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Wieder mal ein Raubkopierer

Hier wäre ja - die moralische Seite mal außen vor - erst mal die Frage, wie sind die Bedingungen überhaupt?

Bei meinem letzten (Tor) waren das die Bedingungen: Deed - Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International - Creative Commons d.h. du darfst damit was machen aber die Lizenz nicht ändern, also nicht auf kommerziell wechseln.

Ansonsten ist es in der Regel bei mir eher so: Deed - Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International - Creative Commons
 
Man kann wohl STL Dateien bearbeiten, wenn man diese nicht selbst als originale Konstruktionsdatei hat. Das Nachmessen und neu konstruieren der Objekte ist sehr aufwendig und kann zu Fehlern führen, wenn man sich z.B. vermisst. Da ist es einfacher, wenn möglich, mit dem Konstrukteur zu reden und gemeinsam an den Objekten zu arbeiten.
 
Hallo miteinander
zivilrechtlich wird das ganze wahrscheinlich nichts-da dürfte der Streitwert zu gering sein-da sind meistens die Anwaltskosten höher

Anzeigen bei Steuer und Gewerbeaufsicht hat da mehr Aussicht auf Erfolg-verkauft er die Dinger bei Ebay als privat oder gewerblich?

andere Möglichkeit-man kauft so ein Teil und tritt dann auf allen Kanälen einen Shitstorm zb. über die Qualität los sowas nimmt solche Typen auch schnell wieder vom Markt---blöd nur das da immer wieder welche nachwachsen

fb.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob die CC hier überhaupt greift. Es wird ja nicht die Kontruktionsdatei, sondern ein damit erstellter Druck verkauft - sprich: nicht das ursprüngliche Werk selbst.

Gruss, iwii
Damals auf dem alten Shapeways System war der Konstrukteur immernoch der Inhaber vom geistigen Eigentum und egal wie eine Kopie gemacht wurde, ist es ein Plagiat.
 
Schon mal geschaut, ob die Person mit dem angeboten Produkt bei EBay „melden“ kannst? Vielleicht wird er gesperrt, oder erst mal bis zur Klärung eingefroren.
 
Man kann wohl STL Dateien bearbeiten, wenn man diese nicht selbst als originale Konstruktionsdatei hat.
Kann man, macht aber keinen Spaß. Der Rechner rechnet ewig lange, Rund ist nicht rund auch nicht bei einer guten STL-Datei. Deshalb läuft das ganz schnell dann doch auf eine Neukonstruktion hinaus. Manchmal bekommt man sie nichteinmal in einen Volumenkörper zurück verwandelt, weil doch irgendwo ein Loch versteckt ist.
 
Einen Anwalt einzuschalten ist ein finanzielles Risiko, da dieser erst arbeitet, wenn der Vorschuss auf die Rechtsanwaltsgebühren gezahlt wurde.

Knackpunkt ist auch die Ermittlung des Streitwertes. Wie bemisst man den? Eigentlich kann man nur die Zeitaufwand x einen fiktiven Stundenlohn ansetzen.

Nach dem Streitwert richten sich dann die Anwalts- und Gerichtskosten, die im voraus zu entrichten sind.

Ist der Streitwert zu gering, wird der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung drängen. Haken an der Sache: Auch bei Erfolg vor Gericht bleibt der Kläger anteilig auf seinen Anwaltskosten (Differenz aus geschlossener Gebührenvereinbarung und Gebühren gemäß RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Ob eine private (bereits vorhandene) Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall helfen kann, muss individuell geprüft werden. Da gibt es inzwischen so viele unterschiedliche Leistungs- und Tarifkombis auf dem Markt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen Anwalt einzuschalten ist ein finanzielles Risiko, da dieser erst arbeitet, wenn der Vorschuss auf die Rechtsanwaltsgebühren gezahlt wurde.
Man kann sich von einem Anwalt auch einfach so beraten lassen (ohne das er in seinem Namen tätig wird). Dafür nimmt er einen Stundensatz und gut. Letztlich geht es ja darum, selbst Gewissheit über die Rechtslage zu bekommen, um dann die weiteren Schritte abwägen zu können. Die Meinungen in einem Forum sind da nicht unbedingt die beste Entscheidungsgrundlage.

Gruss, iwii
 
Man kann sich von einem Anwalt auch einfach so beraten lassen (ohne das er in seinem Namen tätig wird). Dafür nimmt er einen Stundensatz und gut. Letztlich geht es ja darum, selbst Gewissheit über die Rechtslage zu bekommen, um dann die weiteren Schritte abwägen zu können. Die Meinungen in einem Forum sind da nicht unbedingt die beste Entscheidungsgrundlage.

Gruss, iwii
Richtig, aber das kostet auch. Der Fachanwalt wird sicher den max. Betrag für eine Rechtsberatung von ca. 225,- € voll ausreizen. Ein Wald- & Wiesenanwalt wird vielleicht etwas günstiger sein.

Und mit einer Erstberatung hat man noch überhaupt keinen Blumentopf gewonnen.
 
Evtl. ist der Streitwert so marginal, daß das kein Gericht interessiert.
Es geht wohl um TT-Schmalspur…
Ok - ärgerlich, wenn einer mit der Arbeit eines Anderen Geschäfte machen will.
Der Umsatz wird sich wohl deutlich unter 5stellig halten - der Gewinn, um den man streiten müsste?

Schon wieder so ein Sturm im Wasserglas, wie die Geschichte mit Fischers Handel.

Andere fangen grad den 3. (und wahrscheinlich letzten - bei den letzten beiden wusste auch keiner, worum es eigentlich geht - der Thronfolger in einem bräsigen Königreich in Sarajewo oder der Sender Gleiwitz🤣🤣🤣🤣 kann es ja wirklich nicht gewesen sein. Nix von beiden wurde verteidigt oder zurück erobert) Weltkrieg an, und hier …

Modellbahner sind schon richtige Spießer, falls einer den Ausdruck nicht mehr zuordnen kann, wird eine aussergehirnliche Intelligenz sicher helfen.

Grüße Ralf
 
Was mich für meinen Teil mal interessieren würde, wie stellt sich rechtlich das „samplen“ dar? Also wie in der Musik wenn ich Teile eines Liedes neu interpretiere? Als Beispiel bekomme ich die Datei eines schönen Strassenbahngehäuses. Aber daraus soll ein Arbeitswagen mit Veränderungen werden. Wo hört da das „rauskopieren“ auf und fängt das eigene Produkt an? Nur mal rein Interessehalber.

Wie Tomek schon schrieb ist das eine Frage der Lizenz, die hängt u. A. auch von der genutzten Software zum erstellen ab, aber generell ist dafür der Autor der 3D Datei verantwortlich. Das heißt er/sie bestimmt, wie mit seiner Arbeit umzugehen ist (die kann auch komplett Eigen sein, braucht aber m. E. gewisse Formulierungen) . Er muss es aber festhalten um am Ende irgendwelche Ansprüche durchsetzen zu können.
 
der Gewinn, um den man streiten müsste
Der Schaden für den Urheber ist meines Wissens der entgangene Umsatz. Dem Urheber kann man nicht anlasten, ob der Dieb rentabel geklaut hat oder nicht. Dazu käme noch ein Unterlassungsanspruch mit entsprechenden Strafen. Irgendwann kann das dann auch strafrechtlich ein Thema werden - Das Strafverfahren im Urheberrecht – Was Sie wissen müssen und wie Sie am besten vorgehen - OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte.

Gruss, iwii
 
Es gab auch großes Klagen wegen fremdgezeigter Bilder. Das hat schon was mit 'erschlagt die Monster, solange sie klein sind' zu tun.

Poldij
 
mittlerweile hat sich da ja so eine Abmahnindustrie entwickelt--ganze Völkerscharen von Rechtsanwälten haben Dollarzeichen im Auge...
...oh ja - und schießen auch schon mal in ein Nest, in der Hoffnung, da ist etwas zu holen, wobei keiner der Betroffene nie mit dem 'Klau' zu tun hatte.
Man ist dann trotzdem jahrelang im Zielkreuz und bekommt ständig Auffordreungen und Mahnungen, damit endlich Geld fließt.
In meinen Augen, eine Erpresserindustrie... :mad:
 
Auch wenn ich den Shitstorm jetzt auf mich ziehe. Geht es hier ernsthaft um das geistige Eigentum des in Post 5 gezeigten Teiles?

Nein, ist doch auch beschrieben, dachte ich jedenfalls.

mittlerweile hat sich da ja so eine Abmahnindustrie entwickelt--ganze Völkerscharen von Rechtsanwälten haben Dollarzeichen im Auge

Das ist halt die andere Seite, die mich stört: Wenn der Anbieter -- aus einem für uns alle kostenlosen Angebot -- illegal ein komplett überteuertes schafft und der Rechtsanwalt dann noch sein zusätzliches Häufchen von Geld verdienen will, ist uns allen eher nicht geholfen.
 
Geht’s jetzt wirklich um die Zeichnung für die Sonnenblende (#5) ?
Wenn ich schon mal so eine Beschwerde hier loslasse, wäre es wirklich nett zu wissen worum es eigentlich geht.
Ansonsten … mach mal.
Grüße Ralf

Der Schaden für den Urheber ist meines Wissens der entgangene Umsatz. …GAESSLER Rechtsanwälte[/URL].

Gruss, iwii

Jetzt bin ich erstaunt: Umsatz interessiert mich wenig - ich lebe vom Gewinn.
Meine Erfahrung seit '91: Nicht immer macht man als Firma mit viel Umsatz auch ordentlich Gewinn.
Das mag branchentypisch unterschiedlich sein - bei uns ist das so.
Bin ja keine gelernte Buchhalterin, aber Umsatz ist das was rein und rausgeht.
Gewinn ist die Differenz zwischen rein und raus.
Wenn in der Firma davon was „hängen“ bleibt.
Sonst ist es Verlust.
Der Umsatz kann riesig sein - wenn ich am Ende des Jahres nur einen einzigen € mehr habe, als „reingesteckt“, dann … herrscht Trauer.
Bitte um Entschuldigung - aber gerade von @iwii hätte Ich diese Verwechslung nicht erwartet.
Grüße Ralf
 
In der Fotografie haben in den 2000ern Fotografen laut eigene Aussagen einfordern lassen:

marktüblicher Satz wenn man nicht einen konkreten höheren Schaden nachweisen konnte
+ Aufschlag wegen Unterlassung der Urhebernennung
+ ggf. Aufschlag für unerlaubte Änderung
+ Satz des Anwalts für das Schreiben
 
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