tommy schrieb:
RIV ist die italienische Abkürzung für “ Regolamento Internazionale Veicoli “ bzw. “ Regolamento Internazionale dei Veicoli “ war ein erstmalig 1922 zwischen europäischen Eisenbahnverwaltungen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Güterwagen. Es wurde am 1. Juli 2006 durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgelöst. Das Zeichen RIV steht jedoch weiterhin für international einsetzbare Güterwagen.
Im RIV wurde festgelegt, welche technischen Bedingungen ( Bauart und Unterhaltungszustand ) ein Wagen erfüllen muss, um international eingesetzt werden zu dürfen und wie er beladen werden muß. Wagen, die diese Bedingungen erfüllten, trugen das Symbol RIV und durften ohne gesonderte Zulassung bei allen RIV-Bahnen verkehren. Anhand der ersten beiden Nummern in der 12-stelligen Wagennummer war ersichtlich, ob es sich um einen RIV-Wagen handelte.
Es waren die Nummern
• 01-09
• 11-19
• 21-29
• 31-39
mit Lücken.
Wagen ohne RIV-Zeichen konnten, wenn sie ein „Sonderraster“ hatten, in den im Sonderraster eingetragenen Ländern verkehren. Wenn ein Wagen weder RIV-tauglich war noch ein Sonderraster für die entsprechende fremde Bahnverwaltung trug, durfte er nur mit einer besonderen Vereinbarung verkehren.
RIV ist die italienische Abkürzung für “ Regolamento Internazionale Veicoli “ bzw. “ Regolamento Internazionale dei Veicoli “ war ein erstmalig 1922 zwischen europäischen Eisenbahnverwaltungen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Güterwagen. Es wurde am 1. Juli 2006 durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgelöst. Das Zeichen RIV steht jedoch weiterhin für international einsetzbare Güterwagen.
Im RIV wurde festgelegt, welche technischen Bedingungen ( Bauart und Unterhaltungszustand ) ein Wagen erfüllen muss, um international eingesetzt werden zu dürfen und wie er beladen werden muß. Wagen, die diese Bedingungen erfüllten, trugen das Symbol RIV und durften ohne gesonderte Zulassung bei allen RIV-Bahnen verkehren. Anhand der ersten beiden Nummern in der 12-stelligen Wagennummer war ersichtlich, ob es sich um einen RIV-Wagen handelte.
Es waren die Nummern
• 01-09
• 11-19
• 21-29
• 31-39
mit Lücken.
Wagen ohne RIV-Zeichen konnten, wenn sie ein „Sonderraster“ hatten, in den im Sonderraster eingetragenen Ländern verkehren. Wenn ein Wagen weder RIV-tauglich war noch ein Sonderraster für die entsprechende fremde Bahnverwaltung trug, durfte er nur mit einer besonderen Vereinbarung verkehren.