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Gruppenausfahrsignal

Ralf_2

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Brieskow-Finkenheerd
Hallo,
in Vorbereitung auf's nächste Treffen stellt sich mir folgendes Problem: Wenn ich für die Gleise 21-23 in Richtung Nebenbahn/CD ein Gruppenausfahrsignal als Formsignal aufstellen möchte, so sollte das meiner Ansicht nach eines mit 2 Flügeln ungekoppelt sein.
Auf dem verlinkten Bild ist die Situation ähnlich, das Signal hat aber nur einen Flügel (!).
Wie ist's denn nun richtig?
Grüße ralf_2
 

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  • gruppenausfahrt.pdf
    12,8 KB · Aufrufe: 168
Hallo.
Einer müsste richtig sein.
Weil, das Signal gilt ab Standort. Wenn dann keine Weiche mehr krumm befahren werden, gibt`s keinen Grund für ne Geschwindigkeitsbeschränkung.
 
Ein Flügel reicht aus, wenn auf Nebenbahnen die Streckengeschwindigkeit (zumindest) für den Bahnhof sowieso auf 40 km/h beschränkt ist, wenn also durch das Befahren der abzweigenden Stränge der Weichen keine zusätzlichen Geschwindigkeitsrestriktionen entstehen.
Ich glaube, auf Hauptbahnen ist Hp 1 an Gruppenausfahrsignalen nicht zulässig.

Weil, das Signal gilt ab Standort. Wenn dann keine Weiche mehr krumm befahren werden, gibt`s keinen Grund für ne Geschwindigkeitsbeschränkung.

Das ist falsch. Die vom Ausfahrsignal vorgebene Geschwindigkeit, z.B. 40 km/h bei Hp2, gilt ab Halteplatz, also bereits ab Abfahrt.
 
Hallo Ralf,
bei deinen Bild geht es aber auch Verschnörkelt (in die Berge).
Zur Situation in BD. Die Nebenbahn ab FIH hat im Buchfahrplan 60km/h, deine Weichen dürften 190er sein...richtig (also V max 40km/h)?
Damit benötigst Du zwei ungekoppelte.
Denn Ausfahrten aus 23 und 21 sind ein paar wenige dabei.
Ansonsten fahren wir aus 22 aus.
Du kannst aber auch ein gekoppeltes Aufstellen, die paar Meter mit 40 statt 60 sind auf 22 auch egal. Zumal wenn die Kolegen anfahren müssen, spielt das keine Rolle.
 
siehst du was, was ich nicht sehe?

Na gut, es sind zwei einflüglige Signale. Ich wollte erst ein ähnliches Bild verlinken, das wollte aber nicht.

Damit ist jetzt nicht die Fahrplanskizze sondern der Link hinter der gelben Schrift gemeint.

Wenn die Geschwindigkeit ab Signal (sollte so sein) gilt, wäre für die Ausfahrt ein nur einflügliges Signal ausreichend - für die Einfahrt hab ich das zweiflüglich-ungekoppelte vorgesehen.
Aber davon hab ich blos eins - daher die Frage.

Zitat Sterntahler:
"Du kannst aber auch ein gekoppeltes Aufstellen, die paar Meter mit 40 statt 60 sind auf 22 auch egal"
Das wird der andere Matthias sicher anders sehen - und ich möchte ja auch mal Mitarbeiter des Monats werden.... :)

Grüße ralf_2
 
Das wird der andere Matthias sicher anders sehen - und ich möchte ja auch mal Mitarbeiter des Monats werden.... :)

Wirste auch, keine Bange.
Ihn haben wir ja auf die Empore delegiert, da hat er eine vernünftige Aufgabe und kommt nicht auf dumme Gedanken Kontrollfahrten oder ähnliches durchzuführen :wiejetzt:. Zumal sein "Dienstfahrzeug" der Bulli im Ofen ist und das neue schienengebundene noch keine Zulassung hat.:allesgut:
Kurzum alles wird gut.
 
Hallo.
Einer müsste richtig sein.
Weil, das Signal gilt ab Standort. Wenn dann keine Weiche mehr krumm befahren werden, gibt`s keinen Grund für ne Geschwindigkeitsbeschränkung.

Das stimmt so nicht. Die Zugfahrt beginnt am gewöhnlichen Halteplatz, also weit vor dem Hauptsignal. Und deshalb befährt die Zugfahrt auch abzweigende Weichen, also zwei Flügel.

Das wird der andere Matthias sicher anders sehen - und ich möchte ja auch mal Mitarbeiter des Monats werden.... :)

Grüße ralf_2

Lach, na immerhin hast du das Problem erkannt und bist um eine Lösung bemüht.
Also, stelle bitte ein zweiflügeliges Signal auf.

Grüße
Matthias
 
Carstens: Signale, Teil 1

Stefan Carstens schreibt:
"[Gruppenausfahrsignale] dürfen im Regelfall nur bei Güterzugausfahrgleisen verwendet werden. [...] Damit der Lokführer eindeutig erkennen kann, ob die Fahrtstellung des Gruppenausfahrsignals (grundsätzlich nur Hp 2) für sein Gleis gilt, müssen an allen Gleisen hohe Sperrsignale [...] aufgestellt werden. Auf Gleisgruppen, die durch ein gemeinsames Gruppenausfahrsignal gesichert sind, darf grundsätzlich nicht gleichzeitig ein- und ausgefahren werden. [...]
Daneben waren früher einflügelige Gruppenausfahrsignale auch auf Nebenbahnen anzutreffen. Dort galt dann das Signal für alle Gleise und somit auch für Reisezüge. Hier gab es in der Regel keine Sperrsignale. Dies war aber auch nicht erforderlich, denn Überholungen fanden auf solchen Bahnhöfen nicht statt, so daß immer nur ein Zug im Bahnhof war, für den das Signal gelten konnte." (Carstens, Stefan: "Signale Teil 1: Haupt- und Vorsignale", 3. unveränderte Auflage, Nürnberg, 2002: S. 60)

Vielleicht hilft es bei der Entscheidungsfindung ...
 
stimmt, wenn du ein ungekoppeltes hast, dann bitte.
Aber in diesem Ausnahmefall wäre nicht schlimm, wenn immer zwei Flügel gezeigt werden.

Grüße
Matthias
 
Warum haben die Bundesbahner das anders gemacht? Siehe Bild in #1.
Grüße ralf_2

Tja, gute Frage. Dazu müßte man die genauen Örtlichkeiten kennen. Auf Nebenbahnen gab es sowas auch bei uns. Übrigens auch ohne Gleissperrsignale. Diese sind nicht zwingend.

Grüße
Matthias
 
Ralf, wie schaut es denn in der anderen Richtung aus. Also kommen wir Signalesiert in den Bahnhof?
Kreuz und Trapeztafeln mache ich gerade ein Schwung voll.
Von ersterer benötigst Du ja auch eine.
 
Zwischenstand

Hallo,
die andere Richtung ist klar - ein dreibegriffiges Hauptsignal und ein Ausfahrvorsignal mit beweglichem Zusatzpfeil und starrer Scheibe ist dort meinerseits vorgesehen. Muss nur noch drei Strippen ziehen und die Schächte einbauen. Im Moment bin ich immer noch am zweiten Schrottwagen - aber das wird schon.

Als Einfahrvorsignal hab ich das passende Dreibegriffige (aus KöMo-Verwendung) dabei. Wenn das zu "modern" ist, können wir auch eine Kreuztafel nehmen. Diese müsste ich aber erst anfertigen.

Da ich aber nur ein dreibegriffiges Hauptsignal übrig habe (auch aus dem KöMo-Einsatz - da hatte ich das als Gruppenausfahrsignal) und mir die Bilder aus DSO vor die Füße fielen, kamen mir Zweifel.

Aber nu is klaar.... Gratie per la vostra colaboratione.

Grüße ralf_2
 
Bei der Anwendung der Signalbegriffe an Gruppenausfahrsignalen galten bei der Bundesbahn etwas andere Regeln als bei der Reichsbahn. Bei der ehem. DR waren für die Anwendung der Signalbegriffe Hp1 und Hp2 an Gruppenausfahrsignalen nur die *hinter* dem Gruppenausfahrsignal liegenden Weichen maßgebend. Siehe dazu die "Grundsätze für die Ausgestaltung der Sicherungsanlagen auf Hauptbahnen und den mit mehr als 60 km/h befahrenen Nebebahnen", Stand 1993, unter Punkt 3.14, online verfügbar hier
http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~umaschek/grundsaetze/grundsaetze.htm#3.1

Bei der ehem. Bundesbahn waren gemäß DS 818 auch die vor dem Gruppenausfahrsignal liegenden Weichen für die Anwendung der Signalbegriffe maßgebend. Diese Regel gilt gemäß Richtlinie 819, die in Neuanlagen die DS 818 bzw. die "Grundsätze ..." ersetzt, in allen allen Neuanlagen mit Ks-Signalen bundesweit. In bestehenden Anlagen mit HV-Signalen gelten aber weiterhin die DS 818 im Westen und die "Grundsätze ..." im Osten, so dass es in Anlagen mit Formsignalen durchaus heute noch Unterschiede gibt.

Jörn
 
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