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Sondermodell 118 625 DR im Flickenlack

Hey Leute,
nun haut Euch bitte nicht meinetwegen die Köppe ein.
Die Bratpfannenumfrage war nicht 100% ernst gemeint.

Eine Lösung ist in Aussicht.

Obwohl, wenn Sie jemand als seltsamen Einzelgänger haben will,
vielleicht sollte ich Sie zu eB..:fasziniert:
 
Servus Kö-Fahrer,

da hast du mich Missverstanden, ich wollte dir in keiner Weise zu nahe treten!!!!

Wollte nur sagen das es das Problem,quasi den Verkauf der Lok, damit nicht regelt!!! Ich meine wenn du was kaufst möchtest du doch sicher was haben, was in Ordnung ist. Nur das meinte ich damit. Sorry an dich wenn es dich persöhnlich angegrifffen hat!!!

Der Tipp in dem Sinne ist aber sicher nicht schlecht, werde sehen was mir WIEMO zu diesem Problem sagt!!!!

Gruß
 
Mir kam zu Ohren, das wäre die erste Reklamation dieser Art bei diesem Modell...
 
ich denke mal eine entsprechende Mail an Tillig könnte da für Klärung oder eine Lösung sorgen ... der Mangel ist ja zweifelsfrei, wenn auch etwas später feststellbar und ich denke das sich da am Rahmen etwas machen lässt, vielleicht noch leichter als am Gehäuse
ich weiss er Händler ist zuerst in der Pflicht bzw. über ihn sollte es eventuell laufen
 
Vielleicht sollte man es etwas pragmatisch betrachten:

Die ersteigerte Lok ist objektiv mangelhaft.
Selbst wenn ein Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer bestehen sollte, wird dieser wegen der Seltenheit der Lok kaum eine andere liefern können.
Somit bliebe allenfalls Rückabwicklung.

Aber bringt Dich das gerade bei dieser Lok weiter?
Ich denke, wenn Tillig überhaupt einen Ersatzrahmen liefern kann, ist dessen Tausch das geringere Übel.

MfG
 
@sven 27:Entschuldigung angenommen. Ich habe eine SM 118 070 wo an einer Front kein Lokschild aufgedruckt ist. habe sie auch bei eb.. gekauft und behalten als Fehldruch in meiner Sammlung und wenn sie doch mal läuft dann hamses halt vergessen anzuschraube... in deinem falle würde ich aber Wiemo in die Pflicht nehmen, dieser sollte das Problem eigentlich mit Tillig klären.
 
Das heißt ich hab jetzt ein Unikat!!!???

Gruß

Kö-Fahrer:

ich werde sie zurücknehmen und genau das machen was du geschrieben hast, an WIEMO hab ich schon eine EMail verfasst und morgen werde ich mal durchrufen.Schauen was dabei rauskommt!! Ach ja, meine SM 118 ist ok, hier hatte ich wohl mehr Glück.
 
ja richtig, momentan ist sie bei dir!! Wie gesagt, WIEMO hab ich schon gemailt und morgen werde ich da noch anrufen.Schauen wir mal.
 
Bei derart offensichtlichen Fehlern auf der Seite des Herstellers wird dieser nach meiner Erfahrung mit ihm die Lok kostenlos ins RAW Sebnitz zurückholen und dort eine erstklassige Generalüberholung durchführen.

Sonderserie hin oder her, ein Hersteller ist per Gesetz dazu verpflichtet jahrelang Ersatzteile liefern zu können. Ich glaube, es waren 10 Jahre, bin da aber nicht sicher, aber auf jeden Fall für die Dauer der Garantie (1 Jahr) und die anschließende Dauer der Gewährleistung (2 Jahre). Ich denke aber nicht, dass Tillig da Probleme machen wird. Der Händler Wiemo ist Händler und hat mit der Garantie nichts zu tun. Garantie gibt es immer nur beim Hersteller. Genau deshalb muss man eine Ware auch nicht zu dem Händler zurück schaffen, bei dem man sie gekauft hat. Allerdings kann man den Händler die Sache managen lassen.
 
Hallo Harka,

da liegst Du leider erst mal daneben.

Alleiniger Vertragspartner des Käufers ist der jeweilige Verkäufer, und ausschließlich der Verkäufer ist gesetzlich zur Sachmängelhaftung verpflichtet. Gegenüber einem Hersteller hat man als Käufer zunächst mal keinerlei gesetzlich vorgegebene Rechte (mal abgesehen von den eher etwas exotischeren Produkthaftungsregelungen). Der Verkäufer haftet für die Dauer von 2 Jahren ab Verkauf für die Fehlerfreiheit des Verkaufsgegenstandes, wobei innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf der Verkäufer zu beweisen hat dass die Kaufsache bei Übergabe fehlerfrei war, danach muss der Käufer beweisen dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Der Verkäufer kann, so er gewerblich ist, bei gebrauchten Waren den Zeitraum von 2 auf 1 Jahr verkürzen, die Sachmängelhaftung aber niemals ganz ausschließen. Ein privater Verkäufer kann die Sachmängelhaftung komplett ausschließen, haftet aber immer für arglistig verschwiegene Mängel.

Unabhängig davon KANN (nicht muß) der jeweilige Hersteller eine zusätzliche Garantie bieten. Wird diese Garantie angeboten, dann muß der Hersteller diese Garantiebedingungen auch einhalten, aber der Hersteller kann die Garantiebedingungen nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten. Tillig bietet jedoch keine solche Garantie. Darüber hinaus KANN (wieder: nicht muß) der Hersteller im Rahmen der Kulanz Probleme zu lösen versuchen. Dieses macht Tillig bekannter maßen recht umfangreich. Wichtig ist aber, darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, d.h. "zwingen" kann man hier Tillig zu gar nichts.

Im konkreten Beispiel mit der Lok KANN man sich also an Tillig wenden, und die Erfahrung zeigt dass dort sehr häufig auch schnell und unbürokratisch geholfen wird. Wenn Tillig aber "Nein" sagt (warum auch immer) dann kann man gegen Tillig nichts durchsetzen.

Anders sieht es in diesem Fall gegenüber WieMo als Händler aus. Der (Erst-)Käufer hat gegenüber WieMo den Rechtsanspruch auf Lieferung einer mängelfreien Sache oder Rückabwicklung des Kaufvertrages. Entweder Wiemo liefert also eine fehlerfreie Lok oder erstattet den Kaufpreis zurück. Dieser Anspruch ist tatsächlich auf zwingende gesetzliche Grundlagen gestützt und kann im Fall des Falles auch gerichtlich durchgesetzt werden. Da die Sache mit dem fehlenden Druck auch nach Ablauf von mehr als 6 Monaten eindeutig als Herstellungsfehler beweisbar ist greift hier auch tatsächlich die zweijährige Frist.

Gruß

Jochen

P.S. Nur zur Sicherheit: IANAL und das vorgeschriebene stellt keine Rechtsberatung dar
 
Hallo

Ich hab auch schon mal eine BR01 über ebay ersteigert (Natürlich wars kein Sondermodell) und habe diese bei Tillig Reklamieren müssen weil diese sehr schlecht gefahren ist.
Das Modell wurde ohne Probleme fahrtüchtig gemacht.
(Aber erst zum 2.en male der Reklemation, mann weiß ja der schlechten Motoren der 01)

Der Verkäufer wurde natürlich auch vorher Informiert, Seine Ausage war: Das das Modell überhaupt noch nicht mal aus der Verpackung gekommen ist.
 
Hallo an alle,

also die Antwort seitens WIEMO ist völlig zufriedenstellend, ZUSCHICKEN UND ES GIBT EINE NEUE!!!!

Also so weit alles in Ordnung.

Gruß
 
Bilder BR118 625

Hallo alle 118 625er Flickenlokbesitzer

Hab mir gerade hier nochmal alles durchgelesen bzw.habs durchflogen.
Und hab eigendlich keine weiteren Vorbildfotos der Lok gefunden außer die auf der Wi-Mo Seite.

Hab da mal im Netz gestöbert und hab noch was gefunden.
http://dr-lokomotive.de/v180/v180.htm dann auf Bildgalerie, BR 118,und dann die Gruppe der BR118 601 bis 118 625 anklicken.

Die 118 625 sollte dann jeder finden. Sogar mit schwarzen Drehgestellen.



Und dann noch dieses:http://www.bahnbilder.de/name/einze...land~Dieselloks~BR+228+(DR+V180,+BR+118).html
 
Entweder bist du blind, oder hasts bewusst Übersehen.
Die 625 hatte zum dargestellten Zeitpunkt graue Drehgestelle. Schwarz wirken sie nur, weil die Lok ewig keine Bürste gesehen hat, deshalb ists nicht weiter schlimm.
Es gab Ausnahmen, aber ist bei der 118/228 eher unwahrscheinlich. Und die Sparlack hatten alle graue. Bei den V100 gab es bis zuletzt schwarze Drehgestelle, aber das ist hier nicht gefragt.
 
Die Bucht wäre ne`Möglichkeit. Die Preise schwanken da aber. Die Letzte die ich dort gesichtet habe ist glaube für 149,- raus. Aber auch schon 189,- waren drin.
 
Ich finde sie nicht schlecht. Mit dem Wert ist so eine Sache. Das muss jeder für sich entscheiden. Wenn sie dir gut gefällt (Bilder davon findest du ja hier im Board), dann geh auf die Jagd.

Oder du kaufst für das Geld ne`andere schöne 118er oder Wiemos neue Flickenlok oder... Da gibt es viele Möglichkeiten.

Die Auflage waren 300 Stück.
 
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