.

Wer so lange nicht warten will, der findet vielleicht an folgender Feierabendbastelei Gefallen.
Grundlage ist das Signal 4700 mit ca. 10 cm hohem Mast, der durch farbliche Behandlung und Flügeltausch in ein hohes einflügeliges TT-Formhauptsignal verwandelt wird.

Bonus: Der Flügel wippt nach und das Signal macht Geräusche, die an die Seilzuganlagen erinnern.
 

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Die Anschlusskabel bilden einen gewissen Kabelsalat, der entsprechend entwirrt werden muss. Dabei kann man gleich die Schaltdrähte von den Funktionsdrähten trennen. Zum Abschluss dieser Phase wird die rot-weiße Signaltafel mit Revell-Farbe weiß matt behandelt. Wer mag, kann auch gleich noch den Signalmast in dunkelgrau und die Gaskartusche in rot lackieren.
 

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Sind die Farbaufträge getrocknet, wird die Signaltafel im Abstand von 0,95 cm mit rotem Edding in gleich große Felder aufgeteilt. Es entstehen 6 Felder beginnend mit weiß am Signalflügel. Als Farbe eignet sich Revell Ferrarirot (34) in Hochglanz. Zum Abschluss nach dem Trocknen wird nur noch der Signalflügel getauscht. Das Ergebnis ist der Hingucker. Die Technik super, da die schwarzen Monsterantriebe verschwunden sind.
 

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Keine schlechte Idee. Wo hast Du der neuen Signalflügel her?
 
Danke für die Antwort.

Die Signalmontage ist in der Tat viel einfacher mit diese 47xx-Signale, nur zwei Schrauben in den Sockel rein statt den grossen Antrieb duch die Anlagenplatte stopfen.
 
Nun hast du ja die Signale immer in der Verpackung fotografiert. Warum?

Damit man nicht den sehr voluminösen Signalantrieb sieht, der im Original eine Größe von 4,20 m Länge und 1,92 m Breite hätte, mithin die Maße eines ausgewachsenen Mittelklasse Pkw. Ich möchte gerne mal sehen wie die Preiserleins diesen "Signalantriebsberg" zum Propanflaschentausch erklimmen. Die 98 mm Signalhöhe entsprechen in TT gut 11,76 m. Das ist schon heftig. Dazu noch der ziemlich dicke und weit abstehende Stelldraht.

Passt denn der "Antriebscontainer" zwischen die Gleise bei einem Gleisabstand von 43 mm des Tillig-Systems. In der Geraden vielleicht mit Mühe, aber im Bogen? Wie sieht es mit Bettungsgleis aus?

Für Signale der Nenngröße N wird übrigens von Viessmann der gleiche Antrieb verwendet, dort entspricht die Größe dann eher einem Transporter von 5,60 m Länge und 2,56 m Breite. Falls das Signal doch mal in TT kommen sollte, wird es vermutlich den gleichen Antrieb haben. Und das für eine UVP von € 69,95 in HO und € 63,50 in der Nenngröße N. Dann doch lieber Unterflur. Da waren ja die Antriebe der uralten SIBA-Signale "filigraner". Die wippten aber auch nicht nach.

Warum du die Vorbildliche farbliche Anordnung der rot - weiß - roten Mastbleche geändert hast würde mich interessieren. Bei dir sind die Mastbleche breiter als der getauschte Signalflügel. Dein umgebautes Signal wirkt auf mich dadurch sehr unproportional.
Beim Vorbild beginnen die 1 m langen Bleche (8,33 mm in TT) unmittelbar unter dem obersten Signalflügel mit rot und enden etwa 2,70 über der Schienenoberkante. Sie sind entweder 100 mm breit (0,83 mm in TT) oder bei schlechter Erkennbarkeit des Signal 200 mm breit (1,66 mm in TT).

Selbst auf der Viessmann Seite hat man den Antriebskasten in einer schönen Umrandung an der Böschung versteckt. Hier: https://viessmann-modell.com/sortim...tal-form-hauptsignal-einfluegelig?number=4700
Hoffentlich haben sie die Kühlfläche am Signalfuß nicht abgedeckt.

Mathias
 
Was der Bauer nicht kennt ...
Es gibt Menschen, die freuen sich über das Leben. Warum ist an dieser Nachricht alles negativ?

Die Signale sind in der Verpackung herstellerseitig festgeschraubt. Damit ist es so viel einfacher, Fotos zu machen.
Der Antrieb hat eine Breite von 16 mm. Und ist wesentlich kleiner als der Märklin-Antrieb oder SIBAs Konstruktionen. Fällt also kaum auf.
Nein, eben nicht Unterflur.
Filigrane SIBA-Antriebe? Ist hier Verstehen Sie Spaß im Spiel?
Die vorbildliche farbliche Anordnung gilt erst ab 1950. Die DB hat damals das Farbschema in rot-weiß-rot geändert. Quelle: MIBA Signale 1 - 4.
Bei der DR brauchte sowas immer länger. Selbst bei Lichtisignalen sind die Tafeln weiß-rot-weiß geblieben.
Die Mastbleche entsprechen in der Breite genau den in TT angebotenen von Viessmann. Insofern völlig in Ordnung.
 
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... nicht unterflur möglich ist, können sie das Teil gern behalten.

Aber ich warte genau auf sowas, weil ich an einer Bahnhofsausfahrt keine Unterflurantriebe montieren kann - Platz ist nur zwischen den "Schotterbetten". o_O
Ich habe nur eine unvollkommen geplante Anlage zum Spielen.
 
Selbst bei Lichtisignalen sind die Tafeln weiß-rot-weiß geblieben.
Die Mastbleche entsprechen in der Breite genau den in TT angebotenen von Viessmann. Insofern völlig in Ordnung.
Bei Lichtsignalen nennen sich diese „Tafeln“ Mastschilder und haben eine fahrdienstliche Bedeutung. So darf an einem mit weiß-rot-weißem Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal, welches Halt zeigt oder gestört ist, nur mit Ersatz-, Vorsichts-, Gegengleisersatzsignal oder auf Befehl vorbei gefahren werden.
[Ril 301.0002 8 (1) a)]
Die Maste von Formhauptsignalen sind zur besseren Erkennbarkeit weiß-rot gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung enthält keine Informationen.
[Ril 301.0002 8 (2)]
Diese Unterscheidung hatte auch die DR wo an einem Lichthauptsignal neben der Regelung bei weiß-rot-weißen Mastschildern auch rote Mastschilder Anweisungen bei Permissiven Fahren oder weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißen Mastschildern bei Selbstblocksignalen geben und das Handeln des Triebfahrzeugführers an den unterschiedlichen Hauptsignalvarianten regeln, entsprechend der Blockbauform.
Also bitte nicht einfach Mastschild und Formhauptsignalkennzeichnung durcheinander werfen. Beide haben nicht viel miteinander zu tun.
 
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Wow, Fotos besser in der Verpackung, weil sie dort festgeschraubt sind. Das ist natürlich ein starkes Argument, welches ich nicht beachtet habe.

Auch ich freue mich über das Leben. Darf man vor lauter Lebensfreude nicht deinen Umbauvorschlag bemängeln und kritisieren? Es reicht eben nicht, an ein H0-Signal einfach einen TT-Signalflügel anzubauen und dann zu hoffen das alle das gut finden.

Den Unterschied zwischen Mastblech (am Formhauptsignal) und Mastschild (am Lichthauptsignal, mit der entsprechenden fahrdienstlichen Bedeutung) hast du ja hoffentlich inzwischen mit bekommen.

Mathias
 
Wer Formsignale in TT benötigt, wird früher oder später auf Viessmann kommen. Deren Produkte sind klare Vereinfachungen von H0-Signalen. Gleicher Durchmesser der Masten, nur kürzer. Problem: Die langen Antriebe. Wer da einen Schattenbahnhof hat, der weiß, was ich meine. Zwischenzeitlich wurde auch ein Oberflurantrieb entwickelt. Nur leider sehr klobig.

Da sind die neuen Antriebe ein Meilenstein.

Und da es nun mal Signale unterschiedlicher Höhe gibt, liegt es doch nahe, wenn es schon technisch geht, einen solchen Umbau zu machen. Wer es nicht mag, der muss es doch nicht nachmachen. Und deshalb finde ich eine solche Globalkritik völlig psycho. Wir kennen uns nicht und ich würde mal darüber nachdenken, ob es der richtige Ton und die angemessene Art des Umgangs ist. Die meisten Menschen erkennen das leider erst, wenn Sie einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben. Dann werden sie milde und nachsichtig ...

PS: Spannend, seit wann gibt es diese Unterscheidung in Mastblech und Mastschild?
Dieses erscheint mir rein juristisch bedingt. Denn letzlich sind beides Signaltafeln.
 
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Hm… ich hab nur gesagt, daß ich sowas nicht brauchen werde.
„Psycho“? - fehlt blos noch der berühmte Aluhut.
Fahrdienstliche Festgelegungen sind schon immer justitiabel - die Eisenbahn ist schließlich kein Spielplatz.

Kauf doch das Zeug und sei glücklich - aber erwarte bitte nicht von mir, daß ich das auch so mache/sehe.

Es gibt Alternativen. Die Digitalzentrale bietet Bausätze für Formsignale - freilich: die Antriebe muss man selbst organisieren.

Grüße Ralf
 
Der Flügel wippt nach und das Signal macht Geräusche, die an die Seilzuganlagen erinnern.
Bei einem Preis um 2/3 € je mm Höhe finde ich das Wort
...da nicht wirklich passend.

Für Signale der Nenngröße N wird übrigens von Viessmann der gleiche Antrieb verwendet, dort entspricht die Größe dann eher einem Transporter von 5,60 m Länge und 2,56 m Breite. Falls das Signal doch mal in TT kommen sollte, wird es vermutlich den gleichen Antrieb haben. Und das für eine UVP von € 69,95 in HO und € 63,50 in der Nenngröße N. Dann doch lieber Unterflur.
Oberflurantrieb ohne Alternative???
Es gibt Alternativen. Die Digitalzentrale bietet Bausätze für Formsignale - freilich: die Antriebe muss man selbst organisieren.
Dafür kann man diese - auch mit Nachwippen - deutlich günstiger gestalten.
 
Spannend, seit wann gibt es diese Unterscheidung in Mastblech und Mastschild?
Dieses erscheint mir rein juristisch bedingt. Denn letzlich sind beides Signaltafeln.

Mastschilder wurden nach der Teilung Deutschlands in den 50er Jahren sowohl bei der DB als auch der DR eingeführt. Es ist also nichts neues und jeder Betriebseisenbahner seid damals kennt den Unterschied. Häufig beschäftigen sich Hobbyeisenbahner nur mit den Fahrzeugen die auf den Gleisen fahren, so kommt dann das gefährliche Halbwissen das Mastblech und Mastschild nicht gleichbedeutend sind. Gefährliches Halbwissen deshalb weil manche ihr Hobby zum Beruf machen (was ich grundsätzlich toll finde).

Rein Juristisch?? Mit Nichten. Es ist eher Historisch und Betrieblich bedingt. Dafür muss man sich mit der Geschichte von Signalen beschäftigen. Formsignale zeigen auch Nachts bei erloschenen Signallicht einen Haltebegriff (waagerechter Flügel). Um dem Lokführer zu signalisieren das dort überhaupt ein Hauptsignal steht ist das Formsignal Rot-Weiß-Rot gekennzeichnet.
Mit der Einführung und weiteren Verbreitung von Lichtsignalen stellte sich das Problem das Nachts bei erloschenen Signallicht eine Kennzeichnung wie bei Formsignalen nicht ausreicht. Denn das Lichtsignal zeigt ja keinen Haltbegriff sondern „Nichts“ an. Und ein Signal das nichts anzeigt, hat für den Lokführer keine Bedeutung und er kann einfach daran vorbei fahren. Deshalb wurden die Mastschilder eingeführt, die bei erloschenen Signallicht dennoch ein Halten vor dem Signal Gebieten. Mit der weiteren Verbreitung von Lichtsignalen wurden auch vermehrt besetzte Blockstellen aufgelassen und mit Selbstblocksignalen versehen. Ein solches Signal das dann erloschen war konnte zu einem richtigen Problem werden. Es konnte ja vorkommen das der Fernsprecher am Signal ebenfalls defekt war. Dafür wurde das Weiß-Gelb-Weiß-Gelb-Weiße Mastschild bzw. das Weiß-Schwarz-Weiß-Schwarz-Weiße Mastschild eingeführt, die aber nur an Lichtsignalen verwendet werden. An Formsignalen brauchte man sie auch nicht, da die Blockstelle ja besetzt ist. Somit reicht auch dort wieder die reine Kennzeichnung.

Ist übrigens alles kein Geheimnis aus irgendwelchen Vorschriften, sondern für jeden interessierten Nachlesbar. :)
 
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Hallo Frank,

In meinen Quellen steht dazu leider nichts ganz Genaues. Für die DB belegbar ist es erst mit dem neuen Signalbuch von 1959 und für die DR mit dem neuen Signalbuch von 1971.
Aber es ist nicht auszuschließen das die Einführung viel früher erfolgte. Das Signalbuch der DB basiert ja auf der ESO. Die ESO kann nur durch den Bundestag geändert werden. Es ist durchaus anzunehmen das Mastschilder schon früher durch Weisungen, o.Ä. (genehmigt durch das Bundesverkehrsministerium) eingeführt wurden. Vergleichbar mit dem Signal Zs10 das Zeit seines Lebens nur ein Betriebsversuch war/ist.
Die DR hat ja noch relativ lange mit den alten Vorschriften gearbeitet. Änderungen wurden zu dieser Zeit noch eingeklebt, alte Einbesserungen immer wieder überklebt oder heraus gerissen. Ohne ein Signalbuch mit dem letzten Stand aus dieser Zeit kann man es also unmöglich genau Datieren. Auch ein Betriebseisenbahner aus dieser Zeit wird sich schwer tun sich zu erinnern. Aber ich würde dort ebenfalls als spätestes Jahr 1959 (eher früher) schätzen.

In jedem Fall wird es schon vor Einführung der Mastschilder Weisungen, o.Ä. gegeben haben die ein vorbeifahren an einem erloschenen Lichtsignal regelten. Diese fügten sich nur nicht so gut in das bestehende Regelwerk, was dann zur Einführung der Mastschilder führte und deren Einzug in die Signalbücher.
 
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Mika schrieb:
Mehr als 7 cm ist Platzverschwendung.
Diese Argumentation kenn ich :frauen:

Ansonsten ist der Umbau nicht billig, aber nett gemacht. Für das Geld lässt sich aber auch einiges mit Servos, Umlenkrollen, Winkelhebeln usw. anstellen. Vor allem, wenn direkt drunter wenig Platz ist. Das ist dann aber wieder 'mit basteln'
Einen Vergleich mit dem Vorbild sollte man schon akzeptieren :)

Poldij
 
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Die Mastschilder an Lichthauptsignalen und Lichtsperrsignalen wurden im Bereich der DR durch Verfügung des Ministers für Verkehrswesen vom 17. Juni 1958 eingeführt und im Signalbuch (SB) der DR Ausgabe 1958 (Gültig vom 1. April 1959 an) erstmalig erwähnt.
Das hatte allerdings nichts mit der Teilung Deutschlands zu tun. Vielmehr zwang die Fortentwicklung neuer Signalsysteme und die Einführung neuer Lichtsignale zu einer besseren Unterscheidung zwischen Form- und Lichtsignalen bei Dunkelheit.

So wurden u.a. im Vorgriff auf die Einführung der neuen Signalsysteme ab dem 15.12.1952 die Nachtzeichen des Signals Hp 2 von grün/grün zu grün/gelb umgestellt. Die obere Laterne zeigte grünes Licht, die untere Laterne jetzt ein gelbes Licht. Das Signal Hp 3 (dreiflügeliges Hauptsignal) entfiel ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. (Quelle: Mitteilungsblatt der DR 37/52)

Im Bereich der Deutschen Reichsbahn im Vereinigten Wirtschaftsgebiet in den westlichen Besatzungszonen entfiel das Signal Hp 3 bereits ab dem 1. Dezember 1948. (Quelle: Die Signale und Kennzeichen der DR Berlin 1949)

Mathias
 
@KT4Dt : Auch wenn für dich der Unterschied zwischen Mastblech und Mastschild klein sein mag und du sie falscherweise beide als Signaltafeln bezeichnest, achtet die echte Eisenbahn eben doch auf solche Kleinigkeiten.

So macht es für einen Betriebseisenbahner einen gewaltigen Unterschied, ob ein Gleis "von A nach B" oder "von A bis B" gesperrt ist.
Das Eine betrifft nur die freie Strecke und das Zweite nur Gleise im Bahnhof.
...und der kleine Unterschied zwischen "nach" und "bis" ist ein wichtiger Hinweis, dass beide Gesprächspartner beim Sperren das gleiche meinen.
 
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