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Sprachen auf Schildern in Personenwagen der DR Epoche IV

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Eher unsicher. Das müsste uns mal ein Jurist bestätigen. Stichwort: Rechtsnachfolger eines Rechtsnachfolgers.

Und ja, alle Länderbahnen gingen in der neugeründeten DR und den späteren Verwaltungen auf.
Wie sonst?
Ich meinte mit "DR" diejenige der SBZ/DDR.

Insofern konkretisiere ich meine Frage: War die DR (1945-1993) auch der Rechtsnachfolger der K.P.E.V.?
 
Ich meinte mit "DR" diejenige der SBZ/DDR.

Insofern konkretisiere ich meine Frage: War die DR (1945-1993) auch der Rechtsnachfolger der K.P.E.V.?
Da es 25 Jahre keine K.P.E.V. mehr gab verstehe ich die Frage nicht.
 
Da es 25 Jahre keine K.P.E.V. mehr gab verstehe ich die Frage nicht.
Ok, noch mal von vorne:
Das Gründungsmitglied der UIC war die Deutsche Reichsbahn von 1922.

Es wurde die Behauptung aufgestellt, dass die DR der SBZ/DDR Gründungsmitglied dieses UIC gewesen sei, mit der Begründung, dass selbige ja der Rechtsnachfolger der DRB gewesen ist.

Da aber zwischen dem Ereignis (Gründung der UIC) 1922 und der DR der SBZ/DDR (1945/1949) mehrere Gesellschaften existierten, die jeweils Rechtsnachfolger des Rechtsvorgängers waren, würde dies bedeuten, dass ein Rechtsnachfolger auch die Rechte und Pflichten aller Rechtsvorgänger übernehmen darf oder kann oder muss.

Und ob dies tatsächlich juristisch möglich ist, war meine Frage. Und wenn dem so wäre, müsste ja die DR der SBZ/DDR irgendwie auch Rechtsnachfolger der K.P.E.V. sein.
 
Und welche Folgen hätte das? Oder was hat das eine mit dem anderen zu tun. Vor allem im Zusammenhang mit der UIC?
Das eine hätte mit dem anderen nichts zu tun. Das habe ich ja bereits im Beitrag #19 beschrieben (Stichwort: Rechtsnachfolge vs. Rechtsidentität).

Bleibt nur die Frage, wer hier wessen Rechtsnachfolger ist. Mehr nicht. Ist hier ein Jurist anwesend?
 
kann noch was beitragen zum rätseln
smad-befehl 11.8.1945 , Transportabteilung Nr. 8: Übertragung des Eisenbahnverkehrs in der SBZ und Groß-Berlin an die deutschen Eisenbahnen zum 1. September 1945
schafft ein Befehl einer Besatzungsmacht in einer Teilzone eine Rechtsnachfolge?

die DR in der DDR war nicht der Nachfolger der DRG o. DRB

m fg
fp
 
Wenn A der Rechtsnachfolger von B und B der Rechtsnachfolger von C ist, ist A natürlich auch der Rechtsnachfolger von C. Zumindest wenn zwischendurch keine Anteile der Rechtsnachfolge veräußert/abgegeben (oder wie auch immer) werden. Dann werden aber die alten Rechte und Pflichten und Anteile über entsprechende Verträge geregelt. Wenn es die nicht gibt, weil die Ereignisse das nicht ermöglichten, dann wird es interessant.
Und da die DB ja nicht aus dem Nichts entstand...

Das hat aber nichts mehr mit der Ursprungsfrage zu tun, wenn die drei Sprachen gesetzt sind, ist der aktuelle Zustand der Länder und Gesellschaften doch egal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn A der Rechtsnachfolger von B und B der Rechtsnachfolger von C ist, ist A natürlich auch der Rechtsnachfolger von C
ist m.E. Friedenslogik, nicht anwendbar bei zweimaligen totalen Kriegsbrüchen u. Gesellschaftsbruch (1989)
Die DRG war Bestandteil des Versailler Vertages;
Die DRB war (vertragswidriges) Sondervermögen des Deutschen (III.) Reiches;
Die DB Sondervermögen des Bundes
Die DR/DDR als Sondervermögen in Bundeseigentum überführt
heute Deutsche Bahn
... Ende gut , alles gut???

mfg
fp
 
Das gilt schon, aber natürlich gilt auch: wenn A nicht Nachfolger von B ist, ist sie auch nicht (zumindest nicht automatisch) Nachfolger von C.
Ob die DR überhaupt die Rechtsnachfolge der DRB angetreten hat, und diese wiederum die der DRG, weiß ich nicht und habe auch nichts dergleichen behauptet.
 
glücklicherweise betreiben und pflegen wir Traditionsfolge, und da lassen wir uns A und B und C nicht nehmen ;)

mfg
fp
 
Vielen Dank an alle für die Hintergrundinformationen zur Ursprungsfrage.

Viele Grüße

Uwe
 
(...)
schafft ein Befehl einer Besatzungsmacht in einer Teilzone eine Rechtsnachfolge?
Interessanter Ansatz! Die Rechte und Pflichten der jeweiligen "Rechtsnachfolger" (DR-West/DB & DR Ost) hätten ja im Potsdamer Abkommen geregelt sein müssen, was nicht der Fall war. Und da die Kapitulation ja eine bedingungslose war und alle staatlichen Institutionen des Reiches aufgelöst wurden, könnte dies auch auf die DRB zutreffen. Und ohne Rechtsvorgänger kein Rechtsnachfolger.

... mal so ins Blaue geraten.
 
Die "DDR" Reichsbahn hatte den Namen ja behalten und in Westberlin noch sehr lange zu DDR Zeiten die S-Bahn betrieben, da muss trotz der Kapitulation die Rechtsnachfolge erfolgt sein.
 
Da zur letztem Diskussion, die nichts mehr mit der Frage des Threaderöffners zu tun hat, er mit den gegebenen Antworten zufrieden ist,
mache ich jetzt hier zu.
Dann hört dies auf:
... mal so ins Blaue geraten.
 
Die "DDR" Reichsbahn hatte den Namen ja behalten und in Westberlin noch sehr lange zu DDR Zeiten die S-Bahn betrieben, da muss trotz der Kapitulation die Rechtsnachfolge erfolgt sein.
Das basierte aber auf einer Vereinbarung der Siegermächte, dass lediglich die Betriebsrechte bei der DR lagen. Infrastruktur und Immobilien in West-Berlin waren Sondervermögen. Nur deshalb behielt die DR bis zum Schluss auch ihren Namen bei, da man befürchtete, dass eine "Staatsbahn der DDR" diese Betriebsrechte in West-Berlin verlieren könnte.
 
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