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Guest
Hallo,
Ich habe eine zugegeben etwas große Anlage geplant von immerhin 1.60 x 2.24mm die längs teilbar ausgeführt wird.
dabei habe ich darauf geachtet, daß die radien mindestens 310mm betragen, da kleinere wohl Probleme machen.
Nun lese ich aber im Tilligkatalog, das einige Fahrzeuge mindestens Radien von 330mm erfordern, daß ärgert mich zunächst und macht mich gleichzeitig stutzig.
Ärgern deshalb, weil es mir die Doppelstockwagen angetan haben.
Stutzig deshalb, weil ja z.B. die IBW einen unteranderem auch einen 310mm Radius haben.
Kann ich trotz der 310mm Radien auf meine Anlage die Doppelstockwagen einsetzen, und was ist eigentlich der Grund für den geforderten Mindesradius von 330mm, den es ja als Fertigmodellgleis nicht einmal gibt ?
Dann bin ich noch über den nicht erklärten Begriff: "Lichtraummaß nach NEM" im Tilligkatalog gestolpert, ist das das Mindesmaß für Tunnel?
Ich habe eine zugegeben etwas große Anlage geplant von immerhin 1.60 x 2.24mm die längs teilbar ausgeführt wird.
dabei habe ich darauf geachtet, daß die radien mindestens 310mm betragen, da kleinere wohl Probleme machen.
Nun lese ich aber im Tilligkatalog, das einige Fahrzeuge mindestens Radien von 330mm erfordern, daß ärgert mich zunächst und macht mich gleichzeitig stutzig.
Ärgern deshalb, weil es mir die Doppelstockwagen angetan haben.
Stutzig deshalb, weil ja z.B. die IBW einen unteranderem auch einen 310mm Radius haben.
Kann ich trotz der 310mm Radien auf meine Anlage die Doppelstockwagen einsetzen, und was ist eigentlich der Grund für den geforderten Mindesradius von 330mm, den es ja als Fertigmodellgleis nicht einmal gibt ?
Dann bin ich noch über den nicht erklärten Begriff: "Lichtraummaß nach NEM" im Tilligkatalog gestolpert, ist das das Mindesmaß für Tunnel?