tommy schrieb:
RIC ist die italienische Abkürzung für “Regolamento Internazionale delle Carrozze“ und ist ein 1922 zwischen europäischen Eisenbahnverwaltungen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Reisezugwagen. Bis 1982 wurde das RIC von der SSB betreut, seitdem vom UIC. Zur Zeit nehmen 27 Eisenbahngesellschaften aller europäischer Länder außer Finnland, Großbritannien und Irland und am RIC teil.
Im RIC wird festgelegt, welche technischen Bedingungen ( Bauart und Unterhaltungszustand ) ein Wagen erfüllen muss, um international eingesetzt werden zu können. Wagen, die diese Bedingungen erfüllen, tragen das Symbol RIC und dürfen ohne gesonderte Zulassung bei allen RIC-Bahnen verkehren.
RIC-Raster
Im RIC-Raster werden außerdem die zulässige Geschwindigkeit und die zulässigen Spannungen sowie die maximale Stromstärke der Zugsammelschiene angegeben. Ein Ankersymbol gibt die Möglichkeit der Benutzung von Eisenbahnfähren an. Sind Länderkürzel im RIC-Raster angegeben, dann ist der Wagen nur für die angegebenen Länder zugelassen.
Die Wagennummer eines RIC-Wagens beginnt mit 51, 52, 53, 61, 62, 63, 71 oder 73. Die Wagennummer 71 war nur von 1971 bis 1995 aktiv und bezeichnete den Internationalen Schlafwagenpool, bekannt auch unter dem Namen TEN-Pool. Dieser Pool war nur in Westeuropa tätig und beinhaltete ausschließlich Schlafwagen der CIWL und der DSG.
Raster eines Wagens ohne RIC
Es gibt auch international einsetzbare Wagen ohne RIC. Diese erfordern eine besondere Vereinbarung der Bahnen, auf deren Netzen sie verkehren dürfen. An solche Wagen kann ebenfalls ein RIC-Raster angeschrieben sein, jedoch mit einem Kreuz anstelle der Buchstaben RIC und mit den Abkürzungen der Länder, für die der Wagen (außer seiner Heimatbahnverwaltung) zugelassen ist. In Deutschland betraf bzw. betrifft dies z.B. n- und Doppelstockwagen.
Dies hier Abgebildete RIC-Raster gibt folgendes an:
1. Wagen zugelassen bis 140 km/h.
2. Nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der der Wagen nach der RIC-Verordnung einsetzbar.
3. Er besitzt eine elektrische Heizung die mit einer Spannung von 1000 Volt, die wahlweise mit 16,7 Hertz oder 50 Hertz betrieben werden kann.
4. Er besitzt eine Lautsprecheranlage mit Sprechstelle und 8-poliger Standardleitung.
Etliche Wagen besitzen auch ein Ankerzeichen im RIC-Feld, dies bedeutet sie besitzen Ein- und Vorrichtungen die ihn für den Eisenbahn-Fährverkehr tauglich machen.
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RIC ist die italienische Abkürzung für “Regolamento Internazionale delle Carrozze“ und ist ein 1922 zwischen europäischen Eisenbahnverwaltungen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Reisezugwagen. Bis 1982 wurde das RIC von der SSB betreut, seitdem vom UIC. Zur Zeit nehmen 27 Eisenbahngesellschaften aller europäischer Länder außer Finnland, Großbritannien und Irland und am RIC teil.
Im RIC wird festgelegt, welche technischen Bedingungen ( Bauart und Unterhaltungszustand ) ein Wagen erfüllen muss, um international eingesetzt werden zu können. Wagen, die diese Bedingungen erfüllen, tragen das Symbol RIC und dürfen ohne gesonderte Zulassung bei allen RIC-Bahnen verkehren.
RIC-Raster
Im RIC-Raster werden außerdem die zulässige Geschwindigkeit und die zulässigen Spannungen sowie die maximale Stromstärke der Zugsammelschiene angegeben. Ein Ankersymbol gibt die Möglichkeit der Benutzung von Eisenbahnfähren an. Sind Länderkürzel im RIC-Raster angegeben, dann ist der Wagen nur für die angegebenen Länder zugelassen.
Die Wagennummer eines RIC-Wagens beginnt mit 51, 52, 53, 61, 62, 63, 71 oder 73. Die Wagennummer 71 war nur von 1971 bis 1995 aktiv und bezeichnete den Internationalen Schlafwagenpool, bekannt auch unter dem Namen TEN-Pool. Dieser Pool war nur in Westeuropa tätig und beinhaltete ausschließlich Schlafwagen der CIWL und der DSG.
Raster eines Wagens ohne RIC
Es gibt auch international einsetzbare Wagen ohne RIC. Diese erfordern eine besondere Vereinbarung der Bahnen, auf deren Netzen sie verkehren dürfen. An solche Wagen kann ebenfalls ein RIC-Raster angeschrieben sein, jedoch mit einem Kreuz anstelle der Buchstaben RIC und mit den Abkürzungen der Länder, für die der Wagen (außer seiner Heimatbahnverwaltung) zugelassen ist. In Deutschland betraf bzw. betrifft dies z.B. n- und Doppelstockwagen.
Dies hier Abgebildete RIC-Raster gibt folgendes an:
1. Wagen zugelassen bis 140 km/h.
2. Nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der der Wagen nach der RIC-Verordnung einsetzbar.
3. Er besitzt eine elektrische Heizung die mit einer Spannung von 1000 Volt, die wahlweise mit 16,7 Hertz oder 50 Hertz betrieben werden kann.
4. Er besitzt eine Lautsprecheranlage mit Sprechstelle und 8-poliger Standardleitung.
Etliche Wagen besitzen auch ein Ankerzeichen im RIC-Feld, dies bedeutet sie besitzen Ein- und Vorrichtungen die ihn für den Eisenbahn-Fährverkehr tauglich machen.
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