Als FKTT-Urgestein will ich mich da gleich mal öffentlich zu Wort melden. Die Kernfrage beim "Modulieren" ist immer: Was will ich machen? Diese Frage muß sich jeder Neueinsteiger stellen und dabei die beiden gängigen Philosophien abwägen:
- freizügiger und öffentlicher Ausstellungsbetrieb und/oder Modulbetrieb daheim ODER
- vorbildorientierter Fahrbetrieb mit Gleichgesinnten ohne Öffentlichkeit
Die angesprochenen Normen sind an verschiedenen Punkten identisch und kompatibel, an anderen Stellen unterscheiden sie sich signifikant. Wenn man weiß, was man will - dann kann man auch die Norm auswählen. Nachfolgend mal ein paar Gedanken aus beiden Blickwinkeln:
Für die AKTT-Norm spricht die direkte Verwendbarkeit des Tillig-Modellgleissystems ohne Einschränkungen der Weichenbauarten. Auch sind Radien ab 310mm erlaubt, was dem zweiten Standardradius entspricht; Mindestnutzlängen kennt man im AKTT auch nicht. Im AKTT gibt es nur eine Elektronormung für Analogbetrieb, Digitalsteuerungen haben bisher keinen Einzug in die Norm erhalten. Die AKTT-Norm ist mit einer Aufbauhöhe von 1000mm über Fußboden (bezogen auf die Schienenoberkante) ideal für Ausstellungen geeignet. AKTT-Modulgruppen gibt es nicht sehr viele, am bekanntesten dürfte die Regionalgruppe Bayern und die aus Bad Dürrenberg sein, die nach der Norm bauen.
Für die FKTT-Norm spricht die strikte Vorgabe an Gleisgeometrien, die dem Vorbild abgeleitet wurden. Es dürfen nicht alle Weichen von Tillig verwendet werden und es gibt Mindestanforderungen an die Radien und Gleisnutzlängen in Bahnhöfen. Gerade die geforderten Radien liegen deutlich über denen des AKTT. Im FKTT kennt man die Analogsteuerung nicht, hier wird ausschließlich digital gefahren und NMRA-DCC ist festgeschrieben. Die FKTT-Norm eignet sich nur bedingt für öffentliche Ausstellungen, da sie mit einer Aufbauhöhe von 1300mm über Fußboden nicht für Kinder geeignet ist (dafür aber den Rücken der Erwachsenen schont). Die FKTT-Norm ist über ganz Deutschland verbreitet, es gibt einige "Hochburgen" in Mitteldeutschland, Bayern und NRW, verstreute Einzelkämpfer sind aber überall zu finden.
AKTT-Modulanlagen werde in der Regel zu großen Modelleisenbahnmessen dem Publikum gezeigt, FKTT-Modulanlagen werden nur anlässlich von Modultreffen aufgebaut und sind nicht öffentlich (im Sinne einer Ausstellung) zugänglich.
Auf AKTT-Modulanlagen wird Fahrbetrieb ohne feste Vorgaben hinsichtlich Epoche, Bahnverwaltung und Fahrplan betrieben, im FKTT und dessen Modultreffen gibt es hingegen ein definiertes Thema in einer definierten Epoche und der Fahrbetrieb erfolgt nach einem echten Fahrplan.
In Zusammenfassung:
Im AKTT geht es (aus meiner Sicht) darum, die Freizügigkeit von Modulen zu nutzen, um anlässlich von öffentlichen Ausstellungen dem Publikum einen regen und bunten Zugverkehr über vergleichsweise lange Strecken zu präsentieren.
Im FKTT geht es darum, die Freizügigkeit der Module zu nutzen, um möglichst authentische Szenerien aus dem Vorbild ins Modell umzusetzen und die gesamte Betriebsabwicklung auf der Modellbahn möglichst nahe an der großen Bahn zu orientieren.
Am Ende muß man allerdings auch sagen, das es ein prima "Miteinander" zwischen den Normgruppen gibt und sich bestimmte Dinge nicht ausschließen. So hat z.B. der TT-Stammtisch-Erfurt einen vorbildgerechten Bahnhof ("Vieselbach") gebaut. Allein dieser Umstand des originalen Nachbau's würde ihn für als FKTT-Bahnhof kennzeichnen; man hat die Übergänge aber nach AKTT gebaut. Um diesen bahnhof in ein FKTT-Treffen zu integrieren, gibt es zwei passende Übergangsmodule, die von AKTT auf FKTT wechseln und unmittelbar an den Bahnhof angebaut werden.
Es gibt weiterhin eine Reihe Module und Betriebsstellen nach FKTT, die Beine zum Wechseln haben und damit auch auf 1000mm Höhe aufgebaut werden können und sich in AKTT-Modulanlagen integrieren lassen.
Man sieht - es ist so gut wie alles möglich, eine Norm muß nicht zwingend die andere Norm ausschließen. Wichtig sind nur die festgeschriebenen Parameter, die die Module anderen Normen einhalten müssen, um freizügig einsetzbar zu sein.