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Gleis von Schutzweiche als Ladegleis verwendbar?

schmidti

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Hallo Leute,

kann das von einer Schutzweiche abzweigende Gleis – also das sog. Schutzweichengleis mit einem Prellbock am Ende – auch als (kurzes, 2-3 Wagenlängen) Ladegleis mit Kopframpe verwendet werden? Was sagt die DV bzw. ist dann die Schutzfunktion des Gleises noch erfüllt?

Habe im Antiquariat bisher keine aussagekräftige DV gefunden. Vermutlich ist das in der jeweiligen Bahnhofsordnung geregelt...

Grüße schmidti
 
Keine Ahnung was die DV'en dazu meinen,
ich meine, daß das auf kleineren Bahnhöfen durchaus üblich war, von den Sandgleisen an Steilstrecken mal abgesehen.
Schließlich kostete auch beim Vorbild jede Weiche Geld...
 
Darf es m.W. nach nicht.
Schutzweichen stellen eine Form der Durchrutschwege dar, welche freizuhalten sind.

Alternativ wäre das Gleis als Ladegleis zu deklarieren, dann kannst Du das Hauptgleis aber nur mit 25km/h befahren.

MfG
Steffen
 
Ladestraßen

Die Verlängerung des Schutzgleises als Ladestraße zu nutzen ist durchaus möglich. Dann muss aber eine Gleissperre angebracht werden, damit dort abgestellt Wagen nicht in das Gleis der Zugfahrt rollen können.
Es soll angeblich auch welche in TT geben, wo wir bei einer nächsten Frage sind? Woher stammen die? In der Anlage im Karstadt in Dresden ist auch eine verbaut, zwar recht globig, aber es muss die irgendwie geben.

Gruß
ebahner
 
Hallo!

Wie der ebahner schon schrieb, ist es durchaus möglich. Eine Gleissperre im Ladegleis, damit die Wagen nicht in die Fahrstraße laufen können, reicht als Schutzeinrichtung aus.

Gleissperren in TT gibt es von Art und Detail, http://www.artanddetail.de/kontakt.htm . Sie sind zwar auf der Homepage nicht aufgeführt, aber ein Anruf oder eine E-Mail nach Wernigerode sollte die Probleme klären.

Zwei Bilder des H0-Bausatzes gibt es unter http://www.tt-board.de/forum/showpost.php?p=31978&postcount=7 .

Felix
 
Und wie sieht das mit dem Flankenschutz dann aus?

Schutzweichen stellen doch eine Verlängerung des Durchrutschweges dar.
Ergo müsste in diesem Fall das entsprechende Signal des Hauptgleises zurückversetzt werden, womit der Durchrutschweg wieder stimmt.
Damit würde ja aber keine Schutzweiche mehr sein und die Gleissperre ausreichen, oder?

MfG
Steffen
 
Hallo.
Schutzweichen sind nicht für den Durchrutschweg gedacht. Sie dienen als Flankenschutz, damit einer Zugfahrt seitlich keiner reinknallt (Wagen, Rangierfahrt.) Wenn sie im Durchrutschweg liegt, wird bei einer Einfahrt ohne verringerter Geschwindigkeit die Schutzweiche halt `krumm` gestellt, so das aus der Gegenrichtung kein Zug kommen kann. Hält der Zug dann am Signal, wird die Schutzweiche wieder zurückgestellt, und der Gegenzug kann einfahren, ohne das was passiert.
Gruß
 
Schutzweichen

Steffen schrieb:
Und wie sieht das mit dem Flankenschutz dann aus?

Schutzweichen stellen doch eine Verlängerung des Durchrutschweges dar.
Ergo müsste in diesem Fall das entsprechende Signal des Hauptgleises zurückversetzt werden, womit der Durchrutschweg wieder stimmt.
Damit würde ja aber keine Schutzweiche mehr sein und die Gleissperre ausreichen, oder?

MfG
Steffen

Mit dem Flankenschutz sieht es sehr gut aus. Für Fahrten auf dem durchgehenden Hauptgleis sorgt die Weiche für Flankenschutz, in dem sie in Richtung des Stummels zeigt.
Schutzweichen haben idR nichts mit dem D-Weg zu tun. Durch eine geänderte Stellung der Weiche kann man mit Flankenschutzweichen einen zweiten D-Weg schaffen, welcher dann aber meist kürzer ist und damit die Einfahrgeschwindigkeit herabgesetzt werden muss. Es gibt auch noch Streckschutzweichen, welche am anderen Ende des Gleises angebracht werden, um einen Zug, der sich durch Lösen der Bremsen streckt nicht ins (Durchgehende) Hauptgleis rollt.
Gleissperren dürfen nur dort eingebaut werden, wo keine ZUGfahrten stattfinden, sprich nur auf Nebengleisen! Gleissperren dürfen demzufolge auch nicht im D-Weg liegen.
Außnahmen bilden dabei Grenzbahnhöfe der DR. Wobei ich noch auf der Suche bin, wer das damals gestattet hat und ab wann Entgleiseweichen notwendig wurden.

Gruß ebahner
 
Sicherungstechniker gesucht !

'n Abend
ich kenne zwar die Vorschriften hierzu auch nicht, aber der gesunde Verstand schließt sowas doch aus.
Die Gefahren für die (zu schützende Strecke) sind ja schon von den Vorrednern erläutert. Aber der Verladearbeiter braucht ja auch Sicherheit vor durchgehenden Zügen, Wagen oder was da so rollen kann.... Ich kenne auch kein Beispiel für solche "Doppelnutzung". Lediglich auf Neben- oder Kleinbahnen wäre m.E eine ähnliche Szene denbkbar - aber kann man da überhaupt von Schutzweichen sprechen ?
Grüße ralf_2
 
Die Verwendung von Auszieh/Ladegleisen zur Sicherung gegen Flankenfahrten ist eine durchaus gängige Praxis.
Der Durchrutschweg ist ein anderer Stiefel, ist er nicht vorhanden/frei (besetztes Ladegleis/Ausziehgleis) sind gleichzeitige Einfahrten halt nicht möglich. Sprich der Zug im abzweigenden Gleis muss zum stehen gekommen/das Gleis unbesetzt sein, bevor die Einfahrt des gegen Flankenfahrten zu schützenden Gleises freigegeben wird.
 
Also könnte man zusammenfassen, daß es möglich wäre, aber besser vermieden werden sollte.
Auf Nebenbahnen und Hauptbahnen mit relativ geringer Geschwindigkeiten wäre es machbar.

Dort kann man die Schutzweiche aber gleich als normalen Abzweig ins Gütergleis deklarieren und das Gütergleis per Gleissperre sichern.

Ist das so korrekt?

MfG
Steffen
 
Hallo!

Nein! Die Weiche ins angenommene Gütergleis wird immer Schutzweiche bleiben, wenn im danebenliegenden Gleis Ausfahrten möglich sind! Die Gleissperre ist immer nötig, wenn aus dem/in das Gleis, an welches das Ladegleis gebunden ist, Zugfahrten möglich sind.

Wenn du aus dem Satz vom Jan
Jan schrieb:
Der Durchrutschweg ist ein anderer Stiefel, ist er nicht vorhanden/frei (besetztes Ladegleis/Ausziehgleis) sind gleichzeitige Einfahrten halt nicht möglich.
deinen ersten Satz ableitest, dann hast du nur die Hälfte verstanden, denn aus ebahners Satz
ebahner schrieb:
Schutzweichen haben idR nichts mit dem D-Weg zu tun.
ist ersichtlich, das du da Äpfel mit Birnen vergleichst.

Felix
 
Hallo Leute,

erst mal vielen Dank für die Antworten.

Ich präzisiere mal meine Angaben zum einfachen Gleisplan: Zweigleisige Hauptstrecke mit einem mehrteiligen Bf. An den Bfausfahrten ist in Fahrtrichtung je ein Nebengleis – einmündend in das Hauptgleis – zu finden.

Da ich das Nebengleis auf maximaler Länge für Zugeinfahrten, -ausfahrten bzw. –abstellungen nutzen will, steht das Ausfahrsignal sehr nahe an der Ausfahrweiche. Das, sagte „mein richtiger“ DR/DB-Lokführer, hat eine Schutzweiche in Ausfahrrichtung zur Folge. Die wäre unnötig, würde das Ausfahrsignal entsprechend weit VOR dem Ausfahrsignal stehen.

Nun kam ich – wie am Anfang beschrieben – auf die Idee, ob denn der verlängerte „Schutzweichen-Stummel“ als Ladegleis Verwendung finden kann.

Zwischenzeitlich schließe ich mich der Meinung an: „Also könnte man zusammenfassen, daß es möglich wäre, aber besser vermieden werden sollte.
Auf Nebenbahnen und Hauptbahnen mit relativ geringer Geschwindigkeiten wäre es machbar.

Dort kann man die Schutzweiche aber gleich als normalen Abzweig ins Gütergleis deklarieren und das Gütergleis per Gleissperre sichern.“

Grüße schmidti
 
Also nochmal:

Anbei das Bildchen sollte alles erläutern.

Bein Einfahrt in das obere Gleis, geht der D-Weg (rot) eben in das durchgehende Hauptgleis, also ein andere Zug darf nicht einfahren. Der D-Weg wird durch die Gleissperre gesichert. Damit auch der Ladearbeiter. Bei Einfahrten von links ins gerade Gleis, muss die Weiche entsprechend umgestellt werden, dann sind aber auch keine Einfahrten in das obere Gleis zulässig.

Gruß
ebahner
 

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VERSUCH einer Zusammenfassung

Hallo Leute,

als ambitionierter „Freizeitbahnhofsleiter“, hier lege ich auch gleich einen Teil meiner eigenen Bahnhofsordnung fest, will ich das Gesagte einmal plus meinem eisenbahnerischen Halbwissen zusammenfassen. So ne Art Eigentherapie eben. Bei Schnitzern bitte ich um Korrektur. Im nächsten Leben werde ich sicher Redakteur von Betriebsanleitungen...


Jedenfalls habe ich gelernt:

1. Der Durchrutschweg hat nichts mit der Schutzweiche zu tun(!). Die Schutzweiche mit Zungenstellung zum „Stummel“ dient dem Flankenschutz bei Zugfahrten auf dem Hauptgleis – sollen Rangierfahrten zeitgleich im Nebengleis laut Bf.ordnung zugelassen sein.
2. Eine Schutzweiche ist unnötig, lässt die Bf.ordnung bei Zugfahrten auf dem Hauptgleis keine zeitgleiche Rangiertätigkeit im Nebengleis zu.
3. Der Durchrutschweg geht bei Einfahrt in das Nebengleis – in Richtung Signal mit Haltstellung – über die vom Nebengleis auf das Hauptgleis gestellte Weichenstraße. Eine zeitgleiche Einfahrt eines Gegenzuges ist damit logischerweise verboten.
4. Daraus ergibt sich: Der Standort des Nebengleishauptsignals kann sehr nahe an der Ausfahrt stehen und damit die Nebengleislänge voll ausnutzen, unabhängig von dem Vorhandensein einer Schutzweiche. Ist eine Schutzweiche vorhanden, steht das Signal vor selbiger...
5. Der „Stummel“ der Schutzweiche sollte nur bei beengten Platzverhältnissen (was es auch beim Vorbild gibt) beim Gleisbildaufbau und besonderen betrieblichen Erfordernissen als Ladegleis genutzt werden. Nach Möglichkeit sollte der „Stummel“ entsprechend lang sein oder eben durch die Bahnmeisterei verlängert werden. Voraussetzung der Nutzung als Ladegleis: der Einbau einer Gleissperre.
5a. Alternativ ist die Nutzung des „Stummels“ als Ladegleis durch entsprechende Länge und Deklarierung als Ladegleis von vornherein zu definieren. Bei Zugfahrten auf dem Hauptgleis wird dann analog zur Schutzweichenfunktion – nach Punkt 1 – die Weiche Richtung Ladegleis gestellt und erfüllt damit auch den Flankenschutz.

Hey, liest das hier auch jemand?

Grüße Schmidti
 
Das dürfte wohl die beste Zusammenfassung sein.
Sobald Du dieses Gleis in irgendeiner Form nutzen willst, muß ´ne Gleissperre hin.
Haben wir beide wieder was gelernt, gelle....... ?

MfG
Steffen
 
Fein gemacht Schmidti!

Als Ergänzung noch eine Alternative zu Punkt 3
Schmidti schrieb:
3. Der Durchrutschweg geht bei Einfahrt in das Nebengleis – in Richtung Signal mit Haltstellung – über die vom Nebengleis auf das Hauptgleis gestellte Weichenstraße. Eine zeitgleiche Einfahrt eines Gegenzuges ist damit logischerweise verboten.

gibt es noch eine Alternative: Wenn die Gleissperre im Ladegleis weit genug von der "Schutz"-Weiche entfernt ist, ist es auch möglich, den D-Weg des Nebengleises in's Ladegleis zu legen. Bedingung dafür ist, das der D-Weg vor der Gleissperre zuende ist. Dann steht auch einer gleichzeitigen gegenläufigen Einfahrt in's Hauptgleis nix mehr im Weg.

Felix
 
Lerneffekte

Hallo Schmidti!

Wenn du was gelernt hast, dann ist das schon mal supi, dann konnte man auch was aus den Erläuterungen nehmen.

schmidti schrieb:
2. Eine Schutzweiche ist unnötig, lässt die Bf.ordnung bei Zugfahrten auf dem Hauptgleis keine zeitgleiche Rangiertätigkeit im Nebengleis zu.
:braue:
Jein. Es gilt ein Abstellverbot in dem Gleis. Da die losrollenden Wagen nicht durch das Hauptsignal aufgehalten werden. Rangierverbote muss man dabei nicht zwangsläufig aussprechen.

Nebengleise, sind Gleise, die nicht durch Zugfahrten befahren werden dürfne. Dementsprechend darf es auch keine Einfahrt in ein Nebengleis geben. ;)
Man spricht vom durchgehenden Hauptgleis = Gleis, dass mit den wenigsten Abzweigen zu erreichen ist und von Hauptgleisen = alle anderen Gleise, in denen Zugfahrten gestattet sind. :allesgut:

Gruß ebahner
 
Jetzt mal ganz Dumm!
Ist die Gleissperre in ebahners Zeichnung nicht verkehrt eingezeichnet? Meines Verständnissens nach zeigt der Pfeil in Entgleisrichtung, so das die eingezeichnete Gleissperrefür den Schutz einer Zugfahrt auf der Roten Linie vor fahrten AUS dem Gleisstummel schützt, und nicht die Wagen im Gleisstummel vor durchrutschenden fahrzeugen. Dazu müsste die Gleissperre meiner Meinung nach genau umgekehrt eingebaut sein.
 
Auswurfrichtung der Gleissperre

Njet!

Der ausfahrenden Zug wird von Wagen aus dem Stumpfgleis geschützt. Einen Schutz der abgestellten Wagen im Stumpfgleis vor durchrutschenden Zügen erfolgt ja über den D-Weg, der ins andere Gleis geht.
Sollte der D-Weg ins Stumpfgleis gehen, so ist die Gleissperren erst nach dem Ende des D-Weges anzubringen. Sprich: Der Abstand zwischen Gleissperren und Ausfahrsignal muss größer als der D-Weg sein.

Gruß
ebahner
 
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