Hallo Jasch
Eine umfassende und allgemeingültige Antwort wirst Du auf Deine Frage wahrscheinlich nicht bekommen- es sei denn jemand, der direkt mit derartigen Dingen zu tun hat, meldet sich hier noch.
Zunächst ist der Zeitrahmen zu beachten: Es hat vor 40 Jahren andere Fristen gegeben als heute. Die in Deinem Link beschriebene Situation ist sehr neuzeitlich und die enthaltenen Informationen nicht auf bspw. 1974 anwendbar, abgesehen davon, daß sich die Verhälnisse bei DB und DR einerseits sowie DBAG andererseits unterschieden haben.
Ich trage mal die wenigen Informationen zusammen, die ich noch im Hinterkopf habe (nur DR) :
Bremsuntersuchung alle 6 Monate, Bremsrevision alle 18 Monate (? ich glaube, es waren 18)- Frist durfte nicht verlängert werden!
Grundsätzlich gilt für die DR der Instandhaltungsabschnitt IA1 als Grundwert, auf dem sich alles andere aufbaut. Der lag 1979 bei der 118 bei 225 Motorlaufstunden, bei der 120 bei 5000 Laufkilometern. Am Ende der ersten IA1 war eine I1 fällig- eine Lokwartung (je mehr ich schreibe, desto unsicherer werde ich, ob das auch alles so stimmt). Nach der 2. IA1 ist IA2 abgeschlossen und eine Frist in der Werkstatt fällig: die I2. Ich glaube, es kam nach der 6. IA1 eine Frist I3 usw. Die Fristen I1 (Lokwartung) und I2-I4 wurden im Bw ausgeführt (Lokunterhaltung), ab I5 dann im Raw (Lokinstandhaltung). Zur I5: In den 80ern hat man bei der I5 versucht, die Raw zu entlasten und diese in dafür ausgerüsteten Groß- Bw wie Neustrelitz und Erfurt (beides für BR 132) ausführen lassen. Bei der Baureihe 120 gab es aus diesem Grund statt der ersten I5 eine Frist I4/2, die mit erhöhtem Arbeitsumfang noch im Heimat- Bw erledigt wurde.
Klar soll bis hierher sein, daß die Fristen (egal welche, außer Bremsuntersuchungen/-revision) davon abhängig waren, was die Maschine an Motorlauf-h oder Lauf- km geleistet hat. Es hat also Streuungen gegeben, aber auch einen Maximalwert, ab dem die Maschine auf jeden Fall in die Revision mußte, und den ich nicht kenne.
Analog die Verhältnisse bei der E-Lok, hier nur nach Lauf- km.
Etwas spezieller lag die Geschichte bei der Dampflok. Hier waren die Plan- oder Auswaschtage im Bw fortaufend durchnummeriert und ab einem bestimmten Plantag war dann die Zuführung ins Raw fällig. Ab wann das war, weiß ich nicht mehr; Fakt ist aber, daß es keine 30er Nummern bei den Plantagen gab- also spätestens der 29. Plantag war der letzte (aber wahrscheinlich eher). Der Abstand von Plantag zu Plantag richtete sich hier nach den Einsatztagen unter Dampf- also auch Reserve- und Heizloks- und auch nach der Härte des Kesselspeisewassers am Ort (siehe auch
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?17,6170429,6173610#msg-6173610- evtl. muß erst auf der Eröffnungsseite der Text "hier geht es zur gewünschten Seite" angeklickt werden). Von diesen ganzen L3 und K4 usw.- Revisionen, die bei der Dampflok ausgeführt werden, habe ich keine Ahnung, aber um den Abstand zu demonstrieren, der zwischen den Raw- Aufenthalten liegt, kann man sich hier mal durchklicken ( Achtung: nicht bei jeder Lok ist eine BB- Abschrift hinterlegt):
http://www.reichsbahndampflok.de/blaetter_52_8/index8001-8200.html
Zuletzt noch: bei Dieselloks wurden nur Revisionen V6 und 7 angeschreiben (also keine I5- aber ob das immer so war?); Ob es Bedarfs- Fristverlängerungen bei der DR überhaupt gegeben hat, weiß ich nicht, aber ich möchte es bezweifeln, weil ich bis etwa 1992 nie von so etwas gehört habe. Wenn doch, dann aber nicht mal ansatzweise in den Dimensionen wie heute zulässig (1 oder 2 Jahre).
Mein alter Meister erzählte mir noch, daß die V200 am Anfang rund alle 3 Jahre ins Raw einfuhr und in den 80ern lagen die Abstände bei etwa 4 Jahren, es hat also eine generelle Streckung der Lauf- km- Fristen gegeben- vielleicht nicht unbedingt bei den Fristen im Bw, aber dann auf jeden Fall bei den Fristabständen I6 und 7.
Ich hoffe, daß sich hier noch ein paar Leute melden, die mehr wissen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sela
Ach so: 6 Jahre auf keinen Fall! (Ich kann mich noch erinnern, als bei den 202/204 die Fristen auf 6 Jahre gestreckt wurden- so um/nach 1993/94- sind bei älteren Loks, die eigentlich schon im Raw hätten stehen bzw. schon lange wieder aus diesem hätten zurück sein müssen , laufend die Kraftstoffgrobfilter zugesetzt gewesen. Ursache war abgeblätteter Lack in den Tanks und diesen Ärger gab es vorher nicht.)
Alles ein bißchen unklar ausgedrückt: Das "I" z.B. bei I5 bedeutet allgemein Instandhaltungsstufe und wird betriebsintern nicht oder kaum verwendet- zumindest nicht in den Betrieben, in denen ich zugange war. Hier wurde je nach Traktionsart statt dem I ein V oder E verwendet, also als Beispiel V4 für eine große "Durchsicht" an einer Diesellok im Bw oder E7 für die große Revision einer E-Lok im Raw. Zumindest im Bw wurden diese "Durchsichten" tatsächlich "Frist" genannt- hier herrscht also bezüglich von Begriffen wie Revision, Frist, Wartung, Instandhaltung, Unterhaltung, Erhaltung u.s.w. ein scheinbares terminologisches Wirrwarr, das von Außenstehenden kaum zu durchschauen ist und bei dem auch ich immer wieder mal danebengreife.
Letzte Ergänzung: Meine Ausführungen beziehen sich im allgemeinen Zusammenhang auf die 80er Jahre bei der DR und sind hoffentlich einigermaßen richtig.