• Hallo TT-Modellbahner, schön, dass du zu uns gefunden hast.
    Um alle Funktionen nutzen zu können, empfehlen wir dir, dich anzumelden. Denn vieles, was das Board zu bieten hat, ist ausschließlich angemeldeten Nutzern vorbehalten. Du benötigst nur eine gültige E-Mail-Adresse und schon kannst du dich registrieren.
    Deine Mailadresse wird für nichts Anderes verwendet als zur Kommunikation zwischen uns.
    Die Crew des TT-Boardes

Daddy baut! - Durchfahrtshöhe für Autos

zirne

Foriker
Beiträge
243
Reaktionen
31 2
Ort
Schöneck (Hessen)
Hallo Boarder,

welche Mindesthöhe muß ich beim Unterqueren von Brücken zwischen Straßenoberkante und Brückenunterkante mindestens einhalten???

Bin über die Suche nicht fündig geworden. Hintergrund meiner Frage ist, daß ein Teil der Straße unter der Gleistrasse durchzuführen ist, hierzu die Straße jedoch nicht zu steil sondern nur auf Mindesthöhe abgesenkt werden soll.
 
Kleb doch einfach ein Schild an die Brücke, das eine Höhenbegrenzung angibt. Hier in Drsden haben sie teilweise vor den Unterführungen auch noch stählerne Höhenbegrenzer aufgestellt, an denen die LKWs hängen bleiben bevor sie die Brücke ramponieren.

Brücken mit 4,10m lichter Höhe sind keine Seltenheit. Das sind in TT grad mal knapp 3,5 cm!
 
Jo, in Bad Muskau hats nur 4,00m.
 
Oder weniger, kann man ja Ausrechnen.
Wobei Durchfahrtshöhen bis runter auf 2,80 m (2,33cm Modell) möglich sind, jedoch nur für untergeordnete Straßen.
An Hauptstraßen sollte die lichte Höhe 4,50 m ohne Beschränkung sein. Der Rest muss Ausgeschildert sein.
 
Das Geschriebene stümmt. auf Hauptstraßen muß unter 4,50m beschildert werden, auf Nebenstraßen unter 4m... und das niedrigste, was ich bis jetzt gesehen hab, war auf 2,20m ausgeschildert...

Felix

P.S.: Zum Glück war ich mit 'nem normalen Sprinter unterwegs... mit Hochdach hätt ich da 'nen Problem gehabt...
 
Hier mal ein Auszug aus "Weise/Wiehler - Straßenbau Entwurf und Gestaltung Band I" zum Thema Lichtraumprofil zu DDR-Zeiten.
Laut STVZO darf ein Fahrzeug 4,00 m hoch sein. Größere Höhen sind genehmigungspflichtig.
In der Regel wurde ab 4,20 m beschildert.
Der lichte Durchfahrtshöhe und die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe waren nicht identisch (Sicherheitsabstand). Zum Beispiel betrug die Durchfahrtshöhe der B 2 unter der Bahnbrücke in Bernau früher 4,05 m, ausgeschildert waren 3,9 m.
 

Anhänge

  • LP.jpg
    LP.jpg
    78,8 KB · Aufrufe: 86
Ihr seid unschlagbar, wieder einen herzlichen Dank an alle. Habe jetzt die Infos die ich brauche und sogar noch etwas mehr.

Vielen Dank an Ralf, für die Bilder. Insbesondere die erste flache Brücke wäre ein prima Vorbild für meine Unterquerung.

Bei dem Beitrag von oTTe habe ich mich gefragt, warum Ihr mit all dem Wissen nicht ein Buch für Anfänger wir mir macht? Die Fragen von Anfängern sollten doch ähnlich sein.

Zirne
 
Der lichte Durchfahrtshöhe und die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe waren nicht identisch (Sicherheitsabstand).

... und sind es immer noch nicht!:wiejetzt:

So eine schöne Unterführung gibt es auch im Hinterland von Osnabrück- schöne Geheimabkürzung nicht nur für meinen damaligen Sattelzug!

Ausgeschildert mit 3,80m. Bedeutete einmal aussteigen, Maschine und Trailer ablassen- und siehe da, auch ein Sattel mit 3,95 passte durch.
40 km gespart!

Übrigens durften bei manchen Industriedurchfahrten vor allem Fahrer von Tanklastzügen nicht zerstreut sein. Das obere Geländer bei den Domen ist als Klappgeländer ausgeführt.
Hab mal einen gesehen- oder besser beim Durchfahren gehört, der vergessen hatte, das wieder einzuklappen.
Danach brauchte er es nicht wieder einklappen...:fasziniert:
 
In Arnstadt habe ich mal einen polnischen LKW beobachtet (Brücke am Hauptbahnhof) der gaaaaanz vorsichtig seinen LKW unter die Brücke fuhr. Ständig sah er raus, bis er sicher war, dass es gerade mal so passte. Dann gab er Gas. Allerdings nicht lange. Was er übersehen hatte war, dass hinter der langen Unterführung die Straße stark anstieg und je höher er mit der Zugmaschine den Berg rauf fuhr, um so höher kam sein Auflieger. Ab dem ersten Drittel des Sattelaufliegers fetzte er die gesamt Plane runter und verbog sich den Aufbau. Die Brücke nahm keinen Schaden, aber die F4 war gesperrt.
 
Solche Sachen sieht und hört man ja öfter mal. Mein Großvater war Kutscher der LPG und hat es mal mit seinem H6K geschafft. Allerdings reichte es da etwas Luft aus den Reifen zu lassen um sich zu "befreien".
 
Mein Vater hat einen Tatra-Kipper mit befreit, der vergessen hatte die Kippe runter zu lassen. Nach etlichen Stromleitungen, welche er wohl recht mühelos zersäbelte, versetzte er dann eine stählerne Eisenbahnbrücke um eine Hand breit. Wenn ich mich richtig erinnere, dann war das die am Südbahnhof in Arnstadt.
 
dachte ich mir auch immer, aber die Strecke der Verwüstung war eine lange Gerade (meinte dazu zumindest mein Vater). Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass der Tatra ohne Ladung in den Federn sehr steif ist. Vielleicht merkt man das dann nicht so.
 
Wir haben hier in MD auch einige schöne "Zwangsabladestellen"! ;)
So kamm es öfters vor, das Tawarischi auf seinen Lastern einen 10-Fuß-Container am Hauptbahnhof Ablud. Hier am Hauptbahnhof ist es so, das es eine Bogenbrücke mit oben liegender Fahrbahn ist, also in der Mitte, wo die Strüaßenbahn fährt passt ein mittlerer LKW noch durch, ABER an der seite kann man den Bogen fast mit der Hand berühren, und wenn der LKW zu weit rechts fährt, ist es halt geschehen!
Eine Weitere interessante Stelle ist die gemauerte Unterführung in der Rothenseere Straße! Da sind 25 Gleise einiges tiefer wie die anderen. Das hat zur Volge, das ein teil des Gewölbes ca. 30cm flacher sind, wie der rest. Da kamm es schon öfters vor, das ein LKW-Fahrer vor stand, und sich Vorsichtig unter die Brücke Tastete. Als er dann sah, das er noch 5cm luft hatte, gab er gas, und blieb 5m weiter mit lauten Krachen stehen, da dort der Absatz war, und er fest steckte.
Aucxh schön sind die Abweiser an den Eisenbahnbrücken über die B1 in der Albert Vater Straße, da hat schon so mancher LKW abgeladen, besonderst Tieflader mit Baggern drauf. Aber das beste war ein Autotransporter, der übersah, das er oben (neue) Kleintransporter/Vans drauf hatte, die hinterher alle Cabrios waren!
 
hg 120
kann mann sehen wie mann will, Fakt ist das es so vom Straßenbauamt abgenommen gehört. Aber wir wissen ja, die Mühlen mahlen langsam.
Ich sag nur Farbahnerneuerungen, da können auch mal schnell 20 cm fehlen.
Bsp. gefällig 4,50 m Höhe von Chemnitz nach Österreich.
Fahrt über die A72 nicht möglich da dort Brücken im Plauener Raum 4,30 m haben.
Also Genehmigung über A4 bis Hermsdorf von dort A9 bis Nürnberg, weiter über die A3 nach Passau.
So, nun kommst, A9 km hastenichgesehen Brücke rechts durchfahren mit max 40 km/h, 500 Meter weiter Brücke links Durchfahren mit max 25 km/h.
Bist Du schon mal auf einer dreispurigen Autobahn (ohne Stau) links mit 25 km/h gefahren interessant was da so hinter einen los ist.
An der ersten Brücke passt keine handbreit mehr rein, an der zweiten der links zu durchfahrenden wahren locker 30 cm. was Solls, ich hab's überlebt mit 60 t im Rücken, und ein Wunder meine Rücklichter wahren auch noch da.
 
Auszug aus § 32 StVZO

(2) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Höhe über alles folgendes Maß nicht überschreiten: 4,00 m

Damit ist doch klar, dass du mit deinem LKW eine Genehmigung brauchst.
Die Straßen und Brücken waren im "grünen Bereich", dein LKW war nur zu hoch, da muss man mit Umwegen rechnen.
 
Mit einer Ausnahmegenehmigung kannst Du wesentlich grössere Lasten transportieren.
In der Regel sind 40 Tonnen zulässig, abhänig von der Anzahl der Achsen und deren Abstände.
Nach EU-Recht gibt es auch 44-t Fahrzeugkombinationen zum Transport von 40 Fuss Containern.
 
was Solls, ich hab's überlebt mit 60 t im Rücken, und ein Wunder meine Rücklichter wahren auch noch da.
Daß Du überlebt hast ist kein Wunder, einen Einschlag von zwei Tonnen mit 200km/h hättest Du sicher nur als leichten Ruck wahrgenommen.
Für das Überleben Deiner Rücklichter hat dabei sicherlich eine angemessene Polizeieskorte/Absperrroutine gesorgt, denn sonst hätte sicher irgendein Audi/BMW/Mercedesraser Deinen Auflieger temporär um einen Meter Preßschrott verlängert...
 
Hust, mmmhh ja eine Sonderregelung lag vor, die mir eben Vorschrieb an besagter Brücke LINKS fahren! Und ja Polizeieskorde wahr zwar vorgesehen wurde aus mir unbegreiflichen Gründen nicht gewährt. Abgenommen jedenfals haben Sie mein Wägelchen, die Grünen und mir mitgeteilt das ich so fahren soll.
Desweiteren ist ab 4,50 m Höhe ein Begleitfz pflicht, bis dahin nicht
Dabei jedenfals war eins aus unserer Firma, nur Überholverbot und andere Gebot´szeichen kannste ruhig ausschalten, beachtet e keiner.

Aber oTTe normalerweise sollten bei Neubauten von Brücken eine lichte Höhe von 4,50m Garantiert werden, Nur keine Regel ohne Ausnahme der Ausnahme.

Übrigens die Fahrtstrecken und Zeiten werden von Amtswegen festgelegt, was in manchen Amtsstuben für Leute sitzen kann ich Dir nicht sagen, aber denken.

Aspaltarbeiten unter einer Brücke sind die besten Bsp. dafür das so eine Höhe schnell um 20 cm schrumpfen kann, und die Damen und Herren in Ihren Kämmerlein erst Monate später dies in Ihren Karten ändern führt dazu, das trotz angeblicher ausreichender Höhe ich vor so ein Loch stand und nicht weiter kam, es fehlten halt 5cm.
 
Das Problem liegt in Friedrichshagen auch vor und eh man dann mal feststellte, dass die Durchfahrtshöhe nun doch geringer sei, sind etliche LKW hängen und stecken geblieben. Aber es wollte ja keiner wahrhaben, als ich sagte, die ist zu klein wegen dem neuen Asphalt...
Frage: Passen in Köpenick noch DD durch, da fahren ja leider keine mehr...
 
Zurück
Oben