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Bald Abschied von der BR143 in Dresden?!

Nein, du meinst die Geschwindigkeit die im Fahprlan steht, er meint das Energiesparenende fahren.

Generell schreibt ihr aber gerade alle aneinander vorbei. Der eine schreibt von Höchstgeschwindigkeit der Strecke, der nächste von der Höchstgeschwindigkeit im Fahprlan und der dritte vom Energiesparenden fahren.

Z.B. Meine Pendlerstrecke. Vmax. 160, fährt der Lokführer diese voll aus (darf er Laut Fahrplan auch) holt er 1,5 Minuten raus, da sich die Fahrzeit ggü. den alten Plänen mit Vmax. 140, nicht geändert hat.
 
Heute kurz vor der Rückfahrt konnte ich noch ein Sichtungsbild am Hauptbahnhof machen. Glück gehabt - eine der Dresdner Stammloks...
 

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Da ich mit dem Zeitreise-Express gefahren bin, geht das mit den Untersuchungsdaten in Ordnung. Schwieriger wird's da mit den Oltimern, die vor'm Bahnhof standen.
 
@ Pal:

Ich wollte eigentlich auf folgenden formellen Unterschied hinaus:

Auch wenn im Fahrplan vielleicht 160km/h steht, ist es vielleicht nicht in jedem Fall erforderlich, die 160km/h auszufahren.
Bei pünktlicher Abfahrt am Verkehrshalt A reichen womöglich auch 150km/h, um pünktlich in B anzukommen.
Soweit B nur ein Zwischenhalt ist, darf der Zug dort ohnehin nur zeitiger ankommen, aber nicht zeitiger weiterfahren.

Der Unterschied bei Verspätungen ist der: Da darf der Zug die 160km/h ausfahren, da der Fahrplan (Fahrzeuge und Strecke soweit auch) das zulässt.
Steht aber nur 150km/h im Fahrplan, darf der Zug von sich aus zur Aufholung von Verspätungen keine 160km/h fahren, auch wenn Strecke, Bremshundertstel und Fahrzeuge es zulassen.

Wie es bei Reisezügen gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Bei Güterzügen war es "früher" zumindest möglich, im Falle fehlender Wagen, also Lz-Fahrt im Güterzugfahrplan, nach Absprache mit der BZ Streckengeschwindigkeit fahren zu dürfen.

MfG
 
Mal zurück zum Thema der BR 143 in Dresden, welche Ordnungsnummern sind das, und welche davon haben stationierungsmäßig Dresden noch nie verlassen?
 
@ Pal:

Ich wollte eigentlich auf folgenden formellen Unterschied hinaus:

Auch wenn im Fahrplan vielleicht 160km/h steht, ist es vielleicht nicht in jedem Fall erforderlich, die 160km/h auszufahren.
Bei pünktlicher Abfahrt am Verkehrshalt A reichen womöglich auch 150km/h, um pünktlich in B anzukommen.
Soweit B nur ein Zwischenhalt ist, darf der Zug dort ohnehin nur zeitiger ankommen, aber nicht zeitiger weiterfahren.

Der Unterschied bei Verspätungen ist der: Da darf der Zug die 160km/h ausfahren, da der Fahrplan (Fahrzeuge und Strecke soweit auch) das zulässt.
Steht aber nur 150km/h im Fahrplan, darf der Zug von sich aus zur Aufholung von Verspätungen keine 160km/h fahren, auch wenn Strecke, Bremshundertstel und Fahrzeuge es zulassen.

Wie es bei Reisezügen gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Bei Güterzügen war es "früher" zumindest möglich, im Falle fehlender Wagen, also Lz-Fahrt im Güterzugfahrplan, nach Absprache mit der BZ Streckengeschwindigkeit fahren zu dürfen.

MfG


Gebe Dir voll recht was Fahrplan durch Zeitaufholen entspricht.

Da Fahrplan mit Geschwindigkeit auf der Strecke vorgeschrieben ist, ist nach gesetztliche Richtlinien von DB Bahn und Bahnvertrieb auf dieser Strecke empfohlen mit "angemessener" Geschwindigkeit zu fahren dürfen. Wegen Startbahnhof und Zwischenstation und Endstation müssen alle Zeiten eingehalten werden damit ins Ziel pünktlich ankommen. Häufiger sind immer passiert dass beim Zielort mit zahlreiche Verspätung ankommen. Aufgrund Haltezeitpunkt der jeweils Station maximal 2 Minuten immer hinausgezögert wurde, ist der Hauptgrund warum fast 3 Minuten dieser Zug im Ziwschenstation hält.
es ist immer so wenn Fernzüge , IC, RE immer Zwischenstation max 2 Minuten halten dürfen und dann nach Zeitplan Abfahrt los zu fahren.

Zb Fahrplan in Deutschland sagt: 12:00 Uhr Abfahrt.
Fährt dieser Zug erst 12:20 Uhr Abfahrt, da 20sec später losfährt, ist diese Zeit schon 20 sec im Ruckstand geraten wegen Türschließen, Beobachtung von Fahrdienstleister bzw. Schaffner und Passagiere vom Bahnsteig.

Anderes Beispiel in Japan der es praktische Methode viel besser geworden und Pünktlicher als DB Bahnen.

Beispiel:
Fahrplan sagt: 12:15 ,00 Sec! Uhr Abfahrt
Fährt dieser Zug jedoch pünktlich 12:15 Uhr. Ist aber wahr. Wie haben die gemacht?
Die haben Geheimmethode entwickelt: 12:14 mit 45 sec! Uhr schließen die Türe endgültig zu, Fahrdienstler bzw Schaffner prüfen vom Bahnsteig dass keine Leute ins dieser Zug einsteigt ist der Plan nun 12:14 55 Sec! Uhr exakt aufzeigt darf Fahrdienstler bzw. Schaffner grünes Licht für die Freigabe der 12:14:59 sec pünktlich losfahrt und die Räder rollen exakt um 12:15:00 Uhr manchmal mit paar Sec später (1-2 Sec) ist harmlos.

Und ankommen ins Zielort ist viel früher als erwartet.


Tipp: Prüfe Euch bitte wo Ihr gerade befindet wenn der Zug wo der gerade befindet und wo er hält. Dann zähle bitte die Zeiten beim Zielort.
Ob das Ergebnis rauskommt habt Ihr vor reale Augen als Live-Erlebnis.



Ich habe oft erlebt zwischen Köln und Mannheim mit ICE Zugverbindung. Zwischen fuhr ICE schon 200km/h und in FFM/Flughafen mit fast 5-10 Min Verspätung ankommen und erst in Mannheim pünktlich angekommen, ist aber wahr. Wie es vom Lokführer gemacht hat, ist ein großes Geheimhis leider nicht gelüftet worden.


Aber ich habe Ahnung dass es Möglichkeit besteht sofern vorgeschriebene "angemessene" Geschwindigkeit vom Lokführer auch selbst Entscheidung zu treffen damit er Zeit aufholen kann um Zielort pünktlich ankommen werden.


Ein Beispiel was bestimmt wenige Menschen wie hier wussten und einige nicht wussten.

Eine Strecke A bis Strecke B kann max 200km/h befahren werden.
Laut Fahrplan vorgeschriebene "angemessene" Geschwindigkeit beträgt 140/h.

DIe Abweichung von 60km/h kann Lokführer eigen Entscheidung zu treffen wenn nur Zeitverlust entsteht, dies mit erhöhte Geschwindigkeit erhöhen und nicht drosseln kann er ins Zielort pünktlich zB 180km/h fahren. Da Strecke bis 200km/h zugelassen ist darf Lokführer mit 180km/h nutzen.

So lautet auch Geheimregel von DB Bahn der zukünftiger nicht mehr drosseln können sondern auch Zeitaufholen durch Pünktlichkeit der "DB Bahn Deutschland" die bessere Image zu verbessern ist das Ziel von DB Bahnen um die Richtlinien zu verändern bzw. umschreiben.


Bei Güterwagen Zug ist mit vorgeschriebene Zeitlimit und begrenzter Geschwindigkeit zu berücksichtigen aufgrund die Ladungen von Guterwagen, sonst kippt er es um, auf Verantwortung von Lokführer und nicht DB Bahn der es im Zugabteil steuert.


Heutzutage fahren die Züge mit "langsamer" Geschwindigkeit als damals.
ICE 2 - ICE 3 - max 300km/h fahren.

heute: ICE3 mit moderne Zug ICE4 250km/h fahren. Dafür sind die Beschleunigung wesentlicher schneller um zu starten und um zu bremsen als Damals. Technik sind durch Feinarbeiten verbessert worden:pneumatik, Hydraulik, Mechanische Teile, elektrische Teile durch Hauptsteuerung der es verwaltet.


Habt Ihr schon gemerkt wenn Ihr im ICE sitzt und neben der Zug zum Beispiel S-Bahn der fast gleiche Zeit abfährt, fährt S-Bahn mit höhere Beschleunigung als der ICE, aber Geschwindigkeit von ICE fährt dann schneller als der S-Bahn. So ist Technik Phänomen gelaufen. Hat es mit Schwungmassen von Antriebsräder zutun der es Energie Kraft aufnimmt und dies selbst steuert und Motor-Aufheulen durch Verschleiß schon sich in paar Minuten eine Weile später. (Hybrid-Motor möglich etc..)



Vielleicht erkennt jemand hier was ich meine.

Gruß, Maik
 
nein, daß erkenne ich nicht....
Was hat das mit dem Ende des Einsatzes der BR 143 zu tun ????
 
Die Strecken sind z.B. für 160km/h freigegeben, man fährt nach Fahrplan nur 150km/h, da wäre ja Luft nach oben um in den Puffer etwas Verspätung aufzuholen. Und es ist generell nicht möglich offiziell den Fahrplan für einen gewissen Zeitraum zu ändern ?

Um Gottes Willen, Nein!
Mit der selben Begründung wäre es ja dann auch möglich, Nachts über die Schnellfahrstrecken, mit Güterzügen z.B. 250 km/h zu fahren... Dafür sind die Loks und Wagen aber konstruktiv und Bremstechnisch keineswegs ausgelegt.

Wie schnell ein Zug auf einem bestimmten Streckenabschnitt im Netz der DB fahren darf hängt von vielen Faktoren ab.
Z.B.:
- Zustand und Bauart des Oberbau‘s, der Oberleitung und von Brücken/Tunneln
- konstruktive Höchstgeschwindigkeit der im Zugverband vorhandenen Fahrzeuge
- Bremsvermögen des Zuges (ausgedrückt in Bremshundertstel)
- Stromabnehmereinstellung innerhalb des Zugverbandes
- maßgebendes Gefälle/Steigung
- Vorsignalabstände (zum Hauptsignal)
- Bremsweg der Strecke (siehe Streckenbuch, ehemals ÖRili)
- im führenden Fahrzeug und der Strecke verbautes und funktionierendes Zugsicherungssystem
- Neigetechnik im Fz und Strecke dafür ausgelegt
- das Vorhandensein von Bahnübergängen und Bahnsteigen, sowie deren Bauart
- ggf vorhandener Seitenwind (nur auf HGV-Strecken)
- vom EVU beim EIU bestellte Trasse (unter anderem die bestellte Höchstgeschwindigkeiten der Zuges)

Das alles muss berücksichtigt werden um die Fahrplangeschwindigkeit eines Zuges für einen Streckenabschnitt zu bekommen. Es hat also einen Grund warum der Zug z.B. „nur“ 150 km/h statt 160 km/h fahren darf, sonst würde 160 km/h auch im Fahrplan stehen.
 
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