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Aufruf an die Verkäufer

RAW-Wolf

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Bitte stellt euch vor, die verpackte Ware wie einen Frisbee an die Wand zu klatschen, dass das Paket aus 2m Höhe zu Boden fällt. Das müssen Pakete im Alltag durchmachen. Wenn das Objekt in der OVP klappert kommt es nicht heil an. Man kann Weingläser draufmalen,"fragile" oder "nicht werfen" draufschreiben, das schadet nicht. Noch besser ist, in erster Linie das Fahrzeug an belastbarer Stelle (Puffer, glattes Gehäuse) phantasievoll zu sichern, z.B. mit Papiertaschentüchern. Das Objekt muß in der Verpackung eingespannt sein, sonst nützt die Polsterung im Paket nichts.
Ich habe erlebt, wie mein Stammhändler beliefert wurde. Das war ein mir völlig unbekanntes Unternehmen, womöglich ein spezieller Transporteur, der besondere Rücksicht nimmt.
Im Boardmarkt habe ich mal ein Rudel Waggons erworben, immer 3Stk. eingewickelt in Haushaltspapier und in die Papprolle des Selbigen eingeschoben. Eine super Idee, die funktioniert. Etwas ziehen, nicht nur schieben könnte noch die Stauchung der Kupplungen vermeiden, ist aber geschenkt.
Eine Lok in klappriger OVP kam trotz Zurüstung heil an, weil sehr rubust, eine Andere kam ziemlich beschädigt an, obwohl die OVP im Paket sehr gut gepolstert war.
Die letztlich Erworbene hat von Haus aus eine sehr wirkungsvolle OVP, äußerlich bestens, der Brückenstecker lag im Führerstand lose bei, ist wohl unterwegs rausgefallen, das sagt einiges darüber aus, wie Pakete behandelt werden.
Ich hatte erwartet, im Führerstand einen Decoder zu finden und wie abgemacht, den Brückenstecker in der OVP beigelegt.
Auf Abmachungen einhalten, lege ich auch großen Wert.
 
Klasse, endlich gibt's hier einen Austausch über Verpackungsphilosophien - vielleicht mit integrierten Grabenkämpfen, ob Papiertaschentücher oder Luftposterfolie besser als Stoßdämpfer geeignet wären! :yipie:

Ach so: Ich wollte Dir aber gar nichts verkaufen. :allesgut:
 
@ Liwitt

Das ist ja gut, dass du dich, laut Überschrift, als Erster für mich völlig unwichtig machst.
 
Auf Abmachungen einhalten, lege ich auch großen Wert.

Ich ganz großen..

Sag mal., ich hatte bisher keinen Transportschaden. Im Gegenteil, das war es eher mit der Verpackung in Hinblick auf Deine hier geschielderten Umstände fast zuviel.
Das die Transportunternehmen mit unserem "Lieblingsspielzeug" nicht soo sanft umgehen, dürfte sich doch so langsam hier verbreitet haben.

Das ist ein Thema mit Blick auf unserem Markt. Wie machts Du es richtig? Da iist manchmal schon "ungewolltes Frustpotiential"inklusive.
 
Solange keine Lok der Neuzeit (Roco 132) im Luftpolsterbrief ohne OVP aber mit Pakettarif kommt-ist doch alles i.O. Ging ohne Beschädigung.
 
Hallo

Mir wurde auch schon ein Paket von DHL mit einem Wagen auf dem Balkon geworfen weil ich nicht zu hause war.
Beim Versandunternehmen angerufen,war sinnlos da es der Dame am anderen Ende der Leitung egal war.
Der Wagen hat es überstanden,aber wer weis wie es mit eine Lok gewesen wäre.
 
Sag mal., ich hatte bisher keinen Transportschaden. Im Gegenteil, da war es eher mit der Verpackung in Hinblick auf Deine hier geschielderten Umstände fast zuviel.
Das die Transportunternehmen mit unserem "Liebligsspioelzeug" nicht soo sanft umgehen, dürfte sich doch so langsam hier verbreitet haben.
Böse Transportschäden hatte ich auch nur einmal festgestellt. Abgebrochene Messinggußleitern kann man ankleben. Wenn eine verbogene Messingleiter aus Blech 45 Grad verbogen ist, muß ich das Fenster öffnen, damit mein HALS irgendwohin kann, da ich erkenne, die Lok hat sich nach dem Flug genau dort in der OVP abgestützt. Evtl. gab es zu der OVP noch Zusatzteile, die dann beim Weiterverkauf vegessen wurden. Gedanken machen beim Einpacken heist die Devise.
Die Transportunternehmen wissen nicht was drin ist: klein, leicht, fliegt weit....
 
Es ist ja schön, das hier (möglicherweise berechtigte aber teilweise gesetzlich nicht haltbare) Forderungen an die Verkäufer gestellt werden...
Ich verweise dazu auf den § 447 BGB und § 448 BGB.
Weiterhin sind bei Warenkäufen und - verkäufen die Hol- und Bringeschuld zu beachten!
Das heißt der Käufer hat dafür zu sorgen wie und wo er die Sache übernimmt, wie die erworbene Sache zu ihm kommt und trägt bei Versand die Kosten und das Risiko.
Wenn der Käufer also besondere Anweisungen zu Art und Umfang der Verpackung und des Versandes erteilt, so hat er hierfür ebenfalls die Mehrkosten zu übernehmen, der Verkäufer hat sich in diesem Falle an die Weisungen zu halten und ist mit Übergabe* / Bereitstellung der Sache zur Abholung, aus der Haftung.
*Übergabe an den Käufer, oder an ein Beförderungsunternehmen (KEP - Dienstleister)
Schäden beim Transport sind im Riskobereich des Käufers und gehen zu Lasten des Dienstleisters, das heißt, der Käufer hat einen Schaden beim KEP - Dienstleister zu reklamieren und mit diesem zu regulieren. Der Verkäufer ist hier Haftungsfrei, sofern es sich um eine Privatperson (Verbraucher) handelt und nicht um einen Versandhandel.
Der Dienstleister kann hier auch keine mangelhafte Verpackung geltend machen, da der Dienstleister eine Sendung mit mangehafter Verpackung, oder mit einer Verpackung die für einen Betriebssicheren Transport nicht ausreichend ist, nicht übernehmen darf und zurückzuweisen hat. Der KEP-Dienstleister ist aber nicht verpflichtet, den Inhalt einer Sendung zu kontrollieren!
Hat der Dienstleister die Sendung übernommen und tritt wärend des Transports ein Schaden auf, so ist von einem Transportschaden auszugehen / anzunehmen und der Dienstleister ist dafür haftbar, wenn der Schaden in der Obhut des Dienstleister eingetreten ist (Obhutshaftung / Gefährdungshaftung) und daher Verschuldensunabhängig.
 
... ein Paket von DHL mit einem Wagen auf dem Balkon geworfen weil ich nicht zu hause war...

Glück gehabt. Meine hatten es damals nur mit "blauem Auge" überlebt. Es war nichts gebrochen, alles wieder eingerastet und Lebbe ging weiter...

Grüße
GeroTT
 

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Was rauchst du denn?
Mal den Nischel einschalten, feststellen es sieht filigran aus, klappert in der OVP rum wie Babyspeilzeug- geht nicht gut, ist das zu viel verlangt, so weit zu denken?
Man kann auch Gerichte beschäftigen und Anwälten tausende € in den Hals werfen, wegen finanziell geringem Schaden, der nicht einfach zu beheben, aber dem Paket von Außen nicht anzusehen ist. Ich habe Besseres zu tun.
 
Was rauchst du denn?
Mal den Nischel einschalten,...

Dann hör auf zu rauchen... oder stell die Flasche weg... und schalt den Nischel ein...
...und befasse Dich als freier mündiger Bürger dieses Landes mit den Gesetzmässigkeiten.... eine Deiner Pflichten!
Wenn Du das Geschriebene oder unsere Gesetze nicht verstehen kannst oder willst, dann heul hier ne rum!
Du hast bei Vertragsabschluß als Käufer gemeinsam mit dem Verkäufer festzulegen, wie verpackt, und zu welchen Bedingungen wohin versendet!
Wenn Du es als Käufer versäumst, liegt das Risiko nicht mehr beim Verkäufer, klingt hart ist aber so, und das ganze ohne Wertung, auf die sachliche Aussage reduziert.

Ich habe besseres zu tun.
Anscheinend nicht, sonst würdest Du die die Vertragsgrundlagen bei Handel unter Privatpersonen kennen, und dazu brauchts keinen Anwalt.
Den Anwalt brauchts in den meisten Fällen nur, weil die meisten denken das sie Recht haben, die Gesetze nicht kennen, aber ihr vermeintliches Recht einfordern.
 
Dann hör auf zu rauchen... oder stell die Flasche weg... und schalt den Nischel ein...
...und befasse Dich als freier mündiger Bürger dieses Landes mit den Gesetzmässigkeiten.... eine Deiner Pflichten!
Wenn Du das Geschriebene oder unsere Gesetze nicht verstehen kannst oder willst, dann heul hier ne rum!
Du hast bei Vertragsabschluß als Käufer gemeinsam mit dem Verkäufer festzulegen, wie verpackt, und zu welchen Bedingungen wohin versendet!
Wenn Du es versäumst, liegt das Risiko nicht mehr beim Verkäufer, klingt hart ist aber so, und das ganze ohne Wertung, auf die sachliche Aussage reduziert.
Anscheinend nicht, sonst würdest Du die die Vertragsgrundlagen bei Handel unter Privatpersonen kennen, und dazu brauchts keinen Anwalt.
Thomas, mein Aufruf geht an die Verkäufer des Boadmarktes, sie sollen sich bitte Gedanken um die Verpackung machen. Vergessenene Teile der OVP und schlechte OVP´s sollte man durchdenken und mit geringem Aufwand wurfsicher machen. Das ist kein großer Aufwand, verhindert aber unnötigen Schaden.
Das Objekt muß an belastbaren Stellen in der Verpackung nicht gepolsert, sondern eingespannt sein, ist denn das so schwer?
Wenn Du der Meinung bist, dass jemand in unserem Rechtsstaat Recht bekommt, weil er Recht hat, dann weißt Du nicht viel. Wenn Du es ausprobieren willst brauchst Du gute Anwälte, Geld und Zeit.
Ich mache derweile Hobby. Bei einer Kaufabwicklung gehe ich grundsätzlich von einer sicheren Verpackung aus. Wenn OVP dasteht ahne ich schon Schlimmes, wenn ich Wünsche zur Verpackung äußere, ist man im Allgemeinen etwas verwundert oder beleidigt. Also gehe ich von wurfsicher als Minimum aus, nur ist es nicht immer so.
 
Dazu muss ich jetzt auch mal meinen Senf loswerden.

Als allererstens mal diesen Link

Ich bin auch unabhängiger selbständiger Dienstleister.Sprich Kurier&Expressdienste.
Unter meinen Kunden zähle ich auch so einige Eisenbahner und sowie ich das weis werden diese Pakete von mir automatisch feinfühliger behandelt schon im Sinne der Sache.
Desweiteren ist nicht immer ersichtlich von welchen Unternehmen welche Pakete mit welchen Inhalt verschickt werden,somit werden sie behandelt wie jedes andere normale Paket auch.
Teilweise muss ich auch Container entladen oder Transportkoletten aufs Band.Sowie ich z.Bsp. sehe es handelt sich um einen LCD Fernseher schmeise ich den nicht aufs Band sondern lege dieses Paket aufs Band.
Es ist für mich nähmlich auch ärgerlich zu sehen wenn ein defektes Paket nicht ausgeliefert wird.Zeitverlust,Geldverlust und Ärger vorprogrammiert mit Versender/Unternehmen und/oder Kunden.

Ich weise trotzdem nochmal darauf hin das hier jeder Händler/Käufer/Verkäufer in der Pflicht steht das Transportgut "ordnungsgemäss" zu verpacken.
Dafür gibt es Verpackungsrichtlinien bei jedem Transporteur und/oder wird gesetzlich geregelt siehe §§ 407 ff. HGB

PS:Durch mein bewusstes freundliches und sicheres Handling steigert sich meine Dienstleistung monatlich um bis 5% mehr.
Sprich ich bin bis an die Ohren ausgelastet und brauche Verstärkung.
Und da fängt das näste Übel an.Versuche mal vernünftige Leute zu finden.Bis jetzt hatte ich nur 0 Bock Kameraden.

MFG
 
Desweiteren ist nicht immer ersichtlich von welchen Unternehmen welche Pakete mit welchen Inhalt verschickt werden,somit werden sie behandelt wie jedes andere normale Paket auch.
MFG
Genau, das meinte ich.
 
Wenn Du der Meinung bist, dass jemand in unserem Rechtsstaat Recht bekommt, weil er Recht hat, dann weißt Du nicht viel. Wenn Du es ausprobieren willst brauchst Du gute Anwälte, Geld und Zeit.

So isses... aber "der Kluge" ist wohl der, der immer sofort Recht hat ääähm bekommt und das als Freibrief ansieht ein empfindliches Versandstück (hier Modell) ungepolstert in einen 1m³ Karton zu werfen. Der Empfänger hat dann halt Pech weil er vorher keine Polsterung wünschte... :wiejetzt:

Da der Herr mit Versandschäden wohl noch keine Erfahrungen gemacht hat, ist es wohl auch an Ihm vorbeigegangen, dass immer der "Leistungserwerber", sprich der der das Porto gezahlt hat, den Versandschaden zu melden hat...
 
Ja und wenn dann vom Versandunternehmen behauptet wird, der Sendungsinhalt war nicht ordentlich verpackt und der Schaden dadurch entstanden, obwohl der Versender dies mit Fotos widerlegen kann?
So viel zum Thema eigene Erfahrungen ;)
Ich hatte das betreffende Modell nämlich richtiggehend in seiner OVP mittels kleinen Schaumstoffstücken regelrecht "eingespannt", die und dies zum Glück auf Fotos dokumentiert...
Die OVP des Modells wurde zusätzlich gepolstert und in einen extra Versandkarton verpackt, welcher dann äußerlich unversehrt (!!!) beim Empfänger ankam. Nur leider war eben der richtig gut verpackte Inhalt völlig demoliert, was auf die Art und Weise des Umganges mit dem Versandgut beim Transportunternehmen schließen lässt.
Mit den "Vorher- und den Nachher-Fotos" des Modells in der Versandverpackung wurde dann das Versandunternehmen konfrontiert, weil das den Schaden zunächst nicht begleichen bzw. die Kosten für die Reparatur erstatten wollte.
Man kam dann also mit den Ausreden der schlecht verpackten Versandware nicht mehr weiter und hat dann doch Zähne knirschend gezahlt.(dies allerdings leider auch erst nach Androhung von Rechtsmitteln)
Wie soll man denn sonst noch das Versandgut sicher verpacken und dafür sorgen, dass es beim Empfänger ganz ankommt? (oder gar selber hinbringen??? ;))

Jedenfalls ist der Aufruf vom TO an die Verkäufer nicht unbegründet, wie ich finde...
 
Jedenfalls ist der Aufruf vom TO an die Verkäufer nicht unbegründet, wie ich finde...
Sehe ich auch so. Aber es ist wirklich abzuwägen, ob man eine filigrane Dampflok mit vielen zerbrechlichen angesetzten Leitungen etc. in ihrer Packung regelrecht einspannt. Das kann auch nach hinten losgehen. Gebrochene oder verbogene Teile gehen auch so zu fabrizieren.
Die Modelle haben es ja in ihrer OVP irgendwann auch mal vom Hersteller über den Händler zum jetzigen Verkäufer geschafft, ohne dabei Schaden zu nehmen.
Die Art und Weise des Transports war ja sicher die gleiche.

Ich glaube, wir reden hier über Einzelfälle, die (wiedermal?) den Blick auf's Ganze verdecken/verstellen/verzerren...:gruebel:
Denn:
Wie oft haben wir hier im Forum die Diskussionen um fehlerhafte Modelle, weil manche daran was auszusetzen haben. Es entsteht oft der Eindruck, dass das Modell grundsätzlich schlecht ist. Siehe BR 84 von Tillig. Dann werden Umfragen geschaltet, die später glatt das Gegenteil aussagen, weil die große zufriedene Mehrheit still genießt statt zu schreiben, wie toll das Modell ist.
 
Thomas, mein Aufruf geht an die Verkäufer des Boadmarktes, sie sollen sich bitte Gedanken um die Verpackung machen. Vergessenene Teile der OVP und schlechte OVP´s sollte man durchdenken und mit geringem Aufwand wurfsicher machen. Das ist kein großer Aufwand, verhindert aber unnötigen Schaden.
Das Objekt muß an belastbaren Stellen in der Verpackung nicht gepolsert, sondern eingespannt sein, ist denn das so schwer?

Ich habe Dein Anliegen vom ersten Beitrag an verstanden und deshalb habe ich auch auf die "normale" und eigentlich Jedem "bekannte" Vorgehensweise hingewiesen.
Und nein, eigentlich ist das nicht schwer und es ist "normalerweise" davon auszugehen, das die Sachen "betriebs- und transportsicher" verpackt werden, (Pflichten von Absender / Versender) aber....

...Bei einer Kaufabwicklung gehe ich grundsätzlich von einer sicheren Verpackung aus. Wenn OVP dasteht ahne ich schon Schlimmes, wenn ich Wünsche zur Verpackung äußere, ist man im Allgemeinen etwas verwundert oder beleidigt. Also gehe ich von wurfsicher als Minimum aus, nur ist es nicht immer so.

...wenn ich das lese, liegt genau dort der Hase im Pfeffer.
Die blose Annahme reicht nicht aus, und da jeder Käufer das Recht hat (auf Grund der Gesetzeslage - denn ein Vertrag ist eine zweiseitige, übereinstimmende Willensbekundung), kann er hier noch besondere Vereinbarungen, zur Verpackung, zum Versand etc. treffen und fordern.
Ich weiss aus eigener Erfahrung, das dies oft Mühseelig ist und man vom Verkäufer mit Verwunderung bedacht wird, nur wenn ich die Rechtslage nicht kenne, kann ich diese auch nicht nutzen...

Als allererstens mal diesen Link

...der Link ist gut...

Ich bin auch unabhängiger selbständiger Dienstleister.Sprich Kurier&Expressdienste.
Desweiteren ist nicht immer ersichtlich ... welche Pakete mit welchen Inhalt verschickt werden...

Es ist ... ärgerlich zu sehen wenn ein defektes Paket nicht ausgeliefert wird. Zeitverlust,Geldverlust und Ärger vorprogrammiert mit Versender/Unternehmen und/oder Kunden.

Ich weise trotzdem nochmal darauf hin das hier jeder Händler/Käufer/Verkäufer in der Pflicht steht das Transportgut "ordnungsgemäss" zu verpacken.
... siehe §§ 407 ff. HGB

MFG

Genau das hatte ich ja bereits geschrieben, und das stimme ich Dir voll zu, nur weil Käufer und Verkäufer oft nicht in der Lage sind die richtigen Vereinbarungen zu treffen, sich über die bestehende Gesetzeslage nicht informieren und ihren Pflichten aus dem Vertrag heraus nicht nachkommen, werden Dienstleister als die Buhmänner hingestellt...
Aber es ist wie immer... :fasziniert: ...wenn ich dazu was schreibe, dann heisst es wieder, ...ich rauche irgendwas... oder soll den Nischel einschalten... :ballwerf:
Wie wäre es denn einmal, wenn manche hier mal die Nase in die richtigen Bücher stecken... :traudich: ...Bildung und Wissen hat noch niemandem geschadet, nur dem der sie nicht hat... :fasziniert:

Da der Herr mit Versandschäden wohl noch keine Erfahrungen gemacht hat, ist es wohl auch an Ihm vorbeigegangen, dass immer der "Leistungserwerber", sprich der der das Porto gezahlt hat, den Versandschaden zu melden hat...

Diese Aussage würde ich so in Frage stellen... :wiejetzt: ...weil so nicht richtig.
 
Ach, Du kennst wohl die feinen "magischen Pilze" noch nicht und rauchst noch? :totlach:

...ähm... :gruebel: ... nööö....
...sind die Nachweisbar... :wiejetzt: ...sollte ich mal versuchen... :traudich:

Bisher habe ich immer mit Pilsner gespült... :fasziniert: ...da die Fachbücher immer so trocken sind... :totlach: ...ich sollte wohl doch von "Pilse" auf "Pilze" umsteigen... :traudich:

Achtung neue Signatur folgt... :brrrrr:
 
Wenn Ihr schon mit Gesetzen herumschmeißt, dann schreibt auch dazu, wann was überhaupt gilt.
Das HGB (Handelsgesetzbuch) ist beispielsweise für Privatverkäufer, die nicht Kaufmann sind oder nicht als solcher auftreten, nicht verbindlich.
Und bei Hol-, Schick- und Bringschuld kommt erst die getroffene Vereinbarung, dann ggf. die gesetzliche Regelung.

MfG
 
Genau deswegen gehe in den Laden, um die Modelle dort zu kaufen und mitzunehmen.
Dann braucht es auch keine Aufrufe, weil ich ja auch nicht bereit bin, die Mehrkosten für extra Verpackungen auszugeben.
Aber ja, Geiz ist geil, und der Verkäufer/Versender immer schuld.:argh:
Da kannst Du manchmal verpacken wie blöde, auf'm Transport geht es trotzdem kaputt.
Gelle, immer schön schimpfen auf den VK, das ist ganz leicht.:allesgut:

Und wenn es einfach nur ein Einzelfall war?
Muss wirklich gleich so wie im Post11 verbal gebissen werden?
Was ist das denn?...
 
Wenn Ihr schon mit Gesetzen herumschmeißt, dann schreibt auch dazu, wann was überhaupt gilt.

Und bei Hol-, Schick- und Bringschuld kommt erst die getroffene Vereinbarung, dann ggf. die gesetzliche Regelung.

MfG

...ja, :lupe: deshalb habe ich auf §§447 und 448 BGB verwiesen... :fasziniert:

Weiterhin sind bei Warenkäufen und - verkäufen die Hol- und Bringeschuld zu beachten!
Das heißt der Käufer hat dafür zu sorgen wie und wo er die Sache übernimmt, wie die erworbene Sache zu ihm kommt und trägt bei Versand die Kosten und das Risiko.

Der Verkäufer ist hier Haftungsfrei, sofern es sich um eine Privatperson (Verbraucher) handelt und nicht um einen Versandhandel.
 
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