Hilfe zur Selbsthilfe. Deshalb an dieser Stelle ein paar nützliche Informationen zum Betriebsdienst bezüglich der Aufstellung und Arten der Signale bzw. deren anzuzeigende Stellung.
Beginnen wir an der Einfahrt eines Bahnhofes. Dort werden die Einfahrsignale (abgekürzt: Esig) aufgestellt, die gleichzeitig auch die Grenze eines Bahnhofes markieren. Diesem Einfahrsignal folgt in der Regel die Einfahrweiche (also die erste befahrene Weiche im Fahrweg von der freien Strecke kommend). Wenn es sich um eine zweigleisige Strecke, die in den Bahnhof mündet, handeln sollte, benötigst Du für das Gegengleis (Blickrichtung in den Bahnhof hinein) kein zweites Einfahrsignal. Stattdessen genügt eine Trapeztafel (Signal Ne 1). Geld gespart und dennoch Vorbildgerecht. Das war nämlich in der Epoche III Standard!
Das Esig muss in Deinem konkreten Falle ein sogenanntes dreibegriffiges Formhauptsignal sein - sprich ein zweiflügeliges, das neben der Grundstellung Hp 0 die Stellungen Hp 1 (ein Flügel zeigt im 45°-Winkel nach oben) und die Stellung Hp 2 (zwei Flügel im 45°-Winkel) zeigen kann.
Warum? Nun, in Bahnhöfen gibt es durchgehende Hauptgleise (das ist die Verlängerung der freien Strecke in den Bahnhof hinein) und nicht durchgehende Hauptgleise. Letztere werden über den gebogenen Zweig einer Weiche befahren. Und da dieser gebogene Zweig in Bahnhöfen standardmäßig einen Radius von 190 m aufweist, darf ab dem Einfahrsignal im sogenannten anschließenden Weichenbereich nur mit maximal 40 km/h gefahren werden. Und diese Geschwindigkeit wird dem Tf durch die Stellung Hp 2 (Langsamfahrt) angezeigt. Befährt der Zug dagegen das durchgehende Hauptgleise, wird Hp 1 signalisiert, das heißt Fahrt mit Vmax, da anschließend nur die jeweils geraden Zweige einer Weiche befahren werden.
Diese Regel ist allgemeingültig, das heißt, wenn ein Hauptsignal eine Weichenstraße absichert, muss es stets zweiflügelig sein, wenn anschließend ein gebogener (Hp 2) oder gerader Zweig (Hp 1) befahren werden kann.
Der Ausfahrt aus einem Bahnhof wird am Ausfahrsignal (abgekürzt Asig) zugestimmt. Auch hier gibt es Einsparpotential: Wenn Du die jeweils linken Gleise eines Bahnhofes nur in der entgegengesetzten Fahrtrichtung planmäßig befährst, so müssen auch hier keine Ausfahrsignale verbaut werden. Die verbleibenden Asig müssen jeweils nur Hp 1 zeigen können, wenn die Fahrt anschließend nur über einen geraden Zweig einer Weiche führt (also einflügelig) oder nur Hp 2 anzeigen, wenn die Fahrt anschließend nur über den gebogenen Zweig einer Weiche führt. Bei diesem Formhauptsignal können die beiden Flügel also miteinander gekoppelt sein (diese sind preisgünstiger). Die an einem Asig angezeigte Langsamfahrt mit Stellung Hp 2 (40 km/h wird lediglich solange gefahren, bis die komplette Zuglänge an der letzten Weiche im Fahrweg vorbeigefahren ist.
Bleiben wir im Bahnhof. Neben den Hauptgleisen gibt es noch sogenannte Nebengleise. Auf diesen Nebengleise finden planmäßig keine Zugfahrten statt - das heißt, hier wird ausschließlich rangiert. Hier werden nur Sperrsignale aufgestellt, und zwar an jenen Stellen der Hauptgleise im Bahnhof, wo diese Nebengleise abzweigen und umgekehrt an jenen Stellen, vor denen die Nebengleise wieder in die Hauptgleise münden. Auch unmittelbar vor allen Ausfahrsignalen müssen Sperrsignale aufgestellt werden, da Rangierfahrten auch darüber hinaus stattfinden können. Achtung: Bei der Ausfahrt eines Zuges muss auch dass Sperrsignal die Stellung Sh 1 zeigen (Fahrverbot aufgehoben).
Abzweig- bzw. Überleitstellen der freien Strecke werden jeweils durch Blocksignale gesichert, die auch hier zweiflügelig ausgeführt sein müssen (Stellung Hp 1 und Stellung Hp 2). Auch hier gilt, dass die Langsamfahrt bis hinter die letzte Weiche im Fahrweg plus Zuglänge gefahren werden muss.
Soweit in aller Kürze die grundsätzlichen Regeln. Bei Unklarheiten gerne nachfragen. 🙂
Beste Grüße
Matthias