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Spitzen - / Schlußbeleuchtung von Lokomotiven / Zügen

Roland TT

Foriker
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Jeßnitz
Hallo an Euch,

Heute habe ich mal wieder eine Frage in Sachen Spitzenbeleuchtung an die Egschberden.
Auf vielen Bildern im DSO sieht man bei Lokomotiven die Spitzenbeleuchtung mal Ein - und wiederum auf andern Bildern Ausgeschalten. Dass bei Dunkelheit die Spitzenbeleuchtung eingeschaltet sein muss ist ja klar, nur häufig sieht man die eingeschaltete Spitzenbeleuchtung auch bei klarem Tageslicht.
Wonach richtete sich das Einschalten der Spitzenbeleuchtung denn nun? Unser geschätzter Foriker Jay347 sagte mir beim letzten Stammtisch in LE ab 18.00 Uhr wurde / wird das Spitzenlicht eingeschaltet, allerdings glaube ich nicht dass man im Sommer 18.00 Uhr schon Spitzenlicht braucht. Gab es hier vielleicht verschiedene festgesetzte Zeiten?
Frachen über Frachen …

MfG

Roland TT
 
Nach der heute gültigen KoRil 408 ist (bei Zugfahrten) als führendes Fahrzeug immer, also unabhängig von den Sichtverhältnissen, mit Spitzenbeleuchtung zu fahren.
Das war aber nicht immer so. Meines Wissens galt das bei der DR in der Ep. IV noch nicht.
Den Zeitpunkt, ab dem es generell vorgeschrieben wurde, weiß ich aber nicht.

MfG
 
Das Einschalten der Spitzenbeleuchtung bei Tage und sichtigem Wetter ist eine Weisung der Neuzeit, sprich Epoche V. "Meines Wissens" muß das so anno 1997 gewesen sein.

MfG
Mathias
 
Danke für Eure Infos.
Wie war es denn nun in der Epoche 3 bzw. 4? Wie geschrieben hatten viele Lokomotiven die Spitzenbeleuchtung ja nicht immer eingeschalten. Hier müsste es doch auch eine Richtlinie gegeben haben.

MfG

Roland TT
 
Hallo TT-Waschbär hat recht das mit dem Spitzenlicht immer an kam erst zu AG Zeiten meines Wissens so bei 2001 rum . Ich bin mir sicher das wir das Spitzenlicht im Jahre 2000 ( als ich BR.111 Fortbildung hatte ) nicht immer an hatten !
 
Damals gab es je nach Jahreszeit feste Uhrzeiten und natürlich bei Unsichtigem Wetter(Nebel).
Ausserdem musste bei bestimmten Strecken das Spitzensignal immer an sein(Strecken mit Tunneln,unübersichtlichen Stellen und so weiter).
Heute muss das Spitzensignal immer an sein.

stamy
 
...Licht war zu setzen bei "Unsichtigem Wetter" - das heißt, Dunkelheit genau so, wie Starkregen oder Schneefall und Nebel.
Die genaue Definition über "Unsichtiges Wetter" hab ich aber jetzt auch nicht parat.
Da können aber bestimmt unsere gestandenen Lokführer helfen...
(im übertragenen Sinne: Willy wird's wissen ;) )
 
Hallo Roland TT,

im Signalbuch der DR von 1958 steht in §1 (5):
Signalbuch der DR von 1958 schrieb:
Die für die Dunkelheit vorgeschriebenen Signale (Nachtzeichen) sind mit dem Eintritt der Dämmerung ohne Rücksicht auf Mondschein oder sonstiges Licht bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden. Eine Übersicht der Zeiten, in denen die Nachtzeichen anzuwenden sind, enthält Anlage 1."

In der Anlage 1 "Zeiten in denen die Nachtzeichen anzuwenden sind (Beleuchtungszeiten)" wird z. B. als Beleuchtungszeit vorgeschrieben:

  • für den 16. bis 31. März: 18.40 bis 5.50 Uhr
  • für den 1. bis 15. Juni: 20.40 bis 3.30 Uhr

Hier gelten dann noch Einschränkungen bezüglich Nebel, Schneegestöber u. ä. sowie Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit.

Außerdem regelt § 44 (Signale an der Zugspitze):
Signalbuch der DR von 1958 schrieb:
(2) Die Nachtzeichen der Signale sind auch bei Tage anzuwenden
a) bei unsichtigem Wetter, wenn die Tageszeichen auf 100 m nicht mehr deutlich erkennbar sind,
b) bei Fahrten durch Tunnel, wenn es im AzFV bestimmt ist,
c) an den Wendezugsteuer- und -befehlswagen.​
 
Oh Ihr seit ja Klasse. Danke für die Infos. Habt ihr ganz dolle gemacht.
Ich lag also mit meiner Einschätung zusammen mit der Info vom Jay347 nicht ganz so falsch.
Wie geschrieben Danke nochmal.

Vielleicht eine kurze Frage zum Schlußlicht noch, kann ich davon ausgehen dass das immer an sein musste? Das ist zumindestens meine Info eines
Forikers aus dem TC - Forum. Nicht dass ich das Anzweifeln möchte, nur war das in der Epoche 3 bzw. - 4 wirklich so, oder war das auch mit den Lichtverhältnissen geregelt?

MfG

Roland TT
 
Hallo Roland TT,

die Tageszeichen Zg 3 (Regelschlußsignal) und Zg 4 (Vereinfachtes Regelschlußsignal) waren die Oberwagenscheibe bzw. die Schlußscheibe. Die waren halt am Tage so "an" wie möglich. Die Nachtzeichen waren die Oberwagenlaterne (Zg 3) bzw. die Schlußlaterne (Zg 4). Für Signale am Zugschluß galten laut § 45 die gleichen Bestimmungen für die Anwendung der Nachtzeichen am Tage wie in § 44 (2) a und b.

Edit: Zg 4 führten u. a. einzeln fahrende Lokomotiven, Lokomotivzüge und Lokomotiven am Schluß geschobener oder nachgeschobener Züge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damals gab es je nach Jahreszeit feste Uhrzeiten und natürlich bei Unsichtigem Wetter(Nebel).
Ausserdem musste bei bestimmten Strecken das Spitzensignal immer an sein(Strecken mit Tunneln,unübersichtlichen Stellen und so weiter).
Heute muss das Spitzensignal immer an sein.

stamy

Typische Strecke war/ist Heidenau-Altenberg. Da fuhr/fährt man auch bei bestem Wetter mit Licht (wegen den vielen Tunnels und Waldabschnitten):

1. Altenberg (Erzgeb) - 21.02.1993
2. Dohna (Sachs) - 12.09.1995
3. Glashütte (Sachs) - 30.05.1994
 

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Wenn ich das Alles richtig verstanden habe hat / muss jeder Zug ein Schlußsignal entweder beleuchtet (nachts) oder unbeleuchtet (Tagüber) haben.
Dann habe ich auch hier einigermaßen richtig gelegen.
Danke nochmal Allen für eure Mithilfe.

MfG

Roland TT
 
Ja und irgendwo steht auch geschrieben, unter welchen Bedingungen besetzte Reisezüge auch tagsüber selbstleuchtendes Schlusslicht haben müssen.

Gruß ebahner
 
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